2646/AB XXI.GP

Eingelangt am: 03.09.2001

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2646/J - NR/2001 betreffend Zunahme

der Überflüge und damit vorhandenen Belastungen, insbesondere über Vorarlberg,

die die Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde am 4. Juli 2001 an

mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1, 2, 3, 14 und 15:

Wie haben sich die Überflüge über Österreich jeweils in den Jahren 1999 und 2000

entwickelt (absolute Zahl und Veränderung gegenüber dem Vorjahr)?

 

Welche waren in den Jahren 1999 und 2000 die 17 meistfrequentierten

Flugrouten/Strecken über Österreich und welche Fluganzahlen waren dabei zu

verzeichnen?

 

Wie groß war die Anzahl der Überflüge pro Bundesland in den Jahren 1999 und

2000?

 

Wie heißen a) die neuen Flugstraßen, die Teile ihres Verlaufs über Vorarlberg

haben, b) eventuelle unverändert gebliebenen Flugstraßen?

 

In welcher Flughöhe sind die in Frage 14 angesprochenen Flugstraßen situiert und

wie lauten jeweils ihre Ausgangs -  und Endpunkte?

 

Antwort:

Zur Beantwortung dieser Fragen habe ich eine Stellungnahme von der Austro

Control GmbH. eingeholt; die von Ihnen gewünschten Daten können Sie der

angeschlossenen Beilage 1 entnehmen.

Frage 4:

Wie groß war jeweils 1999 und 2000 die Zahl der Flugbewegungen auf den in

Vorarlberg situierten Flugplätzen/Flugfeldern?

 

Antwort:

Die relevanten Unterlagen liegen beim Landeshauptmann von Vorarlberg als

zuständige Luftfahrtbehörde nicht auf. Meinem Ressort liegen derzeit nur die Daten

der Bundesanstalt Statistik Österreich für das Jahr 1999 vor; die Statistiken für das

Jahr 2000 wurden noch nicht veröffentlicht. Aus der Statistik 1999 (Beilage 2) lassen

sich Flugbewegungen aus dem gewerblichen Motorbetrieb (685), aus dem nicht -

gewerblichen Motorbetrieb (16497), sowie dem Segelflugbetrieb (771) für das Jahr

1998 entnehmen. Diese Zahlen beziehen sich allerdings nur auf das Flugfeld

Hohenems/Dornbirn. Das Verkehrsaufkommen auf den Hubschrauberflugplätzen des

Landes Vorarlberg wurde in der Statistik nicht erfasst.

 

Fragen 5, 6 und 7:

Welche Regelungen, Übereinkommen, Vereinbarungen o.ä. zB hinsichtlich

Bewilligungen oder Genehmigungen bestehen für Überflüge über österreichisches

Staatsgebiet mit a) Zivilluftfahrzeugen, b) anderen Luftfahrzeugen, und was

beinhalten sie?

 

Welche Regelungen, Übereinkommen, Vereinbarungen o.ä. bestehen speziell für

Überflüge über österreichisches Staatsgebiet mit a) Zivilluftfahrzeugen, b) anderen

Luftfahrzeugen, die im Zug von An -  und Abflügen von Schweizer Flughäfen erfolgen,

und was beinhalten sie?

 

Wer hat die in den Fragen 5 und 6 angesprochenen Regelungen wann und mit wem

getroffen und für welchen Zeitraum gelten sie?

 

Antwort:

Folgende Gesetze/Verordnungen kommen im Gegenstand zur Anwendung:

• Grenzüberflugsverordnung (GÜV), BGBl. Nr. 249/1987,

• Flugfelder - Grenzüberflugsverordnung (F - GÜV), BGBl. Nr. 372/1996

• Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt (AIZ), BGBl. Nr. 97/1949, letzte

   Änderung mit BGBl. Nr. 104/1999,

• Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr, BGBl. Nr.

   46/1959,

• Luftfahrtgesetz (LFG), BGBl. Nr. 253/1957,

• Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 1997 (BGzLV 1997),

   BGBl. Nr. 101/1997,

• Vertrag mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Auswirkungen des

   Betriebs bestehender grenznaher Flugplätze auf das Hoheitsgebiet des anderen

   Vertragsstaates, BGBl. Nr. 171/1992,

• Vereinbarung zur Durchführung des Vertrags mit der Schweizerischen

   Eidgenossenschaft über die Auswirkungen des Betriebs bestehender grenznaher

   Flugplätze, BGBl. Nr. 172/1992, letzte Änderung mit BGBl. Nr. 158/1997,

• Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland über Auswirkungen der Anlage und

   des Betriebes des Flughafens Salzburg auf das Hoheitsgebiet der

   Bundesrepublik Deutschland, BGBl. Nr. 559/1974,

• Abkommen mit der Italienischen Republik über die Erleichterung von

   Ambulanzflügen in den Grenzregionen bei dringenden Transporten von

Verletzten oder Schwerkranken, BGBl. Nr. 272/1991

• Abkommen mit der Republik Ungarn über die Erleichterung von Ambulanz - ,

   Such -  und Rettungsflügen, BGBl. Nr. 619/1995.

Ich habe - aufgrund der Vielzahl der Regelungen - davon Abstand genommen

Kopien der entsprechenden Bundesgesetzblätter dieser Anfrage anzuschließen.

 

Frage 8:

Wird die Einhaltung der in den Fragen 5 und 6 angesprochenen Regelungen

überprüft, und wenn ja, wie?

 

Antwort:

Vom Amt der Vorarlberger Landesregierung wird ein Flugbeobachter für die

Überwachung der Regelungen für den Flugplatz St. Gallen - Altenrhein eingesetzt.

Dieser Flugbeobachter misst an einem völkerrechtlich festgelegten Punkt Lärmwerte,

stellt Anzahl, Art und Richtung von Flugbewegungen fest, überprüft diese auf

Übereinstimmung mit entsprechenden Aufzeichnungen des Flughafens und überprüft

auch die Einhaltung der An -  und Abflugverfahren.

 

Frage 9:

Welche Änderungen hat es bei den in den Fragen 5 und 6 benannten Regelungen in

den letzten fünf Jahren gegeben und was war ihr Inhalt?

 

Antwort:

Bei den genannten Regelungen gab es keine maßgeblichen Änderungen im

Zusammenhang mit Überflügen.

 

Frage 10:

War die Vorarlberger Landesregierung an den Verhandlungen der Vorarlberg direkt

oder indirekt betreffenden Regelungen beteiligt, oder ist sie informiert worden, und

hat sie die Ergebnisse gebilligt?

 

Antwort:

Die Vorarlberger Landesregierung war an den Verhandlungen beteiligt und hat diese

auch gebilligt.

 

Frage 11:

Ist es insbesondere durch Änderungen der in Frage 6 angesprochenen Regelungen

zu Zunahmen (Zahl der Flugbewegungen, Lärmemission/ - immission, ...) gegenüber

dem vorherigen Zustand gekommen? Falls Ihnen aufgrund erst kurzfristig erfolgter

Änderungen noch keine Statistiken vorliegen sollten, ersuchen wir Sie um

Schätzungen samt Angabe der Schätzungsgrundlagen bzw. zumindest

Plausibilitätsüberlegungen sowie um Angabe, wann statistische Darstellungen

spätestens zugänglich sein werden.

 

Antwort:

Das Amt der Vorarlberger Landesregierung geht davon aus, dass Flugzeuge mit

höheren Lärmwerten auch mehr Lärmpunkte des dort festgelegten

Lärmpunktesystems verbrauchen. Eine Zunahme von Flugbewegungen ist nur dann

möglich, wenn durch Flugzeuge mit höheren Lärmwerten weniger Lärmpunkte

verbraucht werden. Beim Flugplatz St. Gallen - Altenrhein ist durch den regelmäßigen

Linienverkehr schon ein relativ hoher Lärmpunkteverbrauch durch relativ wenige

Flugbewegungen vorgegeben, sodass für eine Zunahme von Flugbewegungen sehr

wenig Platz bleibt. Eine Auswertung betreffend die Anzahl der Flugbewegungen und

die Anzahl der verbrauchten Lärmpunkte steht dem Amt der Vorarlberger

Landesregierung nicht zur Verfügung.

 

Frage 12:

Welche zusätzlichen Änderungen bei den in Frage 5 und 6 benannten Regelungen

und welche Neuregelungen sind aufgrund laufender Verhandlungen und/oder

internationalen Vorgaben etwa wann in den kommenden Jahren zu erwarten?

 

Antwort:

Aufgrund der sprunghaften internationalen Entwicklung können derzeit dazu keine

konkreten Vorkehrungen getroffen werden.

 

Frage 13:

Besteht bei der Zahl der Flüge über Vorarlberg eine Abweichung zwischen

tatsächlich stattgefundenen und genehmigten bzw. bewilligten Flügen, und wenn ja,

welche, wo und warum?

 

Antwort:

Seit Inkrafttreten der Regelung betreffend den Flugplatz St. Gallen - Altenrhein im

Jahre 1992 wurden an nur zwei Tagen Überschreitungen der

Tageslärmpunktehöchstzahl festgestellt. Hinsichtlich der Abweichungen der

Einhaltung der Regelungen über die Luftstraßen darf ich ihnen mitteilen, dass dem

Amt der Vorarlberger Landesregierung seit Jahren keine Anzeigen bekannt wurden.

 

Frage 16:

Wieviele Tonnen klimarelevanter Schadstoffe werden jährlich durch Flugzeuge a)

über Vorarlberg, b) über Österreich insgesamt ausgestoßen?

 

Antwort:

Dazu liegen meinem Ressort keine Daten vor.

 

Frage 17:

Welche Schritte nach zB deutschem Vorbild werden Sie bis wann setzen, um zu

einer Senkung der Fluglärmbelastung der Vorarlberger Bevölkerung beizutragen?

 

Antwort:

Im Hinblick auf die Aussagen der Vorarlberger Landesregierung (siehe Ausführungen

zu Frage 13), sowie auf den Umstand, dass Überflüge im internationalen Flugverkehr

an internationale Bestimmungen gebunden sind, somit ein Alleingang Österreichs zur

Untersagung solcher Überflüge nicht erfolgen kann, sind derzeit keine weiteren

Maßnahmen geplant.

 

Fragen 18, 19 und 20:

Hat die zwischen Deutschland und der Schweiz neu getroffene Vereinbarung zur

Fluglärmverteilung der Zürich - Kloten - An -  und Abflüge auf Vorarlberg?

Wenn ja, können Sie a) eine Zunahme der Zahl der Überflüge, b) anderweitige

Veränderungen für die Überflugssituation in Vorarlberg ausschließen?

Falls Sie nicht ausschließen können, dass die Vereinbarung Deutschland - Schweiz

Nachteile für Vorarlberg bringt: Welche Schritte a) haben Sie wann ergriffen, b)

werden Sie wann ergreifen, um diese Nachteile abzuwenden?

 

Antwort:

Über neue Vereinbarungen zwischen Deutschland und der Schweiz ist mir nichts

bekannt. Allfällige daraus resultierende Auswirkungen auf Vorarlberg können daher

von mir derzeit nicht beurteilt werden.