2684/AB XXI.GP

Eingelangt am: 05.09.2001

 

Bundesminister für Finanzen

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2691/J vom 6. Juli 2001 der Abgeordneten

Mag. Christine Muttonen und Genossen, betreffend ÖBV - Privatisierung und österreichische

Literatur, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu dem in der Einleitung als „Resolution" bezeichneten Offenen Brief der Autorinnen und

Autoren der Verlage Brandstätter, Deuticke und Residenz ist zu bemerken, dass die Unter -

zeichner dieses offenen Briefes einer Privatisierung der genannten Publikumsverlage grund -

satzlich durchaus positiv gegenüberstehen.

 

Zu den einzelnen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Der Finanzausschuss des Nationalrates hat anlässlich der Behandlung der Regierungs -

vorlage über das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend die Veräußerung der

Anteile des Bundes an der Österreichischer Bundesverlag Gesellschaft mit beschränkter

Haftung erlassen und das Bundesgesetz über die Neuregelung der Rechtsstellung des

Österreichischen Bundesverlages geändert wird, am 27. Juni 2001 eine Feststellung

getroffen. Danach geht der Ausschuss davon aus, dass die Sicherung österreichischer

Interessen in den Bereichen Kultur und Schulbuch auch unter geänderten Eigentums -

verhältnissen angestrebt wird.

 

Durch einen entsprechenden Abänderungsantrag, der die Einfügung einer neuen Z 2 in

Artikel 2 leg. cit. beinhaltet, wurde die Möglichkeit geschaffen, die drei Publikumsverlage

Christian Brandstätter Verlagsgesellschaft mbH, Residenz Verlag GmbH und Franz Deuticke

GmbH, allenfalls getrennt vom Österreichischen Bundesverlag zu privatisieren.

 

Nach der Begründung zum Abänderungsantrag soll der Eigentümer - um den bestmöglichen

Verkaufserlös zu erzielen - die Möglichkeit bekommen, die einzelnen Publikumsverlage

allenfalls bereits vor der Veräußerung des Geschäftsanteiles des Bundes am

Österreichischen Bundesverlag speziellen Interessenten zu veräußern.

 

Zu 2. bis 4.:

Das Bundesministerium für Finanzen wird sich bei der Vorbereitung der Anteilsveräußerung

der Unterstützung durch eine professionelle Beratung bedienen. Das zu beauftragende

Beratungsunternehmen soll bei der Vorbereitung des Verkaufspreises die optimale

Vorgangsweise für den Eigentümer hinsichtlich einer Optimierung des Verkaufspreises im

Sinne des gesetzlichen Auftrages und unter Bedachtnahme auf die Fortführung des

Kulturauftrages unter einer neuen Eigentümerstruktur finden.

 

Mit dem Beratungsunternehmen werden unter anderem auch die näheren Details der

Verkaufsstrategie zu erörtern sein.

 

Zu 5.:

Ich ersuche um Verständnis dafür, dass aus Gründen der Verhandlungsstrategie keine

Aussagen über die Höhe eines möglichen Verkaufserlöses bzw. dessen Mindestbetrag

getroffen werden können.

Zu 6.:

Nach Inkrafttreten der bundesgesetzlichen Regelung betreffend Veräußerung des ÖBV wird

vom Bundesministerium für Finanzen ein der ÖNORM A 2050 entsprechendes Verfahren

zur Einholung von Angeboten betreffend Vorbereitung der Anteilsveräußerung einzuleiten

sein.