2676/AB XXI.GP
Eingelangt am: 04.09.2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat GASSNER und GenossInnen haben am 6.7.2001 unter der
Nummer 2689/J - NR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Schließung von Gendarmerieposten in Österreich im Allgemeinen, in Oberösterreich im
Speziellen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ich verweise auf meine Beantwortung der Fragen 1 - 3 der parlamentarischen Anfrage Nr.
2383/J vom 4. Juli 2001.
Zu den Fragen 2,3 und 5:
Ziel des Dienststellenstrukturkonzeptes ist die Einsparung im Bereich des Innendienstes, um
die Sicherheit vor Ort, in die Außendienstpräsenz investieren zu können.
Maßgebliche Entscheidungsgrundlagen für die Zusammenlegbarkeit waren insbesondere die
jeweiligen Gegebenheiten hinsichtlich Entfernung zu Nachbardienststellen, topographischer
und geographischer Lage, Zugänglichkeit des Überwachungsgebietes (Straßenbeschaffenheit:
extrem kurvenreich, steil, Wintersperren oder Ähnliches in Verbindung mit den daraus resul -
tierenden Anfahrtszeiten zu allfälligen Ereignisorten), Dienststellengröße (Anzahl der je nach
Belastung systemisierten Planstellen), Infrastruktur (Geschäfts - , Industrie - , Gewerbebetriebe,
besondere Lokalitäten, Verkehrsverbindungen bzw Verkehrsknotenpunkte), sonstiger sicher -
heitsdienstlich relevanter Einrichtungen wie
Justizanstalten usw., Bevölkerungsstruktur (länd
liches Gebiet oder Ballungszentrum), Tourismus, Ausgewogenheit der regionalen Struktur in
Verbindung mit angrenzenden Bezirken bzw Bundesländern, und sonstiger sicherheitsdienst -
lich bedeutender Aspekte (wie z.B strategische Lage). In diese Betrachtungsweise einbezogen
wurden dabei auch die Grenzdienststellen.
Zu Frage 4:
In die Erarbeitung der erforderlichen Entscheidungsgrundlagen waren alle Führungsebenen
der Bundesgendarmerie, konkret die Bezirksgendarmeriekommanden, die Landesgendarme -
riekommanden und das Gendarmeriezentralkommando, einbezogen.
Zu den Fragen 6 bis 9:
Die genannten Komponenten wurden im gebotenen Ausmaß berücksichtigt bzw. waren un -
mittelbar ausschlaggebend für die Zusammenlegungen, weil es deren primäres Ziel ist, die
vorhandenen Ressourcen in bestmöglicher Weise für die Bewältigung der exekutivdienstli -
ehen Aufgaben einzusetzen.
Zu Frage 10:
Gemäß dem Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 6.3.1992 ist die Zusammenlegung
von Gendarmerieposten eine Maßnahme im inneren Bereich der Behörde. Es ist gesetzlich
weder die Herstellung des Einvernehmens noch die Zustimmung mit anderen Behörden oder
anderen Organen vorgesehen. Neben den Abschlussgesprächen, die mit regionalen Verant -
wortungsträgem geführt wurden, wurden alle betroffenen Bürgermeister am Tag der Entschei -
dung auch darüber informiert, dass in einem nächsten Umsetzungsschritt Gespräche zwischen
Vertretern der Bundesgendarmerie und den regionalen Verantwortlichen über mögliche Be -
gleitmaßnahmen geführt werden.
Zu den Fragen 11 und 12:
Ja. Im Monatsdurchschnitt leisteten die 15 in Oberösterreich zur Zusammenlegung vorgesehe -
nen Gendarmerieposten im Jahr 2000 folgende Anzahl von Überstunden:
GendPosten |
Schnitt pro Monat |
Alkoven |
92,3 |
Rainbach/M |
52,5 |
Unterweißenbach |
65,8 |
Wartberg/Krems |
69,2 |
Kronstorf |
117,4 |
Baumgartenberg |
66,6 |
Schwertberg |
138,8 |
Haslach/M |
61,9 |
Hofkirchen/M |
71,2 |
Taufkirchen/Pram |
86,2 |
Feldkirchen |
98,1 |
Regau |
221,3 |
Attersee |
164,2 |
Weyregg/A. |
224,9 |
Stadl Paura |
194,2 |
Zu Frage 13:
Gerade die Tatsache, dass Überstunden geleistet werden müssen, erfordert strukturelle Maß -
nahmen, die den internen Administrationsaufwand reduzieren und damit die exekutivdienstli -
che Aufgabenbewältigung unterstützen.
Zu Frage 14:
Nach den internen Übersichten des Landesgendarmeriekommandos für Oberösterreich, die
auch die Ergebnisse der Tätigkeitsberichte beinhalten, liegen die Gendarmerieposten
Kronstorf, Feldkirchen und Stadl Paura im landesweiten Durchschnitt. Die Gendarmeriepos -
ten Alkoven, Rainbach, Unterweissenbach, Warberg/Krems, Baumgartenberg, Haslach/M
und Taufkirchen/Pram liegen belastungsmäßig unter dem Durchschnitt, die Gendarmeriepos -
ten Schwertberg, Regau, Attersee und Weyregg/Attersee über dem Durchschnitt.
Zu Frage 15:
Durch die Zusammenlegung ergibt sich nicht nur ein interner Belastungsausgleich, sondern
wird das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung dadurch besser abdeckbar, dass Kapazitäten,
die bisher für die Verwaltung einer Dienststelle gebunden waren, hinkünftig für den Außen -
dienst zur Verfügung stehen.
Zu Frage 16:
Die im Jahre 2001 umzusetzenden Personaleinsparungen werden zur Gänze im Administra -
tivbereich durchgeführt. Auch künftige Personaleinsparungen werden sich im weitest mögli -
chen Ausmaß auf diesen beschränken und die Priorität des Exekutivdienstes entsprechend
berücksichtigen.
Zu den Fragen 17 und 18:
Die Veranlassung von Frühpensionierungen
ist derzeit nicht vorgesehen.
Zu Frage 9:
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dazu vorliegen, werden entsprechende Aufwendun -
gen insbesondere durch den Fahrtkostenzuschuss abgedeckt werden.