2634/AB XXI.GP

Eingelangt am: 30.08.2001

 

BUNDESMINISTER

für LAND - und FORSTWIRTSCHAFT,

UMWELT und WASSERWIRTSCHAFT

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde vom

11. Juli 2001, Nr. 2705/J, betreffend Rodungsbewilligung für Pufferzone des Naturdenkmals

Biotopkomplex Figurteich samt Umgebung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Die Rodungsbewilligung wurde am 20.2.2001 mit ZI. 18.323/05 - IA8/01 erteilt. Die Rodungs -

fläche beträgt insgesamt 1.338 m2.

 

 

Zu Frage 2:

 

Der Devolutionsantrag vom 12.10.2000 ist beim Bundesministerium für Land - und Forstwirt -

schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft am 13.10.2000 eingegangen.

 

 

 

Zu Frage 3:

 

Von Seiten der Marktgemeinde Guntramsdorf wurde eine Stellungnahme abgegeben. Über

den Inhalt der Stellungnahme kann aus Gründen der Amtsverschwiegenheit keine Auskunft

gegeben werden.

Zu Frage 4:

 

An der mündlichen Rodungsverhandlung am 14.02.2001 nahm ein raumordnungsfachlicher

Amtssachverständiger des Amts der Niederösterreichischen Landesregierung teil. In seiner

Stellungnahme wies er darauf hin, dass der Flächenwidmungsplan für die betroffene Rode -

fläche die Widmung "Bauland - Betriebsgebiet“ und der Bebauungsplan keine Einschränkun -

gen festlegt. Die im Norden angrenzende Freifläche sei entweder gärtnerisch zu gestalten

oder dem natürlichen Anflug zu überlassen und solle eine Pufferwirkung zu dem im Norden

an das Betriebsgebiet angrenzenden Naturdenkmal entfalten. Die Tatsache der Bauland -

widmung sei zweifellos als öffentliches Interesse zu erkennen. Weiters wies er darauf hin,

dass in der Gemeinde Guntramsdorf auch umfangreiche als Bauland - Betriebsgebiet gewid -

mete Flächen ohne Waldflächen zur Verfügung stünden.

 

Die Naturschutzabteilung des Amts der Niederösterreichischen Landesregierung wurde nicht

beigezogen.

 

Zu Frage 5:

 

Gemäß Waldentwicklungsplan Wien - Umgebung beträgt die Waldausstattung im Bezirk Möd -

ing 38,6 %, in der KG Guntramsdorf bei einer positiven Waldflächenbilanz 2,5 % und liegt

damit unter dem österreichischen Durchschnitt.

 

Zu Frage 6:

 

Die Zielsetzungen der Raumordnung wurden anhand eines raumordnungsfachlichen Gut -

achtens unter Zugrundelegung des Flächenwidmungsplans für die gegenständlichen Rode -

flächen berücksichtigt. Für diese Flächen ist die Widmung "Bauland - Betriebsgebiet" festge -

legt und der Bebauungsplan sieht für die Rodeflächen keine Einschränkungen vor. Die im

Norden angrenzende Freifläche soll eine Pufferwirkung zu jenem Naturdenkmal entfalten,

welches im Norden an das Betriebsgebiet angrenzt.

Zu den Fragen 7 und 9:

 

Über den Inhalt des Rodungsbescheides kann aus Gründen der Amtsverschwiegenheit kei -

ne Auskunft gegeben werden.

 

Zu Frage 8:

 

Das öffentliche Interesse wird durch die Festlegung der betroffenen Rodeflächen im Flä -

chenwidmungsplan als "Bauland - Betriebsgebiet" dokumentiert.

 

Festzuhalten ist, dass die Zielsetzungen der Raumordnung bzw. die Festlegungen im Flä -

chenwidmungsplan in die Kompetenz des jeweiligen Landes fallen. Dies bedeutet, dass die

Flächenwidmung der betroffenen Rodeflächen durch die Gemeinde Guntramsdorf erfolgte

und vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierung auch aufsichtsbehördlich geneh -

migt wurde.