2690/AB XXI.GP

Eingelangt am:

 

DER BUNDESMINISTER

FÜR JUSTIZ

 

 

 

zur Zahl 2708/J - NR/2001

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Jarolim, Genossinnen und Genos -

sen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „den Aufenthalt psychisch

kranker Häftlinge in Justizanstalten und sich häufende Selbsttötungen in der Justi -

zanstalt Stein“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 und 2:

Die nachstehende Auflistung für das Jahr 2000 beruht auf einem von Univ. Prof.

Dr. Sonneck erstellten Gutachten. Die auffallend hohe Zahl an Selbsttötungsversu -

chen in der Justizanstalt Krems ist primär auf Hungerstreiks und Selbstbeschädigun -

gen von Schubhäftlingen zurückzuführen, die von Univ. Prof. Dr. Sonneck als

Suizidversuche gewertet wurden.

Suizide und Suizidversuche im Jahr 2000

 

Justizanstalt

Suizid

Suizid -

versuch

Eisenstadt

0

0

Feldkirch

1

4

Garsten

1

1

für Jugendliche Gerasdorf

0

0

Göllersdorf

0

0

Graz - Jakomini

2

6

Graz - Karlau

1

0

Hirtenberg

0

1

Innsbruck

0

7

Klagenfurt

0

7

Korneuburg

1

0

Krems

1

24

Leoben

0

2

Linz

1

1

Ried

0

0

Salzburg

0

0

Schwarzau

0

0

Sonnberg

0

1

St Pölten

0

0

Stein

2

3

Steyr

0

1

Suben

0

0

Wels

0

3

für Jugendliche Wien - Erdberg

0

0

Wien - Favoriten

0

0

Wien - Josefstadt

3

5

Wien - Mittersteig

2

3

Wien - Simmering

0

0

Wr. Neustadt

0

1


 

Das Bundesministerium für Justiz hat auf Grundlage der halbjährlich von

Prof. Dr. Sonneck erstellten Gutachten über Suizide und Suizidversuche eine

Analyse der Jahre 1991 - 2000 durchgeführt. In keinem dieser Jahre ist eine stati -

stisch auffällige Häufung von Suiziden festzustellen.

 

18 Häftlinge, die einen Suizidversuch und 8 Häftlinge, die einen Suizid verübt haben,

waren im Jahr 2000 einzeln untergebracht. Aufzeichnungen darüber, wie viele

Insassen unmittelbar nach einer Einzelunterbringung einen Suizid bzw. Suizidver -

such unternommen haben, liegen nicht vor.

 

Zu 3, 4 und 5:

In der Justizanstalt Göllersdorf wurden für das Jahr 2000 keine Suizidhandlungen

registriert. In der Justizanstalt Wien - Mittersteig ereigneten sich im selben Jahr zwei

Suizide und drei Suizidversuche. Zwei der Insassen, die einen Suizidversuch unter -

nommen haben, waren zu diesem Zeitpunkt in Einzelunterbringung. Im Übrigen darf

auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen werden.

 

Zu 6:

Fünf Insassen, die einen Suizidversuch unternommen haben1 und ein Suizident

befanden sich im Jahr 2000 in psychotherapeutischer Behandlung. Bei einem

Suizid - und bei sechs Suizidversuchsfällen erfolgte zuvor eine Behandlung in psych -

iatrischen Krankenhäusern. Alle Insassen der Justizanstalten Göllersdorf und Wien -

Mittersteig werden je nach Persönlichkeitsstörung in unterschiedlicher Intensität

psychiatrisch bzw. psychologisch betreut.

 

Zu 7:

Die Anzahl der in den einzelnen Justizanstalten (zum Stichtag 1.6.2001) beschäftig -

ten Justizwachebediensteten (in Vollbeschäftigungsäquivalenten) und der Insassen

(in Kopfzahl) beträgt:

 

Justizanstalt

 

 JW - Bedienstete

 Insassen

JA Wien - Josefstadt

 408,94

 1048

JA Eisenstadt

 55

 122

JA Feldkirch

 50,50

 135

JA Graz - Jakomini

 168,29

 388

JA Innsbruck

 141,75

 275

JA Klagenfurt

 119

 272


 

JA Linz

 105,34

 254

JA Salzburg

 76,62

 142

JA Korneuburg

 78

 262

JA Krems

 48

 160

JA Wr. Neustadt

 57,50

 160

JA Ried

 38

 76

JA Steyr

 26

 48

JA Wels

 48

 90

JA Leoben

 54

 129

JA Garsten

 147

 329

JA Graz - Karlau

 197

 478

JA Hirtenberg

111

 280

JA Schwarzau

77,05

 177

JA Stein

310,51

 683

JA Suben

78,75

 210

JA Wien - Simmering

140,27

 358

JA Göllersdorf

63,50

 146

JA f.Jgdl. Gerasdorf

74,67

 87

JA Wien - Mittersteig

83,67

 140

JA Sonnberg

79

 224

JA Wien - Favoriten

52

 92

JA f.Jgdl. Wien - Erdberg

36

 91

JA St. Pölten

74

 178

 

Zu 8:

Ja.

 

Zu 9:

Die Anzahl der in den einzelnen Justizanstalten (zum Stichtag 5.6.2001) beschäftig -

ten Ärzte (unter Angabe der Wochenarbeitszeit in Stunden) beträgt im Vergleich zur

Anzahl der Insassen:

 

Justizanstalt

 

 Ärzte

 Insassen

JA Wien - Josefstadt

 17 (288 Std.)

 1048

 

 

 

 


 

JA Eisenstadt

 2 (25 Std.)

 122

JA Feldkirch

 2 (20 Std.)

 135

JA Graz - Jakomini

 2 (19 Std.)

 388

JA Innsbruck

 2 (20 Std.)

 275

JA Klagenfurt

 2 (12 Std.)

 272

JA Linz

 2 (32 Std.)

 254

JA Salzburg

 2 (14 Std.)

 142

JA Korneuburg

 3 (16 Std.)

 262

JA Krems

 2 (4 Std.)

 160

JA Wr. Neustadt

 1 (2 Std.)

 160

JA Ried

 1 (6 Std.)

 76

JA Steyr

 1 (6 Std.)

 48

JA Wels

 1 (8 Std.)

 90

JA Leoben

 2 (12 Std.)

 129

JA Garsten

 3 (24 Std.)

 329

JA Graz - Karlau

 4 (44 Std.)

 478

JA Hirtenberg

 2 (18 Std.)

 280

JA Schwarzau

 3 (24 Std.)

 177

JA Stein

 3 (82 Std.)

 683

JA Suben

 2 (13 Std.)

 210

JA Wien - Simmering

 2 (10 Std.)

 358

JA Göllersdorf

 2 (12 Std.)

 146

JA f.Jgdl. Gerasdorf

 2 (10 Std.)

 87

JA Wien - Mittersteig

 3 (16 Std.)

 140

JA Sonnberg

 2 (12 Std.)

 224

JA Wien - Favoriten

 3 (12 Std.)

 92

JA f.Jgdl. Wien - Erdberg

 1 (8 Std.)

 91

JA St. Pölten

 1 (10 Std.)

 178

 

Zu 10:

Ja. Eine Ausweitung wird im Rahmen der budgetären Möglichkeiten angestrebt.

Zu 11 und 12:

In den Justizanstalten sind sowohl praktische Ärzte als auch Fachärzte im Einsatz.

Ärzte werden in den Justizanstalten seit einigen Jahren nicht mehr als Beamte

aufgenommen, sodass die im BDG 1979 normierten Ernennungserfordernisse nicht

erfüllt sein müssen. Die Anstaltsärzte werden in der Regel auf Basis von freien

Dienstverträgen, Dienstverträgen nach dem ABGB und Sonderverträgen nach § 36

VBG beschäftigt. Als Aufnahmevoraussetzungen werden der Nachweis des

Abschlusses des Medizinstudiums (Promotionsurkunde) und die Zulassung durch

die Ärztekammer verlangt. Eine spezifische Zusatzausbildung ist grundsätzlich nicht

erforderlich. Voraussetzung für den Einsatz ist somit das ius - practicandi bzw. bei

Spezialaufgaben die Facharztausbildung. Das österreichische System entspricht zur

Gänze den WHO - Empfehlungen.

 

Zu 13:

Psychotherapeuten sind in den Justizanstalten nicht angestellt. Es haben jedoch

viele Ärzte, Psychologen und Sozialarbeiter eine abgeschlossene Psychotherapie -

ausbildung. Zahlenmaterial hierüber ist allerdings nicht vorhanden.

 

Die Anzahl der in den einzelnen Justizanstalten (zum Stichtag 5.6.2001) beschäftig -

ten Psychiater (unter Angabe der Wochenarbeitszeit in Stunden) beträgt im

Vergleich zur Anzahl der Insassen:

 

Justizanstalt

 Psychiater

 Insassen

 

 

 

JA Wien - Josefstadt

 2 (14 Std.)

 1048

JA Eisenstadt

 1 (9 Std.)

 122

JA Feldkirch

 1 (2 Std.)

 135

JA Graz - Jakomini

 0

 388

JA Innsbruck

 1 (4 Std.)

 275

JA Klagenfurt

 1 (20 Std.)

 272

JA Linz

 0

 254

JA Salzburg

 0

 142

JA Korneuburg

 1 (2 Std.)

 262

JA Krems

 0

 160

JA Wr. Neustadt

 0

 160

JA Ried

 0

 76


 

JA Steyr

 0

 48

JA Wels

 0

 90

JA Leoben

 0

 129

JA Garsten

 2 (20 Std.)

 329

JA Graz - Karlau

 0

 478

JA Hirtenberg

 0

 280

JA Schwarzau

 0

 177

JA Stein

 2 (45 Std.)

 683

JA Suben

 1 (2 Std.)

 210

JA Wien - Simmering

 0

 358

JA Göllersdorf

 2 (80 Std.)

 146

JA f.Jgdl. Gerasdorf

 1 (15 Std.)

 87

JA Wien - Mittersteig

 0

 140

JA Sonnberg

 1 (4 Std.)

 224

JA Wien - Favoriten

 1 (40 Std.)

 92

JA f.Jgdl. Wien - Erdberg

 1 (2 Std.)

 91

JA St. Pölten

 0

 178

 

Die Anzahl der in den einzelnen Justizanstalten (zum Stichtag 5.6.2001) beschäftig -

ten Psychologen (unter Angabe der Wochenarbeitszeit in Stunden) beträgt im

Vergleich zur Anzahl der Insassen:

 

Justizanstalt

 Psychologen

 Insassen

 

 

 

JA Wien - Josefstadt

 5 (200 Std.)

 1048

JA Eisenstadt

 1 (40 Std.)

 122

JA Feldkirch

 2 (44 Std.)

 135

JA Graz - Jakomini

 2 (80 Std.)

 388

JA Innsbruck

 2 (65 Std.)

 275

JA Klagenfurt

 1 (40 Std.)

 272

JA Linz

 2 (80 Std.)

 254

JA Salzburg

 1 (40 Std.)

 142

JA Korneuburg

 0

 262


 

JA Krems

 0

 160

JA Wr. Neustadt

 0

 160

JA Ried

 0

 76

JA Steyr

 0

 48

JA Wels

 0

 90

JA Leoben

 0

 129

JA Garsten

 1 (40 Std.)

 329

JA Graz - Karlau

 3 (120 Std.)

 478

JA Hirtenberg

 1 (40 Std.)

 280

JA Schwarzau

 1 (40 Std.)

 177

JA Stein

 3 (120 Std.)

 683

JA Suben

 1 (40 Std.)

 210

JA Wien - Simmering

 3 (84 Std.)

 358

JA Göllersdorf

 3 (120 Std.)

 146

JA f.Jgdl. Gerasdorf

 3 (84 Std.)

 87

JA Wien - Mittersteig

 6 (168 Std.)

 140

JA Sonnberg

 0

 224

JA Wien - Favoriten

 5 (180 Std.)

 92

JA f.Jgdl. Wien - Erdberg

 0

 91

JA St. Pölten

 0

 178

 

 

Zu 14:

Ja. Eine Ausweitung wird im Rahmen der budgetären Möglichkeiten angestrebt.

 

Zu 15:

Die Anzahl der in den einzelnen Justizanstalten (zum Stichtag 5.6.2001) beschäftig -

ten Sozialarbeiter (unter Angabe der Wochenarbeitszeit in Stunden) beträgt im

Vergleich zur Anzahl der Insassen:

 

Justizanstalt

 Sozialarbeiter

 Insassen

 

 

 

JA Wien - Josefstadt

 11 (440 Std.)

 1048

JA Eisenstadt

 1 (40 Std.)

 122

JA Feldkirch

 3 (80 Std.)

 135

JA Graz - Jakomini

 3 (120 Std.)

 388


 

JA Innsbruck

 4 (150 Std.)

 275

JA Klagenfurt

 4 (120 Std.)

 272

JA Linz

 3 (110 Std.)

 254

JA Salzburg

 1 (40 Std.)

 142

JA Korneuburg

 2 (60 Std.)

 262

JA Krems

 2 (60 Std.)

 160

JA Wr. Neustadt

 1 (40 Std.)

 160

JA Ried

 1 (40 Std.)

 76

JA Steyr

 0

 48

JA Wels

 1 (40 Std.)

 90

JA Leoben

 1 (40 Std.)

 129

JA Garsten

 3 (110 Std.)

 329

JA Graz - Karlau

 2 (80 Std.)

 478

JA Hirtenberg

 2 (80 Std.)

 280

JA Schwarzau

 2 (70 Std.)

 177

JA Stein

 3 (120 Std.)

 683

JA Suben

 1 (40 Std.)

 210

JA Wien - Simmering

 3  (120 Std.)

 358

JA Göllersdorf

 2 (75 Std.)

 146

JA f.Jgdl. Gerasdorf

 3 (120 Std.)

 87

JA Wien - Mittersteig

 7 (270 Std.)

 140

JA Sonnberg

 2 (80 Std.)

 224

JA Wien - Favoriten

 5 (200 Std.)

 92

JA f.Jgdl. Wien - Erdberg

 0

 91

JA St. Pölten

 2 (75 Std.)

 178

 

 

Die Sozialarbeiter sind überwiegend vollbeschäftigt.

 

Zu 16:

Ja. Eine Ausweitung wird im Rahmen der budgetären Möglichkeiten angestrebt.

Zu 17, 18 und 19:

Eine zentrale Statistik gibt es nicht. Diese Insassen stehen nach Möglichkeit in

psychiatrischer bzw. psychologischer Betreuung.

 

Ich ersuche um Verständnis, dass eine Erhebung und Auflistung dieser Insassen

nach Justizanstalten aufgrund des damit verbundenen unvertretbaren Verwaltungs -

aufwandes unterbleiben muss.

 

Zu 20:

Ja.

 

Zu 21:

Die Untersuchung erfolgt bei Bedarf.

 

Zu 22:

Im Fall ungewöhnlichen Verhaltens wird ein Konsiliararzt oder Facharzt herangezo-

gen oder eine ambulante bzw. stationäre Einrichtung aufgesucht.

 

Zu 23:

Die Kontakte richten sich nach Notwendigkeit und Möglichkeit.

 

Zu 24:

Die Insassen können schriftlich oder mündlich um Kontaktaufnahme ersuchen.

 

Zu 25:

Nein. Jedoch wird im Falle einer akuten psychischen Notsituation eine Überstellung

in eine geeignete Einrichtung vorgenommen.

 

Zu 26 und 29:

Die Ausbildung der österreichischen Justizwachebeamten ist keine reine Wacheaus -

bildung, sondern eine umfassende Ausbildung, die die Betreuung der Person des

Insassen als wesentlichen Schwerpunkt mit einschließt. Der Umgang mit psychisch

kranken Personen sowie die Suiziderkennung und - verhütung wird im Rahmen

dieser Ausbildung insbesondere in den Unterrichtsgegenständen „Psychologie“,

„Psychiatrie“, „Sozialarbeit“, „Gruppenarbeit“ sowie „Kommunikation/Organisation“

ausführlich behandelt. Auf diese Unterrichtsgegenstände entfallen in der Grundaus -

bildung für die Verwendungsgruppe E2b insgesamt 125 Unterrichtseinheiten und in

der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2a insgesamt 93 Unterrichtsein -

heiten. Weiters wird dieser Bereich in vielen anderen Lehrfächern unterrichtsüber -

greifend besprochen.

 

Daneben wird die Krisenintervention und die Suizidprophylaxe auch im Rahmen der

Fortbildung in Form von Abhaltung entsprechender Seminare durch das Fortbil -

dungszentrum Strafvollzug berücksichtigt.

 

Zu 27 und 28:

Durch Einrichtung von forensisch - psychiatrischen Abteilungen in Justizanstalten und

Ausbau der Betten in öffentlichen psychiatrischen Krankenanstalten sowie durch

Verträge mit speziellen Einrichtungen (zB Drogenberatungsstellen und ambulanten

Diensten) sollen die Unterbringungsmöglichkeiten für psychisch kranke Häftlinge

verbessert werden.

 

Zu 30:

Psychotische Schübe treten in der Regel akut und unvorhersehbar auf. Daniel N.

war zum Zeitpunkt des Todes nicht in Einzelhaft, allerdings war er gerade allein im

Haftraum, weil sein Haftraumgenosse bei der Arbeit war. Eine solche Situation kann

sich in Gemeinschaftshafträumen täglich ergeben (zB Vorführung des Mitgefange -

nen zum Arzt, zum Besuch, zum Sozialarbeiter ua.) und ist nicht zu vermeiden.

 

Zu 31:

Wenn eine Fremdgefährdung zu befürchten ist, ist die Herausnahme eines Insassen

aus dem Gemeinschaftshaftraum geboten. Bei Selbstgefährdung kommt es auf den

Einzelfall an. Im Falle der Belassung im Gemeinschaftshaftraum werden die Mitin -

sassen informiert.

 

Zu 32:

Daniel N. war nicht isoliert.

 

Zu 33:

Daniel N. hat seinen Suizid nicht angekündigt. Er hat vielmehr noch am Tag zuvor

Zukunftsperspektiven geäußert.

 

Zu 34 und 35:

Eine Verständigung lag nicht vor.

Zu 36:

Noch während der Inhaftierung des Daniel N. in der Justizanstalt Salzburg erkun -

digte sich seine Mutter, ob sie ihren Sohn an einem Wochenende und außerhalb der

Besuchszeiten besuchen könne. Dies wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass am

darauffolgenden Montag eine Besuchsmöglichkeit bestünde. Laut der Besucherkar -

tei wurde Daniel N. von seiner Mutter am 14.2., 30.4. und 10.5. in der Justizanstalt

Salzburg besucht.

 

Zu 37:

Gemäß § 112 Abs. 2 StVG darf das Recht auf Besuch als Ordnungsstrafe

höchstens in der Weise entzogen oder beschränkt werden, dass der Insasse bis zu

dreimal in ununterbrochener Folge zu den sonst vorgesehenen Zeitpunkten keine

oder nur bestimmte Besuche empfangen darf. Öffentliche Stellen, Rechtsbeistände

oder Betreuungsstellen (§ 90b Abs. 4 bis 6 StVG) sind davon nicht betroffen. Vom

Besuchsempfang generell ausgeschlossen sind Insassen während des Hausarre -

stes (§ 114 Abs. 2 StVG) und für die Dauer der Anordnung einer Maßnahme nach

§ 103 Abs. 2 Z 4 oder Z 5 StVG (zB Unterbringung in einer besonders gesicherten

Zelle).

 

Darüber hinaus kann im Einzelfall ein Besuch wegen zu großer Häufigkeit abgelehnt

werden (§ 93 Abs. 1 StVG).

 

Zu 38 und 39:

Es war kein Besuchsverbot verhängt. Am Tag vor dem Selbstmord hat Daniel N.

noch den Besuch einer externen Psychologin erhalten.

 

Zu 40:

Nein.

 

Zu 41:

Nach den mir vorliegenden Berichten ist dies der Fall.

 

Zu 42 und 43:

Ja. Gerald H., der am 22.6.2001 weitgehend stabilisiert und medikamentös (Depot -

spritze) versorgt aus der Landesnervenklinik Mauer entlassen wurde, litt an paranoi -

der Schizophrenie und konnte auf Grund seiner Erkrankung nur sehr bedingt mit

anderen Insassen zusammen angehalten werden. Wegen seiner oft unvermittelt

eintretenden Aggressionsphasen stellte er eine permanente Bedrohung für seine

Mithäftlinge dar, weshalb er zumeist in einem Einzelhaftraum angehalten wurde.

Diese Einzelanhaltung entsprach auch den Wünschen der Mitgefangenen, die sich

weigerten, mit H. in einem Gemeinschaftshaftraum untergebracht zu sein.

 

Zu 44 bis 47:

Diese Fragen beziehen sich offenbar auf den in der Justizanstalt Stein als Anstalts -

arzt beschäftigten Oberrat Dr. St. Mit Bescheid des Bundesministeriums für Justiz

als Dienstbehörde vom 15. März 2001 wurde Dr. St. gemäß § 112 Abs. 1 BDG 1979

vorläufig vom Dienst suspendiert. Mit Bescheid der Disziplinarkommission beim

Bundesministerium für Justiz vom 11. Juni 2001 wurde Dr. St. gemäß § 112 Abs. 3

BDG 1979 suspendiert.

 

Ich ersuche um Verständnis, dass ich im Hinblick auf Bestimmungen des Beamten -

Dienstrechtsgesetzes über den Inhalt des Disziplinarverfahrens keine Auskunft ertei -

len darf.

 

Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft wurden in diesem Zusammenhang gegen

Dr. St. nicht eingeleitet.