2696/AB XXI.GP
Eingelangt am: 06.09.2001
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. KRÄUTER und GenossInnen haben am 6.7.2001 un -
ter der Nummer 2678/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „poli -
tisch motivierte Schließung von Gendarmerieposten“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Maßgebliche Entscheidungsgrundlagen für die Zusammenlegbarkeit waren insbesondere die
jeweiligen Gegebenheiten hinsichtlich Entfernung zu Nachbardienststellen, topographischer
und geographischer Lage, Zugänglichkeit des Überwachungsgebietes (Straßenbeschaffenheit:
extrem kurvenreich, steil, Wintersperren oder Ähnliches in Verbindung mit den daraus resul -
tierenden Anfahrtszeiten zu allfälligen Ereignisorten), Dienststellengröße (Anzahl der je nach
Belastung systemisierten Planstellen), Infrastruktur (Geschäfts - , Industrie - , Gewerbebetriebe,
besondere Lokalitäten, Verkehrsverbindungen bzw. Verkehrsknotenpunkte), sonstiger sicher -
heitsdienstlich relevanter Einrichtungen wie Justizanstalten usw., Bevölkerungsstruktur
(ländliches Gebiet oder Ballungszentrum), Tourismus, Ausgewogenheit der regionalen
Struktur in Verbindung mit angrenzenden Bezirken bzw. Bundesländern und sonstiger si -
cherheitsdienstlich bedeutender Aspekte (wie z. B. strategische Lage). In diese Betrachtungs -
weise einbezogen wurden dabei auch die
Grenzdienststellen.
Vom Landesgendarmeriekommando wurde bei der Erarbeitung des Dienststellenstrukturan -
passungskonzeptes zunächst eine Liste erstellt, welche Dienststellen für eine Zusammenle -
gung theoretisch überhaupt in Frage kommen könnten. Diese Liste beinhaltete naturgemäß
mehr Dienststellen, als nach der nachfolgenden Detailprüfung jedes Einzelfalls für eine Zu -
sammenlegung darin enthalten blieben.
Zu Frage 2:
Nein.
Zu Frage 3:
Die Gründe, warum der Gendarmerieposten Übelbach für eine Zusammenlegung letztlich
nicht vorgesehen wurde, liegen in der relativ großen Westausdehnung seines Gebietes und
dem Umstand, dass der ursprünglich erwogene Standort Deutschfeistritz so weit am östlichen
Rand des gesamten Überwachungsgebietes gelegen wäre, dass von dort aus eine ordnungs -
gemäße Betreuung der entfernteren Gebiete bereits problematisch erscheint.
Beim Gendarmerieposten Feldkirchen bei Graz sprach die Lage am Stadtrand von Graz in
einem Expansionsgebiet und die derzeit bereits überdurchschnittlich hohe dienstliche Belas -
tung gegen eine Zusammenlegung.
Bei anderen in der Überprüfungsliste enthaltenen Dienststellen waren diese konkreten berück -
sichtigungswürdigen Umstände nicht gegeben.