2678/AB XXI.GP

Eingelangt am: 04.09.2001

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Christine Muttonen und KollegInnen haben am

05. Juli 2001 unter der Nr. 2661/J - NR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend ,,Auslandskultur neu“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Wo dies kosten -  und verwaltungsmäßig zu Einsparungen führt, werden die administrativen

Belange der Österreichischen Kulturforen in gemeinsamer Struktur mit der jeweiligen

Botschaft oder dem am selben Dienstort bestehenden Generalkonsulat geführt werden.

An der bisherigen inhaltlichen Selbstständigkeit und auch an der im operativen Bereich

bestehenden budgetären Autonomie ändert sich dadurch nichts, es tritt aber eine

Entlastung von Verwaltungsagenden ein, wodurch eine stärkere Konzentration auf die

inhaltliche Kulturarbeit im Ausland möglich wird.

 

Zu Frage 2:

Die Gestaltung der Auslandskulturprogramme vor Ort erfolgt durch die LeiterInnen der

Kulturforen, die wie bisher gleichzeitig als Kulturrat bzw. Kulturrätin der jeweiligen

Botschaft oder als Konsul/in für kulturelle Angelegenheiten des jeweiligen

Generalkonsulates notifiziert sind. Um die inhaltliche Eigenverantwortlichkeit an jenen 17

Orten zu stärken, an denen bisher kein Kulturinstitut, sondern eine Kulturabteilung der am

selben Dienstort residierenden Botschaft bzw. des jeweiligen Generalkonsulates

bestanden hat, sind die betreffenden Kulturräte bzw. Kulturrätinnen auch zu LeiterInnen

des jeweiligen Kulturforums bestellt worden. Dadurch ändert sich nichts an der

Gesamtverantwortung der BotschafterInnen oder Generalkonsul/innen für ihren jeweiligen

Amtsbereich.

Zu Frage 3:

Die Unabhängigkeit der Kulturforen wird durch direkte Zuweisung der Jahreskulturkredite

an die einzelnen Kulturforen und durch direkte Vorlage ihrer Programm - Vorhaben an das

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten in Wien sowie direkte Erteilung

diesbezüglich erforderlicher Genehmigungen seitens des BMaA gewährleistet.

 

Zu Frage 4:

Vorerst sind vier der bisher elf Kulturinstitute administrativ in die jeweils am selben

Dienstort residierende österreichische Vertretungsbehörde integriert worden. Ab dem Jahr

2002 sollen dadurch rund ATS 5 Millionen jährlich erspart werden.

 

Zu Frage 5:

Das Beispiel der Bundesmuseen zeigt, dass bei Zuerkennung der Teilrechtsfähigkeit an

öffentliche Kultureinrichtungen in Österreich zusätzliche Einnahmen für deren kulturelle

oder wissenschaftliche Veranstaltungen erwirtschaftet und diese im eigenen Bereich

erzielte Einnahmen für zusätzliche Aktivitäten der betreffenden Einrichtung genutzt

werden können, wodurch insgesamt deren Wirkungsgrad erhöht wird.

 

Deshalb zählt zu den im Rahmen des Konzepts ,,Auslandskultur neu“ anzustellenden

Überlegungen auch eine Prüfung dahingehend, ob es möglich wäre, den Gestaltungs -

spielraum der Kulturforen allenfalls dadurch zu erhöhen, dass ihnen gesetzlich eine

Teilrechtsfähigkeit nach dem Vorbild anderer Institutionen in Österreich eingeräumt

werden kann. Da hierbei auch Völker -  und europarechtliche Implikationen zu

berücksichtigen sind, wird diese Prüfung einige Zeit beanspruchen.

 

Zu Frage 6:

Die Umgestaltung der österreichischen Kulturinstitute und der an österreichischen

Vertretungsbehörden bestehenden „Kulturabteilungen“ in Kulturforen wird im wesentlichen

bis Ende des laufenden Jahres abgeschlossen sein.

 

Zu Fragen 7 und 8:

Das neue Auslandskulturkonzept ermöglicht auf Grund seiner klaren

Schwerpunktsetzungen den verstärkten Einsatz von Personal und Budgetmitteln in

Regionen, die - so wie etwa Südosteuropa - ein besonderes Anliegen darstellen. So wird

noch im Herbst dieses Jahres erstmals ein Kulturforum in Belgrad eröffnet. Durch

Umwidmungen wird nach dem Jahreswechsel der bisher an der Botschaft Stockholm

eingerichtete Kulturratsposten für das künftige Kulturforum in Mexiko eingesetzt werden

können. Im Sinne einer Umschichtung und nachvollziehbaren Schwerpunktsetzung soll

auch der bisher neben dem Kulturforum in Istanbul an der Botschaft in Ankara

bestehende Kulturratsposten nach Kairo verlegt werden, um dort das 28. Kulturforum zu

errichten. Insgesamt wird durch die Entlastung der im kulturellen Bereich tätigen

Bediensteten von Verwaltungsaufgaben die für die Vermittlung österreichischer Kultur im

Ausland verfügbare personelle Kapazität des auswärtigen Dienstes gestärkt.

 

Zu Fragen 9 und 10:

Das Auslandskulturbudget (Förderungen und Aufwendungen) beträgt im Jahre 2001 ATS

70 Mio, wobei allerdings vom Bundesministerium für Finanzen eine Bindung von 3 %

verfügt wurde, sodaß effektiv ATS 67,9 zur Verfügung stehen. Für die operative Arbeit der

Österreichischen Kulturforen stehen 2001 etwa ATS 40 Mio zur Verfügung. Da neben der

ortspezifischen Budgetzuweisung, die für die bisherigen Kulturinstitute jeweils je nach

Vorhaben zwischen ATS 1 Mio und ATS 6 Mio pro Jahr betrug, auch die Budgetmittel für

solche kulturelle Projekte, die an mehreren Standorten verwirklicht werden, zu

berücksichtigen sind, stehen die genauen Zahlen der an den einzelnen Orten tatsächlich

aufgewendeten operativen Mittel jeweils erst nach Vorliegen des Budgetabschlusses fest.

 

Für das Jahr 2002 wird die Zuteilung der operativen Budgetmittel an die einzelnen

Kulturforen (bzw. an deren Gemeinschafts - Projekte) durch das Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten im Herbst des laufenden Jahres erfolgen. Die

Mittelzuweisung erfolgt sodann auf der Grundlage der im Konzept "Auslandskultur neu“

angeführten mittelfristigen Schwerpunkte, sobald die einzelnen Programmkonzepte durch

das BMaA geprüft und mit den LeiterInnen der Kulturforen beraten worden sind. Auf

Grund des für das Jahr 2002 im Nationalrat beschlossenen Auslandskulturbudgets steht

insgesamt ein vergleichbares operatives Budget wie im Jahr 2001 zur Verfügung.

 

Zu Fragen 11 bis 13:

Die in diesen Fragen angeführten allfälligen zusätzlichen Möglichkeiten zur Stärkung

der österreichischen Auslandskulturarbeit stellen Modelle dar, die auch in anderen

Staaten diskutiert werden, um mehr öffentliches Interesse für die wichtigen Anliegen

der Auslandskulturpolitik zu schaffen. Diese Modelle bedürfen eines qualifizierten

Diskussionsprozesses im internationalen Vergleich, der derzeit im Gange ist.

Zu Frage 14:

Auf projektorientierter Basis wurden und werden von den Österreichischen Kulturforen

bereits zahlreiche ,,Public - Private“ - Partnerschaften mit österreichischen Unternehmen

realisiert. Die österreichischen Vertretungsbehörden kooperieren vor allem bei größeren

Kulturprojekten mit den jeweils am Standort tätigen österreichischen Unternehmen. Die

Zusammenarbeit reicht von Sponsoring bis zu Projektpartnerschaften. Als konkretes

Beispiel verweise ich diesbezüglich auf die geplante Partnerschaft einer österreichischen

Bank mit der Österreich - Institut GmbH zur Errichtung eines Österreich - Institutes in Brünn.

 

Für Herbst dieses Jahres ist geplant, unter dem Begriff „Culture for Enlargement“ eine

gezielte mehrjährige Zusammenarbeit mit österreichischen Unternehmen, die im

mitteleuropäischen Raum tätig sind, zur Stärkung der kulturellen Beziehungen mit den

EU - Beitrittskandidaten zu starten.

 

Zu Frage 15:

Zur Erarbeitung aussagekräftiger Kriterien für die Standort -  und Wirkungsprüfung von

Auslandskultureinrichtungen wird mit dem British Council und mit dem Goethe Institut -

Inter Nationes kooperiert, die derzeit ähnliche Fragestellungen prüfen. Ein erstes

diesbezügliches Seminar mit den Programmverantwortlichen dieser Stellen fand im Juni

2001 in Wien statt.