2638/AB XXI.GP

Eingelangt am: 31.08.2001

 

BUNDESMINISTERIUM für

VERKEHR, INNOVATION

und TECHNOLOGIE

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2626/J - NR/2001 betreffend

Subventionsstopp bei Zeitungsförderungen, die die Abgeordneten Dr. Moser,

Freundinnen und Freunde am 3.7.2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie

folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Welche demokratie - und sozialpolitische Bedeutung messen Sie Zeitungstarifen bei?

 

Antwort:

Presseprodukten im allgemeinen und Zeitungen im besonderen kommt eine wichtige

demokratiepolitische Funktion zu.

 

Der bisher gewährte Bundeszuschuss im Rahmen des sog. "Postzeitungsversandes“

tritt mit 31. Dezember 2001 außer Kraft. Ich kann bei der Beurteilung der von der

Österreichischen Post AG vorzulegenden neuen Entgelte allgemeine Gesichtspunkte

der Presseförderung nicht mehr berücksichtigen; das Postgesetz 1997 gibt mir dazu

keine rechtliche Möglichkeit mehr.

 

Frage 2:

Wie beurteilen Sie den Tarifvorschlag der Post AG?

 

Antwort:

Die Österreichische Post AG hat bis 12. Juli 2001 keinen Vorschlag vorgelegt. Die beim

sog. Post - Forum am 27. Juni 2001 präsentierten Angaben reichen für eine fundierte

sachliche Beurteilung nicht aus.

 

Frage 3:

Wie hoch waren die Gewinne der Post AG im Monopolbereich Brief in den letzten drei

Jahren?

 

Antwort:

Diese Frage bezieht sich nicht auf einen Gegenstand der Vollziehung gem. Art. 52 Abs.

1 B - VG, da die Österreichische Post AG mit 1. Mai 1996 aus der Verwaltung

ausgegliedert worden ist.

Frage 4:

Wie werden Sie sich bei einer Nichteinigung zwischen der Post AG und der

Preiskommission verhalten?

 

Antwort:

Aufgrund des Postgesetzes 1997 ist eine Befassung der Preiskommission mit den

neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Entgelten für den Versand von

Zeitungen und dgl. ab 1. Jänner 2002 nicht mehr zwingend vorgesehen. Eine Einigung

zwischen der Österreichischen Post AG und der Preiskommission ist daher nicht

erforderlich. Ich habe aber vor, die Preiskommission informativ zu befassen, um die

fachliche Meinung der dort vertretenen Experten zu hören.

 

Frage 5:

Auf welche Weise werden Sie einen vertragslosen Zustand zu vermeiden versuchen?

 

Antwort:

Sofern die Veröffentlichung der angezeigten AGB und Entgelte nicht untersagt wird,

treten diese mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Falls es doch zu einer Untersagung kommt,

wären wohl die geltenden AGB und Entgelte für das Versenden von Massensendungen

mit persönlicher Anschrift anzuwenden. Ein „vertragsloser Zustand“ kommt daher nicht

in Betracht.

 

Frage 6:

In welcher Form werden Sie sich für die Reform und Aufstockung der Presseförderung

entsprechend dem Modell der Prognos AG, Basel einsetzen?

 

Antwort:

Grundsätzlich darf ich darauf hinweisen, dass für Angelegenheiten der Presseförderung

der Herr Bundeskanzler bzw. der Herr Staatssekretär im Bundeskanzleramt zuständig

ist.

 

Frage 7:

Auf welche Weise soll den Betroffenen

a) der Zeitungsherausgeber,

b) der Vereine und NGOs

ein Ausgleich für die exorbitant steigenden Zustellkosten gewährleistet werden?

 

Antwort:

Diese Frage fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich und kann daher von mir nicht

beantwortet werden.

 

Frage 8:

Welche Form der Übergangslösung streben Sie an?

Antwort:

Da ich, wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, keine rechtlichen Möglichkeiten mehr habe,

irgendeine Form der Presseförderung bei der Gestaltung der Entgelte für den Versand

von Zeitungen und dgl. zu berücksichtigen, kann ich auch keine Übergangslösung

anstreben.