2667/AB XXI.GP
Eingelangt am: 04.09.2001
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2640/J betreffend
die Neustrukturierung der Österreichischen Stromwirtschaft, welche die Abge -
ordneten Georg Oberhaidinger und Genossen am 4. Juli 2001 an mich richteten,
stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 und 7 bis 11 der Anfrage:
Ein entsprechendes Konzept gab es in Form der Energie Austria. Bei der Konzeption
dieses Modells sind die Beteiligten davon ausgegangen, dass die Fusion der
betreffenden Gesellschaften (Verbund, ESTAG, Energie AG) das aussichtsreichste
Konzept darstellt. Dieser Vorschlag hat nicht die notwendige Mehrheit in der
Hauptversammlung der Verbund - Gesellschaft gefunden.
Als weiteren Schritt zur Erreichung einer österreichischen Stromlösung, in den engen
Grenzen der rechtlichen Rahmenbedingungen, habe ich die Landeshauptleute
eingeladen, mein Wasserkraftkonzept zu unterstützen. Die Bündelung der
Wasserkrafterzeugungskapazitäten ist ein wesentliches Ziel der heimischen
Energiepolitik. Die Verbund - Tochtergesellschaft Austrian Hydro Power AG (AHP) ist
in Europa bereits die drittgrößte Wasserkraftgesellschaft. Bereits heute sind die
Landesgesellschaften ESTAG, KELAG, Wienstrom, EVN, aber auch die
Bundesländer Tirol und Burgenland, an der AHP beteiligt. Durch die Einbringung
weiterer Wasserkraftkapazitäten - wie
z.B. der TIWAG, EVN, VKW, KELAG, Energie
AG, Salzburg AG - als Sacheinlage gegen Beteiligungen in die AHP könnte die
Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wasserkraft innerhalb der EU gestärkt
werden. Die in der Steiermark gewählte Vorgangsweise, die
Wasserkrafterzeugungskapazitäten in der AHP gegen entsprechende Anteile zu
bündeln, ist ein zukunftsweisender Schritt zur Schaffung einer österreichischen,
international konkurrenzfähigen Wasserkraftgesellschaft und ist ein Vorbild für die
gesamte Österreichische Stromwirtschaft. Die Verbund AHP erzeugt zusammen mit
den Kraftwerken der StEG 64% der österreichischen Wasserkraft. Nun sind die
Landesverantwortlichen und Landesgesellschaften an der Reihe, weitere Schritte zu
setzen. In diesem Konzept ist die AHP bereit, langfristige Lieferverträge mit allen
österreichischen Energieversorgern abzuschließen.
Die österreichische Volkswirtschaft investierte in den letzten Jahren über 110
Milliarden Schilling in den Ausbau der heimischen Wasserkraftkapazitäten. Durch
diese Maßnahmen gehört Österreich mit einem Anteil von 70 % Wasserkrafterzeu -
gung in der Gesamtstromerzeugung weltweit zu den führenden Ländern in punkto
erneuerbare Energien. Wasserkraftwerke erzeugen erneuerbare Energie ohne
Emissionen; auch sind die laufenden Kosten die niedrigsten im Vergleich zu anderen
Kraftwerken.
In der Verbund - Austrian Hydro - Power AG sind nur Wasserkraftwerke vertreten; die
kalorischen Kraftwerke sind in der Verbund - Austrian Thermal Power AG
zusammengefasst.
Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:
Das Verfassungsgesetz, mit dem die Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen
der österreichischen Elektrizitätswirtschaft geregelt werden, sieht vor, dass
mindestens 51% der Verbundgesellschaft im Eigentum des Bundes stehen müssen.
Auch die Landesgesellschaften müssen nach diesem Gesetz zu mindestens 51% im
Eigentum von Gebietskörperschaften oder von Unternehmen stehen, an denen
Gebietskörperschaften mit mindestens 51% beteiligt sind. Das mehrheitlich
österreichische Eigentum an diesen EVU
ist daher sichergestellt. Abgesehen davon
fällt bei einer Aktiengesellschaft der kauf und Verkauf von Beteiligungen in die
Kompetenz der zuständigen Unternehmensorgane.
Antwort zu den Punkten 12 bis 14 der Anfrage:
Das Stromnetz ist im liberalisierten Binnenmarkt der neutrale Marktplatz aller Aktivi -
täten und bleibt weiterhin ein natürliches Monopol. Österreich ist durch seine
geographische Lage ein Stromtransitland. Darum habe ich am 28. März ein Konzept
für die Bündelung der Netzkapazitäten der Öffentlichkeit vorgestellt: Um
Kostenvorteile für alle Konsumenten durch die Ausschöpfung von
Rationalisierungspotentialen sowie die österreichische Mehrheit über diese wichtige
Infrastruktur zu sichern, beabsichtigen die zuständigen Organe die
Tochtergesellschaft der Verbund AG, die Austrian Power Grid GmbH (APG), in
eine AG umzuwandeln, in welche die Übertragungsnetze der Landesgesellschaften
eingebracht werden können. Danach sollte die Einladung an weitere Netzbetreiber
erfolgen, ihre Netze dort ebenfalls einzubringen. Das mittelfristige Projekt wäre, dass
man dann eine derartige Gesellschaft als sehr sichere Anlageform auch an die
Börse bringen könnte. Allerdings nur bis zu 49 %, denn eine Mehrheit von 50 % plus
einer Aktie wäre von den Gebietskörperschaften Bund und Länder zu halten. Es liegt
an den Netzbetreibern selbst, von diesem Angebot Gebrauch zu machen.
Antwort zu den Punkten 15 bis 17 der Anfrage:
Aus Sicht der Wirtschaftspolitik ist die Förderung der Clusterbildung im
Energiebereich nur zur Vernetzung der Infrastruktur sinnvoll, die übrigen Bereiche
sollten am besten dem freien Markt überlassen bleiben. Die Vernetzung der
Infrastruktur ist durch die Regelungen des EIWOG betr. freiem Netzzugang bereits
im Gange.
Insbesondere im Bereich der Verteilnetzinfrastruktur gibt es Bemühungen auch die
Telekommunikationsübertragung mit der Stromübertragung zu koppeln. Diese
Angelegenheit fällt jedoch in die Kompetenz des BMVIT.
Antwort zu den Punkten 18 bis 20 der Anfrage:
Der Kauf und Verkauf von Beteiligungen fallen laut Aktiengesetz in die Kompetenz
der zuständigen Unternehmensorgane.
Im übrigen möchte ich auf die Beantwortung der Fragen 1 - 3 und 7 - 11 meiner
Bemühungen zum Wasserkraftkonzept verweisen.