2671/AB XXI.GP
Eingelangt am: 04.09.2001
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2698/J - NR/2001 betreffend Schul - und
LehrerInnendaten 2000/2001, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde am
6. Juli 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Die im Schuljahr 2000/01 an Österreichs Schulen beschäftigten Lehrkräfte geben je nach
Gliederung folgendes Bild (alle folgenden Tabellen geben Kopfzahlen wieder):
Nach Schultyp:
AHS: 19.433
HTL: 5.683
HBLA: 6.884
HAK/HASCH 5.527
BAKIP 1.358
VS: 33.853
HS 33.985
Sonderschulen: 5.902
Polytechn. Sch.: 2.008
Berufsschulen: 4.549
(Daten aus 1999/00)
Nach Bundesländern:
Bgld.: 4.165
Ktn.: 8.592
Nö.: 20.934
Oö.: 21.061
Sbg.: 8.051
Stmk 15.654
T.: 10.180
Vbg.: 5.571
W.: 21.083
Nach Voll - und Teilbeschäftigung:
Vollbeschäftigte: 93.891
Teilbeschäftigte: 17.345
Nach Bundes - und Landeslehrern:
Bundeslehrer: 39.543
Landeslehrer: 75.748
Ad 2.:
Daten zur Arbeitslosigkeit von Lehrkräften liegen beim Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) auf,
sie werden seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht erhoben.
Bewerbungen bei den Landesschulbehörden können laufend erfolgen, werden aber dem
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht weitergeleitet, es liegen somit keine Aufzeichnungen darüber vor.
Ad 3.:
Die an Österreichs Schulen beschäftigten befristeten Vertragslehrer/innen geben je nach Gliederung
folgendes Bild (alle folgenden Tabellen geben
Kopfanzahlen wieder):
Nach Schultyp:
AHS: 2.024
HTL: 202
HBLA: 880
HAK/HASCH 430
BAKIP 197
APS: 7.812
Berufsschulen: 250
Nach Bundesländern:
Bgld.: 190
Ktn.: 741
Nö.: 1.597
Oö: 2.351
Sbg.: 930
Stmk.: 1.383
T.: 1.520
Vbg.: 280
W.: 2.931
Nach Bundes - und Landeslehrern:
Bundeslehrer: 3.733
Landeslehrer: 8.190
Insgesamt beträgt die Anzahl der befristeten Vertragslehrerinnen und Vertragslehrer im Schuljahr
2000/2001 bundesweit 11.923 Personen. Das bedeutet gegenüber dem Schuljahr 1998/99 einen
Anstieg um 488 Personen oder 4,3%.
Ad 4.:
Bundeslehrer: Zur Frage nach der Anzahl der befristeten Vertragslehrer/innen, die im Schuljahr
2000/01 nicht mehr weiterbeschäftigt werden konnten, wird bemerkt, dass dzt. eine diesbzügliche
Erhebung seitens des BMBWK im Gange ist.
Landeslehrer: Die Vollziehung des Dienstrechts für Lehrer an Pflichtschulen fällt in die
Zuständigkeit der Länder.
Ad 5.:
Die Vollziehung des Dienstrechts für Lehrer an Pflichtschulen fällt in die Zuständigkeit der Länder.
Ad 6.:
Auf Grund der Tatsache, dass die tatsächlichen Schülerzahlen und damit die tatsächlichen
Klassenzahlen erst nach Beginn des Schuljahres feststehen und sich erst daraus das exakte
Beschäftigungsausmaß von Lehrkräften ergibt, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Beantwortung
erfolgen.
Ad 7.:
Bundeslehrer: Im Schuljahr 2000/01 wurden an Bundesschulen 8.807 Schüler/innen in der
Nachmittagsbetreuung erfasst. Die Nachmittagsbetreuung beschränkt sich auf ganztägige
Schulformen der AHS - Unterstufe.
Landeslehrer: Die Vollziehung des Dienstrechts für Lehrer an Pflichtschulen fällt in die
Zuständigkeit der Länder.
Ad 8.:
Während eines Schuljahres bleiben die Kenngrößen zum Schul - bzw. Unterrichtsbetrieb in der
Regel konstant.
Ad 9.:
Höhere Schulen: Die Klassenschüler/innenzahlen an Bundesschulen zeigt folgende Tabelle:
|
AHS |
HTL |
HBLA |
HAK |
BAKIP |
Klassen mit genau 30Schüler/innen |
353 |
104 |
108 |
124 |
21 |
Klassen mit über 30 Schüler/innen |
658 |
462 |
361 |
357 |
58 |
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (vgl. §§ 43, 57, 71, 100 u. 108 SchOG) kann, um
Abweisungen zu vermeiden, die Klassenschüler/innenhöchstzahl (30) um bis zu 20 vH
überschritten werden.
Da es sich bei der obigen Tabelle um eine Stichtagsauswertung zu Schulbeginn handelt, kann auf
Grund von Austritten davon ausgegangen werden, dass sich während des Schuljahres die Anzahl
der Klassen, in denen die Klassenschüler/innenhöchstzahl überschritten wird, verringert.
Pflichtschulen: Da die Vollziehung des Schulrechts an Pflichtschulen in die Zuständigkeit der
Länder fällt, liegen dem Bund dzt. keine diesbezüglichen Daten vor.
Ad 10.:
Bundeslehrer: Von den insgesamt 39.931 Lehrkräften an Bundesschulen haben im Schuljahr
2000/01 553 Personen die Möglichkeit eines Sabbatjahres in Anspruch genommen.
Ad 11.:
Siehe Beilage.
Ad 12.:
Es gab kein „Zusatzkontingent“, in der bis zur Neuregelung im Finanzausgleich zwischen dem
Bundesminister für Finanzen und allen neun Landeshauptleuten vereinbarten neue
Stellenplansystematik geltenden Stellenplanrichtlinie waren verschiedenste Berechnungsfaktoren
enthalten, die ebenso wie im neuen System eine Gesamtzahl der Planstellen für Lehrerinnen und
Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen, für welche der Bund den Ländern die Kosten ersetzt,
ergaben. Für die Länder bestand und besteht die Möglichkeit zwischen den einzelnen Bereichen
Umschichtungen vorzunehmen. Über den konkreten Personaleinsatz entscheiden daher
ausschließlich die dafür aufgrund der Bundesverfassung zuständigen Bundesländer.
Ad 13.:
Im Zuge der Verhandlungen zum Finanzausgleich wurde mit den Ländern eine Abänderung der
Stellenplanrichtlinien für allgemein bildende Pflichtschulen ab dem Schuljahr 2001/02 dahingehend vereinbart, dass für jede Schulart ein Schüler - Lehrer - Verhältnis als Berechnungsgrundlage angewendet wird. Da in diesen neuen Maßzahlen sämtliche bisher geltenden Zahlen enthalten sind, ist bei der Berechnung der Planstellen eine Aufgliederung in verschiedene Ursachengruppen nicht mehr erforderlich. Für den Fall, dass in einem Bundesland durch besonderen Zuzug von Kindern mit nicht ausreichenden Kenntnissen der Unterrichtssprache ein überdurchschnittliches Ausmaß von Fördermaßnahmen erforderlich ist, wird ein zweckgebundener Zuschlag gewährt. Es obliegt jedenfalls den für die Vollziehung zuständigen Ländern, im Rahmen der Gesamtzahl an genehmigten Planstellen im entsprechenden Ausmaß für die Förderung der Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache zu sorgen.
Beilage konnte nicht gescannt werden!!!