2692/AB XXI.GP

Eingelangt am: 06.09.2001

Bundeskanzler

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde haben

am 5. Juli 2001 unter der Nr. 2666/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Verkauf von arisiertem Liegenschaftsbesitz durch die Öster -

reichischen Bundesforste gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 8:

Die ,,Verwaltung der spezifisch land -  und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften

des Bundes einschließlich der Angelegenheiten der Österreichischen Bundesforste

AG, ..." fällt gemäß Abschnitt H Z 13 des Teils 2 der Anlage zu § 2 BMG in den Be -

reich des Bundesministeriums für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser -

wirtschaft. Dem Bundeskanzleramt kommt daher keine Zuständigkeit in diesem Zu -

sammenhang zu. Grundsätzlich ist jedoch den Anfragestellern beizupflichten, dass

der Wille der Erben und damit das von ihnen mit den Österreichischen

Bundesforsten abgeschlossene Rechtsgeschäft zu respektieren und daher nicht zu

kommentieren ist.

 

Zu den Fragen 9 bis 12:

Die Bundesregierung war gemäß dem Regierungsprogramm um sachgerechte Lö -

sungen in den Fragen von Vermögensentziehung im Zuge des Zweiten Weltkrieges

bemüht. Obgleich erst nach Vorliegen des Endberichtes der Historikerkommission

alle Fakten darüber, wie die Republik Österreich nach dem Krieg mit den von den

Nationalsozialisten geraubten Vermögenswerten umgegangen ist und inwieweit die

seinerzeit gesetzter Maßnahmen ausreichend waren, auf dem Tisch liegen werden,

hat sich die Bundesregierung im Interesse der noch lebenden Opfer, insbesondere

des Holocaust und des Systems der Zwangsarbeit, die von den bisherigen Maßnah -

men nicht oder nur ungenügend erfaßt waren und heute in schwierigen finanziellen

Verhältnissen leben, entschlossen, rasch entsprechende Hilfe zukommen zu lassen.

Die Bundesregierung hat in extrem kurzer Zeit Probleme gelöst, die jahrzehntelang

nicht abschließend behandelt worden waren. Mit Hilfe der Regierungsbeauftragten

Dr. Maria Schaumayer und des Sonderbotschafters Dr. Ernst Sucharipa ist es ge -

lungen, mit Opfervertretern, Klagsanwälten und der US - Regierung

Entschädigungslösungen zu verhandeln und zu vereinbaren sowie insbesondere

auch eine abschließende Lösung im Restitutionsbereich zu finden. Als Ergebnisse

dieser Bemühungen wurden sowohl Regierungs - Übereinkommen mit den USA

abgeschbssen als auch das Versöhnungsfonds - Gesetz und das Ent -

schädigungsfordsgesetz als Grundlage für die diesbezüglichen österreichischen

Maßnahmen erlassen.

 

Die Zurückziehung der in diesem Bereich gegen Österreich und gegen österreichi -

sche Unternehmen eingebrachten Sammelklagen wird auch den erforderlichen

Rechtsfrieden bringen. Im Bereich der Zwangsarbeit konnte nach Zurückziehung

aller Sammelklagen am 31. Juli dieses Jahres mit der Auszahlung der vorgesehenen

Geldmittel begonnen werden. Das offene Herangehen an diesen Problemkomplex

und dessen rasche Lösung haben Österreich und der Bundesregierung im Übrigen

breite internationale Anerkennung gebracht.

 

Die Historikerkommission hat ein detailliertes Projekt zur Erfassung der Provenienz

aller im Bundeseigentum stehender Liegenschaften entwickelt. in dessen Umsetzung

bekannt werdende Fälle restitutionsfähiger Liegenschaften im Sinne des

Entschädigungsfondsgesetzes auch gleich antragsfähig dokumentiert werden, um

allfälligen Berechtigten die Antragstellung zu erleichtern.

 

Bei der Rückgabe von Kunstgütern wird darüber hinaus ebenfalls ein offener und

ehrlicher Weg konsequent weiter beschritten.