2647/AB XXI.GP

Eingelangt am: 03.09.2001

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2647/J - NR/2001 betreffend gesetzwidrige

„Stillegung“ des Zivilluftfahrtbeirats, die die Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen

und Freunde am 4. Juli 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Fragen 1 und 2:

Warum halten Sie wiederholt die unmißverständliche Vorgabe von § 144

Luftfahrtgesetz nicht ein, den Zivilluftfahrtbeirat mindestens einmal im

Kalendervierteljahr einzuberufen?

Was werden Sie unternehmen, um ab sofort diese Vorgabe einzuhalten?

 

Antwort:

Bedingt durch den Ministerwechsel kurz nach der konstituierenden Sitzung des

Zivilluftfahrtbeirates aber auch durch das Fehlen von Themen welche von Interesse

für den Beirat wären, kam es zu einer längeren Periode in der der Beirat nicht

einberufen wurde.

 

Frage 3:

Können Sie bestätigen, daß regelmäßige Berichterstattung und Diskussion über

internationale Entwicklungen in der Zivilluftfahrt und Darstellung der sich hier

abzeichnenden Tendenzen ein wesentlicher Inhalt der Beiratsarbeiten sein soll?

 

Antwort:

Die Zivilluftfahrt ist ein internationaler Verkehrsträger. Aus diesem Grund ist die

internationale Entwicklung in der Zivilluftfahrt von besonderem Interesse. Diese

wurde daher in der Vergangenheit laufend diskutiert; ich habe vor diese geübte

Praxis auch künftighin beizubehalten.

 

Fragen 4, 5 und 6:

Wie definieren Sie „Themen der Zivilluftfahrt von allgemeinen Interesse“, und auf

welcher Grundlage erfolgt diese Festlegung?

Welche konkreten aktuellen Themen der Zivilluftfahrt sind für Sie auf Grundlage der

angeführten Definition beispielshaft „von allgemeinem Interesse“ und welche

beispielshaft nicht?

Wie definieren Sie „Projekte der Zivilluftfahrt, welche nicht von übergeordnetem

Interesse sind", und auf welcher Grundlage erfolgt diese Festlegung?

 

Antwort:

Der Zivilluftfahrtbeirat ist nach den Intentionen des Luftfahrtgesetzes ein beratendes

Organ des zuständigen Verkehrsministers. Seine hauptsächliche Bestimmung liegt in

der Abgabe von Gutachten zu den die Zivilluftfahrt berührenden Entwürfen von

Gesetzen und Verordnungen. Im Zuge der Diskussion zu den Entwürfen haben sich

auch andere Themen ergeben, welche im Beirat diskutiert wurden. Beispielsweise

darf ich hier die Benützung bestimmter definierter Lufträume durch bestimmte

Kategorien von Luftfahrzeugen nennen.

 

Fragen 7 und 8:

Welche gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Festlegungen bezüglich

Parteistellung und Datenschutz im einzelnen schränken die Themenauswahl des

Zivilluftfahrtbeirates ein?

Welche rechtlichen Probleme bezüglich Parteistellung und Datenschutz stehen einer

Diskussion des Zivilluftfahrtbeirates über ein mit massiven Auswirkungen auf Mensch

und Natur verbundenes Projekt wie die beabsichtigte und seitens ihres Ressorts in

Vorbereitung befindliche Pistenverlängerung des Flughafens Innsbruck entgegen?

 

Antwort:

Einzelne Verwaltungsverfahren auf Antrag einer Partei in denen es um

schutzwürdige Interessen der Parteien geht können kein Thema für eine Diskussion

im Zivilluftfahrtbeirat sein.

Im übrigen liegt - wie bereits mehrfach in parlamentarischen Anfragen mitgeteilt - ein

Projekt betreffend die Pistenverlängerung des Flughafens Innsbruck in meinem

Ressort nicht auf. Es kann daher auch nicht Gegenstand der Diskussion im

Zivilluftfahrtbeirat sein.

 

Frage 9:

Welche Entwürfe luftfahrtrechtlicher Gesetze und Verordnungen bzw. ihrer

Novellierungen sind a) derzeit in Ausarbeitung, b) derzeit in Vorbereitung, c) kurz -

bzw. mittelfristig beabsichtigt?

 

Antwort:

Eine Luftfahrtgesetz (LFG) - Novelle bezweckt verschiedene Anpassungen des LFG

an die Erfordernisse in der Praxis. Ebenso soll eine Novelle der Zivilluftfahrzeug -

Ambulanz -  und Rettungsflugverordnung eine Anpassung an Praxisanforderungen

sicherstellen. Mit einer Novelle der Grenzüberflugsverordnung (GÜV) soll eine

Vereinheitlichung der Verfahren in der Praxis erfolgen. Bei der Zivilluftfahrzeug -  und

Luftfahrtgerät - Verordnung (ZLLV) soll eine Weiterentwicklung nach internationalen

Vorgaben erfolgen. Bei der Zivilluftfahrt - Such und Rettungsdienstverordnung (ZRSV)

sollen Klarstellungen und Anpassungen an die Praxis erfolgen. In der Austro Control

Gebührenverordnung (ACGV) sollen den geänderten Anforderungen bezüglich neuer

Gebührentatbestände Rechnung getragen werden.

In Erfüllung internationaler Vorgaben soll mittelfristig der Bereich der Pilotenscheine

neu geregelt werden.

Alle diese Novellen werden dem Zivilluftfahrtbeirat zur Diskussion vorgelegt werden.

Frage 10:

Mit welchen inhaltlichen Positionen beteiligt sich Österreich an im Gang befindlichen

sowie sich abzeichnenden internationalen Entwicklungen in der Zivilluftfahrt, und bis

zu welchem Zeitpunkt ist jeweils mit Abschlüssen bzw. Schlagendwerden für

Österreich zu rechnen?

 

Antwort:

In der Europäischen Union wird derzeit die Gründung einer europäischen

Luftfahrtsicherheitsbehörde (European Aviation Safety Administration - EASA)

vorbereitet. Dieses Verfahren wird noch rd. zwei Jahre in Anspruch nehmen.

In der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) wurde 1999 ein neues

Haftungsabkommen, welches das aus 1929 stammende Warschauer Abkommen

ersetzen soll, unterzeichnet. Mit diesem neuen Haftungsregime ist eine

Verbesserung des Schadenersatzes für geschädigte Passagiere verbunden.

Österreich unterstützt beide Vorhaben. Die Ratifizierung des Haftungsabkommens

wurde seitens des Bundesministeriums für Justiz bereits eingeleitet.

Über beide Vorhaben wurde im Zivilluftfahrtbeirat bereits wiederholt berichtet und

wird auch weiterhin berichtet werden.

 

Fragen 11 und 12:

In welchen sonstigen interessanten Themen mit Zivilluftfahrtsbezug sind derzeit oder

absehbar welche Entwicklungen im Gange, die Sie dem Zivilluftfahrtbeirat zur

Diskussion vorlegen und wozu Sie seine Meinung einholen werden?

Welche Themen der Zivilluftfahrt von allgemeinem Interesse werden Sie als nächste

im Beirat diskutieren lassen?

 

In der Europäischen Organisation für Flugsicherung (Eurocontrol) wird an einem

Projekt gearbeitet mit dem die Flugsicherung für bestimmte Flughöhen in acht

europäischen Staaten darunter auch Österreich einer zentralen Organisation (Central

European Air Traffic Services - CEATS) übertragen wird. Sitz der operativen

Zentrale dieser Organisation wird Wien sein. An der Verwirklichung dieses Projektes

wird zügig gearbeitet.

Die Europäische Union arbeitet im Bereich der Flugsicherung an einer

Vereinheitlichung des Europäischen Luftraumes (One Single Sky in Europe). Damit

will man einerseits das europaweite Problem der Flugverspätungen in den Griff

bekommen. Andererseits sollen die derzeit noch unterschiedlichen nationalen

Flugsicherungssysteme vereinheitlicht werden.

Über beide Projekte wird im Zivilluftfahrtbeirat berichtet werden.

 

Frage 13:

Zu welchem Termin werden Sie den Zivilluftfahrtbeirat spätestens einberufen?

 

Antwort:

Ich plane, im Herbst dieses Jahres den Zivilluftfahrtbeirat einzuberufen.

 

Fragen 14 und 15:

Halten Sie das Ausmaß an Nicht - Partizipation, wie es im der zeitigen

luftfahrtrechtlichen Rechtsbestand und insbesondere seiner Anwendung zum

Ausdruck kommt, für zeitgemäß?

Werden Sie sich vor dem Hintergrund, daß gerade Ihre Partei sich gerne als Anwalt

der Bürger, der „kleinen Leute" etc. darstellt, für mehr Rechte sowie weitreichendere

und frühzeitigere Partizipation der direkt und mittelbar Betroffenen in

luftfahrtrechtlichen Angelegenheiten einsetzen?

 

Antwort:

Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass sich beispielsweise durch die

Umweltverträglichkeitsprüfung die Verfahren geöffnet haben und einem weiteren

Kreis von Interessenten zugänglich sind als bisher. Die Luftfahrt ist ein internationaler

Verkehrsträger und Österreich ist aufgrund seiner Mitgliedschaft in den

verschiedenen internationalen Luftfahrtorganisationen verpflichtet, gewisse

Standards im Bereich der Sicherheit aufrecht zu erhalten. Ich halte es für notwendig,

obwohl es in manchen Bereichen schwierig ist, den im Interesse aller Beteiligten

notwendigen Ausgleich zu finden und alle Interessen in einem abgewogenen und

ausgeglichenen Verhältnis zu berücksichtigen.