2667/AB XXI.GP

Eingelangt am: 04.09.2001

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2640/J betreffend

die Neustrukturierung der Österreichischen Stromwirtschaft, welche die Abge -

ordneten Georg Oberhaidinger und Genossen am 4. Juli 2001 an mich richteten,

stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 und 7 bis 11 der Anfrage:

 

Ein entsprechendes Konzept gab es in Form der Energie Austria. Bei der Konzeption

dieses Modells sind die Beteiligten davon ausgegangen, dass die Fusion der

betreffenden Gesellschaften (Verbund, ESTAG, Energie AG) das aussichtsreichste

Konzept darstellt. Dieser Vorschlag hat nicht die notwendige Mehrheit in der

Hauptversammlung der Verbund - Gesellschaft gefunden.

 

Als weiteren Schritt zur Erreichung einer österreichischen Stromlösung, in den engen

Grenzen der rechtlichen Rahmenbedingungen, habe ich die Landeshauptleute

eingeladen, mein Wasserkraftkonzept zu unterstützen. Die Bündelung der

Wasserkrafterzeugungskapazitäten ist ein wesentliches Ziel der heimischen

Energiepolitik. Die Verbund - Tochtergesellschaft Austrian Hydro Power AG (AHP) ist

in Europa bereits die drittgrößte Wasserkraftgesellschaft. Bereits heute sind die

Landesgesellschaften ESTAG, KELAG, Wienstrom, EVN, aber auch die

Bundesländer Tirol und Burgenland, an der AHP beteiligt. Durch die Einbringung

weiterer Wasserkraftkapazitäten - wie z.B. der TIWAG, EVN, VKW, KELAG, Energie

AG, Salzburg AG - als Sacheinlage gegen Beteiligungen in die AHP könnte die

Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wasserkraft innerhalb der EU gestärkt

werden. Die in der Steiermark gewählte Vorgangsweise, die

Wasserkrafterzeugungskapazitäten in der AHP gegen entsprechende Anteile zu

bündeln, ist ein zukunftsweisender Schritt zur Schaffung einer österreichischen,

international konkurrenzfähigen Wasserkraftgesellschaft und ist ein Vorbild für die

gesamte Österreichische Stromwirtschaft. Die Verbund AHP erzeugt zusammen mit

den Kraftwerken der StEG 64% der österreichischen Wasserkraft. Nun sind die

Landesverantwortlichen und Landesgesellschaften an der Reihe, weitere Schritte zu

setzen. In diesem Konzept ist die AHP bereit, langfristige Lieferverträge mit allen

österreichischen Energieversorgern abzuschließen.

 

Die österreichische Volkswirtschaft investierte in den letzten Jahren über 110

Milliarden Schilling in den Ausbau der heimischen Wasserkraftkapazitäten. Durch

diese Maßnahmen gehört Österreich mit einem Anteil von 70 % Wasserkrafterzeu -

gung in der Gesamtstromerzeugung weltweit zu den führenden Ländern in punkto

erneuerbare Energien. Wasserkraftwerke erzeugen erneuerbare Energie ohne

Emissionen; auch sind die laufenden Kosten die niedrigsten im Vergleich zu anderen

Kraftwerken.

In der Verbund - Austrian Hydro - Power AG sind nur Wasserkraftwerke vertreten; die

kalorischen Kraftwerke sind in der Verbund - Austrian Thermal Power AG

zusammengefasst.

 

Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:

 

Das Verfassungsgesetz, mit dem die Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen

der österreichischen Elektrizitätswirtschaft geregelt werden, sieht vor, dass

mindestens 51% der Verbundgesellschaft im Eigentum des Bundes stehen müssen.

Auch die Landesgesellschaften müssen nach diesem Gesetz zu mindestens 51% im

Eigentum von Gebietskörperschaften oder von Unternehmen stehen, an denen

Gebietskörperschaften mit mindestens 51% beteiligt sind. Das mehrheitlich

österreichische Eigentum an diesen EVU ist daher sichergestellt. Abgesehen davon

fällt bei einer Aktiengesellschaft der kauf und Verkauf von Beteiligungen in die

Kompetenz der zuständigen Unternehmensorgane.

 

Antwort zu den Punkten 12 bis 14 der Anfrage:

 

Das Stromnetz ist im liberalisierten Binnenmarkt der neutrale Marktplatz aller Aktivi -

täten und bleibt weiterhin ein natürliches Monopol. Österreich ist durch seine

geographische Lage ein Stromtransitland. Darum habe ich am 28. März ein Konzept

für die Bündelung der Netzkapazitäten der Öffentlichkeit vorgestellt: Um

Kostenvorteile für alle Konsumenten durch die Ausschöpfung von

Rationalisierungspotentialen sowie die österreichische Mehrheit über diese wichtige

Infrastruktur zu sichern, beabsichtigen die zuständigen Organe die

Tochtergesellschaft der Verbund AG, die Austrian Power Grid GmbH (APG), in

eine AG umzuwandeln, in welche die Übertragungsnetze der Landesgesellschaften

eingebracht werden können. Danach sollte die Einladung an weitere Netzbetreiber

erfolgen, ihre Netze dort ebenfalls einzubringen. Das mittelfristige Projekt wäre, dass

man dann eine derartige Gesellschaft als sehr sichere Anlageform auch an die

Börse bringen könnte. Allerdings nur bis zu 49 %, denn eine Mehrheit von 50 % plus

einer Aktie wäre von den Gebietskörperschaften Bund und Länder zu halten. Es liegt

an den Netzbetreibern selbst, von diesem Angebot Gebrauch zu machen.

 

Antwort zu den Punkten 15 bis 17 der Anfrage:

 

Aus Sicht der Wirtschaftspolitik ist die Förderung der Clusterbildung im

Energiebereich nur zur Vernetzung der Infrastruktur sinnvoll, die übrigen Bereiche

sollten am besten dem freien Markt überlassen bleiben. Die Vernetzung der

Infrastruktur ist durch die Regelungen des EIWOG betr. freiem Netzzugang bereits

im Gange.

Insbesondere im Bereich der Verteilnetzinfrastruktur gibt es Bemühungen auch die

Telekommunikationsübertragung mit der Stromübertragung zu koppeln. Diese

Angelegenheit fällt jedoch in die Kompetenz des BMVIT.

 

Antwort zu den Punkten 18 bis 20 der Anfrage:

 

Der Kauf und Verkauf von Beteiligungen fallen laut Aktiengesetz in die Kompetenz

der zuständigen Unternehmensorgane.

 

Im übrigen möchte ich auf die Beantwortung der Fragen 1 - 3 und 7 - 11 meiner

Bemühungen zum Wasserkraftkonzept verweisen.