2662/AB XXI.GP

Eingelangt am: 04.09.2001

 

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pumberger und Kollegen haben am 6. Juli 2001 unter

der Nr. 2696/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Förderung der

Opferhilfe“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1

 

Im Rahmen der Kriminalprävention (Kriminalpolizeilicher Beratungsdienst) werden auch

Menschen, die bereits Opfer einer strafbaren Handlung geworden sind, von Bediensteten der

Sicherheitsexekutive informiert, wie sie es vermeiden können, nochmals Verbrechensopfer zu

werden, wobei neben allgemeinen Sicherheitstips die Opfer auch auf andere Behörden (z.B.

Jugendwohlfahrtsbehörden) und private Opferschutzeinrichtungen z.B. Interventionsstellen,

Frauenhäuser, Kinderschutzzentren etc.), mit denen die Sicherheitsexekutive zusammenar -

beitet, hingewiesen werden.

 

Weiters werden auf der Grundlage des § 25 Abs. 2 und 3 Sicherheitspolizeigesetz seitens des

Bundesministeriums für Inneres private Einrichtungen gefördert bzw. finanziert, die Verbre -

chensopfern Beratung und immaterielle Hilfe zukommen lassen.

Für Verbrechensopfer besteht auch die Möglichkeit der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis

aus humanitären Gründen gemäß § 10 Abs. 4 Fremdengesetz. Diese wird von amtswegen er -

teilt.

 

Weiters wurden dem Verein „Weißer Ring“, Landesleitung Steiermark, im Jahre 2000 eine

Förderung in Höhe von S 5.000,-- als Druckkostenbeitrag für die Herausgabe der Broschüre

„Hilfe für Verbrechensopfer“ gewährt.

Zu den Fragen 2 und 10

 

Die gesetzlichen Grundlagen für die Opferhilfe im Bereich des Bundesministeriums für Inne -

res sind der Teil 2, Abschnitt E Z 1 der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes (BMG

2000), der besagt, dass - Maßnahmen der Wiederherstellung der subjektiven und objektiven

Sicherheit von Verbrechensopfern“ in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium für

Inneres fallen, sowie der § 25 Abs. 2 und Abs. 3 des Sicherheitspolizeigesetzes: Gemäß § 25

Abs. 2 SPG haben die Sicherheitsbehörden Vorhaben zur Kriminalprävention zu fördern, das

heißt mit anderen staatlichen und privaten Einrichtungen zusammenzuarbeiten. Der § 25

Abs. 3 SPG besagt, dass der „Bundesminister für Inneres ermächtigt ist, bewährte geeignete

Opferschutzeinrichtungen vertraglich damit zu beauftragen, Menschen, die von Gewalt be -

droht sind, zum Zwecke ihrer Beratung und immateriellen Unterstützung anzusprechen (In -

terventionsstellen). Soferne eine solche Opferschutzeinrichtung überwiegend der Beratung

und Unterstützung von Frauen dient, ist der Vertrag gemeinsam mit dem Bundesministerium

für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz abzuschließen, soferne eine solche Ein -

richtung überwiegend der Beratung und Unterstützung von Kindern dient, gemeinsam mit

dem Bundesminister für Jugend, Umwelt und Familie.

 

Die Rechtsgrundlage für die humanitäre Aufenthaltserlaubnis ist im § 10 Abs. 4 FrG iVm

§§ 88 Abs. 1 und 90 Abs. 1 FrG verankert.

 

Zu Frage 3

 

Im Bundesministerium für Inneres ist in der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit

die Abteilung II/D/1 2 als Zentralstelle für die umfassende Kriminalprävention zuständig und

daher auch für den Opferschutz, bzw. die Opferhilfe basierend auf den in der Frage 2 ausge -

führten gesetzlichen Grundlagen. Aus diesem Grund wurde dieser Abteilung mit Änderung

der Geschäftseinteilung des Bundesministerium für Inneres per 1.12.2000 die Geschäftsstelle

des Präventionsbeirates übertragen. Die Geschäftsstelle gründet sich auf § 7 der Präventions -

beiratsverordnung (Beirat für Grundsatzfragen der Gewaltprävention)

 

Die Geschäftsstelle erfüllt folgende Aufgaben:

 

1.) die Erstattung von Vorschlägen für Richtlinien für die Förderung von Vorhaben der Ge -

      waltprävention durch den Bundesminister für Inneres

2.) die Abgabe von Stellungnahmen zu Ansuchen um Förderung gemäß Z 1

3.) die Begutachtung und Auswertung der Tätigkeitsberichte der nach § 25 Abs. und 3 SPG

      geförderten Opferschutzeinrichtungen

4.) die Erarbeitung von Vorschlägen für eine wirksamere Gestaltung der Kooperation der

     Sicherheitsbehörden und Opferschutzeinrichtungen im Bereich des vorbeugenden Schut -

     zes von Menschen vor Gewalt

 

Darüberhinaus alle Aufgaben, die nach einer Entscheidung des Präventionsbeirates zur Um -

setzung anfallen.

 

Im Bereich der sicherheitspolizeilichen Kriminalprävention fungiert die Zentralstelle unter

anderem als bundesweite Kontaktstelle und Ansprechpartner zu staatlichen und privaten In -

stitutionen im Bereich der Kriminalprävention, desweiteren wird bundesweite Öffentlich -

keitsarbeit, Akkordierung inhaltlicher Aussagen und Empfehlungen, Koordinierung der fach -

spezifischen Aus - und Fortbildung, Anordnung und Koordination bundesweiter und bundes -

länderüberschreitender Präventionsmaßnahmen der Sicherheitsbehörden - und dienststellen,

sowie die Verwaltung des Budgets des Kriminalpolizeilichen Beratungsdienstes durchgeführt

Die nachgeordneten Dienststellen im Bereich der Bundespolizei und Bundesgendarmerie ko -

operieren im Bereich der Opferhilfe mit anderen staatlichen Einrichtungen (z.B. Jugendwohl -

fahrt), sowie privaten Einrichtungen. In der kriminalpolizeilichen Beratung erhalten auch die

Opfer von Straftaten Informationen darüber, wie sie sich besser vor Verbrechen schützen

können, sowie Hinweise auf Opferschutz - und Opferhilfeeinrichtungen.

 

Die vom Bundesministerium für Inneres geförderten privaten Organisationen führen rechtli -

che und psychosoziale Beratung und Betreuung, Begleitung bei Behördenwegen, Prozessbe -

gleitung bei Gerichtsverfahren durch, kooperieren mit den Beamten der Sicherheitsexekutive

insbesondere in den Fällen des § 38a Sicherheitspolizeigesetz (Wegweisung, bzw. Betre -

tungsverbot des Gefährdens bei Ausübung häuslicher Gewalt) sowie in der Durchführung von

Seminaren, Workshops und Schulungen und betreiben Öffentlichkeitsarbeit. Eine spezifische

Auflistung der von diesen Organisationen zu erbringenden Leistungen befindet sich in den

jeweiligen Förderverträgen, in denen auch die Erbringung von Tätigkeitsberichten bis März

des Folgejahres vereinbart ist. Darüberhinaus wurde in diesem Jahr mit den Interventions -

stellen die Erstellung einer einheitlichen Leistungsstatistik vereinbart, die in Zukunft eine

detailliertere Leistungsaufzeichnung bzw. Quantifizierung mit besseren Vergleichsmöglich -

keiten erlauben.

 

Eine Auflistung der privaten Opferschutzeinrichtungen ist als Beilage betreffend die Budget -

aufstellung angeschlossen.

 

Die humanitären Aufenthaltserlaubnisse werden primär von den Fremdenpolizeibehörden

erteilt. Das Bundesministerium für Inneres hat in jedem Fall seine Zustimmung dazu zu er -

teilen. Es besteht daher die Möglichkeit, Anregungen auf Erteilung humanitärer Aufenthalts -

erlaubnisse bei den zuständigen Fremdenpolizeibehörden einzubringen. Gleichzeitig besteht

auch die Möglichkeit solche Anregungen direkt beim Bundesministerium für Inneres einzu -

bringen. In der Praxis werden beide Möglichkeiten genützt.

 

Zu den Fragen 4 bis 6

 

Es darf - soweit konkrete Zahlen vorliegen - auf die Beilage verwiesen werden.

 

Da seitens des Bundesministeriums für Inneres nur private Opferhilfeeinrichtungen gefördert

werden, ist eine weitergehendere Beantwortung der Frage 6 nicht möglich.

 

Zu Frage 7

 

Für die Zuerkennung von Förderungen seitens des Präventionsbeirates des Bundesministers

für Inneres sind neben den in der Beantwortung der Frage 2 genannten gesetzlichen Voraus -

setzungen auch die Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus

Bundesmitteln (AÖF), sowie die Förderrichtlinien des Präventionsbeirates ausschlaggebend.

Zu Frage 8

 

Bei einer allfälligen Mitförderung durch ein anderes Bundesministerium oder einer Gebiets -

körperschaft wird strikt auf die Vermeidung von Doppelförderungen geachtet. In den Förder -

bzw. Auftragsverträgen sind die Förder - bzw. Auftraggeber einschließlich der Finanzie -

rungsmodaliäten genau festgelegt. Desweiteren müssen die Förderungswerber Zusatzförde -

rungen im Finanzplan sowie in der Rechnungslegung ausweisen, damit diese in der Zuerken -

nung bzw. Abrechnung berücksichtigt werden können.

 

Zu Frage 9

 

Unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen keine.

 

Zu Frage 11

 

Die Kooperation zwischen den Opferschutzeinrichtungen und den Fördergebern erfolgt auf

der Grundlage von Förderverträgen, die detaillierte Leistungsbeschreibungen enthalten. Darü -

berhinaus werden regelmäßige Treffen auf Geschäftsführer/innenebene mit der Geschäfts -

stelle im Bundesministerium für Inneres, sowie auf Landesebene Regionaltagungen unter der

Federführung der Sicherheitsexekutive veranstaltet, in denen Fragen der Zusammenarbeit im

Bereich der Opferhilfe erörtert werden.

 

Zu Frage 12

 

Da die Fördergeber auch im Präventionsbeirat vertreten sind, erfolgt bereits hier ein gegen -

seitiger Informationsaustausch bei der Bewertung der Anträge.

 

Bei der Abrechnung der Opferschutzeinrichtungen, die vom Bundesministerium für Inneres

und vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen gefördert bzw. finan -

ziert werden (Interventionsstellen, siehe Beilage), erfolgt eine gegenseitige Information auf

dem Aktenwege. Die Abrechnungskontrolle erfolgt aus verwaltungsökonomischen Gründen

durch das Bundesministerium für Inneres.

 

Über die getroffene Entscheidung im Zusammenhang mit der Erteilung einer humanitären

Aufenthaltserlaubnis wird der Einbringer, im Bedarfsfall auch der/die Betroffene informiert.

 

Zu Frage 13

 

Die Kooperation führte zu einer Effizienzsteigerung sowohl in der Bewertung der Anträge als

auch in der Administration derselben.

 

Im Bereich der humanitären Aufenthaltserlaubnisse kann die Zusammenarbeit mit den Ein -

bringern (z.B. LEFÖ) als "gut" bezeichnet werden. Die vorgebrachten Fälle enthalten alle für

die Entscheidung notwendigen Unterlagen.

Zu Frage 14

 

Wie aus den Budgetbeilagen ersichtlich ist, erfolgten in den vergangenen Jahren Förderungen

an Kinderschutzeinrichtungen, die sich schwerpunktmäßig mit Gewalt und sexuellem

Mißbrauch an Kindern befassen. Aufgrund der knappen Budgets des Präventionsbeirates und

des laufenden Ausbaues des Netzes der Interventionsstellen zur Bekämpfung der häuslichen

Gewalt konnten derartige spezielle Einrichtungen nicht in ausreichendem Maße gefördert

werden. Allerdings befassen sich die bestehenden Einrichtungen nach Maßgabe ihrer perso -

nellen Ressourcen auch mit den Problemen von Minderjährigen mit Gewalterfahrung.

 

Zu den Fragen 15 und 16

 

Grundsätzlich gibt es keine Einrichtungen, die nur Prozessbegleitung durchführen. Zur Pro -

zessbegleitung darf angemerkt werden, dass nicht nur die Begleitung und Betreuung vor Ge -

richt eine solche darstellt, sondern bereits die Tätigkeiten der Opferhilfeeinrichtungen (insbe -

sondere Interventionsstellen) den Grundstock und Voraussetzungen für die Prozessbegleitung

bilden.

 

Folgende, vom Bundesministerium für Inneres geförderte bzw. finanzierte Einrichtungen füh -

ren im heurigen Jahr - neben ihren eigentlichen Aufgaben - Prozessbegleitung durch:

 

a.) Interventionsstelle Oberösterreich

b.) Interventionsstelle Burgenland

c.) IBF/LEFÖ (Interventionsstelle zur Betreuung der Opfer des Menschenhandels i.S. des

     §217 StGB)

 

Im übrigen fällt die Beantwortung dieser Frage in den Zuständigkeitsbereich des Bundesmi -

nisteriums für Justiz.

Beilage

 

PRÄVENTIONSBEIRAT 1999

 

Aufwendungen für Opferhilfeeinrichtungen

 

 

Fördernehmer

Förderung durch

BMI1

 Gesamtsumme

IST Wien

 2.700.000

 5,400.000

IST Innsbruck

 1.400.000

 2.800.000

IST Linz

 1.350.000

 2.700.000

IST Salzburg

 1.515.000

 3.030.000

IST Graz

 1.669.500

 3.339.000

IBF/LEFÖ

 1.210.000

 2.420.000

IST NÖ (Start 9/99)

 1.496.000

 2.992.000

IST Kärnten (Start 9/99)

 966.500

1.933.000

IST Vorarlberg (Start 9/99)

 676.716

 1.353.432

IST Burgenland (Start 10/99)

 507.000

 1.014.000

 

 

 26.981.432

Einmalförderungen: ²

Beratungsstelle für sexuell mißbrauchte Mädchen, Wien

Wendepunkt, Frauen - /Familienberatung) Wiener Neustadt

Lichtblick, Lebens - /Beruf - u. Sexualberatung, Wiener

Neustadt

MAIZ, Autonomes Integrationszentrum v. Migrantinnen,

Linz

Frauen für Frauen, Frauenberatung - u. Kurszentrum

Hollabrunn

Beratungszentrum für MigrantInnen, Wien

Stützpunkt Undine, Baden

 

100.000

 100.000

 

 100.000

 

 30.000

 

100.000

 217.500

 100.000

 

VBSA "danach"³

250.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                             

1 Die Interventionsstellen wurden 1999 zu 50 % durch das BMI und zu 50 % durch die

    Frauenministerin, BKA Abt. VII/2, gefördert.

 

² Die Einmalförderungen für Beratungseinrichtungen verringern sich zunehmend mit dem

flächendeckenden Ausbau der Interventionsstellen (siehe Aufwendungen für Opferhilfeeinrichtungen

2000 und 2001)

³ Die Psychosoziale Opferhilfe des Vereins für Bewährungshilfe und soziale Arbeit, "danach" soll jenen

Opfern von Verbrechen eine psychosoziale Betreuung anbieten, die nicht von den Interventionsstellen

gegen Gewalt in der Familie, Frauenhäusern und Kinderschutzeinrichtungen betreut werden.

PRÄVENTIONSBEIRAT 2000

 

Aufwendungen für Opferhilfeeinrichtungen

 

 

Fördernehmer

 Förderung durch

BMI1

 Gesamtsumme

IST Wien

3.250.000

 5.950.000

IST Innsbruck

 1.410.000

 2,810.000

IST Linz

 2,050.000

 3,400.000

IST Salzburg

 1.815.000

 3.330.000

IST Graz

 1.980.600

 3.650.000

IBF/LEFÖ

 1.210.000

 2,420.000

IST NÖ

 2.100.000

 4.200.000

IST Kärnten

 1.600.000

 3,000.000

IST Vorarlbetrg

 1.250.000

 2.350.000

IST Burgenland

 1.300.000

 2.300.000

IST NÖ Pilotprojekt Zwettl (nur BMI)

 1.210.000

 1.210.000

 

 

 

Summe Interventionsstellen

 19.175.500

 34.620.000

 

 

 

VBSA „danach.“²

 485.271

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                              

1 Die Interventionsstellen wurden bis August 2000 laut Fördervertrag zu 50 % durch das BMI und zu 50 % durch

das BMSG gefördert

 

² Die Psychosoziale Opferhilfe des Vereins für Bewährungshilfe und soziale Arbeit, "danach" soll jenen Opfern von Verbrechen eine psychosoziale Betreuung anbieten, die nicht von den Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie, Frauenhäusern und Kinderschutzeinrichtungen betreut werden.


 

PRÄVENTIONSBEIRAT 2001

 

Aufwendungen für Opferhilfeeinrichtungen

 

Fördernehmer

Förderung durch BMI 1

Gesamtsumme

 

 

 

 

 

IST Wien

3.100.000

6.200.000

IST Innsbruck

1.500.000

3.000.000

IST Oberösterreich

2.050.000

4.100.000

IST OÖ. Pilotprojekt - Mühlviertel

1.307.580

 

IST Salzburg

1.900.000

3.800.000

IST Steiermark

2.300.000

4.600,000

IST Niederösterreich

2.100.000

4.200.000

IST Kärnten

1.550.000

3.100.000

IST Vorarlberg

1.250.000

2.500.000

IST Burgenland

1.250.000

2.500.000

IST f. Betroffene d.

Frauenhandels

1.400.000

 

 

 

 

 

 

 

VRSA „danach“

   330.126

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1 Die Psychosoziale Opferhilfe des Vereins für Bewährungshilfe und soziale Arbeit "danach" soll jenen Opfern von Verbrechern eine psychosoziale Betreuung anbieten, die nicht von den Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie, Frauenhäusern und

Kinderschutzeinrichtungen betreut werden.

 


 

Interventionsstellen

Anzahl der

Anzahl der

 

RKV/BV)

Beratungen/Betreuungen

1999

 

 

Salzburg

 215

 317

Tirol

191

 264

Oberösterreich

 270

 361

Steiermark

 494

 339

Wien

 548

  658

Niederösterreich

 52

 75

Kärnten

 51

 66

Burgenland

 13

 49

Vorarlberg

 21

 50

IBF Wien

 

131

 

 

 

 

 

2000

 

 

Salzburg

 233

 360

Tirol

 196

 269

Oberösterreich

 292

 432

Steiermark

 588

 433

Wien

 916

 1166

Niederösterreich

 407

 480

Kärnten

 194

 297

Burgenland

 62

 248

Vorarlberg

 77

 210

IBF, Wien

 

 143

 

 

Die Zahlen 2001 Betretungsverbote (gemeldet von den Interventionsstellen) wie von den

Interventionsstellen betreute Personen werden aus verwaltungstechnischen Gründen

mit Ende des Geschäftsjahres (Tätigkeitsbericht) bekannt gegeben.

VBSA Projekt „danach"

Opferhilfe

 

Im Projektzeitraum (nach der Projektvorbereitungsphase Dezember 1999 - Mai 2000)

wurden in der Zeit vom Mai 2000 bis Mai 2001 110 Verbrechensopfer betreut,

darunter fallen auch 39 mitbetreute Angehörige.

 

Zur Zeit befinden sich 39 Personen in aktueller Betreuung wobei 24 Angehörige bei

Bedarf mitbetreut werden.