2697/AB XXI.GP

Eingelangt am: 06.09.2001

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl. Ing. Werner KUMMERER und Genossen haben am

12.7.2001 unter der Nummer 2753/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Schließung von Gendarmerieposten im Bezirk Mistelbach“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Der systemisierte Personalstand betrug Ende 1999 und mit Stichtag 30.6.2001 jeweils 292

Beamte, der tatsächliche 288 Ende 1999 und 287 mit 30.6.2001.

 

Zu Frage 3:

Die Aufgriffsraten nach illegalen Grenzübertritten beträgt:

1999: 2252, 2000: 1578, 01.01. - 30.06.2001: 844

 

Zu Frage 4:

Eine seriöse Schätzung der Dunkelziffer ist nicht möglich.

 

Zu Frage 5:

Unter den gegenwärtigen Voraussetzungen ist eine derartige Ausweitung des Assistenz -

einsatzes des Bundesheeres nicht erforderlich.

Zu Frage 6:

Stückmäßig wurden in den drei genannten Jahren folgende Geräte in den Bezirk ausgeliefert:

20 Mobiltelefone (Gesamtwert rund S 30.000.-), 1 Videoüberwachungsanlage für Dienst -

stelleneingang (rund S 12.000.-), 2 Telefonanlagen (zusammen rund S 200.000.-), eine

Gegensprechanlage (ca. S 4000.-), 28 Funkgeräte (zusammen rund S 728.000.-), 7 Faxgeräte

(zusammen rund S 110.000.-), 2 Personenrufgeräte (zusammen rund S 3000.-), 1 Notrufwähl -

einheit (ca. S 11.000.-) und 13 Kraftfahrzeuge (zusammen rund 3,3 Mio. Schilling).

 

Zu Frage 7:

10 Fahrzeuge.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

Die an das Landesgendarmeriekommando ergangenen Vorgaben für das Dienststellen -

strukturkonzept beschränkten sich auf Maßnahmen, die unter Berücksichtigung der örtlichen

Gegebenheiten und Umstände Verbesserungseffekte unter weiterer Gewährleistung des

erforderlichen Sicherheitsdienstes liefern. Diese sehr offene Vorgabe erfolgte bewusst, um

den Bezirks - und Landesgendarmeriekommandanten ausreichend Dispositionsfreiraum für

kreative Überlegungen einzuräumen.

 

Beispielhaft wurde dies durch folgende Kriterien für eine wünschenswerte Dienststellenbe -

schaffenheit in ein konkreteres Bild gefasst: Anfahrtszeit unter durchschnittlichen ländlichen

Verhältnissen maximal 30 Minuten, Entfernung zu einem benachbarten Gendarmerieposten

nicht mehr als 20 km, nur eine Gendarmeriedienststelle pro Gemeindegebiet, Anstreben mit

Gemeindegrenzen deckungsgleicher Überwachungsgebiete, aber auch Berücksichtigung von

Investitionen baulicher Art, die innerhalb der letzten Zeit erfolgten.

 

Diese Überlegungen zur Überprüfung der Dienststellenstruktur wurden auch dem Bezirks -

gendarmeriekommando Mistelbach bekannt gegeben.

 

Zu Frage 10:

 

Das Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich hat im Zusammenwirken mit dem

Bezirksgendarmeriekommando Mistelbach die Gendarmerieposten Großkrut, Drasenhofen,

Staats, Wilfersdorf, Schleinbach und Gnadendorf als für eine Zusammenlegung in Frage

kommend genannt.

 

Zu Frage 11:

Nein.

 

Zu Frage 12:

Ja.

 

Zu den Fragen 13 und 14:

Gerichtsbezirke sind als Organisationselemente des Justizressorts grundsätzlich keine Basis,

auf die die Dienststellenstruktur der Bundesgendarmerie ausgerichtet wird. Ein Vergleich

nach diesem Kriterium kann daher nur Zufallswerte liefern. Auch die grundsätzliche

Ausrichtung des Überwachungsgebietes auf Gemeinde grenzen soll nur der Vereinfachung bei

der Zuordnung dienen, stellt aber innerhalb eines Bezirkes dort, wo sich eine derartige

Orientierung nachteilig für die sicherheitsdienstliche Betreuung auswirken würde, ebenfalls

keine bindende Vorgabe dar.

 

Mit einer Einwohnerzahl von angegebenen 18.300 Personen im zukünftigen

Überwachungsgebiet des Gendarmeriepostens Wolkersdorf wird diese Dienststelle von mehr

als 20 anderen Gendarmerieposten in Österreich überboten, die eine zum Teil erheblich

größere Hauptwohnsitzbevölkerung zu betreuen haben; flächenmäßig (zukünftig rund 190

Quadratkilometer) sind es sogar annähernd 100 Dienststellen mit einem zum Teil noch

wesentlich größeren Überwachungsgebiet. Von allen diesen Dienststellen kann

erfahrungsgemäß ein effektiver Sicherheitsdienst gewährleistet werden.

 

Zu Frage 15:

 

Der durchschnittliche Verwaltungsaufwand für derartige Dienststellen beträgt ungefähr 80 bis

100 Personenstunden im Monat.

Zu Frage 16:

 

Verfassungsrechtlich beschrankt sich meine Verantwortlichkeit auf das Innenressort. Hier ist

es meine Aufgabe und mein Ziel, der Bevölkerung mit den mir übertragenen Mitteln das

größtmögliche Ausmaß an Sicherheit zu gewährleisten. In diesem Bereich muss ich

zurückweisen, dass es sich um eine geplante Verschlechterung der Infrastruktur im Bezirk

Mistelbach handelt. Für die anderen genannten Bereiche steht mir eine Aussage nicht zu.