2655/AB XXI.GP
Eingelangt am: 04.09.2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben am
04.07.2001 unter der Nummer 2651/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Personaleinsatz für die Aufarbeitung der Erhebungen im Schweinemast - Skandal“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Umweltsachbearbeiter der Exekutive bearbeiten nicht nur Umweltdelikte nach dem
Umweltstrafrecht, sondern darüber hinaus auch artverwandte Sachverhalte, wie etwa die Ver -
abreichung von nicht zugelassenen oder verbotenen Tierarzneimitteln, soweit dadurch
strafrechtliche Tatbestände verwirklicht werden.
Die nachfolgend angeführten Zahlen beziehen sich auf Bedienstete die hauptsächlich mit der
Aufarbeitung beschäftigt waren. Zur Unterstützung einzelner Großaktionen (koordinierte
Hausdurchsuchungen) wurden in manchen Bundesländern kurzzeitig bis zu 100 Bedienstete
zusätzlich eingesetzt, die hier jedoch zahlenmäßig nicht berücksichtigt sind.
Bundesministerium für Inneres, Zentralstelle zur Bekämpfung der Umweltkriminalität 3 Be -
dienstete, LGK Burgenland 5 Bedienstete, LGK Kärnten 1 Bediensteter, LGK NÖ 3 Be -
dienstete, LGK OÖ 5 Bedienstete, LGK Salzburg 5 Bedienstete, LGK Steiermark 11 Be -
dienstete, LGK Tirol 1 Bediensteter.
Zu den Fragen 2 und 3:
Sowohl die bundesländer - als auch die staatsübergreifende Zusammenarbeit funktionierte
effizient.
Durch die Doppelfunktion der Abteilung II/D/10 als Interpolstelle und als Zentralstelle zur
Bekämpfung der Umweltkriminalität konnte der Auslandsschriftverkehr direkt über diese
Abteilung abgewickelt werden.
Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Umweltkriminalität koordinierte neben dem Auslands -
schriftverkehr auch die Treffen mit dem Bayrischen Landeskriminalamt, die Zusammenarbeit
mit den anderen Ressorts, insbesondere mit dem Bundesamt und Forschungszentrum für
Landwirtschaft, dem Bundesinstitut für Arzneimitteluntersuchungen und dem Bundesamt für
veterinärmedizinische Untersuchungen.
Die zentrale Koordinierungsfunktion bei derartigen bundesländerübergreifenden Amtshand -
lungen hat sich bewährt und es ist beabsichtigt, diese auch in Zukunft bei ähnlichen
Amtshandlungen in gleicher Weise zu handhaben.
Die Zuständigkeit zur Kontrolle bei allfälliger illegaler Verabreichung von Tierarzneimittel
liegt im übrigen primär im Aufgabenbereich der Veterinärbehörden. Nur wenn strafrechtliche
Tatbestände vorliegen, wird im Auftrag der Staatsanwaltschaften durch die Exekutive
ermittelt.
Zu Frage 4:
Wegen noch ausstehender Analyseergebnisse und der umfangreichen Ermittlungen, sowie
aufgrund des Umstandes, dass bei Einvernahmen immer wieder neue Erkenntnisse gewonnen
werden, kann ein genauer Zeitpunkt nicht genannt werden.
Zu Frage 5:
Bundesministerium für Inneres, Zentralstelle zur Bekämpfung der Umweltkriminalität 3 Be -
dienstete, LOK Burgenland 5 Bedienstete,
LOK Kärnten 1 Bediensteter, LOK NÖ 3
Bedienstete, LGK OÖ 4 Bedienstete, LGK Salzburg 2 Bedienstete, LGK Steiermark 2
Bedienstete, LGK Tirol 1 Bediensteter. Bei Bedarf werden weitere Beamte zugezogen.
Zu Frage 6:
Dem Aufgabenbereich der Bekämpfung der Umweltkriminalität wird durch das
Bundesministerium für Inneres ein hoher Stellenwert eingeräumt.
Auf Zentralstellenebene ist vorgesehen, im zukünftigen Bundeskriminalamt einen eigenen
Fachbereich einzurichten, in dem sich die dort eingesetzten Beamten ausschließlich dieser
Tätigkeit werden widmen können.
Auf Sachbearbeiterebene sind in Österreich derzeit 50 Kriminalbeamtete (Bundesgendarmerie
22 Beamte, Bundespolizei 28 Beamte) als Spezialisten für Umweltbelange tätig, die in einer
umfassenden insgesamt sechswöchigen Spezialausbildung zusätzlich geschult werden. Es
wurde auch ein einheitliches Ausrüstungskonzept erstellt, welches sich derzeit in der
Umsetzungsphase befindet.
Um die Effizienz zusätzlich zu steigern, werden nach Durchführung eines Pilotprojektes, das
sehr positive Ergebnisse erbrachte, ab Herbst 2001 600 Exekutivbeamte in ganz Österreich
zur Bekämpfung der Umweltkriminalität als "Umweltkundige Organe" ausgebildet. Diese
Beamten sollen zur Erkennung von Umweltdelikten sensibilisiert werden sowie selbständig
Erhebungen führen und Anzeigen erstatten, bzw. die Umweltsachbearbeiter unterstützen.