2684/AB XXI.GP
Eingelangt am: 05.09.2001
Bundesminister für Finanzen
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2691/J vom 6. Juli 2001 der Abgeordneten
Mag. Christine Muttonen und Genossen, betreffend ÖBV - Privatisierung und österreichische
Literatur, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu dem in der Einleitung als „Resolution" bezeichneten Offenen Brief der Autorinnen und
Autoren der Verlage Brandstätter, Deuticke und Residenz ist zu bemerken, dass die Unter -
zeichner dieses offenen Briefes einer Privatisierung der genannten Publikumsverlage grund -
satzlich durchaus positiv gegenüberstehen.
Zu den einzelnen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Der Finanzausschuss des Nationalrates hat anlässlich der Behandlung der Regierungs -
vorlage über das Bundesgesetz, mit dem
das Bundesgesetz betreffend die Veräußerung der
Anteile des Bundes an der Österreichischer Bundesverlag Gesellschaft mit beschränkter
Haftung erlassen und das Bundesgesetz über die Neuregelung der Rechtsstellung des
Österreichischen Bundesverlages geändert wird, am 27. Juni 2001 eine Feststellung
getroffen. Danach geht der Ausschuss davon aus, dass die Sicherung österreichischer
Interessen in den Bereichen Kultur und Schulbuch auch unter geänderten Eigentums -
verhältnissen angestrebt wird.
Durch einen entsprechenden Abänderungsantrag, der die Einfügung einer neuen Z 2 in
Artikel 2 leg. cit. beinhaltet, wurde die Möglichkeit geschaffen, die drei Publikumsverlage
Christian Brandstätter Verlagsgesellschaft mbH, Residenz Verlag GmbH und Franz Deuticke
GmbH, allenfalls getrennt vom Österreichischen Bundesverlag zu privatisieren.
Nach der Begründung zum Abänderungsantrag soll der Eigentümer - um den bestmöglichen
Verkaufserlös zu erzielen - die Möglichkeit bekommen, die einzelnen Publikumsverlage
allenfalls bereits vor der Veräußerung des Geschäftsanteiles des Bundes am
Österreichischen Bundesverlag speziellen Interessenten zu veräußern.
Zu 2. bis 4.:
Das Bundesministerium für Finanzen wird sich bei der Vorbereitung der Anteilsveräußerung
der Unterstützung durch eine professionelle Beratung bedienen. Das zu beauftragende
Beratungsunternehmen soll bei der Vorbereitung des Verkaufspreises die optimale
Vorgangsweise für den Eigentümer hinsichtlich einer Optimierung des Verkaufspreises im
Sinne des gesetzlichen Auftrages und unter Bedachtnahme auf die Fortführung des
Kulturauftrages unter einer neuen Eigentümerstruktur finden.
Mit dem Beratungsunternehmen werden unter anderem auch die näheren Details der
Verkaufsstrategie zu erörtern sein.
Zu 5.:
Ich ersuche um Verständnis dafür, dass aus Gründen der Verhandlungsstrategie keine
Aussagen über die Höhe eines möglichen Verkaufserlöses bzw. dessen Mindestbetrag
getroffen werden können.
Zu 6.:
Nach Inkrafttreten der bundesgesetzlichen Regelung betreffend Veräußerung des ÖBV wird
vom Bundesministerium für Finanzen ein der ÖNORM A 2050 entsprechendes Verfahren
zur Einholung von Angeboten betreffend Vorbereitung der Anteilsveräußerung einzuleiten
sein.