2637/AB XXI.GP
Eingelangt am: 31.08.2001
BUNDESMINISTERIUM
für VERKEHR, INNOVATION
und TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2612/J - NR/2001, betreffend
Verkehrslösung im Ennstal, die die Abgeordneten Lichtenberger und FreundInnen
am 2. Juli 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 7:
Teilen Sie die Einschätzung, dass angesichts der für Jahresende angekündigten
Vorlage eines "Gesamtverkehrplans“ als maßgeblich verkehrsträgerübergreifend
sachlich fundierte Entscheidungsgrundlage für die Verwirklichung von
Infrastrukturprojekten eine Umweltmediation Ennstal über in Bundeszuständigkeit
befindliche hochrangige Straßen - und Bahnprojekte nur Sinn macht und verbindliche
Ergebnisse erzielen kann, wenn sich ihr Ministerium aktiv daran beteiligt, und wenn
nein, warum nicht?
Wie sieht konkret Ihre Einbindung in die bisherigen und absehbaren
Vorbereitungsschritte zum Mediationsverfahren aus und wie soll Ihrer Ansicht nach
Ihre Einbindung in das Verfahren selbst erfolgen?
Teilen Sie die Ansicht, dass eine Beteiligung Ihres Ministeriums und damit ein
ernstzunehmendes Mediationsverfahren erst nach Aufhebung der obsolet
gewordenen Verordnung zur Ennsnahen Trasse von 1990 korrekt wäre?
Sind Sie bereit, die Verordnung der Trasse aufzuheben, und wenn nein, warum
nicht?
Stimmt die in der APA am 18.6.2001 wiedergegebene Meldung, wonach gemeinsam
mit dem Bund und den Bundesländern Steiermark und Salzburg eine
Korridoruntersuchung für die "Ennsstraße neu“ in Vorbereitung ist?
Wenn ja, wie weit sind die Vorbereitungen gediehen, welcher Zeitplan besteht für
Ausschreibung und Beauftragung bzw. freihändige Vergabe sowie Fertigstellung, wie
groß soll die Auftragssumme sein und welchen Teil dieser Summe wird der Bund aus
welcher Budgetlinie übernehmen?
Ist es insbesondere zutreffend, dass sich diese Korridoruntersuchung ausschließlich
mit dem Straßenbereich befassen soll, und wenn ja, wie begründen Sie Ihren
diesbezüglichen Positionswechsel, nachdem Sie in einer Anfragebeantwortung vor
wenigen Monaten meinten, es wäre sinnvoll, eine verkehrsträgerübergreifende
Korridoruntersuchung einzuleiten?
Antwort:
Seit Jahren werden ständig neue Planungen und Ideen betreffend das Ennstal an
mein Ressort herangetragen, die für eine weitere Entscheidung hinsichtlich der B 320
Ennstal Straße zusammengefasst, aktualisiert und auf ein vergleichbares Niveau
gebracht werden müssen. Zu diesem Zweck wurde in Zusammenarbeit mit den
Ländern Salzburg und Steiermark eine verkehrsträgerübergreifende
Korridoruntersuchung vorbereitet, die die verkehrlichen, räumlichen, wirtschaftlichen
und umweltbezogenen Aspekte des Verkehrs bzw. der Verkehrsinfrastruktur im
Ennstal aufarbeiten soll. Erst nach Aufbereitung aller relevanten Fakten können
allfällige weitere Schritte, wie etwa eine Aufhebung der Trassenverordnung von 1990
oder die Einleitung eines Mediationsverfahrens, gesetzt werden.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß Bundesvergabegesetz bzw. auf Grundlage der
ÖNORM A2050. Die Ausschreibungsunterlagen werden spätestens bis Ende Juli
2001 ausgesendet werden, wobei dann bis Ende September 2001 das
Zuschlagsverfahren abgeschlossen sein soll. Die Kosten der Untersuchung werden
aus dem Ausschreibungsverfahren resultieren, und von meinem Ressort, dem Land
Salzburg, sowie dem Land Steiermark getragen, wobei ab Zuschlagserteilung eine
Frist zur Leistungserbringung von 12 Monaten festgelegt wurde.
Fragen 8 bis 10:
Ist es zutreffend, dass erst nach Vorliegen dieser Untersuchung die Bevölkerung
eingebunden werden soll, und halten Sie dies angesichts des breiten regionalen
Konsenses hinsichtlich eines umfassenden Mediationsverfahrens für eine
zielführende Vorgangsweise - wenn ja, warum?
Teilen Sie die Ansicht, dass anstelle einer Konfliktlösung der nächste Konflikt
provoziert wird, wenn man einmal mehr von „oben“ nach „unten“ Studien als Fakten
verkaufen möchte, ohne dabei der betroffenen Region die Möglichkeit gegeben zu
haben, z. B. im Rahmen eines Mediationsverfahrens an der Formulierung der
Zielsetzung der Studie mitzuwirken und die Gutachter der Studie mitzubestimmen,
wenn nein, warum nicht?
Teilen Sie die Meinung, dass gerade die Vorbereitung dieser Korridoruntersuchung
den Einstieg ins Mediationsverfahren darstellen sollte, damit die Konfliktparteien von
Anfang an aktiv und gleichberechtigt an den Vergaberichtlinien mitarbeiten dürfen
und im Konsens Gutachter bestellt und Untersuchungsinhalte definiert werden?
Antwort:
Ein Mediationsverfahren kann dann nutzenbringend durchgeführt werden, wenn die
relevanten Fakten auf einen aktuellen Stand gebracht und nachvollziehbar
aufbereitet wurden. Inwieweit eine Mediation dann zweckmäßig ist, kann erst anhand
der Ergebnisse der weitreichenden Korridoruntersuchung beurteilt werden, die
nunmehr, weil in meinem Ressort zusammengefasst, verstärkt
verkehrsträgerübergreifende Aspekte berücksichtigt. Inwieweit die gegenständliche
Untersuchung „einen weiteren Konflikt“ provozieren soll, ist mir nicht verständlich.
Auch kann die Vergabe derartiger Untersuchungen nicht nach einem
Konsensverfahren, sondern nur nach den gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des
Bestbieterprinzips erfolgen.
Frage 11:
Auf welchen „Erfahrungen“ im Einzelnen beruht Ihre „erfahrungsgemäße“
Überzeugung, dass „ein LKW -
Fahrverbot wegen des geltenden EU - Rechtes nicht
umsetzbar ist“, wie Sie in einer Anfragebeantwortung vor wenigen Monaten
festhielten, und welche Schritte im einzelnen haben Sie oder Ihr Vorgänger zur
konkreten Prüfung eines solchen Schrittes für das Ennstal unternommen?
Antwort:
Die "erfahrungsgemäße" Überzeugung basiert auf dem Erfahrungsschatz der
Mitarbeiter meines Ressorts. Allerdings wird in meinem Ressort permanent evaluiert
und in die zukünftigen Überlegungen im Zusammenhang mit der Ennstal -
Bundesstraße werden sicher auch neuerlich Überlegungen hinsichtlich eines, wenn
auch nicht so weitgehenden, wie in der Voranfrage geforderten - Fahrverbotes
einfließen.
Frage 12:
An welcher Stelle bzw. unter welchem Titel ist die Finanzierung der derzeit
verordneten Ennstrasse im Bundesbudget verankert?
Antwort:
In der aktuellen Bedarfsfeststellung 1999 der Bundesstraßenverwaltung ist in der
Stufe 1, also jener Stufe für die innerhalb der nächsten 10 Jahre eine Finanzierung
aus gegenwärtiger Sicht aus dem Bundesstraßenbudget geplant ist, ein Projekt für
den Bereich der B 320 Ennstalstraße im Bereich zwischen Mandling und Trautenfels,
sowie ein Projekt für eine Unterflurtrasse im Bereich Radstadt vorgesehen.
Fragen 13 und 14:
Welche Gespräche haben Sie seit Amtsantritt im Zusammenhang mit dem Ennstal
mit LHStv Schöggl wann und mit welchen Ergebnissen geführt?
Welche Gespräche haben Sie seit Amtsantritt im Zusammenhang mit dem Ennstal
mit den zuständigen Salzburger LandespolitikerInnen wann und mit welchen
Ergebnissen geführt?
Antwort:
Das Thema „Enntal“ wurde mit beiden LandespolitikerInnen nicht im Detail
besprochen.