2660/AB XXI.GP
Eingelangt am: 04.09.2001
BUNDESMINSTER FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat ÖLLINGER, Freundinnen und Freunde haben am 06. Juli
2001 unter der Nr. 2687/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "Beantwortung der Dringlichen Anfrage 2657/J"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie
folgt:
Zu Frage 1:
Am 01.07.2001 um 20.55 Uhr erfolgte im Journaldienst der Generaldirektion für die
öffentliche Sicherheit der Anruf eines Abgeordneten zum Nationalrat, wobei sich der Inhalt
des Anrufes als Intervention hinsichtlich einer polizeilichen Amtshandlung in Salzburg im
Rahmen des European Economic Summit darstellte.
Zu Frage 2:
Die Intervention erfolgte gegenüber dem in der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit
Journaldienst versehenden Beamten.
Zu Frage 3:
Der Anruf bezog sich auf eine polizeiliche Amtshandlung anlässlich des European Economic
Summit in Salzburg, wobei für einen
freien Abzug von angehaltenen
Demonstrationsteilnehmern bzw. um „weitere Vermittlungsversuche zwischen Behörde und
Demonstranten interveniert wurde.
Zu Frage 4:
Die Überlassung oder Veröffentlichung des Inhaltes des Gespräches einem Dritten gegenüber
ist, zumal kein Einverständnis des Sprechenden vorliegt, rechtlich nicht möglich.
Zu Frage 5:
Ja, es ist zutreffend, dass im Rahmen dieses Gesprächs keine Kritik am Verhalten eines/einer
im Zuge der Demonstration im Rahmen des European Economic Summit intervenierenden
Abgeordneten geäußert wurde.
Zu den Fragen 6 und 7:
Meinungen, Ansichten oder Einschätzungen sind keine Angelegenheit der Vollziehung im
Sinne des Artikels 52 Abs. 1 B-VG.
Zu Frage 8:
Über die Politiker der „Grünen“, Schwaighofer, Dr. Hüttinger und Ellensohn gibt es
anlässlich der Demonstration am 01.07.2001 gegen den European Economic Summit in
Salzburg keinen Aktenvorgang bei der örtlich zuständigen Sicherheitsbehörde und kann daher
zum Verhalten der Genannten bei der Demonstration keine Aussage getroffen werden. Es
wurden die Nationale nur jener Demonstrationsteilnehmer behördlich erfasst, die im Verdacht
strafbarer Handlungen standen.