2666/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.04.2001

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2639/J, betreffend

die Auswirkungen der Stromliberalisierung betreffend, welche die Abgeordneten

Georg Oberhaidinger und Genossen am 04.07.2001 an mich richteten, stelle ich

fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Ja.

 

Antwort zu den Punkten 2 bis 7 der Anfrage:

 

Gemäß § 9 Abs. 1 Zif. 2. des Bundesgesetzes über die Aufgaben der Regulierungs -

behörden im Elektrizitätsbereich und die Errichtung der Elektrizitäts - Control GmbH

und der Elektrizitäts - Control Kommission, BGBl. I Nr. 121/2000 wurde der Elektrizi -

täts - Control GmbH im Rahmen ihrer Überwachungs -  und Aufsichtsfunktion die Er -

stellung und Veröffentlichung von Strompreisvergleichen für Endverbraucher über -

tragen. Die Elektrizitäts - Control GmbH installiert derzeit einen ,,Strompreisvergleichs -

rechner“ auf ihrer Homepage (http://www.e-control.at), der für jedermann frei zu -

gänglich ist. Dieses Rechenprogramm wird für die nötige Transparenz und Ver -

gleichbarkeit der Leistungen der einzelnen Stromanbieter sorgen, da bei jedem die -

ser Anbieter auch die Zusatzleistungen abrufbar sein werden. Zusätzlich wird auf der

Homepage der Elektrizitäts - Control GmbH für jeden Anbieter ein Link zu dessen In -

ternetadresse angegeben sein.

Außerdem ist eine Broschüre der Elektrizitäts - Control GmbH erschienen, welche

Antworten auf die wichtigsten Fragen der Stromkunden im Zusammenhang mit der

Voll - Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes beinhaltet. Diese Broschüre steht auf

der Homepage www.e - control.at zum Download zur Verfügung und kann telefonisch,

per Fax oder E - Mail bestellt werden. Die Elektrizitäts - Control GmbH hat angekündigt,

diese Informationsbroschüre einem breiten Publikum zugänglich zu machen.