2646/AB XXI.GP
Eingelangt am: 03.09.2001
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2646/J - NR/2001 betreffend Zunahme
der Überflüge und damit vorhandenen Belastungen, insbesondere über Vorarlberg,
die die Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde am 4. Juli 2001 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1, 2, 3, 14 und 15:
Wie haben sich die Überflüge über Österreich jeweils in den Jahren 1999 und 2000
entwickelt (absolute Zahl und Veränderung gegenüber dem Vorjahr)?
Welche waren in den Jahren 1999 und 2000 die 17 meistfrequentierten
Flugrouten/Strecken über Österreich und welche Fluganzahlen waren dabei zu
verzeichnen?
Wie groß war die Anzahl der Überflüge pro Bundesland in den Jahren 1999 und
2000?
Wie heißen a) die neuen Flugstraßen, die Teile ihres Verlaufs über Vorarlberg
haben, b) eventuelle unverändert gebliebenen Flugstraßen?
In welcher Flughöhe sind die in Frage 14 angesprochenen Flugstraßen situiert und
wie lauten jeweils ihre Ausgangs - und Endpunkte?
Antwort:
Zur Beantwortung dieser Fragen habe ich eine Stellungnahme von der Austro
Control GmbH. eingeholt; die von Ihnen gewünschten Daten können Sie der
angeschlossenen Beilage 1 entnehmen.
Frage 4:
Wie groß war jeweils 1999 und 2000 die Zahl der Flugbewegungen auf den in
Vorarlberg situierten Flugplätzen/Flugfeldern?
Antwort:
Die relevanten Unterlagen liegen beim Landeshauptmann von Vorarlberg als
zuständige Luftfahrtbehörde nicht auf. Meinem Ressort liegen derzeit nur die Daten
der Bundesanstalt Statistik Österreich für das Jahr 1999 vor; die Statistiken für das
Jahr 2000 wurden noch nicht veröffentlicht. Aus der Statistik 1999 (Beilage 2) lassen
sich Flugbewegungen aus dem gewerblichen Motorbetrieb (685), aus dem nicht -
gewerblichen Motorbetrieb (16497), sowie dem Segelflugbetrieb (771) für das Jahr
1998 entnehmen. Diese Zahlen beziehen sich allerdings nur auf das Flugfeld
Hohenems/Dornbirn. Das Verkehrsaufkommen auf den Hubschrauberflugplätzen des
Landes Vorarlberg wurde in der Statistik nicht erfasst.
Fragen 5, 6 und 7:
Welche Regelungen, Übereinkommen, Vereinbarungen o.ä. zB hinsichtlich
Bewilligungen oder Genehmigungen bestehen für Überflüge über österreichisches
Staatsgebiet mit a) Zivilluftfahrzeugen, b) anderen Luftfahrzeugen, und was
beinhalten sie?
Welche Regelungen, Übereinkommen, Vereinbarungen o.ä. bestehen speziell für
Überflüge über österreichisches Staatsgebiet mit a) Zivilluftfahrzeugen, b) anderen
Luftfahrzeugen, die im Zug von An - und Abflügen von Schweizer Flughäfen erfolgen,
und was beinhalten sie?
Wer hat die in den Fragen 5 und 6 angesprochenen Regelungen wann und mit wem
getroffen und für welchen Zeitraum gelten sie?
Antwort:
Folgende Gesetze/Verordnungen kommen im Gegenstand zur Anwendung:
• Grenzüberflugsverordnung (GÜV), BGBl. Nr. 249/1987,
• Flugfelder - Grenzüberflugsverordnung (F - GÜV), BGBl. Nr. 372/1996
• Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt (AIZ), BGBl. Nr. 97/1949, letzte
Änderung mit BGBl. Nr. 104/1999,
• Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr, BGBl. Nr.
46/1959,
• Luftfahrtgesetz (LFG), BGBl. Nr. 253/1957,
• Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 1997 (BGzLV 1997),
BGBl. Nr. 101/1997,
• Vertrag mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Auswirkungen des
Betriebs bestehender grenznaher Flugplätze auf das Hoheitsgebiet des anderen
Vertragsstaates, BGBl. Nr. 171/1992,
• Vereinbarung zur Durchführung des Vertrags mit der Schweizerischen
Eidgenossenschaft über die Auswirkungen des Betriebs bestehender grenznaher
Flugplätze, BGBl. Nr. 172/1992, letzte Änderung mit BGBl. Nr. 158/1997,
• Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland über Auswirkungen der Anlage und
des Betriebes des Flughafens Salzburg auf das Hoheitsgebiet der
Bundesrepublik Deutschland, BGBl.
Nr. 559/1974,
• Abkommen mit der Italienischen Republik über die Erleichterung von
Ambulanzflügen in den Grenzregionen bei dringenden Transporten von
Verletzten oder Schwerkranken, BGBl. Nr. 272/1991
• Abkommen mit der Republik Ungarn über die Erleichterung von Ambulanz - ,
Such - und Rettungsflügen, BGBl. Nr. 619/1995.
Ich habe - aufgrund der Vielzahl der Regelungen - davon Abstand genommen
Kopien der entsprechenden Bundesgesetzblätter dieser Anfrage anzuschließen.
Frage 8:
Wird die Einhaltung der in den Fragen 5 und 6 angesprochenen Regelungen
überprüft, und wenn ja, wie?
Antwort:
Vom Amt der Vorarlberger Landesregierung wird ein Flugbeobachter für die
Überwachung der Regelungen für den Flugplatz St. Gallen - Altenrhein eingesetzt.
Dieser Flugbeobachter misst an einem völkerrechtlich festgelegten Punkt Lärmwerte,
stellt Anzahl, Art und Richtung von Flugbewegungen fest, überprüft diese auf
Übereinstimmung mit entsprechenden Aufzeichnungen des Flughafens und überprüft
auch die Einhaltung der An - und Abflugverfahren.
Frage 9:
Welche Änderungen hat es bei den in den Fragen 5 und 6 benannten Regelungen in
den letzten fünf Jahren gegeben und was war ihr Inhalt?
Antwort:
Bei den genannten Regelungen gab es keine maßgeblichen Änderungen im
Zusammenhang mit Überflügen.
Frage 10:
War die Vorarlberger Landesregierung an den Verhandlungen der Vorarlberg direkt
oder indirekt betreffenden Regelungen beteiligt, oder ist sie informiert worden, und
hat sie die Ergebnisse gebilligt?
Antwort:
Die Vorarlberger Landesregierung war an den Verhandlungen beteiligt und hat diese
auch gebilligt.
Frage 11:
Ist es insbesondere durch Änderungen der in Frage 6 angesprochenen Regelungen
zu Zunahmen (Zahl der Flugbewegungen, Lärmemission/ - immission, ...) gegenüber
dem vorherigen Zustand gekommen? Falls Ihnen aufgrund erst kurzfristig erfolgter
Änderungen noch keine Statistiken vorliegen sollten, ersuchen wir Sie um
Schätzungen samt Angabe der Schätzungsgrundlagen bzw. zumindest
Plausibilitätsüberlegungen sowie um Angabe, wann statistische Darstellungen
spätestens zugänglich sein werden.
Antwort:
Das Amt der Vorarlberger Landesregierung geht davon aus, dass Flugzeuge mit
höheren Lärmwerten auch mehr Lärmpunkte des dort festgelegten
Lärmpunktesystems verbrauchen. Eine
Zunahme von Flugbewegungen ist nur dann
möglich, wenn durch Flugzeuge mit höheren Lärmwerten weniger Lärmpunkte
verbraucht werden. Beim Flugplatz St. Gallen - Altenrhein ist durch den regelmäßigen
Linienverkehr schon ein relativ hoher Lärmpunkteverbrauch durch relativ wenige
Flugbewegungen vorgegeben, sodass für eine Zunahme von Flugbewegungen sehr
wenig Platz bleibt. Eine Auswertung betreffend die Anzahl der Flugbewegungen und
die Anzahl der verbrauchten Lärmpunkte steht dem Amt der Vorarlberger
Landesregierung nicht zur Verfügung.
Frage 12:
Welche zusätzlichen Änderungen bei den in Frage 5 und 6 benannten Regelungen
und welche Neuregelungen sind aufgrund laufender Verhandlungen und/oder
internationalen Vorgaben etwa wann in den kommenden Jahren zu erwarten?
Antwort:
Aufgrund der sprunghaften internationalen Entwicklung können derzeit dazu keine
konkreten Vorkehrungen getroffen werden.
Frage 13:
Besteht bei der Zahl der Flüge über Vorarlberg eine Abweichung zwischen
tatsächlich stattgefundenen und genehmigten bzw. bewilligten Flügen, und wenn ja,
welche, wo und warum?
Antwort:
Seit Inkrafttreten der Regelung betreffend den Flugplatz St. Gallen - Altenrhein im
Jahre 1992 wurden an nur zwei Tagen Überschreitungen der
Tageslärmpunktehöchstzahl festgestellt. Hinsichtlich der Abweichungen der
Einhaltung der Regelungen über die Luftstraßen darf ich ihnen mitteilen, dass dem
Amt der Vorarlberger Landesregierung seit Jahren keine Anzeigen bekannt wurden.
Frage 16:
Wieviele Tonnen klimarelevanter Schadstoffe werden jährlich durch Flugzeuge a)
über Vorarlberg, b) über Österreich insgesamt ausgestoßen?
Antwort:
Dazu liegen meinem Ressort keine Daten vor.
Frage 17:
Welche Schritte nach zB deutschem Vorbild werden Sie bis wann setzen, um zu
einer Senkung der Fluglärmbelastung der Vorarlberger Bevölkerung beizutragen?
Antwort:
Im Hinblick auf die Aussagen der Vorarlberger Landesregierung (siehe Ausführungen
zu Frage 13), sowie auf den Umstand, dass Überflüge im internationalen Flugverkehr
an internationale Bestimmungen gebunden sind, somit ein Alleingang Österreichs zur
Untersagung solcher Überflüge nicht erfolgen kann, sind derzeit keine weiteren
Maßnahmen geplant.
Fragen 18, 19 und 20:
Hat die zwischen Deutschland und der Schweiz neu getroffene Vereinbarung zur
Fluglärmverteilung der Zürich -
Kloten - An - und Abflüge auf Vorarlberg?
Wenn ja, können Sie a) eine Zunahme der Zahl der Überflüge, b) anderweitige
Veränderungen für die Überflugssituation in Vorarlberg ausschließen?
Falls Sie nicht ausschließen können, dass die Vereinbarung Deutschland - Schweiz
Nachteile für Vorarlberg bringt: Welche Schritte a) haben Sie wann ergriffen, b)
werden Sie wann ergreifen, um diese Nachteile abzuwenden?
Antwort:
Über neue Vereinbarungen zwischen Deutschland und der Schweiz ist mir nichts
bekannt. Allfällige daraus resultierende Auswirkungen auf Vorarlberg können daher
von mir derzeit nicht beurteilt werden.