2663/AB XXI.GP

Eingelangt am: 04.09.2001

 

Bundesminister für Inneres

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag Christine Lapp, Genossinnen und Genossen haben am 6.

Juli 2001 unter der Nr. 2700/J, an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die

Personalsituation und Schließung von Wachzimmern in Wien Simmering" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Der sich aus dem Stellenplan für 2002 ergebende Aufteilungsschlüssel für die

Bundespolizeidirektionen steht bis dato nicht fest. Sohin kann über die im Jahre 2002 zur

Verfügung stehenden Planstellen im Bereich der Sicherheitsexekutive im Bereich des

Bezirkspolizeikommissariates Simmering keine definitive Aussage getroffen werden. Über die im

Jahr 2003 zur Verfügung stehenden Personalressourcen in dieser Organisationseinheit kann erst

nach Beschlussfassung des Bundesfinanzgesetzes 2003 sowie der diesbezüglichen Aufteilung auf

die Bundespolizeidirektionen Auskunft erteilt werden.

 

Zu Frage 2:

 

Es sind keine Wachzimmer - Schließungen im Bezirk Simmering geplant. Im Hinblick auf die

Besiedelung der neu errichteten Gebäude im Areal der Gasometer wird gegenwärtig die Verlegung

eines Wachzimmers dorthin überprüft.

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Um die bundesfinanzgesetzlichen Vorgaben für die Jahre 2001 bis einschließlich 2002 erfüllen zu

können, ist eine restriktive Aufnahmepolitik erforderlich. Auf Basis der derzeitigen Personalstände

kann gegenwärtig noch keine exakte Aussage getroffen werden. Die Personalentwicklung wird

jedoch genauestens im Auge behalten, um Neuaufnahmen gegebenenfalls rasch einleiten zu

können.

 

Zu Frage 5:

 

Allfällige Personalreduktionen haben sich am jeweiligen Bundesfinanzgesetz zu orientieren und

werden grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt einer aliquoten Aufteilung der jeweils im Bereich

der Bundespolizeidirektionen einzusparenden Planstellen durchgeführt. Nach genereller Vorgabe

der Quoten für die jeweiligen Korps erfolgt die Verteilung dieser Planstellen innerhalb der

Organisationseinheiten der jeweiligen Behörden über Vorschlag und im Einvernehmen mit dem

jeweiligen Behördenleiter.