2651/AB XXI.GP

Eingelangt am: 03.09.2001

Bundeskanzler

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen, Genossinnen und Genossen ha -

ben am 4. Juli 2001 unter der Nr. 2635/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Beiratswesen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Alle Mitglieder des Beirats für bildende Kunst wurden im Jänner 2001 nach drei -

jähriger Funktionsperiode abgelöst:

Gottfried BECHTOLD

Wolfgang DENK

Dr. Brigitte HUCK

Dr. Barbara STEFFEN

Dr. Hortensia VÖLCKERS.

 

Folgende Mitglieder des Musikbeirats wurden Im März 2001 nach Ablauf der drei -

jährigen Funktionsperiode ersetzt:

Renald DEPPE

Elisabeth DEUTSCH

Mag. Angelika MÖSER.

 

Aus dem Medienbeirat schied nach dem 1. Jänner 2001 folgende Person nach vier -

einhalb Jahren der Tätigkeit aus:

Mag. Margarethe JAHRMANN.

 

Aus dem Filmbeirat wurde nach dreieinhalb Jahren Judith WIESER - HUBER ersetzt.

 

Aus dem Kinobeirat schied auf persönlichen Wunsch hin Dr. Andreas UNGERBÖCK

nach einjähriger Funktionsperiode aus.

 

Aus dem Verlegerbeirat schieden nach dem 1. Jänner 2001 Dr. Reinhold POSCH

und Alfred TREIBER nach jeweils fünf Jahren aus.

Aus dem Beirat für Architektur und Design schieden nach dem 1. Jänner 2001 fol -

gende Experten nach dreijähriger Funktionsperiode aus:

Arch. Marta SCHREIECK

Arch. Bruno SPAGNOLLA

Arch. Dr. Walter ZSCHOKKE.

 

Aus dem Kulturinitiativenbeirat schieden nach dem 1. Jänner 2001 folgende Perso -

nen aus:

Mari8 DREPAZ - nach fünf Jahren

Dr. Johanna DORER - nach drei Jahren.

 

Zu Frage 3:

Primäres Auswahlkriterium für Nachbesetzungen ist in jedem Fall die fachliche Quali -

fikation; darüber hinaus ist für den Beirat für regionale Kulturinitiativen die Herkunft

aus verschiedenen Bundesländern von Bedeutung, um so durch weit gestreute Infor -

mationen eine möglichst gerechte Verteilung der Fördermittel bewirken zu können

 

Seit 1. Jänner 2000 wurden folgende Personen in die jeweiligen Fachbeiräte für eine

Funktionsperiode von drei Jahren neu berufen:

 

Beirat für bildende Kunst:

Professor Peter WEIBEL

Professor Edelbert KÖB

Professorin Birgit JÜRGENSSEN

Mag. Dorit MARGREITER

Karin PERNEGGER

 

Musikbeirat:

Walter BURIAN

Cordula BÖSZE

Alfred WOPMANN

 

Tanzbeirat:

Lzi KING

Ester LINLEY

Jochen ULRICH

(zu den bereits aus dem Bühnenbeirat berufenen Mitgliedern Dr. Andrea AMORT

und Dr. Silvia KARGL)

 

Medienbeirat:

Dr. Thomas FEUERSTEIN

Professor Dipl. Ing. Winfried RITSCH

 

Filmbeirat:

Dr. Brigitte MAYR

 

Kinobeirat:

Susanne ANDERLE

Dietmar ZINGL

Literaturbeirat:

Dr. Jochen JUNG

Dr. Hans HAIDER

 

Verlegerbeirat:

Dr. Inge KRALUPPER

Professor Mag. Franz - Leo POPP

Mag. Christiane GOLLER - FISCHER

 

Beirat für Architektur und Design:

Mag. Arch. Therese Made HARNONCOURT

Dr. Otto KAPFINGER

Dipl. Ing. Markus SPIEGELFELD

 

Beirat für Kunst und Bau:

Dr. Monika SCHWÄRZLER-BRODESSER

Professor Peter BAUM

Professorin Ursula HÜBNER

 

Kulturinitiativenbeirat:

Elfriede BRUCKMEIER

Peter FÜSSL

Hans OBERLECHNER

Mag. Ursula HORWATH

 

Zu Frage 4:

Die Geschäftsordnungen der Beiräte, die sich an den Förderrichtlinien der Fachabtei -

lungen der Kunstsektion orientieren, gelten seit Jahren unverändert.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

Das Kunstförderungsgesetz aus 1988 schreibt im § 9 lediglich vor, daß der „Bun -

desminister ... zur Vorbereitung und Vorberatung von Förderangelegenheiten ein -

zelner Kunstsparten Beiräte oder Jurien einsetzen kann, in die Fachleute der je -

welligen Sparte zu berufen sind." Die Einbeziehung von Interessensvertretungen ist

demnach weder vorgesehen noch geboten.

 

Da viele Beiratsmitglieder ohnehin aus dem Umkreis von Interessensvertretungen

kommen, scheint deren direkte Einbeziehung nicht nötig. Darüber hinaus ist der Herr

Staatssekmtär für Kunst und Medien sehr wohl bedacht, immer wieder die Meinun -

gen der Interessensvertretungen zu konkreten Fragen zu hören.

 

Zu Frage 8:

Den betroffenen Antragstellern werden die Entscheidungsfindungen bzw. Empfehlun -

gen schriftlich zur Kenntnis gebracht, der Öffentlichkeit in Form des jährlichen Kunst -

berichtes. Der Kunstbericht 2000 befindet sich im Stadium der Ausarbeitung und wird

noch in diesem Jahr veröffentlicht.

Zu Frage 9:

Es ist darauf hinzuweisen, daß aus verfassungsrechtlichen Gründen Beiräte nur eine

beratende Funktion ausüben. In aller Regel wird bei größeren Förderungsanträgen

die Beiratsmeinung eingeholt. Mitunter werden jedoch in Fällen, die einer von Bei -

ratsterminen unabhängigen raschen Entscheidung bedürfen oder die - vor allem bei

Infrastrukturmaßnahmen - ein koordiniertes Vorgehen aller Gebietskörperschaften

verlangen, in Übereinstimmung mit dem Kunstförderungsgesetz auch politische Ent -

scheidungen ohne vorhergehende Beiratsbefassung getroffen.

 

Eine Statistik bezüglich der Abweichungen von Beiratsempfehlungen bzw Entschei -

dungen ohne Einholung der Beiratsmeinung existiert nicht.