2660/AB XXI.GP

Eingelangt am: 04.09.2001

 

BUNDESMINSTER FÜR INNERES

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat ÖLLINGER, Freundinnen und Freunde haben am 06. Juli

2001 unter der Nr. 2687/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend "Beantwortung der Dringlichen Anfrage 2657/J"

gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie

folgt:

 

Zu Frage 1:

Am 01.07.2001 um 20.55 Uhr erfolgte im Journaldienst der Generaldirektion für die

öffentliche Sicherheit der Anruf eines Abgeordneten zum Nationalrat, wobei sich der Inhalt

des Anrufes als Intervention hinsichtlich einer polizeilichen Amtshandlung in Salzburg im

Rahmen des European Economic Summit darstellte.

 

Zu Frage 2:

Die Intervention erfolgte gegenüber dem in der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit

Journaldienst versehenden Beamten.

 

Zu Frage 3:

Der Anruf bezog sich auf eine polizeiliche Amtshandlung anlässlich des European Economic

Summit in Salzburg, wobei für einen freien Abzug von angehaltenen

Demonstrationsteilnehmern bzw. um „weitere Vermittlungsversuche zwischen Behörde und

Demonstranten interveniert wurde.

 

Zu Frage 4:

Die Überlassung oder Veröffentlichung des Inhaltes des Gespräches einem Dritten gegenüber

ist, zumal kein Einverständnis des Sprechenden vorliegt, rechtlich nicht möglich.

 

Zu Frage 5:

Ja, es ist zutreffend, dass im Rahmen dieses Gesprächs keine Kritik am Verhalten eines/einer

im Zuge der Demonstration im Rahmen des European Economic Summit intervenierenden

Abgeordneten geäußert wurde.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Meinungen, Ansichten oder Einschätzungen sind keine Angelegenheit der Vollziehung im

Sinne des Artikels 52 Abs. 1 B-VG.

 

Zu Frage 8:

Über die Politiker der „Grünen“, Schwaighofer, Dr. Hüttinger und Ellensohn gibt es

anlässlich der Demonstration am 01.07.2001 gegen den European Economic Summit in

Salzburg keinen Aktenvorgang bei der örtlich zuständigen Sicherheitsbehörde und kann daher

zum Verhalten der Genannten bei der Demonstration keine Aussage getroffen werden. Es

wurden die Nationale nur jener Demonstrationsteilnehmer behördlich erfasst, die im Verdacht

strafbarer Handlungen standen.