2678/AB XXI.GP
Eingelangt am: 04.09.2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Christine Muttonen und KollegInnen haben am
05. Juli 2001 unter der Nr. 2661/J - NR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend ,,Auslandskultur neu“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Wo dies kosten - und verwaltungsmäßig zu Einsparungen führt, werden die administrativen
Belange der Österreichischen Kulturforen in gemeinsamer Struktur mit der jeweiligen
Botschaft oder dem am selben Dienstort bestehenden Generalkonsulat geführt werden.
An der bisherigen inhaltlichen Selbstständigkeit und auch an der im operativen Bereich
bestehenden budgetären Autonomie ändert sich dadurch nichts, es tritt aber eine
Entlastung von Verwaltungsagenden ein, wodurch eine stärkere Konzentration auf die
inhaltliche Kulturarbeit im Ausland möglich wird.
Zu Frage 2:
Die Gestaltung der Auslandskulturprogramme vor Ort erfolgt durch die LeiterInnen der
Kulturforen, die wie bisher gleichzeitig als Kulturrat bzw. Kulturrätin der jeweiligen
Botschaft oder als Konsul/in für kulturelle Angelegenheiten des jeweiligen
Generalkonsulates notifiziert sind. Um die inhaltliche Eigenverantwortlichkeit an jenen 17
Orten zu stärken, an denen bisher kein Kulturinstitut, sondern eine Kulturabteilung der am
selben Dienstort residierenden Botschaft bzw. des jeweiligen Generalkonsulates
bestanden hat, sind die betreffenden Kulturräte bzw. Kulturrätinnen auch zu LeiterInnen
des jeweiligen Kulturforums bestellt worden. Dadurch ändert sich nichts an der
Gesamtverantwortung der BotschafterInnen oder Generalkonsul/innen für ihren jeweiligen
Amtsbereich.
Zu Frage 3:
Die Unabhängigkeit der Kulturforen wird durch direkte Zuweisung der Jahreskulturkredite
an die einzelnen Kulturforen und durch direkte Vorlage ihrer Programm - Vorhaben an das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten in Wien sowie direkte Erteilung
diesbezüglich erforderlicher Genehmigungen seitens des BMaA gewährleistet.
Zu Frage 4:
Vorerst sind vier der bisher elf Kulturinstitute administrativ in die jeweils am selben
Dienstort residierende österreichische Vertretungsbehörde integriert worden. Ab dem Jahr
2002 sollen dadurch rund ATS 5 Millionen jährlich erspart werden.
Zu Frage 5:
Das Beispiel der Bundesmuseen zeigt, dass bei Zuerkennung der Teilrechtsfähigkeit an
öffentliche Kultureinrichtungen in Österreich zusätzliche Einnahmen für deren kulturelle
oder wissenschaftliche Veranstaltungen erwirtschaftet und diese im eigenen Bereich
erzielte Einnahmen für zusätzliche Aktivitäten der betreffenden Einrichtung genutzt
werden können, wodurch insgesamt deren Wirkungsgrad erhöht wird.
Deshalb zählt zu den im Rahmen des Konzepts ,,Auslandskultur neu“ anzustellenden
Überlegungen auch eine Prüfung dahingehend, ob es möglich wäre, den Gestaltungs -
spielraum der Kulturforen allenfalls dadurch zu erhöhen, dass ihnen gesetzlich eine
Teilrechtsfähigkeit nach dem Vorbild anderer Institutionen in Österreich eingeräumt
werden kann. Da hierbei auch Völker - und europarechtliche Implikationen zu
berücksichtigen sind, wird diese Prüfung einige Zeit beanspruchen.
Zu Frage 6:
Die Umgestaltung der österreichischen Kulturinstitute und der an österreichischen
Vertretungsbehörden bestehenden „Kulturabteilungen“ in Kulturforen wird im wesentlichen
bis Ende des laufenden Jahres abgeschlossen sein.
Zu Fragen 7 und 8:
Das neue Auslandskulturkonzept ermöglicht auf Grund seiner klaren
Schwerpunktsetzungen den verstärkten Einsatz von Personal und Budgetmitteln in
Regionen, die - so wie etwa Südosteuropa - ein besonderes Anliegen darstellen. So wird
noch im Herbst dieses Jahres erstmals ein
Kulturforum in Belgrad eröffnet. Durch
Umwidmungen wird nach dem Jahreswechsel der bisher an der Botschaft Stockholm
eingerichtete Kulturratsposten für das künftige Kulturforum in Mexiko eingesetzt werden
können. Im Sinne einer Umschichtung und nachvollziehbaren Schwerpunktsetzung soll
auch der bisher neben dem Kulturforum in Istanbul an der Botschaft in Ankara
bestehende Kulturratsposten nach Kairo verlegt werden, um dort das 28. Kulturforum zu
errichten. Insgesamt wird durch die Entlastung der im kulturellen Bereich tätigen
Bediensteten von Verwaltungsaufgaben die für die Vermittlung österreichischer Kultur im
Ausland verfügbare personelle Kapazität des auswärtigen Dienstes gestärkt.
Zu Fragen 9 und 10:
Das Auslandskulturbudget (Förderungen und Aufwendungen) beträgt im Jahre 2001 ATS
70 Mio, wobei allerdings vom Bundesministerium für Finanzen eine Bindung von 3 %
verfügt wurde, sodaß effektiv ATS 67,9 zur Verfügung stehen. Für die operative Arbeit der
Österreichischen Kulturforen stehen 2001 etwa ATS 40 Mio zur Verfügung. Da neben der
ortspezifischen Budgetzuweisung, die für die bisherigen Kulturinstitute jeweils je nach
Vorhaben zwischen ATS 1 Mio und ATS 6 Mio pro Jahr betrug, auch die Budgetmittel für
solche kulturelle Projekte, die an mehreren Standorten verwirklicht werden, zu
berücksichtigen sind, stehen die genauen Zahlen der an den einzelnen Orten tatsächlich
aufgewendeten operativen Mittel jeweils erst nach Vorliegen des Budgetabschlusses fest.
Für das Jahr 2002 wird die Zuteilung der operativen Budgetmittel an die einzelnen
Kulturforen (bzw. an deren Gemeinschafts - Projekte) durch das Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten im Herbst des laufenden Jahres erfolgen. Die
Mittelzuweisung erfolgt sodann auf der Grundlage der im Konzept "Auslandskultur neu“
angeführten mittelfristigen Schwerpunkte, sobald die einzelnen Programmkonzepte durch
das BMaA geprüft und mit den LeiterInnen der Kulturforen beraten worden sind. Auf
Grund des für das Jahr 2002 im Nationalrat beschlossenen Auslandskulturbudgets steht
insgesamt ein vergleichbares operatives Budget wie im Jahr 2001 zur Verfügung.
Zu Fragen 11 bis 13:
Die in diesen Fragen angeführten allfälligen zusätzlichen Möglichkeiten zur Stärkung
der österreichischen Auslandskulturarbeit stellen Modelle dar, die auch in anderen
Staaten diskutiert werden, um mehr öffentliches Interesse für die wichtigen Anliegen
der Auslandskulturpolitik zu schaffen. Diese Modelle bedürfen eines qualifizierten
Diskussionsprozesses im internationalen
Vergleich, der derzeit im Gange ist.
Zu Frage 14:
Auf projektorientierter Basis wurden und werden von den Österreichischen Kulturforen
bereits zahlreiche ,,Public - Private“ - Partnerschaften mit österreichischen Unternehmen
realisiert. Die österreichischen Vertretungsbehörden kooperieren vor allem bei größeren
Kulturprojekten mit den jeweils am Standort tätigen österreichischen Unternehmen. Die
Zusammenarbeit reicht von Sponsoring bis zu Projektpartnerschaften. Als konkretes
Beispiel verweise ich diesbezüglich auf die geplante Partnerschaft einer österreichischen
Bank mit der Österreich - Institut GmbH zur Errichtung eines Österreich - Institutes in Brünn.
Für Herbst dieses Jahres ist geplant, unter dem Begriff „Culture for Enlargement“ eine
gezielte mehrjährige Zusammenarbeit mit österreichischen Unternehmen, die im
mitteleuropäischen Raum tätig sind, zur Stärkung der kulturellen Beziehungen mit den
EU - Beitrittskandidaten zu starten.
Zu Frage 15:
Zur Erarbeitung aussagekräftiger Kriterien für die Standort - und Wirkungsprüfung von
Auslandskultureinrichtungen wird mit dem British Council und mit dem Goethe Institut -
Inter Nationes kooperiert, die derzeit ähnliche Fragestellungen prüfen. Ein erstes
diesbezügliches Seminar mit den Programmverantwortlichen dieser Stellen fand im Juni
2001 in Wien statt.