2697/AB XXI.GP
Eingelangt am: 06.09.2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl. Ing. Werner KUMMERER und Genossen haben am
12.7.2001 unter der Nummer 2753/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Schließung von Gendarmerieposten im Bezirk Mistelbach“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Der systemisierte Personalstand betrug Ende 1999 und mit Stichtag 30.6.2001 jeweils 292
Beamte, der tatsächliche 288 Ende 1999 und 287 mit 30.6.2001.
Zu Frage 3:
Die Aufgriffsraten nach illegalen Grenzübertritten beträgt:
1999: 2252, 2000: 1578, 01.01. - 30.06.2001: 844
Zu Frage 4:
Eine seriöse Schätzung der Dunkelziffer ist nicht möglich.
Zu Frage 5:
Unter den gegenwärtigen Voraussetzungen ist eine derartige Ausweitung des Assistenz -
einsatzes des Bundesheeres nicht erforderlich.
Zu Frage 6:
Stückmäßig wurden in den drei genannten Jahren folgende Geräte in den Bezirk ausgeliefert:
20 Mobiltelefone (Gesamtwert rund S 30.000.-), 1 Videoüberwachungsanlage für Dienst -
stelleneingang (rund S 12.000.-), 2 Telefonanlagen (zusammen rund S 200.000.-), eine
Gegensprechanlage (ca. S 4000.-), 28 Funkgeräte (zusammen rund S 728.000.-), 7 Faxgeräte
(zusammen rund S 110.000.-), 2 Personenrufgeräte (zusammen rund S 3000.-), 1 Notrufwähl -
einheit (ca. S 11.000.-) und 13 Kraftfahrzeuge (zusammen rund 3,3 Mio. Schilling).
Zu Frage 7:
10 Fahrzeuge.
Zu den Fragen 8 und 9:
Die an das Landesgendarmeriekommando ergangenen Vorgaben für das Dienststellen -
strukturkonzept beschränkten sich auf Maßnahmen, die unter Berücksichtigung der örtlichen
Gegebenheiten und Umstände Verbesserungseffekte unter weiterer Gewährleistung des
erforderlichen Sicherheitsdienstes liefern. Diese sehr offene Vorgabe erfolgte bewusst, um
den Bezirks - und Landesgendarmeriekommandanten ausreichend Dispositionsfreiraum für
kreative Überlegungen einzuräumen.
Beispielhaft wurde dies durch folgende Kriterien für eine wünschenswerte Dienststellenbe -
schaffenheit in ein konkreteres Bild gefasst: Anfahrtszeit unter durchschnittlichen ländlichen
Verhältnissen maximal 30 Minuten, Entfernung zu einem benachbarten Gendarmerieposten
nicht mehr als 20 km, nur eine Gendarmeriedienststelle pro Gemeindegebiet, Anstreben mit
Gemeindegrenzen deckungsgleicher Überwachungsgebiete, aber auch Berücksichtigung von
Investitionen baulicher Art, die innerhalb der letzten Zeit erfolgten.
Diese Überlegungen zur Überprüfung der Dienststellenstruktur wurden auch dem Bezirks -
gendarmeriekommando Mistelbach bekannt gegeben.
Zu Frage 10:
Das Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich hat im Zusammenwirken mit dem
Bezirksgendarmeriekommando Mistelbach die
Gendarmerieposten Großkrut, Drasenhofen,
Staats, Wilfersdorf, Schleinbach und Gnadendorf als für eine Zusammenlegung in Frage
kommend genannt.
Zu Frage 11:
Nein.
Zu Frage 12:
Ja.
Zu den Fragen 13 und 14:
Gerichtsbezirke sind als Organisationselemente des Justizressorts grundsätzlich keine Basis,
auf die die Dienststellenstruktur der Bundesgendarmerie ausgerichtet wird. Ein Vergleich
nach diesem Kriterium kann daher nur Zufallswerte liefern. Auch die grundsätzliche
Ausrichtung des Überwachungsgebietes auf Gemeinde grenzen soll nur der Vereinfachung bei
der Zuordnung dienen, stellt aber innerhalb eines Bezirkes dort, wo sich eine derartige
Orientierung nachteilig für die sicherheitsdienstliche Betreuung auswirken würde, ebenfalls
keine bindende Vorgabe dar.
Mit einer Einwohnerzahl von angegebenen 18.300 Personen im zukünftigen
Überwachungsgebiet des Gendarmeriepostens Wolkersdorf wird diese Dienststelle von mehr
als 20 anderen Gendarmerieposten in Österreich überboten, die eine zum Teil erheblich
größere Hauptwohnsitzbevölkerung zu betreuen haben; flächenmäßig (zukünftig rund 190
Quadratkilometer) sind es sogar annähernd 100 Dienststellen mit einem zum Teil noch
wesentlich größeren Überwachungsgebiet. Von allen diesen Dienststellen kann
erfahrungsgemäß ein effektiver Sicherheitsdienst gewährleistet werden.
Zu Frage 15:
Der durchschnittliche Verwaltungsaufwand für derartige Dienststellen beträgt ungefähr 80 bis
100 Personenstunden im Monat.
Zu Frage 16:
Verfassungsrechtlich beschrankt sich meine Verantwortlichkeit auf das Innenressort. Hier ist
es meine Aufgabe und mein Ziel, der Bevölkerung mit den mir übertragenen Mitteln das
größtmögliche Ausmaß an Sicherheit zu gewährleisten. In diesem Bereich muss ich
zurückweisen, dass es sich um eine geplante Verschlechterung der Infrastruktur im Bezirk
Mistelbach handelt. Für die anderen genannten Bereiche steht mir eine Aussage nicht zu.