2645/AB XXI.GP

Eingelangt am: 03.09.2001

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2642/J - NR/2001 betreffend

Verfahrensablauf beim Bau der 4. Linzer Donaubrücke, die die Abgeordneten Kukacka

und Kollegen am 4.7.2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Fragen 1 bis 5:

Handelt es sich bei der 4. Linzer Donaubrücke um ein Bundesprojekt?

War die Oberösterreichische Bundesstraßenverwaltung daher verpflichtet, laut

Verfahrensvorschrift des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und

Technologie einen Variantenvergleich vorzunehmen?

Nach welchen Kriterien muss dieser Variantenvergleich vorgenommen werden?

Welche Konsequenzen hätten sich für dieses Projekt ergeben, wäre dieser

Variantenvergleich nicht vorgenommen worden?

Könnte mit dem Bau der 4. Linzer Donaubrücke nach der derzeitigen Beschlusslage

jederzeit begonnen werden?

 

Antwort:

An ein Bundesstraßenprojekt werden im Vergleich mit Straßenprojekten anderer

Gebietskörperschaften besondere Ansprüche hinsichtlich Nachweis,

Nachvollziehbarkeit und Umweltverträglichkeit gestellt. So ist einerseits der

Nachweis der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit entsprechend den Bestimmungen

des Bundesstraßengesetzes hinsichtlich der Bedeutung für den Durchzugsverkehr

zu erbringen, andererseits ist eine entsprechende Alternativenprüfung

(Variantenvergleich) durchzuführen.

Darüber hinaus ist die Umweltverträglichkeit der Maßnahmen zu gewährleisten, was

eine detaillierte Erhebung aller relevanten Umweltauswirkungen voraussetzt.

Erfahrungsgemäß werden Verzögerungen im Zuge der Projektierung überwiegend

dadurch hervorgerufen, dass nach Variantenauswahl weitere Vorschläge eingebracht

werden, deren nachträgliche Überprüfung sowohl zeit -  als auch kostenintensiv ist.

Eine umfassende Alternativenprüfung im Zuge der Voruntersuchungen bzw. des

Vorprojektes, die in weiterer Folge auch für die entsprechende Trassenverordnung

respektive die allfällige Umweltverträglichkeitsprüfung vorzuweisen ist, dient somit

der Erhöhung der Planungssicherheit.

Die Finanzierung einer Maßnahme aus Bundesmitteln setzt einerseits die Aufnahme

der diesbezüglichen Relation in den Anhang des Bundesstraßengesetzes, als auch

die Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften für die Planung und den

Bau von Bundesstraßen voraus.

Über das gegenständliche Projekt einer zusätzlichen Donauquerung in Bereich von

Linz hinaus wurde seitens der Stadt Linz ein Konzept eines "Westringes Linz“

vorgelegt, in das die 4. Donaubrücke zu integrieren wäre (Projektkosten etwa 3

Milliarden ATS - etwa 220 Mio. EUR), was selbstverständlich eine entsprechende

Abstimmung und Planung voraussetzt.

Mit der allfälligen Realisierung der 4. Linzer Donaubrücke als Bundesprojekt kann

somit erst nach Einhaltung der oben angeführten Vorgaben bzw. nach Sicherstellung

der Finanzierung begonnen werden.