2662/AB XXI.GP
Eingelangt am: 04.09.2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pumberger und Kollegen haben am 6. Juli 2001 unter
der Nr. 2696/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Förderung der
Opferhilfe“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Im Rahmen der Kriminalprävention (Kriminalpolizeilicher Beratungsdienst) werden auch
Menschen, die bereits Opfer einer strafbaren Handlung geworden sind, von Bediensteten der
Sicherheitsexekutive informiert, wie sie es vermeiden können, nochmals Verbrechensopfer zu
werden, wobei neben allgemeinen Sicherheitstips die Opfer auch auf andere Behörden (z.B.
Jugendwohlfahrtsbehörden) und private Opferschutzeinrichtungen z.B. Interventionsstellen,
Frauenhäuser, Kinderschutzzentren etc.), mit denen die Sicherheitsexekutive zusammenar -
beitet, hingewiesen werden.
Weiters werden auf der Grundlage des § 25 Abs. 2 und 3 Sicherheitspolizeigesetz seitens des
Bundesministeriums für Inneres private Einrichtungen gefördert bzw. finanziert, die Verbre -
chensopfern Beratung und immaterielle Hilfe zukommen lassen.
Für Verbrechensopfer besteht auch die Möglichkeit der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis
aus humanitären Gründen gemäß § 10 Abs. 4 Fremdengesetz. Diese wird von amtswegen er -
teilt.
Weiters wurden dem Verein „Weißer Ring“, Landesleitung Steiermark, im Jahre 2000 eine
Förderung in Höhe von S 5.000,-- als Druckkostenbeitrag für die Herausgabe der Broschüre
„Hilfe für Verbrechensopfer“
gewährt.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Opferhilfe im Bereich des Bundesministeriums für Inne -
res sind der Teil 2, Abschnitt E Z 1 der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes (BMG
2000), der besagt, dass - Maßnahmen der Wiederherstellung der subjektiven und objektiven
Sicherheit von Verbrechensopfern“ in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium für
Inneres fallen, sowie der § 25 Abs. 2 und Abs. 3 des Sicherheitspolizeigesetzes: Gemäß § 25
Abs. 2 SPG haben die Sicherheitsbehörden Vorhaben zur Kriminalprävention zu fördern, das
heißt mit anderen staatlichen und privaten Einrichtungen zusammenzuarbeiten. Der § 25
Abs. 3 SPG besagt, dass der „Bundesminister für Inneres ermächtigt ist, bewährte geeignete
Opferschutzeinrichtungen vertraglich damit zu beauftragen, Menschen, die von Gewalt be -
droht sind, zum Zwecke ihrer Beratung und immateriellen Unterstützung anzusprechen (In -
terventionsstellen). Soferne eine solche Opferschutzeinrichtung überwiegend der Beratung
und Unterstützung von Frauen dient, ist der Vertrag gemeinsam mit dem Bundesministerium
für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz abzuschließen, soferne eine solche Ein -
richtung überwiegend der Beratung und Unterstützung von Kindern dient, gemeinsam mit
dem Bundesminister für Jugend, Umwelt und Familie.
Die Rechtsgrundlage für die humanitäre Aufenthaltserlaubnis ist im § 10 Abs. 4 FrG iVm
§§ 88 Abs. 1 und 90 Abs. 1 FrG verankert.
Im Bundesministerium für Inneres ist in der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit
die Abteilung II/D/1 2 als Zentralstelle für die umfassende Kriminalprävention zuständig und
daher auch für den Opferschutz, bzw. die Opferhilfe basierend auf den in der Frage 2 ausge -
führten gesetzlichen Grundlagen. Aus diesem Grund wurde dieser Abteilung mit Änderung
der Geschäftseinteilung des Bundesministerium für Inneres per 1.12.2000 die Geschäftsstelle
des Präventionsbeirates übertragen. Die Geschäftsstelle gründet sich auf § 7 der Präventions -
beiratsverordnung (Beirat für Grundsatzfragen der Gewaltprävention)
Die Geschäftsstelle erfüllt folgende Aufgaben:
1.) die Erstattung von Vorschlägen für Richtlinien für die Förderung von Vorhaben der Ge -
waltprävention durch den Bundesminister für Inneres
2.) die Abgabe von Stellungnahmen zu Ansuchen um Förderung gemäß Z 1
3.) die Begutachtung und Auswertung der Tätigkeitsberichte der nach § 25 Abs. und 3 SPG
geförderten Opferschutzeinrichtungen
4.) die Erarbeitung von Vorschlägen für eine wirksamere Gestaltung der Kooperation der
Sicherheitsbehörden und Opferschutzeinrichtungen im Bereich des vorbeugenden Schut -
zes von Menschen vor Gewalt
Darüberhinaus alle Aufgaben, die nach einer Entscheidung des Präventionsbeirates zur Um -
setzung anfallen.
Im Bereich der sicherheitspolizeilichen Kriminalprävention fungiert die Zentralstelle unter
anderem als bundesweite Kontaktstelle und Ansprechpartner zu staatlichen und privaten In -
stitutionen im Bereich der Kriminalprävention, desweiteren wird bundesweite Öffentlich -
keitsarbeit, Akkordierung inhaltlicher Aussagen und Empfehlungen, Koordinierung der fach -
spezifischen Aus - und Fortbildung, Anordnung
und Koordination bundesweiter und bundes -
länderüberschreitender Präventionsmaßnahmen der Sicherheitsbehörden - und dienststellen,
sowie die Verwaltung des Budgets des Kriminalpolizeilichen Beratungsdienstes durchgeführt
Die nachgeordneten Dienststellen im Bereich der Bundespolizei und Bundesgendarmerie ko -
operieren im Bereich der Opferhilfe mit anderen staatlichen Einrichtungen (z.B. Jugendwohl -
fahrt), sowie privaten Einrichtungen. In der kriminalpolizeilichen Beratung erhalten auch die
Opfer von Straftaten Informationen darüber, wie sie sich besser vor Verbrechen schützen
können, sowie Hinweise auf Opferschutz - und Opferhilfeeinrichtungen.
Die vom Bundesministerium für Inneres geförderten privaten Organisationen führen rechtli -
che und psychosoziale Beratung und Betreuung, Begleitung bei Behördenwegen, Prozessbe -
gleitung bei Gerichtsverfahren durch, kooperieren mit den Beamten der Sicherheitsexekutive
insbesondere in den Fällen des § 38a Sicherheitspolizeigesetz (Wegweisung, bzw. Betre -
tungsverbot des Gefährdens bei Ausübung häuslicher Gewalt) sowie in der Durchführung von
Seminaren, Workshops und Schulungen und betreiben Öffentlichkeitsarbeit. Eine spezifische
Auflistung der von diesen Organisationen zu erbringenden Leistungen befindet sich in den
jeweiligen Förderverträgen, in denen auch die Erbringung von Tätigkeitsberichten bis März
des Folgejahres vereinbart ist. Darüberhinaus wurde in diesem Jahr mit den Interventions -
stellen die Erstellung einer einheitlichen Leistungsstatistik vereinbart, die in Zukunft eine
detailliertere Leistungsaufzeichnung bzw. Quantifizierung mit besseren Vergleichsmöglich -
keiten erlauben.
Eine Auflistung der privaten Opferschutzeinrichtungen ist als Beilage betreffend die Budget -
aufstellung angeschlossen.
Die humanitären Aufenthaltserlaubnisse werden primär von den Fremdenpolizeibehörden
erteilt. Das Bundesministerium für Inneres hat in jedem Fall seine Zustimmung dazu zu er -
teilen. Es besteht daher die Möglichkeit, Anregungen auf Erteilung humanitärer Aufenthalts -
erlaubnisse bei den zuständigen Fremdenpolizeibehörden einzubringen. Gleichzeitig besteht
auch die Möglichkeit solche Anregungen direkt beim Bundesministerium für Inneres einzu -
bringen. In der Praxis werden beide Möglichkeiten genützt.
Es darf - soweit konkrete Zahlen vorliegen - auf die Beilage verwiesen werden.
Da seitens des Bundesministeriums für Inneres nur private Opferhilfeeinrichtungen gefördert
werden, ist eine weitergehendere Beantwortung der Frage 6 nicht möglich.
Für die Zuerkennung von Förderungen seitens des Präventionsbeirates des Bundesministers
für Inneres sind neben den in der Beantwortung der Frage 2 genannten gesetzlichen Voraus -
setzungen auch die Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus
Bundesmitteln (AÖF), sowie die
Förderrichtlinien des Präventionsbeirates ausschlaggebend.
Bei einer allfälligen Mitförderung durch ein anderes Bundesministerium oder einer Gebiets -
körperschaft wird strikt auf die Vermeidung von Doppelförderungen geachtet. In den Förder -
bzw. Auftragsverträgen sind die Förder - bzw. Auftraggeber einschließlich der Finanzie -
rungsmodaliäten genau festgelegt. Desweiteren müssen die Förderungswerber Zusatzförde -
rungen im Finanzplan sowie in der Rechnungslegung ausweisen, damit diese in der Zuerken -
nung bzw. Abrechnung berücksichtigt werden können.
Unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen keine.
Die Kooperation zwischen den Opferschutzeinrichtungen und den Fördergebern erfolgt auf
der Grundlage von Förderverträgen, die detaillierte Leistungsbeschreibungen enthalten. Darü -
berhinaus werden regelmäßige Treffen auf Geschäftsführer/innenebene mit der Geschäfts -
stelle im Bundesministerium für Inneres, sowie auf Landesebene Regionaltagungen unter der
Federführung der Sicherheitsexekutive veranstaltet, in denen Fragen der Zusammenarbeit im
Bereich der Opferhilfe erörtert werden.
Da die Fördergeber auch im Präventionsbeirat vertreten sind, erfolgt bereits hier ein gegen -
seitiger Informationsaustausch bei der Bewertung der Anträge.
Bei der Abrechnung der Opferschutzeinrichtungen, die vom Bundesministerium für Inneres
und vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen gefördert bzw. finan -
ziert werden (Interventionsstellen, siehe Beilage), erfolgt eine gegenseitige Information auf
dem Aktenwege. Die Abrechnungskontrolle erfolgt aus verwaltungsökonomischen Gründen
durch das Bundesministerium für Inneres.
Über die getroffene Entscheidung im Zusammenhang mit der Erteilung einer humanitären
Aufenthaltserlaubnis wird der Einbringer, im Bedarfsfall auch der/die Betroffene informiert.
Die Kooperation führte zu einer Effizienzsteigerung sowohl in der Bewertung der Anträge als
auch in der Administration derselben.
Im Bereich der humanitären Aufenthaltserlaubnisse kann die Zusammenarbeit mit den Ein -
bringern (z.B. LEFÖ) als "gut" bezeichnet werden. Die vorgebrachten Fälle enthalten alle für
die Entscheidung notwendigen Unterlagen.
Wie aus den Budgetbeilagen ersichtlich ist, erfolgten in den vergangenen Jahren Förderungen
an Kinderschutzeinrichtungen, die sich schwerpunktmäßig mit Gewalt und sexuellem
Mißbrauch an Kindern befassen. Aufgrund der knappen Budgets des Präventionsbeirates und
des laufenden Ausbaues des Netzes der Interventionsstellen zur Bekämpfung der häuslichen
Gewalt konnten derartige spezielle Einrichtungen nicht in ausreichendem Maße gefördert
werden. Allerdings befassen sich die bestehenden Einrichtungen nach Maßgabe ihrer perso -
nellen Ressourcen auch mit den Problemen von Minderjährigen mit Gewalterfahrung.
Grundsätzlich gibt es keine Einrichtungen, die nur Prozessbegleitung durchführen. Zur Pro -
zessbegleitung darf angemerkt werden, dass nicht nur die Begleitung und Betreuung vor Ge -
richt eine solche darstellt, sondern bereits die Tätigkeiten der Opferhilfeeinrichtungen (insbe -
sondere Interventionsstellen) den Grundstock und Voraussetzungen für die Prozessbegleitung
bilden.
Folgende, vom Bundesministerium für Inneres geförderte bzw. finanzierte Einrichtungen füh -
ren im heurigen Jahr - neben ihren eigentlichen Aufgaben - Prozessbegleitung durch:
a.) Interventionsstelle Oberösterreich
b.) Interventionsstelle Burgenland
c.) IBF/LEFÖ (Interventionsstelle zur Betreuung der Opfer des Menschenhandels i.S. des
§217 StGB)
Im übrigen fällt die Beantwortung dieser Frage in den Zuständigkeitsbereich des Bundesmi -
nisteriums für Justiz.
Beilage
PRÄVENTIONSBEIRAT 1999
Fördernehmer |
Förderung durch BMI1 |
Gesamtsumme |
IST Wien |
2.700.000 |
5,400.000 |
IST Innsbruck |
1.400.000 |
2.800.000 |
IST Linz |
1.350.000 |
2.700.000 |
IST Salzburg |
1.515.000 |
3.030.000 |
IST Graz |
1.669.500 |
3.339.000 |
IBF/LEFÖ |
1.210.000 |
2.420.000 |
IST NÖ (Start 9/99) |
1.496.000 |
2.992.000 |
IST Kärnten (Start 9/99) |
966.500 |
1.933.000 |
IST Vorarlberg (Start 9/99) |
676.716 |
1.353.432 |
IST Burgenland (Start 10/99) |
507.000 |
1.014.000 |
|
|
26.981.432 |
Einmalförderungen: ² Beratungsstelle für sexuell mißbrauchte Mädchen, Wien Wendepunkt, Frauen - /Familienberatung) Wiener Neustadt Lichtblick, Lebens - /Beruf - u. Sexualberatung, Wiener Neustadt MAIZ, Autonomes Integrationszentrum v. Migrantinnen, Linz Frauen für Frauen, Frauenberatung - u. Kurszentrum Hollabrunn Beratungszentrum für MigrantInnen, Wien Stützpunkt Undine, Baden |
100.000 100.000
100.000
30.000
100.000 217.500 100.000 |
|
VBSA "danach"³ |
250.000 |
|
1 Die Interventionsstellen wurden 1999 zu 50 % durch das BMI und zu 50 % durch die
Frauenministerin, BKA Abt. VII/2, gefördert.
² Die Einmalförderungen für Beratungseinrichtungen verringern sich zunehmend mit dem
flächendeckenden Ausbau der Interventionsstellen (siehe Aufwendungen für Opferhilfeeinrichtungen
2000 und 2001)
³ Die Psychosoziale Opferhilfe des Vereins für Bewährungshilfe und soziale Arbeit, "danach" soll jenen
Opfern von Verbrechen eine psychosoziale Betreuung anbieten, die nicht von den Interventionsstellen
gegen Gewalt in der Familie,
Frauenhäusern und Kinderschutzeinrichtungen betreut werden.
PRÄVENTIONSBEIRAT 2000
Aufwendungen für Opferhilfeeinrichtungen
Fördernehmer |
Förderung durch BMI1 |
Gesamtsumme |
IST Wien |
3.250.000 |
5.950.000 |
IST Innsbruck |
1.410.000 |
2,810.000 |
IST Linz |
2,050.000 |
3,400.000 |
IST Salzburg |
1.815.000 |
3.330.000 |
IST Graz |
1.980.600 |
3.650.000 |
IBF/LEFÖ |
1.210.000 |
2,420.000 |
IST NÖ |
2.100.000 |
4.200.000 |
IST Kärnten |
1.600.000 |
3,000.000 |
IST Vorarlbetrg |
1.250.000 |
2.350.000 |
IST Burgenland |
1.300.000 |
2.300.000 |
IST NÖ Pilotprojekt Zwettl (nur BMI) |
1.210.000 |
1.210.000 |
|
|
|
Summe Interventionsstellen |
19.175.500 |
34.620.000 |
|
|
|
VBSA „danach.“² |
485.271 |
|
1 Die Interventionsstellen wurden bis August 2000 laut Fördervertrag zu 50 % durch das BMI und zu 50 % durch
das BMSG gefördert
² Die Psychosoziale Opferhilfe des Vereins für Bewährungshilfe und soziale Arbeit, "danach" soll jenen Opfern von Verbrechen eine psychosoziale Betreuung anbieten, die nicht von den Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie, Frauenhäusern und Kinderschutzeinrichtungen betreut werden.
PRÄVENTIONSBEIRAT 2001
Fördernehmer |
Förderung durch BMI 1 |
Gesamtsumme |
|
|
|
IST Wien |
3.100.000 |
6.200.000 |
IST Innsbruck |
1.500.000 |
3.000.000 |
IST Oberösterreich |
2.050.000 |
4.100.000 |
IST OÖ. Pilotprojekt - Mühlviertel |
1.307.580 |
|
IST Salzburg |
1.900.000 |
3.800.000 |
IST Steiermark |
2.300.000 |
4.600,000 |
IST Niederösterreich |
2.100.000 |
4.200.000 |
IST Kärnten |
1.550.000 |
3.100.000 |
IST Vorarlberg |
1.250.000 |
2.500.000 |
IST Burgenland |
1.250.000 |
2.500.000 |
IST f. Betroffene d. Frauenhandels |
1.400.000 |
|
|
|
|
|
|
|
VRSA „danach“ |
330.126 |
|
1 Die Psychosoziale Opferhilfe des Vereins für Bewährungshilfe und soziale Arbeit "danach" soll jenen Opfern von Verbrechern eine psychosoziale Betreuung anbieten, die nicht von den Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie, Frauenhäusern und
Kinderschutzeinrichtungen betreut werden.
Interventionsstellen |
Anzahl der |
Anzahl der |
|
RKV/BV) |
Beratungen/Betreuungen |
1999 |
|
|
Salzburg |
215 |
317 |
Tirol |
191 |
264 |
Oberösterreich |
270 |
361 |
Steiermark |
494 |
339 |
Wien |
548 |
658 |
Niederösterreich |
52 |
75 |
Kärnten |
51 |
66 |
Burgenland |
13 |
49 |
Vorarlberg |
21 |
50 |
IBF Wien |
|
131 |
|
|
|
2000 |
|
|
Salzburg |
233 |
360 |
Tirol |
196 |
269 |
Oberösterreich |
292 |
432 |
Steiermark |
588 |
433 |
Wien |
916 |
1166 |
Niederösterreich |
407 |
480 |
Kärnten |
194 |
297 |
Burgenland |
62 |
248 |
Vorarlberg |
77 |
210 |
IBF, Wien |
|
143 |
Die Zahlen 2001 Betretungsverbote (gemeldet von den Interventionsstellen) wie von den
Interventionsstellen betreute Personen werden aus verwaltungstechnischen Gründen
mit Ende des Geschäftsjahres
(Tätigkeitsbericht) bekannt gegeben.
VBSA Projekt „danach"
Opferhilfe
Im Projektzeitraum (nach der Projektvorbereitungsphase Dezember 1999 - Mai 2000)
wurden in der Zeit vom Mai 2000 bis Mai 2001 110 Verbrechensopfer betreut,
darunter fallen auch 39 mitbetreute Angehörige.
Zur Zeit befinden sich 39 Personen in aktueller Betreuung wobei 24 Angehörige bei
Bedarf mitbetreut werden.