2648/AB XXI.GP
Eingelangt am: 03.09.2001
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2648/J - NR/2001 betreffend Novellierung
der Zivilflugplatz - Verordnung, die die Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und
Freunde am 4.7.2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Fragen 1, 2, 3 und 4:
Ist eine Novellierung der Zivilflugplatz - Verordnung in Vorbereitung bzw. Erarbeitung?
Wenn ja, wann ist mit einem Begutachtungsverfahren zu rechnen?
Wenn ja, warum wurde bisher der Zivilluftfahrtbeirat weder informiert noch zur
Diskussion über das Vorhaben einberufen?
Wenn nein, können Sie eine Novellierung dieser Verordnung in dieser
Legislaturperiode ausschließen?
Antwort:
Eine Novellierung der Zivilflugplatz - Verordnung befindet sich in Vorbereitung.
Nach Fertigstellung eines Entwurfes wird sowohl ein Begutachtungsverfahren
durchgeführt als auch der Zivilluftfahrtbeirat befasst werden.
Frage 5:
Welche Inhalte wird die Novelle nach derzeitigem Kenntnisstand haben?
Antwort:
Anpassungen an Richtlinien und Empfehlungen der Internationalen
Zivilluftfahrtorganisation.
Frage 6.
Welche Inhalte von a) Annex 14 des Abkommens über die Internationale
Zivilluftfahrt, b) anderen Teilen, Anhängen und Anhangsteilen dieses Abkommens
sind im einzelnen zur Aufnahme im Zuge der Novellierung vorgesehen, welche Ziele
sollen mit der Übernahme dieser internationalen Vereinbarung erreicht werden und
welche praktischen Auswirkungen wird dies bzw. könnte dies auf österreichische
Zivilflugplätze im einzelnen haben?
Antwort:
Alle Inhalte von a) Annex 14 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, b)
anderen Teilen, Anhängen und Anhangsteilen dieses Abkommens, welche als
Anforderungen an die einzelnen Arten von Zivilflugplätzen nach Maßgabe der
Erfordernisse der Sicherheit der Luftfahrt zu stellen sind, werden Berücksichtigung
finden. Österreich hat als Mitgliedstaat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation
für die Umsetzung der Richtlinien und Empfehlungen dieser Organisation Sorge zu
tragen. Diesem Ziel trägt die in Vorbereitung befindliche Novellierung - zur
Gewährleistung der Sicherheit der Luftfahrt - Rechnung. Die Auswirkungen im
einzelnen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht definierbar, werden jedenfalls aber von
Flugplatz zu Flugplatz unterschiedlich sein. Unter Umständen werden sich -
insbesondere bei Flugfeldern - keinerlei Auswirkungen ergeben.
Frage 7:
Welche Nachteile haben AnrainerInnen von Zivilflugplätzen von einer Novellierung
der Zivilflugplatz - Verordnung zu erwarten?
Antwort:
Keine, da die Bestimmungen der geltenden, wie auch der in Vorbereitung
befindlichen novellierten Zivilflugplatz - Verordnung der Gewährleistung der Sicherheit
der Luftfahrt - und somit auch der Sicherheit von Personen (z.B. AnrainerInnen) und
Sachen auf dem Boden - dienen.