2658/AB XXI.GP
Eingelangt am: 04.09.2001
BUNDESMISTERIUM FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Robert RADA und Genossen haben am 5.7.2001 unter
der Nummer 2664/J - NR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Gendarmerieposten Kronsdorf" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 3 und 4:
Die Zusammenlegung von Gendarmerieposten erfolgt als Maßnahme zur Effizienzsteigerung
mit den vorhandenen Personal - und Sachressourcen. Im Vordergrund steht dabei das
Bemühen, den Sicherheitsdienst für die Bevölkerung im weitest möglichen Ausmaß dadurch
zu gewährleisten, dass Kapazitäten, die für die interne Administration erforderlich sind, durch
die bei Zusammenlegungen entstehenden Synergieeffekte zugunsten des Exekutivdienstes
gewonnen werden.
Diese Voraussetzungen treffen auch für den Gendarmerieposten Kronsdorf zu. Aufgrund der
Entfernung von rund 7 km nach Enns und den sonstigen sicherheitsdienstlichen Belangen
sowie den örtlichen Gegebenheiten ist bei der vorgesehenen Zusammenlegung mit dem
Gendarmerieposten Enns die erforderliche Betreuungsqualität auch weiterhin zu gewähr -
leisten, wobei allerdings der Aufwand für die parallele Führung zweier Dienststellen und ihre
Koordinierung insbesondere im Dienstplanungsbereich entfällt. Weiters ist eine bessere
Auslastung der Sachmittel zu erwarten.
Die Mietkosten stellen in Relation zu den Strukturauswirkungen nur eine relativ
unbedeutende Betrachtungsgröße dar und waren nicht das ausschlaggebende Kriterium für
eine Zusammenlegung. Die Zusammenlegung ist wegen der vorteilhaften sonstigen Aus -
wirkungen daher auf jeden Fall vorgesehen, auch wenn die Mietkosten für die Dienststelle
hinkünftig durch eine andere Stelle getragen würden.
Eine Belassung der Dienststelle käme nur für den Fall in Frage, dass der erforderliche
Sicherheitsdienst anders nicht gewährleistet werden könnte.
Zu den Fragen 2 und 7:
Die konkreten Umstände für die Zusammenlegung sind sowohl für den Gendarmerieposten
Kronsdorf als auch die 14 weiteren Dienststellen in Oberösterreich zur Zeit noch im Stadium
der Abklärung. Über die Höhe der dabei erzielbaren finanziellen Einsparungen kann daher
noch keine Auskunft erteilt werden.
Zu Frage 5:
Infolge der noch offenen Umsetzung der Zusammenlegung stehen die tatsächlichen
Auswirkungen für die einzelnen Bediensteten des Gendarmeriepostens Kronsdorf noch nicht
fest. Generell ist jedoch auf die Anwendbarkeit des § 113 e Gehaltsgesetz hinzuweisen.
Zu Frage 6:
Unter den gegenwärtigen Voraussetzungen ist eine weitere Zusammenlegung von
Gendarmerieposten in Oberösterreich in dieser Legislaturperiode nicht vorgesehen.