2649/AB XXI.GP
Eingelangt am: 03.09.2001
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2650/J - NR/2001 betreffend
unvollständige und schleppende Umsetzung des Immissionsschutzgesetzes (Luft)
insbesondere in Tirol, die die Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und
Freunde am 4. Juli 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Fragen 1,2, 5,6:
Seit welchem genauen Datum liegen Ihnen Statuserhebungen zu den 1999 in Tirol
maßgeblich infolge von Emissionen des Verkehrs - und im Fall Vomp eindeutig
vorrangig des LKW - Verkehrs - aufgetretenen Grenzwertüberschreitungen bezüglich
N02 vor?
Ist es für Sie nachvollziehbar, dass mehr als eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden
der Grenzwertüberschreitungen und mehrere Monate nach Vorlage der
Statuserhebung nach Angabe des Landeshauptmannes von Tirol nach wie vor erst
„Vorschläge für den Inhalt eines Maßnahmenkatalogs", somit ,,Vorarbeiten" im Gang
sind?
Hat Ihr Ressort eine Stellungnahme nach § 8 (5) IG - L zu den Tiroler Statusberichten
innerhalb der vorgesehenen Sechswochenfrist abgegeben und wenn ja, was war der
Inhalt dieser Stellungnahme im einzelnen?
Wann ist Ihrer Information nach mit der Verordnung entsprechender
Maßnahmenkataloge bzw. eines Maßnahmenkatalogs durch den Landeshauptmann
von Tirol zu rechnen?
Antwort:
Der Bericht Statuserhebung nach dem Immissionsschutzgesetz Luft (IG - Luft, BGBl.
I 1997/115) - N02 Grenzwertüberschreitungen in Vomp, Innsbruck - Andechsstraße
und Hall" ist im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie am 5.
April 2001 eingelangt.
Dieser Bericht enthält keinerlei Vorschläge für den Inhalt eines Maßnahmenkatalogs
bzw. Hinweise auf mögliche Vorarbeiten in dieser Frage. Eine Stellungnahme des
BMVIT erfolgte daher nicht.
Auch ist es auf Grund der im Bericht vorhandenen Informationen, welche sich auf
die Analyse der Immissionen beschränken,
nicht möglich abzuschätzen, wann mit
der Verordnung entsprechender Maßnahmenkataloge bzw. eines
Maßnahmenkatalogs durch den Landeshauptmann von Tirol gerechnet werden kann.
Fragen 3, 4, 7, 8 und 11:
Ist es Ihrer Ansicht nach zutreffend, dass das IG - L im Falle strukturell vom Verkehr
und insbesondere vom LKW - Verkehr verursachter Grenzwertüberschreitungen wie
im Beispielsfall Vomp 1999 ein sehr überschaubares und in sehr kurzen Zeiträumen
operationalisierbares Portefeuille an möglichen Maßnahmen bereithält?
Hat der in Tirol offenbar verfolgte Ansatz, zu den - z.B. wegen verschieden starken
Beteiligungen des zwischen Stadt und ländlicher Transitregion sehr verschiedenen
strukturierten Verkehrsgeschehens - unterschiedlich verursachten
Grenzwertüberschreitungen einen einheitlichen Maßnahmenkatalog zu entwickeln,
nicht nur eine unnötige Verzögerung gegenüber einer ansonsten zumindest im Fall
Vomp einfachen verursachergerechten Vorgangsweise zur Folge?
Ist Ihrer Einschätzung nach eine Sanierung der nicht den Grenzwertvorgaben des
IG - L entsprechenden Immissionssituation in Tirol ohne verkehrsbeschränkende
Maßnahmen möglich, und falls ja, auf welcher fachlichen Unterlage im einzelnen
beruht diese Einschätzung?
Welche Möglichkeiten hat ein Landeshauptmann, bei offenbar hauptsächlich
verkehrs - und hier LKW - bedingten Grenzwertüberschreitungen bezüglich N02 im
Rahmen eines verordneten Maßnahmenkatalogs in (u.a. EU - ) rechtlich haltbarer
Weise verkehrsbeschränkend oder - lenkend tätig zu werden?
Wäre Ihrer Ansicht nach eine Weisung des Landwirtschaftsministers an den
Landeshauptmann von Tirol zwecks Beschleunigung des Arbeitstempos angebracht?
Antwort:
Die Zuständigkeit im Rahmen des Immissionsschutzgesetzes - Luft liegt auf
Bundesebene beim Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft; für die Vollziehung des Gesetzes ist in mittelbarer
Bundesverwaltung der Landeshauptmann zuständig Aufgrund dieser Rechtslage ist
es mir nicht möglich, Aussagen über Maßnahmen im Rahmen der Vollziehung dieses
Gesetzes zu treffen.
Fragen 9, 10, 12:
Halten Sie Säumigkeit bei der Umsetzung der Verpflichtungen des IG - L zu
ursprünglich zum Gutteil aus dem Verkehr stammenden Immissionen für geeignet,
der Europäischen Union gegenüber Glaubwürdigkeit in Sachen Reduktion der
Belastungen aus dem Verkehr an wichtigen Transitsachen zu dokumentieren?
Halten Sie das gemächliche Tempo Tirols bei der Erfüllung der Verpflichtungen
gemäß IG - L nach verkehrsbedingten Grenzwertüberschreitungen angesichts der
übergeordneten politischen Bedeutung gerade in diesem Fall für angemessen?
Welche Schritte haben Sie gegenüber Ihrem Regierungspartner gesetzt, um
eventuell über diesen Weg eine der Glaubwürdigkeit der österreichischen Anti -
Transit - Bemühungen zuträglichere Vorgangsweise des Tiroler Landeshauptmanns
zu erreichen?
Antwort:
Österreich verfolgt seit Jahren eine konsequente Transitpolitik, die ‚darauf gerichtet
ist, die Schadstoffbelastungen für Mensch und Umwelt zu reduzieren. Diese Politik
wird sowohl von der Bundesregierung, als auch
von den anderen
Gebietskörperschaften getragen und nachdrücklich gegenüber der Europäischen
Union und den europäischen Partnern vertreten. Die Glaubwürdigkeit Österreichs in
Sachen Reduktion der Belastungen aus dem Verkehr ist somit jedenfalls
gewährleistet. Ich verweise in diesem Zusammenhang beispielsweise auf die
konsequente Haltung Österreichs bei der Anwendung des Ökopunktesystems, der
restriktiven österreichischen Kontingentpolitik und der Förderung des Bahnausbaus
auf Transitstrecken.