2651/AB XXI.GP
Eingelangt am: 03.09.2001
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen, Genossinnen und Genossen ha -
ben am 4. Juli 2001 unter der Nr. 2635/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Beiratswesen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Alle Mitglieder des Beirats für bildende Kunst wurden im Jänner 2001 nach drei -
jähriger Funktionsperiode abgelöst:
Gottfried BECHTOLD
Wolfgang DENK
Dr. Brigitte HUCK
Dr. Barbara STEFFEN
Dr. Hortensia VÖLCKERS.
Folgende Mitglieder des Musikbeirats wurden Im März 2001 nach Ablauf der drei -
jährigen Funktionsperiode ersetzt:
Renald DEPPE
Elisabeth DEUTSCH
Mag. Angelika MÖSER.
Aus dem Medienbeirat schied nach dem 1. Jänner 2001 folgende Person nach vier -
einhalb Jahren der Tätigkeit aus:
Mag. Margarethe JAHRMANN.
Aus dem Filmbeirat wurde nach dreieinhalb Jahren Judith WIESER - HUBER ersetzt.
Aus dem Kinobeirat schied auf persönlichen Wunsch hin Dr. Andreas UNGERBÖCK
nach einjähriger Funktionsperiode aus.
Aus dem Verlegerbeirat schieden nach dem 1. Jänner 2001 Dr. Reinhold POSCH
und Alfred TREIBER nach jeweils fünf
Jahren aus.
Aus dem Beirat für Architektur und Design schieden nach dem 1. Jänner 2001 fol -
gende Experten nach dreijähriger Funktionsperiode aus:
Arch. Marta SCHREIECK
Arch. Bruno SPAGNOLLA
Arch. Dr. Walter ZSCHOKKE.
Aus dem Kulturinitiativenbeirat schieden nach dem 1. Jänner 2001 folgende Perso -
nen aus:
Mari8 DREPAZ - nach fünf Jahren
Dr. Johanna DORER - nach drei Jahren.
Zu Frage 3:
Primäres Auswahlkriterium für Nachbesetzungen ist in jedem Fall die fachliche Quali -
fikation; darüber hinaus ist für den Beirat für regionale Kulturinitiativen die Herkunft
aus verschiedenen Bundesländern von Bedeutung, um so durch weit gestreute Infor -
mationen eine möglichst gerechte Verteilung der Fördermittel bewirken zu können
Seit 1. Jänner 2000 wurden folgende Personen in die jeweiligen Fachbeiräte für eine
Funktionsperiode von drei Jahren neu berufen:
Beirat für bildende Kunst:
Professor Peter WEIBEL
Professor Edelbert KÖB
Professorin Birgit JÜRGENSSEN
Mag. Dorit MARGREITER
Karin PERNEGGER
Musikbeirat:
Walter BURIAN
Cordula BÖSZE
Alfred WOPMANN
Tanzbeirat:
Lzi KING
Ester LINLEY
Jochen ULRICH
(zu den bereits aus dem Bühnenbeirat berufenen Mitgliedern Dr. Andrea AMORT
und Dr. Silvia KARGL)
Medienbeirat:
Dr. Thomas FEUERSTEIN
Professor Dipl. Ing. Winfried RITSCH
Filmbeirat:
Dr. Brigitte MAYR
Kinobeirat:
Susanne ANDERLE
Dietmar ZINGL
Literaturbeirat:
Dr. Jochen JUNG
Dr. Hans HAIDER
Verlegerbeirat:
Dr. Inge KRALUPPER
Professor Mag. Franz - Leo POPP
Mag. Christiane GOLLER - FISCHER
Beirat für Architektur und Design:
Mag. Arch. Therese Made HARNONCOURT
Dr. Otto KAPFINGER
Dipl. Ing. Markus SPIEGELFELD
Beirat für Kunst und Bau:
Dr. Monika SCHWÄRZLER-BRODESSER
Professor Peter BAUM
Professorin Ursula HÜBNER
Kulturinitiativenbeirat:
Elfriede BRUCKMEIER
Peter FÜSSL
Hans OBERLECHNER
Mag. Ursula HORWATH
Zu Frage 4:
Die Geschäftsordnungen der Beiräte, die sich an den Förderrichtlinien der Fachabtei -
lungen der Kunstsektion orientieren, gelten seit Jahren unverändert.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Das Kunstförderungsgesetz aus 1988 schreibt im § 9 lediglich vor, daß der „Bun -
desminister ... zur Vorbereitung und Vorberatung von Förderangelegenheiten ein -
zelner Kunstsparten Beiräte oder Jurien einsetzen kann, in die Fachleute der je -
welligen Sparte zu berufen sind." Die Einbeziehung von Interessensvertretungen ist
demnach weder vorgesehen noch geboten.
Da viele Beiratsmitglieder ohnehin aus dem Umkreis von Interessensvertretungen
kommen, scheint deren direkte Einbeziehung nicht nötig. Darüber hinaus ist der Herr
Staatssekmtär für Kunst und Medien sehr wohl bedacht, immer wieder die Meinun -
gen der Interessensvertretungen zu konkreten Fragen zu hören.
Zu Frage 8:
Den betroffenen Antragstellern werden die Entscheidungsfindungen bzw. Empfehlun -
gen schriftlich zur Kenntnis gebracht, der Öffentlichkeit in Form des jährlichen Kunst -
berichtes. Der Kunstbericht 2000 befindet sich im Stadium der Ausarbeitung und wird
noch in diesem Jahr veröffentlicht.
Zu Frage 9:
Es ist darauf hinzuweisen, daß aus verfassungsrechtlichen Gründen Beiräte nur eine
beratende Funktion ausüben. In aller Regel wird bei größeren Förderungsanträgen
die Beiratsmeinung eingeholt. Mitunter werden jedoch in Fällen, die einer von Bei -
ratsterminen unabhängigen raschen Entscheidung bedürfen oder die - vor allem bei
Infrastrukturmaßnahmen - ein koordiniertes Vorgehen aller Gebietskörperschaften
verlangen, in Übereinstimmung mit dem Kunstförderungsgesetz auch politische Ent -
scheidungen ohne vorhergehende Beiratsbefassung getroffen.
Eine Statistik bezüglich der Abweichungen von Beiratsempfehlungen bzw Entschei -
dungen ohne Einholung der Beiratsmeinung existiert nicht.