2666/AB XXI.GP
Eingelangt am: 09.04.2001
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2639/J, betreffend
die Auswirkungen der Stromliberalisierung betreffend, welche die Abgeordneten
Georg Oberhaidinger und Genossen am 04.07.2001 an mich richteten, stelle ich
fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Ja.
Antwort zu den Punkten 2 bis 7 der Anfrage:
Gemäß § 9 Abs. 1 Zif. 2. des Bundesgesetzes über die Aufgaben der Regulierungs -
behörden im Elektrizitätsbereich und die Errichtung der Elektrizitäts - Control GmbH
und der Elektrizitäts - Control Kommission, BGBl. I Nr. 121/2000 wurde der Elektrizi -
täts - Control GmbH im Rahmen ihrer Überwachungs - und Aufsichtsfunktion die Er -
stellung und Veröffentlichung von Strompreisvergleichen für Endverbraucher über -
tragen. Die Elektrizitäts - Control GmbH installiert derzeit einen ,,Strompreisvergleichs -
rechner“ auf ihrer Homepage (http://www.e-control.at), der für jedermann frei zu -
gänglich ist. Dieses Rechenprogramm wird für die nötige Transparenz und Ver -
gleichbarkeit der Leistungen der einzelnen Stromanbieter sorgen, da bei jedem die -
ser Anbieter auch die Zusatzleistungen abrufbar sein werden. Zusätzlich wird auf der
Homepage der Elektrizitäts - Control GmbH für jeden Anbieter ein Link zu dessen In -
ternetadresse angegeben sein.
Außerdem ist eine Broschüre der Elektrizitäts - Control GmbH erschienen, welche
Antworten auf die wichtigsten Fragen der Stromkunden im Zusammenhang mit der
Voll - Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes beinhaltet. Diese Broschüre steht auf
der Homepage www.e - control.at zum Download zur Verfügung und kann telefonisch,
per Fax oder E - Mail bestellt werden. Die Elektrizitäts - Control GmbH hat angekündigt,
diese Informationsbroschüre einem breiten Publikum zugänglich zu machen.