2692/AB XXI.GP
Eingelangt am: 06.09.2001
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde haben
am 5. Juli 2001 unter der Nr. 2666/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Verkauf von arisiertem Liegenschaftsbesitz durch die Öster -
reichischen Bundesforste gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 8:
Die ,,Verwaltung der spezifisch land - und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften
des Bundes einschließlich der Angelegenheiten der Österreichischen Bundesforste
AG, ..." fällt gemäß Abschnitt H Z 13 des Teils 2 der Anlage zu § 2 BMG in den Be -
reich des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser -
wirtschaft. Dem Bundeskanzleramt kommt daher keine Zuständigkeit in diesem Zu -
sammenhang zu. Grundsätzlich ist jedoch den Anfragestellern beizupflichten, dass
der Wille der Erben und damit das von ihnen mit den Österreichischen
Bundesforsten abgeschlossene Rechtsgeschäft zu respektieren und daher nicht zu
kommentieren ist.
Zu den Fragen 9 bis 12:
Die Bundesregierung war gemäß dem Regierungsprogramm um sachgerechte Lö -
sungen in den Fragen von Vermögensentziehung im Zuge des Zweiten Weltkrieges
bemüht. Obgleich erst nach Vorliegen des Endberichtes der Historikerkommission
alle Fakten darüber, wie die Republik Österreich nach dem Krieg mit den von den
Nationalsozialisten geraubten Vermögenswerten umgegangen ist und inwieweit die
seinerzeit gesetzter Maßnahmen ausreichend waren, auf dem Tisch liegen werden,
hat sich die Bundesregierung im Interesse der noch lebenden Opfer, insbesondere
des Holocaust und des Systems der Zwangsarbeit, die von den bisherigen Maßnah -
men nicht oder nur ungenügend erfaßt waren und heute in schwierigen finanziellen
Verhältnissen leben, entschlossen, rasch
entsprechende Hilfe zukommen zu lassen.
Die Bundesregierung hat in extrem kurzer Zeit Probleme gelöst, die jahrzehntelang
nicht abschließend behandelt worden waren. Mit Hilfe der Regierungsbeauftragten
Dr. Maria Schaumayer und des Sonderbotschafters Dr. Ernst Sucharipa ist es ge -
lungen, mit Opfervertretern, Klagsanwälten und der US - Regierung
Entschädigungslösungen zu verhandeln und zu vereinbaren sowie insbesondere
auch eine abschließende Lösung im Restitutionsbereich zu finden. Als Ergebnisse
dieser Bemühungen wurden sowohl Regierungs - Übereinkommen mit den USA
abgeschbssen als auch das Versöhnungsfonds - Gesetz und das Ent -
schädigungsfordsgesetz als Grundlage für die diesbezüglichen österreichischen
Maßnahmen erlassen.
Die Zurückziehung der in diesem Bereich gegen Österreich und gegen österreichi -
sche Unternehmen eingebrachten Sammelklagen wird auch den erforderlichen
Rechtsfrieden bringen. Im Bereich der Zwangsarbeit konnte nach Zurückziehung
aller Sammelklagen am 31. Juli dieses Jahres mit der Auszahlung der vorgesehenen
Geldmittel begonnen werden. Das offene Herangehen an diesen Problemkomplex
und dessen rasche Lösung haben Österreich und der Bundesregierung im Übrigen
breite internationale Anerkennung gebracht.
Die Historikerkommission hat ein detailliertes Projekt zur Erfassung der Provenienz
aller im Bundeseigentum stehender Liegenschaften entwickelt. in dessen Umsetzung
bekannt werdende Fälle restitutionsfähiger Liegenschaften im Sinne des
Entschädigungsfondsgesetzes auch gleich antragsfähig dokumentiert werden, um
allfälligen Berechtigten die Antragstellung zu erleichtern.
Bei der Rückgabe von Kunstgütern wird darüber hinaus ebenfalls ein offener und
ehrlicher Weg konsequent weiter beschritten.