2673/AB XXI.GP
Eingelangt am: 04.09.2001
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2671/J - NR/2001 betreffend
„Zugänglichkeit von behindertengerechten Toiletten", die die Abgeordneten Mag.
Brunhilde Plank und Genossen am 5. Juli 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich
mich wie folgt zu beantworten;
Frage 1:
Halten Sie das Vorhandensein gesäuberter Toiletten, die nicht für die BenutzerInnen
zugänglich sind, für sinnvoll?
Antwort:
Für den Bereich der Bundesstraßenverwaltungen und Sondergesellschaften darf ich
ihnen mitteilen, dass diese erlassmäßig angewiesen worden sind, die WC - Anlagen
grundsätzlich unversperrt zu lassen. Ich habe aber Ihre Anfrage zum Anlass
genommen, die ASFINAG anzuweisen, den Sachverhalt zu überprüfen.
Für den Bereich der ÖBB darf ich Ihnen mitteilen, dass laut Auskunft des
Vorstandes die Behinderten - WCs in Bahnöfen bereits teilweise mit Euroschlüssel
ausgestattet sind. Wo dies nicht der Fall ist, ist entweder die WC - Aufsicht behilflich,
oder es ist einem Hinweis beim WC zu entnehmen, ‚wo sich der Schlüssel befindet.
Lediglich in unbesetzten Bahnhöfen sind die WCs teilweise geschlossen, der Grund
liegt in den hohen Erhaltungsmaßnahmen, die durch Vandalismus entstehen. Es
werden jedoch im Zuge von Neubauten und Adaptierungen von Bahnhöfen die
Behindertentoiletten generell mit Euroschlüssel ausgestattet die dann jederzeit
zugänglich sind. Hinsichtlich der Behauptung, dass das Reinigungspersonal die
Behinderten - WCs als Abstellraum benutzt, teilt der Vorstand der ÖBB mit, dass in
jenen Bahnhöfen in denen Reinigungspersonal fix stationiert ist, eigene Räume für
das Reinigungspersonal und die Reinigungsmaterialien vorhanden sind. An
Bahnhöfen und Haltestellen, die von mobilen Reinigungstrupps betreut werden,
werden die Reinigungsutensilien vom Personal mitgebracht und auch nach
beendeter Reinigung wieder mitgenommen. Auch im Bereich der Wiener U - Bahn
sind die WC - Anlagen offen und frei zugänglich, nur im Reparaturfall bzw. für
Reinigung und Instandsetzung erfolgt eine
vorübergehende Schließung.
Fragen 2 und 4:
Wie beurteilen Sie die Situation der Zugänglichkeit von behindertengerechten
Toiletten entlang österreichischer Verkehrswege?
Können Sie sich vorstellen, dass durch einen bundesweit einheitlichen
Zentralschlüssel der Situation Abhilfe geschaffen werden könnte?
Antwort:
Das Problem des Zuganges und der Nutzung von Behinderten - WCs wurde von
meinem Ressort mit den Straßenverwaltungen in den Ländern oftmals diskutiert,
wobei dem Wunsch der Behindertenvertretung auf Verfügbarkeit dieser Anlagen
ausschließlich durch Behinderte ein Kapazitätsverlust für die allgemeine Benützung
von rd. 30% gegenüberstand, welcher aus meiner Sicht eine unwirtschaftliche
Ausnützung darstellt. Mit dem Offenhalten der Behinderten WC - Anlagen soll auch
vorübergehend Erkrankten oder Behinderten der Zugang möglich sein
Frage 3:
Welche Möglichkeiten sehen Sie, auf die Vermeidung einer Situation, wie sie im
oben geschilderten Fall vorliegt, hinzuwirken?
Antwort:
Mein Ressort wird die Straßenverwaltungen neuerlich anweisen, WC - Anlagen
unversperrt zu halten. Nur in Ausnahmefällen, wie z.B. bei technischen Gebrechen
oder Renovierungsarbeiten, soll kurzfristig eine Sperre, mit dem Hinweis auf die
nächstgelegene Behinderten - WC - Anlage, zulässig sein.
Frage 5:
Welche Schritte werden Sie unternehmen, um mobilitätseingeschränkten Menschen
jene Mobilität zu ermöglichen, die ihnen zusteht?
Antwort:
In seiner Stellungnahme zur gegenständlichen Anfrage führt der Vorstand der ÖBB
aus, dass die ÖBB der Mobilität behinderter Menschen seit Jahren Rechnung tragen
und ihre Fahrzeuge und Anlagen in Zusammenarbeit mit den
Interessensvertretungen der Behinderten und dem Österreichischen
Normungsinstitut auf die speziellen Erfordernisse dieser Kundengruppe ausrichten.
So konnten zahlreiche Initiativen gesetzt und bestehende Einrichtungen bzw.
Leistungen an die Bedürfnisse angepasst werden. Im Zusammenhang mit der
Bahnhofsoffensive wird zur Zeit ein Behindertenkonzept erarbeitet, das allgemeine
Richtlinien über die behindertengerechte Ausstattung von Bahnhöfen enthält.
Folgende Maßnahmen, die bereits gesetzt ‚wurden, wurden dabei besonders
hervorgehoben:
• Behindertengerechte Zugänglichkeit und Ausstattung von wichtigen ÖBB -
Bahnhöfen,
• Einsatz von behindertengerechten Reisezugwagen und Autobussen im Nah - bzw.
Fernverkehr,
• Einsatz von behindertenfreundlichen Rollstuhl - Hebeliften sowie
eisenbahngerechten Fahr - und Tragsesseln für Schwerstkörperbehinderte,
• Gewährung von speziellen Tarifermäßigungen ("Vorteilstickets") für Behinderte,
Zivilblinde und
Schwerkriegsbeschädigte.
Für den Bereich der Autobahnen wurde von der ASFINAG ein Parkplatzkonzept
erstellt, das bis zum Jahre 2010 umgesetzt sein wird. Die weitere Errichtung von
Schwerpunktparkplätzen mit behindertengerechter Ausstattung wie Behinderten - WC -
Anlagen und behindertengerechten Notrufsäulen ist ein wesentlicher Bestandteil
dieses Konzeptes.