2647/AB XXI.GP
Eingelangt am: 03.09.2001
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2647/J - NR/2001 betreffend gesetzwidrige
„Stillegung“ des Zivilluftfahrtbeirats, die die Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen
und Freunde am 4. Juli 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Fragen 1 und 2:
Warum halten Sie wiederholt die unmißverständliche Vorgabe von § 144
Luftfahrtgesetz nicht ein, den Zivilluftfahrtbeirat mindestens einmal im
Kalendervierteljahr einzuberufen?
Was werden Sie unternehmen, um ab sofort diese Vorgabe einzuhalten?
Antwort:
Bedingt durch den Ministerwechsel kurz nach der konstituierenden Sitzung des
Zivilluftfahrtbeirates aber auch durch das Fehlen von Themen welche von Interesse
für den Beirat wären, kam es zu einer längeren Periode in der der Beirat nicht
einberufen wurde.
Frage 3:
Können Sie bestätigen, daß regelmäßige Berichterstattung und Diskussion über
internationale Entwicklungen in der Zivilluftfahrt und Darstellung der sich hier
abzeichnenden Tendenzen ein wesentlicher Inhalt der Beiratsarbeiten sein soll?
Antwort:
Die Zivilluftfahrt ist ein internationaler Verkehrsträger. Aus diesem Grund ist die
internationale Entwicklung in der Zivilluftfahrt von besonderem Interesse. Diese
wurde daher in der Vergangenheit laufend diskutiert; ich habe vor diese geübte
Praxis auch künftighin beizubehalten.
Fragen 4, 5 und 6:
Wie definieren Sie „Themen der Zivilluftfahrt von allgemeinen Interesse“, und auf
welcher Grundlage erfolgt diese Festlegung?
Welche konkreten aktuellen Themen der Zivilluftfahrt sind für Sie auf Grundlage der
angeführten Definition beispielshaft „von allgemeinem Interesse“ und welche
beispielshaft nicht?
Wie definieren Sie „Projekte der Zivilluftfahrt, welche nicht von übergeordnetem
Interesse sind", und auf welcher Grundlage erfolgt diese Festlegung?
Antwort:
Der Zivilluftfahrtbeirat ist nach den Intentionen des Luftfahrtgesetzes ein beratendes
Organ des zuständigen Verkehrsministers. Seine hauptsächliche Bestimmung liegt in
der Abgabe von Gutachten zu den die Zivilluftfahrt berührenden Entwürfen von
Gesetzen und Verordnungen. Im Zuge der Diskussion zu den Entwürfen haben sich
auch andere Themen ergeben, welche im Beirat diskutiert wurden. Beispielsweise
darf ich hier die Benützung bestimmter definierter Lufträume durch bestimmte
Kategorien von Luftfahrzeugen nennen.
Fragen 7 und 8:
Welche gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Festlegungen bezüglich
Parteistellung und Datenschutz im einzelnen schränken die Themenauswahl des
Zivilluftfahrtbeirates ein?
Welche rechtlichen Probleme bezüglich Parteistellung und Datenschutz stehen einer
Diskussion des Zivilluftfahrtbeirates über ein mit massiven Auswirkungen auf Mensch
und Natur verbundenes Projekt wie die beabsichtigte und seitens ihres Ressorts in
Vorbereitung befindliche Pistenverlängerung des Flughafens Innsbruck entgegen?
Antwort:
Einzelne Verwaltungsverfahren auf Antrag einer Partei in denen es um
schutzwürdige Interessen der Parteien geht können kein Thema für eine Diskussion
im Zivilluftfahrtbeirat sein.
Im übrigen liegt - wie bereits mehrfach in parlamentarischen Anfragen mitgeteilt - ein
Projekt betreffend die Pistenverlängerung des Flughafens Innsbruck in meinem
Ressort nicht auf. Es kann daher auch nicht Gegenstand der Diskussion im
Zivilluftfahrtbeirat sein.
Frage 9:
Welche Entwürfe luftfahrtrechtlicher Gesetze und Verordnungen bzw. ihrer
Novellierungen sind a) derzeit in Ausarbeitung, b) derzeit in Vorbereitung, c) kurz -
bzw. mittelfristig beabsichtigt?
Antwort:
Eine Luftfahrtgesetz (LFG) - Novelle bezweckt verschiedene Anpassungen des LFG
an die Erfordernisse in der Praxis. Ebenso soll eine Novelle der Zivilluftfahrzeug -
Ambulanz - und Rettungsflugverordnung eine Anpassung an Praxisanforderungen
sicherstellen. Mit einer Novelle der Grenzüberflugsverordnung (GÜV) soll eine
Vereinheitlichung der Verfahren in der Praxis erfolgen. Bei der Zivilluftfahrzeug - und
Luftfahrtgerät - Verordnung (ZLLV) soll eine Weiterentwicklung nach internationalen
Vorgaben erfolgen. Bei der Zivilluftfahrt - Such und Rettungsdienstverordnung (ZRSV)
sollen Klarstellungen und Anpassungen an die Praxis erfolgen. In der Austro Control
Gebührenverordnung (ACGV) sollen den geänderten Anforderungen bezüglich neuer
Gebührentatbestände Rechnung getragen werden.
In Erfüllung internationaler Vorgaben soll mittelfristig der Bereich der Pilotenscheine
neu geregelt werden.
Alle diese Novellen werden dem
Zivilluftfahrtbeirat zur Diskussion vorgelegt werden.
Frage 10:
Mit welchen inhaltlichen Positionen beteiligt sich Österreich an im Gang befindlichen
sowie sich abzeichnenden internationalen Entwicklungen in der Zivilluftfahrt, und bis
zu welchem Zeitpunkt ist jeweils mit Abschlüssen bzw. Schlagendwerden für
Österreich zu rechnen?
Antwort:
In der Europäischen Union wird derzeit die Gründung einer europäischen
Luftfahrtsicherheitsbehörde (European Aviation Safety Administration - EASA)
vorbereitet. Dieses Verfahren wird noch rd. zwei Jahre in Anspruch nehmen.
In der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) wurde 1999 ein neues
Haftungsabkommen, welches das aus 1929 stammende Warschauer Abkommen
ersetzen soll, unterzeichnet. Mit diesem neuen Haftungsregime ist eine
Verbesserung des Schadenersatzes für geschädigte Passagiere verbunden.
Österreich unterstützt beide Vorhaben. Die Ratifizierung des Haftungsabkommens
wurde seitens des Bundesministeriums für Justiz bereits eingeleitet.
Über beide Vorhaben wurde im Zivilluftfahrtbeirat bereits wiederholt berichtet und
wird auch weiterhin berichtet werden.
Fragen 11 und 12:
In welchen sonstigen interessanten Themen mit Zivilluftfahrtsbezug sind derzeit oder
absehbar welche Entwicklungen im Gange, die Sie dem Zivilluftfahrtbeirat zur
Diskussion vorlegen und wozu Sie seine Meinung einholen werden?
Welche Themen der Zivilluftfahrt von allgemeinem Interesse werden Sie als nächste
im Beirat diskutieren lassen?
In der Europäischen Organisation für Flugsicherung (Eurocontrol) wird an einem
Projekt gearbeitet mit dem die Flugsicherung für bestimmte Flughöhen in acht
europäischen Staaten darunter auch Österreich einer zentralen Organisation (Central
European Air Traffic Services - CEATS) übertragen wird. Sitz der operativen
Zentrale dieser Organisation wird Wien sein. An der Verwirklichung dieses Projektes
wird zügig gearbeitet.
Die Europäische Union arbeitet im Bereich der Flugsicherung an einer
Vereinheitlichung des Europäischen Luftraumes (One Single Sky in Europe). Damit
will man einerseits das europaweite Problem der Flugverspätungen in den Griff
bekommen. Andererseits sollen die derzeit noch unterschiedlichen nationalen
Flugsicherungssysteme vereinheitlicht werden.
Über beide Projekte wird im Zivilluftfahrtbeirat berichtet werden.
Frage 13:
Zu welchem Termin werden Sie den Zivilluftfahrtbeirat spätestens einberufen?
Antwort:
Ich plane, im Herbst dieses Jahres den Zivilluftfahrtbeirat einzuberufen.
Fragen 14 und 15:
Halten Sie das Ausmaß an Nicht - Partizipation, wie es im der zeitigen
luftfahrtrechtlichen Rechtsbestand und insbesondere seiner Anwendung zum
Ausdruck kommt, für zeitgemäß?
Werden Sie sich vor dem Hintergrund, daß gerade Ihre Partei sich gerne als Anwalt
der Bürger, der „kleinen Leute" etc. darstellt, für mehr Rechte sowie weitreichendere
und frühzeitigere Partizipation der direkt und mittelbar Betroffenen in
luftfahrtrechtlichen Angelegenheiten einsetzen?
Antwort:
Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass sich beispielsweise durch die
Umweltverträglichkeitsprüfung die Verfahren geöffnet haben und einem weiteren
Kreis von Interessenten zugänglich sind als bisher. Die Luftfahrt ist ein internationaler
Verkehrsträger und Österreich ist aufgrund seiner Mitgliedschaft in den
verschiedenen internationalen Luftfahrtorganisationen verpflichtet, gewisse
Standards im Bereich der Sicherheit aufrecht zu erhalten. Ich halte es für notwendig,
obwohl es in manchen Bereichen schwierig ist, den im Interesse aller Beteiligten
notwendigen Ausgleich zu finden und alle Interessen in einem abgewogenen und
ausgeglichenen Verhältnis zu berücksichtigen.