2673/AB XXI.GP

Eingelangt am: 04.09.2001

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2671/J - NR/2001 betreffend

„Zugänglichkeit von behindertengerechten Toiletten", die die Abgeordneten Mag.

Brunhilde Plank und Genossen am 5. Juli 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich

mich wie folgt zu beantworten;

 

Frage 1:

Halten Sie das Vorhandensein gesäuberter Toiletten, die nicht für die BenutzerInnen

zugänglich sind, für sinnvoll?

 

Antwort:

Für den Bereich der Bundesstraßenverwaltungen und Sondergesellschaften darf ich

ihnen mitteilen, dass diese erlassmäßig angewiesen worden sind, die WC - Anlagen

grundsätzlich unversperrt zu lassen. Ich habe aber Ihre Anfrage zum Anlass

genommen, die ASFINAG anzuweisen, den Sachverhalt zu überprüfen.

Für den Bereich der ÖBB darf ich Ihnen mitteilen, dass laut Auskunft des

Vorstandes die Behinderten - WCs in Bahnöfen bereits teilweise mit Euroschlüssel

ausgestattet sind. Wo dies nicht der Fall ist, ist entweder die WC - Aufsicht behilflich,

oder es ist einem Hinweis beim WC zu entnehmen, ‚wo sich der Schlüssel befindet.

Lediglich in unbesetzten Bahnhöfen sind die WCs teilweise geschlossen, der Grund

liegt in den hohen Erhaltungsmaßnahmen, die durch Vandalismus entstehen. Es

werden jedoch im Zuge von Neubauten und Adaptierungen von Bahnhöfen die

Behindertentoiletten generell mit Euroschlüssel ausgestattet die dann jederzeit

zugänglich sind. Hinsichtlich der Behauptung, dass das Reinigungspersonal die

Behinderten - WCs als Abstellraum benutzt, teilt der Vorstand der ÖBB mit, dass in

jenen Bahnhöfen in denen Reinigungspersonal fix stationiert ist, eigene Räume für

das Reinigungspersonal und die Reinigungsmaterialien vorhanden sind. An

Bahnhöfen und Haltestellen, die von mobilen Reinigungstrupps betreut werden,

werden die Reinigungsutensilien vom Personal mitgebracht und auch nach

beendeter Reinigung wieder mitgenommen. Auch im Bereich der Wiener U - Bahn

sind die WC - Anlagen offen und frei zugänglich, nur im Reparaturfall bzw. für

Reinigung und Instandsetzung erfolgt eine vorübergehende Schließung.

Fragen 2 und 4:

Wie beurteilen Sie die Situation der Zugänglichkeit von behindertengerechten

Toiletten entlang österreichischer Verkehrswege?

Können Sie sich vorstellen, dass durch einen bundesweit einheitlichen

Zentralschlüssel der Situation Abhilfe geschaffen werden könnte?

 

Antwort:

Das Problem des Zuganges und der Nutzung von Behinderten - WCs wurde von

meinem Ressort mit den Straßenverwaltungen in den Ländern oftmals diskutiert,

wobei dem Wunsch der Behindertenvertretung auf Verfügbarkeit dieser Anlagen

ausschließlich durch Behinderte ein Kapazitätsverlust für die allgemeine Benützung

von rd. 30% gegenüberstand, welcher aus meiner Sicht eine unwirtschaftliche

Ausnützung darstellt. Mit dem Offenhalten der Behinderten WC - Anlagen soll auch

vorübergehend Erkrankten oder Behinderten der Zugang möglich sein

 

Frage 3:

Welche Möglichkeiten sehen Sie, auf die Vermeidung einer Situation, wie sie im

oben geschilderten Fall vorliegt, hinzuwirken?

 

Antwort:

Mein Ressort wird die Straßenverwaltungen neuerlich anweisen, WC - Anlagen

unversperrt zu halten. Nur in Ausnahmefällen, wie z.B. bei technischen Gebrechen

oder Renovierungsarbeiten, soll kurzfristig eine Sperre, mit dem Hinweis auf die

nächstgelegene Behinderten - WC - Anlage, zulässig sein.

 

Frage 5:

Welche Schritte werden Sie unternehmen, um mobilitätseingeschränkten Menschen

jene Mobilität zu ermöglichen, die ihnen zusteht?

 

Antwort:

In seiner Stellungnahme zur gegenständlichen Anfrage führt der Vorstand der ÖBB

aus, dass die ÖBB der Mobilität behinderter Menschen seit Jahren Rechnung tragen

und ihre Fahrzeuge und Anlagen in Zusammenarbeit mit den

Interessensvertretungen der Behinderten und dem Österreichischen

Normungsinstitut auf die speziellen Erfordernisse dieser Kundengruppe ausrichten.

So konnten zahlreiche Initiativen gesetzt und bestehende Einrichtungen bzw.

Leistungen an die Bedürfnisse angepasst werden. Im Zusammenhang mit der

Bahnhofsoffensive wird zur Zeit ein Behindertenkonzept erarbeitet, das allgemeine

Richtlinien über die behindertengerechte Ausstattung von Bahnhöfen enthält.

Folgende Maßnahmen, die bereits gesetzt ‚wurden, wurden dabei besonders

hervorgehoben:

 

• Behindertengerechte Zugänglichkeit und Ausstattung von wichtigen ÖBB -

   Bahnhöfen,

• Einsatz von behindertengerechten Reisezugwagen und Autobussen im Nah -  bzw.

   Fernverkehr,

• Einsatz von behindertenfreundlichen Rollstuhl - Hebeliften sowie

   eisenbahngerechten Fahr -  und Tragsesseln für Schwerstkörperbehinderte,

• Gewährung von speziellen Tarifermäßigungen ("Vorteilstickets") für Behinderte,

   Zivilblinde und Schwerkriegsbeschädigte.

Für den Bereich der Autobahnen wurde von der ASFINAG ein Parkplatzkonzept

erstellt, das bis zum Jahre 2010 umgesetzt sein wird. Die weitere Errichtung von

Schwerpunktparkplätzen mit behindertengerechter Ausstattung wie Behinderten - WC -

Anlagen und behindertengerechten Notrufsäulen ist ein wesentlicher Bestandteil

dieses Konzeptes.