2631/AB XXI.GP
Eingelangt am:
BUNDESMINISTER
FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde
haben am 3.7.2001 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2623/J betreffend
„österreichische Safari - Jäger in Südafrika“ gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt
zu beantworten:
ad 1
Im Jahr 2000 wurden 1639 Einfuhrgenehmigungen und 2395 Aus - und Wiederaus -
fuhrgenehmigungen erteilt. Die aufgeschlüsselten Daten sind dem beiliegenden Jah -
resbericht 2000 (Beilagen 1 a und 1 b) zu entnehmen.
ad 2
Die Kontrollen an den Grenzübergängen werden von Organen der Zollverwaltung
durchgeführt; diese ressortieren in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers
für Finanzen.
Mein Ressort wird lediglich über die Beschlagnahmen informiert, nicht aber über die
Anzahl der durchgeführten Kontrollen.
ad 3
Die diesbezügliche Zuständigkeit liegt im Bereich der Bezirkshauptmannschaften und
der Gerichte.
ad 4
Lebende beschlagnahmte Tiere werden in geeigneten Auffangzentren (s. Beilage 2)
untergebracht. Vom Bundesministerium für Finanzen werden alle beschlagnahmten
Tiere und Produkte (Teile und Erzeugnisse) der vorangegangenen Jahre erhoben (s.
Beilage 3).
ad 5
Die Verfahren zu diesen Fällen sind derzeit noch nicht abgeschlossen, die Vorerhe -
bungen sind gemäß dem Artenhandelsgesetz, BGBI. I Nr.33/1998 vom 30. Jänner
1998, eingeleitet, der Strafrahmen bewegt sich zwischen ATS 20.000,- und
ATS 200.000,-.
ad 6
Hiezu darf ich nochmals auf den beiliegenden Jahresbericht 2000 (s. Beilagen 1 a
und 1 b) verweisen.
ad 7
Im Jahr 2000 wurden insgesamt 281 Trophäen (s. Beilage 4) eingeführt, wobei ein
Rückgang der streng geschützten Anhang A - Trophäen von 162 Stück (1999) auf 109
Stück festgestellt werden konnte.
Die Trophäen unterliegen einer international streng überwachten Quotenregelung,
wobei jede Trophäe eines streng geschützten Tieres dem CITES - Sekretariat gemel -
det wird.
Bezüglich der Anzahl österreichischer Jäger liegen meinem Ressort keine Aufzeich -
nungen vor.
Anlage: Beilagen 1a bis 4 konnten nicht gescannt werden!!!