2674/AB XXI.GP

Eingelangt am: 04.09.2001

 

Bundesministerium Verkehr, Innovation und Technologie

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2682/J - NR/2001 betreffend

Bundesstraßenbauprojekte im Raum Scheifling, die die Abgeordneten Kogler,

Freundinnen und Freunde am 6. Juli 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich

wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Wie ist der genaue Verfahrensstand hinsichtlich Planung und Genehmigung beim

Projekt Ostumfahrung Scheifling im Zuge der B96 und welche weiteren Schritte sind

in welchem Zeitrahmen geplant oder schon festgelegt?

 

Antwort:

Das Einreichprojekt B 96, Murtal Straße „Umfahrung Scheifling“ (Ostumfahrung) wird

derzeit im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

fachübergreifend geprüft. Für dieses Projekt ist eine Verordnung nach § 4 des

Bundesstraßengesetzes notwendig. Nach abgeschlossener positiver Überprüfung

werden seitens meines Ressorts die erforderlichen Verfahrensschritte eingeleitet

werden.

 

Frage 2:

In welcher Form berücksichtigt das Ihnen vorliegende Projekt der Ostumfahrung die

geplante Südumfahrung, die die derzeitige Kreuzung der beiden Bundesstraßen

massiv entlasten würde?

 

Antwort:

Die Errichtung der beiden Umfahrungsprojekte (Ost -  und Südumfahrung) bringt die

notwendige Entlastung für Scheifling. Die Errichtung der Ostumfahrung ist als erster

Schritt einer Gesamtlösung zu betrachten, weil mit der Realisierung der

Südumfahrung nicht vor 2012 zu rechnen ist.

 

Frage 3:

Wie ist der genaue Verfahrensstand hinsichtlich Planung und Genehmigung beim

Projekt Südumfahrung Scheifling im Verlauf der B317 und welche weiteren Schritte

sind in welchem Zeitrahmen geplant oder schon festgelegt?

 

Antwort:

Für die Südumfahrung wurde im Jahre 1985 ein Generelles Projekt erarbeitet. Die

zwei darin enthaltenen Varianten sind überwiegende Tunnellösungen. Nach der

Prioritätenreihung für Bundesstraßen kommt eine Realisierung frühestens 2012 in

Betracht. Der Zeitplan für alle weiteren Schritte kann erst nach Erstellung des

Gesamtverkehrsplanes festgesetzt werden.

 

Frage 4:

Ist insbesondere die Behauptung zutreffend, dass es zwischen Land und Bund einen

Vertrag über die Realisierung der Südumfahrung Scheifling gibt?

 

Antwort:

Vertrage zwischen Land und Bund bezüglich Bauvorhaben sind im Straßenbau nicht

üblich. Im gegenständlichen Fall existiert kein derartiger Vertrag.

 

Frage 5:

Wird für die Südumfahrung eine UVP nötig sein und wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Ob für die Südumfahrung eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sein wird,

hängt - nach der derzeit geltenden Rechtslage - vom Ergebnis einer „Vorprüfung“

nach § 24 Abs. 3 UVP - Gesetz ab, ist aber, sofern keine Schutzgebiete berührt und

beeinträchtigt werden, eher unwahrscheinlich.

 

Frage 6:

Wann wäre für die beiden Projekte frühestens mit der Verordnung einer Trasse nach

§ 4 Bundesstraßengesetz zu rechnen?

 

Antwort:

Die Erlassung der Trassenverordnung hängt in erster Linie von der Finanzierbarkeit

aber auch vom Ergebnis der „Vorprüfung“ nach dem UVP - Gesetz und des

Anhörungsverfahrens nach dem Bundesstraßengesetz ab. Das Verfahren für die

Trassenverordnung sollte erfahrungsgemäß innerhalb von 2 Jahren abzuwickeln

sein.

 

Frage 7:

Welche verkehrspolitischen Ziele werden mit dem Projekt Ostumfahrung Scheifling

im Zuge der B96 verfolgt?

 

Antwort:

Die Ziele die mit der Ostumfahrung verfolgt werden sind zusammengefasst:

Verkürzung der (Durch - ) Reisezeit (Judenburg - Murau) um 40 %,

Wegfall der Stau -  und Wartezeiten,

Reduktion der Verkehrszeiten und der Zeitkosten um nahezu 30 %,

Verkürzung der Weglängen um 15 % sowie der Energiekosten um 12,5 %,

Erhöhung des Fahrkomforts sowie der Verkehrssicherheit, und

Wegfall der Behinderung des innerörtlichen Verkehrs zwischen Lind und Scheifling.

 

Frage 8:

Können Sie insbesondere ausschließen, dass eine Aufwertung der B96 zu einer

stärkeren Inanspruchnahme dieser Bundesstraße als Verbindung mit der

Tauernautobahn und damit zu einem Anziehen bzw. Verstärken überregionaler

Verkehrsströme führt, und wenn ja, auf Grundlage welcher Studien, Untersuchungen

 

Antwort:

Nach der GSD - Studie (Die Gestaltung des Straßennetzes im Donaueuropäischen

Raum unter besonderer Beachtung des wirtschaftsstandortes Österreich) aus dem

Jahre 1999 ist die B 96 keine hochrangige Straße. Ein Ausbau nach den Kriterien

des hochrangigen Straßennetzes ist somit nicht vorgesehen. Die Strategie der

punktuellen Verbesserung nach den Kriterien der Verkehrssicherheit,

Umweltverträglichkeit, Verkehrsflüssigkeit etc. wird aber weiterverfolgt. In diesem

Zusammenhang wurde ein Maßnahmenkatalog (vornehmlich Kleinbaumaßnahmen)

erstellt.

 

Frage 9:

Welche verkehrspolitischen Ziele werden mit dem Projekt Südumfahrung Scheifling

im Zuge der B317 verfolgt?

 

Antwort:

Als Folge der GSO - Studie wurde die B 83 (Scheifling - Landesgrenze Kärnten) als

B 317, Friesacher Straße, als hochrangiger Straßenzug aufgewertet.

 

Frage 10:

Mit welchen Vorhabens -/Errichtungskosten ist für das Projekt Ostumfahrung

Scheifling im Zuge der B96 zu rechnen?

 

Antwort:

Für das gegenständliche Projekt ist mit Kosten von ca. 25 Mio. S zu rechnen.

 

Frage 11:

Mit welchen Vorhabens -/Errichtungskosten ist. für das Projekt Südumfahrung

Scheifling im Zuge der B317 zu rechnen?

 

Antwort:

Die Kosten belaufen sich je nach Variante zwischen 200 Mio. S und 280 Mio. S.

 

Frage 12:

Sind Beiträge des Bundeslandes zur Finanzierung der beiden Projekte vorgesehen,

und wenn ja, in welcher Größenordnung?

Antwort:

Die Finanzierung der Ost -  und Südumfahrung erfolgt aus Mitteln des Bundes. Ein

Beitrag des Landes ist nicht vorgesehen

 

Frage 13:

Ist die Einbeziehung von Bundesstraße B 3xx in die Bemautung a) in nächster Zeit

geplant oder auszuschließen, b) längerfristig geplant oder auszuschließen?

 

Antwort:

Die grundsätzliche Möglichkeit zur Mauteinhebung muss sich an der EU - Richtlinie

99/62/EG orientieren, der zufolge „Maut -  und Benützungsgebühren nur für die

Benutzung von Autobahnen oder anderen mehrspurigen Straßen, die ähnliche

Merkmale wie Autobahnen aufweisen, sowie für die Benutzung von Brücken,

Tunneln und Gebirgspässen erhoben werden“. Nur in begründeten Ausnahmefällen

dürfen nach Anhörung der Kommission auch andere Abschnitte des primären

Straßennetzes bemautet werden. Eine eventuelle Bemautung von B 3xx hängt also

einerseits von ihrem Ausbaugrad ab und andererseits von der Entscheidung, ob

diese Straße der ASFINAG zu Finanzierung, Bau und Erhaltung übertragen werden.

 

Fragen 14 und 15:

Welche alternativen Möglichkeiten zur Errichtung einer Ostumfahrung wurden zur

Entschärfung des Unfallschwerpunktes der Kreuzung B96 - B317 mit welchen

Ergebnissen geprüft?

 

Ist es zutreffend, dass es finanziell wesentlich günstigere Lösungen für die

Unfallproblematik im erwähnten Kreuzungsbereich gäbe, wie etwa eine

Kreisverkehrslösung?

 

Antwort:

Die Errichtung einer Kreisverkehrsanlage an der bestehenden Kreuzung B 96/B 317

ist nicht möglich, weil die Grundstücke im kreuzungsnahen Bereich in den letzten

Jahren sukzessive verbaut worden sind. Bei der Planung der Ostumfahrung wurden

die zukünftige verkehrliche und raumordnerische Entwicklung berücksichtigt und die

Ostumfahrung mit der Südumfahrung abgestimmt. Das strategische Ziel ist die

rechtzeitige Aufteilung der beiden Verkehrsströme (von Judenburg kommend,

Richtung Murau bzw. Richtung Landesgrenze Kärnten) und das geordnete

Vorbeiführen der Verkehrsströme an Scheifling. Dadurch wird sowohl Scheifling

entlastet als auch den verkehrlichen Anforderung Rechnung getragen.

 

Frage 16:

Ist es zutreffend, dass mit dem derzeit vorliegenden Ostumfahrungsprojekt

beträchtliche Mehrbelastungen für Anrainer vor allem der Ortschaft Lind, neue

Verkehrssicherheitsprobleme - z.B. hinsichtlich der Abzweigung Lind - durch die

höheren Geschwindigkeiten sowie weitere Nachteile verbunden sind, und wenn nein,

warum nicht?

 

Antwort:

Die Sorge der Bewohner des Ortsteiles Lind wurden im Planungsprozess sehr ernst

genommen. Eine Lärmschutzuntersuchung ergab, dass es durch die geplante

Ostumfahrung zu keiner Überschreitung der Grenzwerte in Lind kommen wird. In

Anbetracht der besonderes ruhigen Wohnsituation des Siedlungsbereiches Lind ist

eine 2 m hohe, hochlärmabsorbierende Lärmschutzwand vorgesehen. Die Kreuzung

Lind wurde vor einigen Jahren umgebaut und befindet sich nicht im Projektsgebiet.

Über entsprechende Maßnahmen in diesem Bereich (z.B.

Geschwindigkeitsbeschränkungen) werden noch Gespräche mit der

Bezirkshauptmannschaft Murau stattfinden. Die Bedenken der betroffenen Bürger in

Lind werden dabei sicherlich einfließen.

 

Frage 17:

Welches Gewicht in der Beurteilung der grundsätzlichen Notwendigkeit und

planerischen Angemessenheit eines Straßenbauprojektes wie z. B. der geplanten

Ostumfahrung Scheifling haben für Sie befürwortende Stellungnahmen aus der

regionalen Wirtschaftskammer und dem Bau -  und Transportgewerbe, die dem

unmittelbaren monetären Eigeninteresse dienen, im Vergleich zu Interessen einer

Vielzahl von BürgerInnen wie solchen des Lärmschutzes, der Verkehrssicherheit,

des Natur -  oder Erholungsraumschutzes?

 

Antwort:

Die Gewichtung in der Beurteilung von Straßenprojekten erfolgt nach den

einschlägigen Richtlinien. Für die Ostumfahrung Scheifling wurde eine

Wirkungsanalyse ausgearbeitet. Daraus geht die Notwendigkeit dieser

Baumaßnahmen klar hervor.

 

Frage 18:

Ist Ihrer Ansicht nach ein Projekt wie dasjenige zur Ostumfahrung Scheifling

geeignet, nachweisbare Auswirkungen auf den „Wirtschaftsstandort Steiermark“ zu

entfalten, und wenn ja, welche? Bitte auch um Angabe der Untersuchungen, Studien

etc., auf denen Ihre Einschätzung beruht.

 

Antwort:

Auswirkungen kleinerer Umfahrungsprojekte wie jenes der Ostumfahrung Scheifling

(Kosten ca. 25 Mio. S) auf den gesamten Wirtschaftsstandort Steiermark sind nicht

quantifizierbar. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meine Ausführungen zu

Fragepunkt 7.