2648/AB XXI.GP

Eingelangt am: 03.09.2001

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2648/J - NR/2001 betreffend Novellierung

der Zivilflugplatz - Verordnung, die die Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und

Freunde am 4.7.2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Fragen 1, 2, 3 und 4:

Ist eine Novellierung der Zivilflugplatz - Verordnung in Vorbereitung bzw. Erarbeitung?

Wenn ja, wann ist mit einem Begutachtungsverfahren zu rechnen?

Wenn ja, warum wurde bisher der Zivilluftfahrtbeirat weder informiert noch zur

Diskussion über das Vorhaben einberufen?

Wenn nein, können Sie eine Novellierung dieser Verordnung in dieser

Legislaturperiode ausschließen?

 

Antwort:

Eine Novellierung der Zivilflugplatz - Verordnung befindet sich in Vorbereitung.

Nach Fertigstellung eines Entwurfes wird sowohl ein Begutachtungsverfahren

durchgeführt als auch der Zivilluftfahrtbeirat befasst werden.

 

Frage 5:

Welche Inhalte wird die Novelle nach derzeitigem Kenntnisstand haben?

 

Antwort:

Anpassungen an Richtlinien und Empfehlungen der Internationalen

Zivilluftfahrtorganisation.

 

Frage 6.

Welche Inhalte von a) Annex 14 des Abkommens über die Internationale

Zivilluftfahrt, b) anderen Teilen, Anhängen und Anhangsteilen dieses Abkommens

sind im einzelnen zur Aufnahme im Zuge der Novellierung vorgesehen, welche Ziele

sollen mit der Übernahme dieser internationalen Vereinbarung erreicht werden und

welche praktischen Auswirkungen wird dies bzw. könnte dies auf österreichische

Zivilflugplätze im einzelnen haben?

Antwort:

Alle Inhalte von a) Annex 14 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, b)

anderen Teilen, Anhängen und Anhangsteilen dieses Abkommens, welche als

Anforderungen an die einzelnen Arten von Zivilflugplätzen nach Maßgabe der

Erfordernisse der Sicherheit der Luftfahrt zu stellen sind, werden Berücksichtigung

finden. Österreich hat als Mitgliedstaat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation

für die Umsetzung der Richtlinien und Empfehlungen dieser Organisation Sorge zu

tragen. Diesem Ziel trägt die in Vorbereitung befindliche Novellierung - zur

Gewährleistung der Sicherheit der Luftfahrt - Rechnung. Die Auswirkungen im

einzelnen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht definierbar, werden jedenfalls aber von

Flugplatz zu Flugplatz unterschiedlich sein. Unter Umständen werden sich -

insbesondere bei Flugfeldern - keinerlei Auswirkungen ergeben.

 

Frage 7:

Welche Nachteile haben AnrainerInnen von Zivilflugplätzen von einer Novellierung

der Zivilflugplatz - Verordnung zu erwarten?

 

Antwort:

Keine, da die Bestimmungen der geltenden, wie auch der in Vorbereitung

befindlichen novellierten Zivilflugplatz - Verordnung der Gewährleistung der Sicherheit

der Luftfahrt - und somit auch der Sicherheit von Personen (z.B. AnrainerInnen) und

Sachen auf dem Boden - dienen.