2649/AB XXI.GP

Eingelangt am: 03.09.2001

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2650/J - NR/2001 betreffend

unvollständige und schleppende Umsetzung des Immissionsschutzgesetzes (Luft)

insbesondere in Tirol, die die Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und

Freunde am 4. Juli 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Fragen 1,2, 5,6:

Seit welchem genauen Datum liegen Ihnen Statuserhebungen zu den 1999 in Tirol

maßgeblich infolge von Emissionen des Verkehrs - und im Fall Vomp eindeutig

vorrangig des LKW - Verkehrs - aufgetretenen Grenzwertüberschreitungen bezüglich

N02 vor?

Ist es für Sie nachvollziehbar, dass mehr als eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden

der Grenzwertüberschreitungen und mehrere Monate nach Vorlage der

Statuserhebung nach Angabe des Landeshauptmannes von Tirol nach wie vor erst

„Vorschläge für den Inhalt eines Maßnahmenkatalogs", somit ,,Vorarbeiten" im Gang

sind?

Hat Ihr Ressort eine Stellungnahme nach § 8 (5) IG - L zu den Tiroler Statusberichten

innerhalb der vorgesehenen Sechswochenfrist abgegeben und wenn ja, was war der

Inhalt dieser Stellungnahme im einzelnen?

Wann ist Ihrer Information nach mit der Verordnung entsprechender

Maßnahmenkataloge bzw. eines Maßnahmenkatalogs durch den Landeshauptmann

von Tirol zu rechnen?

 

Antwort:

Der Bericht Statuserhebung nach dem Immissionsschutzgesetz Luft (IG - Luft, BGBl.

I 1997/115) - N02 Grenzwertüberschreitungen in Vomp, Innsbruck - Andechsstraße

und Hall" ist im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie am 5.

April 2001 eingelangt.

 

Dieser Bericht enthält keinerlei Vorschläge für den Inhalt eines Maßnahmenkatalogs

bzw. Hinweise auf mögliche Vorarbeiten in dieser Frage. Eine Stellungnahme des

BMVIT erfolgte daher nicht.

 

Auch ist es auf Grund der im Bericht vorhandenen Informationen, welche sich auf

die Analyse der Immissionen beschränken, nicht möglich abzuschätzen, wann mit

der Verordnung entsprechender Maßnahmenkataloge bzw. eines

Maßnahmenkatalogs durch den Landeshauptmann von Tirol gerechnet werden kann.

 

Fragen 3, 4, 7, 8 und 11:

Ist es Ihrer Ansicht nach zutreffend, dass das IG - L im Falle strukturell vom Verkehr

und insbesondere vom LKW - Verkehr verursachter Grenzwertüberschreitungen wie

im Beispielsfall Vomp 1999 ein sehr überschaubares und in sehr kurzen Zeiträumen

operationalisierbares Portefeuille an möglichen Maßnahmen bereithält?

Hat der in Tirol offenbar verfolgte Ansatz, zu den  - z.B. wegen verschieden starken

Beteiligungen des zwischen Stadt und ländlicher Transitregion sehr verschiedenen

strukturierten Verkehrsgeschehens - unterschiedlich verursachten

Grenzwertüberschreitungen einen einheitlichen Maßnahmenkatalog zu entwickeln,

nicht nur eine unnötige Verzögerung gegenüber einer ansonsten zumindest im Fall

Vomp einfachen verursachergerechten Vorgangsweise zur Folge?

Ist Ihrer Einschätzung nach eine Sanierung der nicht den Grenzwertvorgaben des

IG - L entsprechenden Immissionssituation in Tirol ohne verkehrsbeschränkende

Maßnahmen möglich, und falls ja, auf welcher fachlichen Unterlage im einzelnen

beruht diese Einschätzung?

Welche Möglichkeiten hat ein Landeshauptmann, bei offenbar hauptsächlich

verkehrs -  und hier LKW - bedingten Grenzwertüberschreitungen bezüglich N02 im

Rahmen eines verordneten Maßnahmenkatalogs in (u.a. EU - ) rechtlich haltbarer

Weise verkehrsbeschränkend oder  - lenkend tätig zu werden?

Wäre Ihrer Ansicht nach eine Weisung des Landwirtschaftsministers an den

Landeshauptmann von Tirol zwecks Beschleunigung des Arbeitstempos angebracht?

 

Antwort:

Die Zuständigkeit im Rahmen des Immissionsschutzgesetzes - Luft liegt auf

Bundesebene beim Bundesminister für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft; für die Vollziehung des Gesetzes ist in mittelbarer

Bundesverwaltung der Landeshauptmann zuständig Aufgrund dieser Rechtslage ist

es mir nicht möglich, Aussagen über Maßnahmen im Rahmen der Vollziehung dieses

Gesetzes zu treffen.

 

Fragen 9, 10, 12:

Halten Sie Säumigkeit bei der Umsetzung der Verpflichtungen des IG - L zu

ursprünglich zum Gutteil aus dem Verkehr stammenden Immissionen für geeignet,

der Europäischen Union gegenüber Glaubwürdigkeit in Sachen Reduktion der

Belastungen aus dem Verkehr an wichtigen Transitsachen zu dokumentieren?

Halten Sie das gemächliche Tempo Tirols bei der Erfüllung der Verpflichtungen

gemäß IG - L nach verkehrsbedingten Grenzwertüberschreitungen angesichts der

übergeordneten politischen Bedeutung gerade in diesem Fall für angemessen?

Welche Schritte haben Sie gegenüber Ihrem Regierungspartner gesetzt, um

eventuell über diesen Weg eine der Glaubwürdigkeit der österreichischen Anti -

Transit - Bemühungen zuträglichere Vorgangsweise des Tiroler Landeshauptmanns

zu erreichen?

 

Antwort:

Österreich verfolgt seit Jahren eine konsequente Transitpolitik, die ‚darauf gerichtet

ist, die Schadstoffbelastungen für Mensch und Umwelt zu reduzieren. Diese Politik

wird sowohl von der Bundesregierung, als auch von den anderen

Gebietskörperschaften getragen und nachdrücklich gegenüber der Europäischen

Union und den europäischen Partnern vertreten. Die Glaubwürdigkeit Österreichs in

Sachen Reduktion der Belastungen aus dem Verkehr ist somit jedenfalls

gewährleistet. Ich verweise in diesem Zusammenhang beispielsweise auf die

konsequente Haltung Österreichs bei der Anwendung des Ökopunktesystems, der

restriktiven österreichischen Kontingentpolitik und der Förderung des Bahnausbaus

auf Transitstrecken.