2699/AB XXI.GP
Eingelangt am: 06.09.2001
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2675/J - NR/2001 betreffend Transitvertrag
jetzt und in Zukunft, die die Abgeordneten Niederwieser und GenossInnen am 6. Juli
2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 und 2:
Sind Ihnen die zitierten Aussagen der EU - Kommissarin Loyola de Palacio bekannt?
Welche Reaktion gab es seitens des Ministeriums bzw. von Ihnen dazu?
Antwort:
Die zitierten Aussagen von Kommissarin Loyola de Palacio sind mir in dieser Form
nicht bekannt.
Tatsache ist aber, dass sich die Kommissarin bislang in der Öffentlichkeit stets
gegen eine Verlängerung des Ökopunktesystems ausgesprochen hat. Als Reaktion
darauf habe ich mich sowohl schriftlich als auch im direkten Gespräch mit der
Kommissarin für Verständnis für die Sorgen Österreichs im Zusammenhang mit dem
ständig zunehmenden Straßengüterverkehr im sensiblen Alpenraum und den damit
verbundenen Belastungen für die betroffene Bevölkerung und die Umwelt eingesetzt.
Ich habe mit allem Nachdruck darauf hingewiesen, dass - insbesondere auch im
Hinblick auf die geplante Erweiterung der Europäischen Union - auch nach 2003
spezifische langfristige Lösungen zur Gewährleistung des notwendigen Schutzes der
Menschen und der Umwelt vor den negativen Auswirkungen des
Straßengüterverkehrs (Schadstoffe, Lärm, Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit
etc.) erforderlich sind.
Dies insofern mit Erfolg, als die Kommissarin anlässlich der am 11. Juli 2001
abgehaltenen ersten Verhandlungsrunde über die notwendige Langfristlösung des
Transitverkehrsproblems erstmals erklärt hat, dass sie sich bis zum Vorliegen einer
nachhaltigen Lösung auf europäischer Ebene eine Obergangsregelung auf Basis des
Ökopunktesystems sehr wohl vorstellen könnte. Dies insbesondere um
sicherzustellen, dass zwischen dem Auslaufen des Ökopunktesystems und dem
Vorliegen einer europäischen Lösung keine rechtliche Lücke entsteht, die die
dauerhafte Absicherung der mittels des Ökopunktesystems nachweislich erzielten
Umweltverbesserungen in Frage stellen
würde.
Frage 3:
Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand (Stand Juli 2001) der im Transitvertrag
formulierten Ziele zwar in folgenden Bereichen?:
Stichwort ,,Schienenverkehr und kombinierter Verkehr“:
a) Welche konkreten Maßnahmen wurden bislang getroffen, um die in Teil II (Artikel
3/4/6 und 7 bzw. Anhang 2 und 3) vereinbarten Maßnahmen in Österreich
umzusetzen?
b) Welche Maßnahmen wurden bislang in Deutschland, Italien und den
Niederlanden getroffen?
c) Wie hat sich der Gütertransport auf den Transitrouten bzw. auf der Bahn in den
letzten fünf Jahren entwickelt (Angaben der Tonnage bzw. Angabe der Zahl der
Fahrten?
d) Wie stark hat sich die Differenz zwischen Straßentransit und Transit auf Schienen
verringert bzw. vergrößert?
e) Welche Maßnahmen wurden und werden getroffen um den Umstieg auf die
Schiene für die Frächter attraktiver zu machen?
Stichwort "Schadstoffe“:
a) Um wieviel Prozent konnte die gesamte Schadstoff - Belastung durch Transit - LKW
bis zum heutigen Zeitpunkt verringert werden (Teil III, Art 11, Pkt 2 und Anhang
5)?
b) Die Reduktion der NOx - Gesamtemission wird über ein Ökopunktesystem
verwaltet: Ist das bis zum Jahr 2001 angestrebte Ziel der Schadstoffreduktion
eingehalten worden?
c) Zu Punkt 4: Am 1. Januar des Jahres 2001 wollte die EU - Kommission eine
wissenschaftliche Studie zur Schadstoff - Reduktion vorlegen: Wurde diese Studie
vorgelegt. Wenn ja, was waren die Ergebnisse? Wenn nein, wann wird die Studie
präsentiert?
d) Hat die Bundesregierung eigene Studien in Auftrag gegeben, mit welchen die
Nachhaltigkeit der Maßnahmen aus dem Transitvertrag hinsichtlich Schadstoffe
und Mengenbegrenzung im Falle eines Auslaufens des Vertrages geprüft
werden?
Stichwort Lärm":
a) Welche Maßnahmen wurden in den letzten zwei Jahren ergriffen, um die
Zunahme des LKW - Transits durch Österreich zu reduzieren?
b) Ist zum Schutze der Anwohner an die Einführung eines generellen LKW -
Nachtfahrverbotes gedacht?
c) Gibt es neue Überlegungen, die technischen Normen für LKW‘s weiter zu
verschärfen, um die Lärmbelastung der Transitstrecken - Anwohner weiter zu
vermindern?
Stichwort „Zukunft“:
1. Wie schätzen Sie generell die zukünftige Entwicklung des Gütertransportverkehrs
innerhalb der Europäischen Union im Hinblick auf eine Verbesserung der
Umweltbelastung für die Menschen entlang der österreichischen
Haupttransitachsen ein?
2. Im Jahr 2000 wurde die Anzahl der ökopunktepflichtigen Fahrten um mehr als
acht Prozent überschritten, was für das Jahr 2001 eine Reduktion der
Transitfahrten bedeuten würde. Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand in dieser
Causa?
3. Sind Sie für die Verlängerung des
Transitvertrages über das Jahr 2003 hinaus?
4. Wenn nein, gibt es seitens des Ministeriums alternative Konzepte für eine
nachhaltige Verbesserung der Transitsituation?
Antwort:
Stichwort "Schienenverkehr und kombinierter Verkehr“:
a) und b)
In Umsetzung des Transitvertrages insbesondere der im Teil II der selbigen
normierten Artikeln 3, 4, 6 und 7 bzw. Anhang 2 und 3 schloss das
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie mit den
Österreichischen Bundesbahnen einen gemeinwirtschaftlichen Leistungsvertrag der
unter anderem in der Anlage 3 den kombinierten Verkehr und in der Anlage 5
sonstige gemeinwirtschaftliche Leistungen zum Gegenstand hat.
Die Anlage 3 "Kombinierter Verkehr" regelt die Bestellungen für Beförderungen im
Kombinierten Verkehr in Form eines Fixbetrages (900 Mio öS) und eines Bonus -
Malus - Systems. Das bedeutet, dass sich der vereinbarte Fixbetrag um jenen
Prozentsatz erhöht oder vermindert, welcher der in Prozenten ausgedrückten
Steigerungs - oder Minderungsrate gegenüber den Sendungszahlen des Vorjahres
entspricht. Kostensteigerungen, Tarifänderungen, Betriebsverluste etc. haben keinen
Einfluss auf die Zahlungen.
Zur Erhöhung der Flexibilität ‚wurde jedoch vereinbart, dass die nachtragebedingte
Streichung oder Neueinführung einzelner RoLa - Züge sowie die nachfragebedingte
Neueinführung oder Streichung einer gesamten RoLa - Verbindung keinen Einfluss
auf die Höhe des Fixbetrages hat, sondern nur über das Bonus - Malus - System wirkt.
Für 2000 wurde außerdem vereinbart, dass regelmäßige Qualitätskontrollen durch -
zuführen sind und das Auslastungsrisiko und Preisrisiko im DB - Verkehr bei den ÖBB
liegen.
Die folgende Tabelle zeigt die entsprechenden Zahlungen des Verkehrsressorts an
die ÖBB: (Beträge in Mio S)
|
1996 |
1997 |
1998 |
1999 |
2000 |
Fixbetrag |
1.100 |
1.100 |
1.100 |
1.100 |
900 |
Bonus |
11,5 |
42,0 |
60,0 |
58,5 |
157,0 |
Bonus |
11,5 |
42,0 |
60,0 |
58,5 |
157,0 |
Insgesamt |
1.111,5 |
1.142,1 |
1.160,0 |
1.158,5 |
1.057,0 |
Zusätzlich wurde für 2000 vereinbart dass die ÖBB gemeinsam mit dem BMVIT ein
Konzept erstellen werden, dass Investitionen in Terminals von EU - Beitrittsstaaten
vorsieht (z.B. Koper, Marburg, Raab, Preßburg, Krakau etc.), welche durch die ÖBB
aus dem Fixbetrag von 900 Mio öS zu finanzieren sind.
Mit den anderen EU - Staaten, insbesondere mit Deutschland und Italien, besteht eine
enge Kooperation einerseits auf Ebene der Ministerien und andererseits durch die
beteiligten Bahnunternehmen um den Verkehr auf den Transitrouten optimal
abwickeln zu können (Trassenmanagement,
Zugübernahmen etc.)
c) und d)
Vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie wurde im Rahmen
des Projektes „Alpenquerender Güterverkehr", das das Ressort gemeinsam mit der
Schweiz und Frankreich im vergangenen Jahr durchgeführt hat, eine Studie „Alpen -
querender Güterverkehr durch Österreich, Veränderungen von 1994 bis 1999“ durch -
geführt. Im Kapitel 3 Ergebnisse ist die Tabelle "Vergleich des alpenquerenden
Güterverkehrsaufkommens 1994 und 1999 an den österreichischen Übergängen für
die einzelnen Verkehrsträger“ (liegt in Kopie bei) enthalten, die für die Verkehrsträger
Straße und Schiene die Ladung in Tonnen in den Jahren 1994 und 1999, die
absoluten Veränderungen und die Veränderungen in Prozent angibt.
Die Anzahl der Fahrten ist in dieser Tabelle nicht ausgewiesen. Wohl aber enthält
Kapitel 3 Tabellen als "Gegenüberstellung der alpenquerenden Güterfahrten 1994
und 1999 nach Fahrzeugart und zulässigem Gesamtgewicht“ für die Alpenübergänge
Reschen, Brenner, Tauern, Schober und Wechsel und zwar als Summe der Fahrten
von LKW, von LKW mit Anhänger und von Sattelschleppern:
Reschen
1994: 56.460 Fahrten
1999: 89.239 Fahrten
Brenner
1994: 1.077.904 Fahrten
1999: 1.549.709 Fahrten
Tauern
1994: 423.200 Fahrten
1999: 663.789 Fahrten
Schober
1994: 690.000 Fahrten
1999:1.161.822 Fahrten
Wechsel
1994: 800.000 Fahrten
1999:1.051.430 Fahrten
Über die Transitanteile gibt die Studie keine Auskunft. Eine Aussage d) "wie stark
hat sich die Differenz zwischen Straßentransit und Transit auf Schienen verringert
bzw. vergrößert“ kann aus einer Studie des Schweizer Bundesamtes für
Raumentwicklung, Abteilung Verkehrskoordination, gemacht werden. In der als
Beilage angeschlossenen Tabelle Alpenquerender Transit - Güterverkehr sind für die
österreichischen Alpenübergänge folgende Zahlen ausgewiesen:
Reschen
1994: Straße: 0,5 Mio t
1999: Straße 0,7 Mio t
Brenner
1994: Straße: 15,5 Mio t Schiene: 717 Mio t
1999:Straße 23,3 Mio t Schiene: 717 Mio t
Tauern
1994: Straße: 1,7 Mio t Schiene: 1,6 Mio t
1999:
Straße 3.7 Mio t Schiene: 2,1
Mio t
Schober
1994: Straße: 0,7 Mio t Schiene; 0,0 Mio t
1999: Straße 2,1 Mio t Schiene: 0,1 Mio t
Wechsel
1994: Straße: 0,3 Mio t Schiene: 0,0 Mio t
1999: Straße 1,4 Mio t Schiene: 0,0 Mio t
e)
Die österreichische Verkehrspolitik ist schon seit Jahren darum bemüht, den
Güterverkehr weg von der Straße auf die umweltfreundlichen Verkehrsträger
Schiene, Schiff und kombinierter Verkehr zu verlagern. Daher wurde eine Reihe von
Maßnahmen ergriffen, um umweltfreundliche Verkehrsarten wie den
Schienenverkehr bzw. den kombinierten Verkehr zu fördern bzw. den Umstieg auf
diese Verkehrsarten für die Frachter attraktiver zu gestalten.
Zu diesen Fördermaßnahmen für den kombinierten Verkehr zählen verschiedene
ordnungspolitische Maßnahmen wie zum Beispiel der Nutzlastausgleich, der im
Straßenvor - und - nachlauf des kombinierten Verkehrs höhere Gesamtgewichte
erlaubt als im Straßenverkehr generell, liberalisierte Korridore für Verbindungen der
Rollenden Landstraße, genau definierte Ausnahmen vom Wochenend - und
Feiertagsfahrverbot und Nachtfahrverbot sowie Belohnungskontingente bzw.
Belohnungsökopunkte für die Nutzer der Rollenden Landstraße.
Es werden aber auch finanzielle Anreize zur Nutzung des kombinierten Verkehrs
geboten, insbesondere durch die Möglichkeit der Förderung von Investitionen in den
kombinierten Verkehr, durch die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen im
Rahmen des kombinierten Verkehrs sowie durch steuerliche Erleichterungen
(Kraftfährzeugsteuer, Straßenbenutzungsabgabe).
Die Anlage 5 "sonstige gemeinwirtschaftliche Leistungen" des
gemeinwirtschaftlichen Leistungsvertrages mit den ÖBB regelt die Bestellungen für
die
o Errichtung, Erhaltung und Erweiterung von Anschlussbahnen,
wobei die Förderungen projektbezogen gegeben werden. Ziel ist die Gewinnung
bzw. Sicherung von Güterverkehrssubstrat für die Schiene, wobei der För -
derungsempfänger für einen bestimmten Zeitraum ein bestimmtes Güteraufkom -
men auf der Schiene garantieren muss. Für 2000 wurde ein Förderungsvolumen
von je 110 Mio ÖS für diesen Zweck vereinbart.
o Rückvergütung des Straßenverkehrsbeitrages
im Vor - und Nachlauf zum kombinierten Verkehr in Österreich. Mit dieser Maß -
nahme werden Lastkraftwagen, die zumindest auf einer Teilstrecke den kombi -
nierten Verkehr auf der Schiene in Anspruch nehmen, die Straßenverkehrsbeiträ -
ge rückerstattet. Dabei handelt es sich sowohl um Fahrzeuge für den begleiteten
(Rola) als auch für den unbegleiteten kombinierten Verkehr (Wechselaufbauten,
Sattelauflieger, Container und
ACTS). Dabei werden pro Beförderung sowie
eines Kraftfahrzeuges, einer Fahrzeugkombination oder eines Sattelanhängers
(RoLa) 8 E, sowie für die Beförderung eines Wechselaufbaus oder Containers
zwischen 4 und 8 E erstattet. Für das Jahr 2000 wurden 40 Mio öS vereinbart.
o Erstattung von RIV - Mieten:
Das Übereinkommen über die gegenseitige Benützung der Güterwagen im inter -
nationalen Verkehr (RIV) sieht vor, dass jede an diesem Übereinkommen teilneh -
mende Bahn für die auf ihrem Netz leer oder beladen befindlichen fremden
Güterwagen für die Dauer ihres Aufenthaltes auf ihrem Netz eine RIV - Miete
zahlen müssen. Da viele - vor allem osteuropäische - Bahnen aufgrund deren
überaltertem Wagenmaterial sowie aufgrund von Liquiditätsproblemen die den
ÖBB zu entrichtenden RIV - Mieten nicht bezahlen können, entsteht den ÖBB
hieraus ein Einnahmenentfall, für den im Rahmen des Vertrages über
gemeinwirtschaftliche Leistungen im Ausmaß von 40 Mio öS jährlich Abgeltungen
vereinbart wurden.
• Sonderrabatte für Rollende Landstraßen (Aufbaurabatte): Diese Maßnahme
wurde zur Erhöhung der Akzeptanz der Rollenden Landstraße insbesondere
durch das Inntal (Auslastung) und für die Sperre des Mont - Blanc - und
Tauerntunnel eingeführt.
Die Beträge für ,,sonstige gemeinwirtschaftliche Leistungen" entwickeltn sich in den
Jahren 1996 bis 2000 wie folgt: (in Mio ÖS)
|
1996 |
1997 |
1998 |
1999 |
2000 |
Sonstige Leistungen |
300 |
300 |
421 |
300 |
350 |
Stichwort „Schadstoffe“:
a) bis c)
In Beantwortung der Fragen a) bis c) zum Stichwort "Schadstoffe" wird beiliegend der
Bericht der Kommission an den Rat über den Straßengütertransitverkehr durch
Österreich, KOM (2000) 862 endgültig, 21. Dezember 2000 übermittelt.
Ausdrücklich hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang, dass die
Kommission in diesem Bericht die Notwendigkeit spezifischer langfristiger Lösungen
bestätigt, indem sie feststellt, dass keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die
Verringerung der NOx - Emissionen bei einer Abschaffung des Ökopunktesystems
aufrechterhalten werden könnte, und daher vorschlägt, vor Ende der Laufzeit des
Ökopunktesystems mittels einer Studie zu prüfen, wie sich die aus der Anwendung
des Systems resultierenden Umweltverbesserungen dauerhaft sichern lassen.
Als Reaktion auf meine nachdrückliche Bitte, diese Studie, von der ich mir
spezifische Maßnahmen zur dauerhaften, über 2003 hinausgehenden Absicherung
der durch das Ökopunktesystem erreichten Unweltverbesserungen erwarte, so
rasch wie möglich und in enger Zusammenarbeit mit Österreich durchzuführen, hat
die Kommissarin bereits schriftlich zugesagt, dass diese Studie noch heuer in Auftrag
gegeben wird.
d)
Parallel zu den Bemühungen meines Ressorts im Zusammenhang mit der von der
Kommission angekündigten Studie zur dauerhaften Absicherung der aus dem
Ökopunktesystem resultierenden Umweltverbesserungen hat das Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie eine Studie "Langfristlösung
Güterfernverkehr" in Auftrag gegeben, deren Ziel es war, Maßnahmenvorschläge zur
Reduktion der negativen Auswirkungen des Straßengüterverkehrs zu beurteilen und
darauf aufbauend eine Strategie für eine langfristige Verminderung dieser negativen
Auswirkungen zu erarbeiten. Die vorläufigen Ergebnisse dieser Studie zeigen, dass
die von den Gutachtern vorgeschlagene Gesamtstrategie auch die von der
Kommission im Rahmen des Weißbuchs beabsichtigten Maßnahmen zur Anlastung
der externen Kosten über die Mauten und Schaffung der Möglichkeit der
Querfinanzierung.
Stichwort „Lärm“:
a)
Siehe hiezu die Antwort auf Frage e) (Stichwort „Schienenverkehr und kombinierter
Verkehr)
b)
Bereits unter meinen Amtsvorgängern wurden die rechtlichen und sachliche
Voraussetzungen für die Erlassung von Fahrverboten durch entsprechende
Gutachten geprüft. Mein Amtsvorgänger hat Auftrag gegeben, diese Arbeiten zu
aktualisieren, um im gegebenen Zeitpunkt eine aktuelle und taugliche
Entscheidungsgrundlage zu haben. Diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen.
c)
Die Grenzwerte für Lärmemissionen von Kraftfahrzeugen werden in §8 KDV 1967
festgelegt. Mit dem Beitritt zur Europäischen Union wurde auch die EU - Richtlinie
92/97/EWG über den Geräuschpegel ins nationale Recht umgesetzt.
In Österreich war man bereits sehr früh bemüht, Maßnahmen zur Verminderung der
Lärmbelästigungen zu realisieren. So wurde mit der 28. KDV - Novelle (BGBL.
183/1989) der "lärmarme LKW" definiert. Neben einer Verminderung des
Betriebsgeräusches in Abhängigkeit von der Motorleistung wurden auch das
Motorbremsgeräusch, das Rundumgeräusch sowie das Druckluftgeräusch begrenzt.
Die Vorreiterrolle Österreichs zeigt sich auch darin, dass es ähnliche Bestimmungen
bislang nur in sehr wenigen Staaten gibt.
Durch die schrittweise Absenkung der Lärmgrenzwerte und die daraus folgenden
technischen Maßnahmen zum Erreichen des niedrigeren Lärmemissionsniveaus
änderten sich die Anteile der einzelnen Verursacher am Gesamtgeräusch in der
beschleunigten Vorbeifahrt. Die Motoren wurden gekapselt, sodass diese heute nur
mehr zu einem Viertel zu den Gesamtgeräuschemissionen beitragen. Als weitere
Lärmquellen sind das Auspuffsystem und der Antriebsstrang zu nennen. Der Anteil
des Reifen/Fahrbahnlärms hat sich jedoch durch die Verringerung der
Lärmemissionen der bereits genannten
Schallquellen, relativ gesehen, vergrößert
Um das Ziel eines wirksamen Schutzes. der Bevölkerung vor Verkehrslärm zu
erreichen, sollte bei der Richtlinie 92/97/EWG in zwei Stufen vorgegangen werden.
Im Zuge der Entwicklung von besseren Lärmstandards war man sich auch innerhalb
der EU des zunehmenden Anteils des Reifenabrollgeräusches sehr wohl bewusst.
Neben der Senkung der Grenzwerte für die Vorbeifahrt ( Stufe 1, bereits umgesetzt),
mit der die Vorschriften für die Geräuschpegel der mechanischen Teile so weit wie
möglich verschärft wurden, sollten in einer zweiten Stufe weitere Maßnahmen zur
Begrenzung des Abrollgeräusches von Luftreifen auf den Fahrbahnbelag gesetzt
werden. Ein entsprechender Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 92/23/EWG über
Reifen von Kraftfahrzeugen wurde von der Europäischen Kommission bereits im Jahr
1998 vorgelegt. Damit werden Grenzwerte sowie Messverfahren für die
Lärmemissionen von Reifen vorgeschrieben. Bei der Festlegung von Anforderungen
für das Abrollgeräusch sind neben den umweltbezogenen - jedoch auch die
sicherheitstechnischen Parameter zu berücksichtigen. Dies führte neben den
Grenzwerten selbst zu langen Diskussionen in Rat und Parlament, sodass man sich
letztendlich erst im Vermittlungsverfahren im März 2001 auf einen Kompromiss
einigen konnte.
In all den Diskussionen sprach sich Österreich jedoch stets für eine rasche
Verabschiedung der Richtlinienänderung aus, unter Berücksichtigung einer
schrittweisen Verschärfung der Grenzwerte.
Durch diesen Vorschlag werden nun in Zukunft auch die Abrollgeräusche vermindert
werden. Untersuchungen haben gezeigt, dass sich die Geräuschemissionen -
ausgehend vom derzeitigen Fahrzeugkollektiv - bei lärmarmen Lkw‘s unter
Verwendung von "lärmarmen" Reifen auf entsprechende lärmmindernden
Fahrbahndecken (Drainasphalt) um ca. 5 dB(A) vermindern werden.
Stichwort „Zukunft“:
1., 3. und 4.
Gemäß einer Prognose der Kommission wird der Güterverkehr in der Europäischen
Union bis 2010 um 38 %, der Personenverkehr um 24 % ansteigen. Ohne
entsprechende Maßnahmen hinsichtlich einer ausgewogeneren und verträglicheren
Aufteilung des Güterverkehrsaufkommens auf die verschiedenen Verkehrsträger wird
der Straßengüterverkehr in diesem Zeitraum um 50 % zunehmen. Eine
entsprechende Zunahme der Belastungen für die Menschen und die Umwelt entlang
der europäischen, und insbesondere auch der Österreichischen Haupttransitrouten,
die Großteils durch ökologisch sensible Gebiete führen, wäre die Folge.
Die von meinem Ressort angestrebte, über das Jahr 2003 hinausgehende,
langfristige Lösung der Transitverkehrsproblematik muss daher gewährleisten, dass
der Zunahme des Verkehrsaufkommens und der Verkehrsüberlastung, des Lärms
und der Umweltverschmutzung entgegengewirkt. die Verlagerung des Verkehrs von
der Straße auf die Schiene gefördert und insbesondere die Möglichkeit eröffnet wird,
den Straßengüterverkehr über die Errichtungs - und Erhaltungskosten hinaus mit
externen Kosten (u.a. Umwelt - , Unfallfolge und Staukosten) zu belasten, sowie eine
Querfinanzierung der Schieneninfrastruktur in ökologisch sensiblen Gebieten
vorzunehmen.
Die Europäische Kommission hat bereits zugesagt, so schnell wie möglich
entsprechende Vorschläge für konkrete Maßnahmen in diesem Sinne vorzulegen.
Damit aber keinesfalls eine rechtliche Lücke zwischen dem Auslaufen des
Transitvertrages bzw. Protokolls Nr.9 der Beitrittsakte Österreichs mit Jahresende
2003 und der Umsetzung der ,,Langfristlösung" entsteht, müssen aus
österreichischer Sicht - auch im Hinblick auf die geplante Erweiterung der Union -
vorsorglich Übergangsmaßnahmen (wie z.B. eine Verlängerung des
Ökopunktesystems) vereinbart werden, die geeignet sind, die durch die Anwendung
des Protokolls Nr. 9 erreichten Verbesserungen für die Umwelt zu sichern und die
Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene zu erhalten.
2.
Die Kommission hat dem Ökopunkteausschuss keinen Verordnungsvorschlag zur
außerordentlichen Reduktion der Ökopunkte im Jahr 2001 zur Abstimmung
vorgelegt.
Diese Vorgangsweise wird von der Kommission - unterstützt von einigen
Mitgliedstaaten - mit der Behauptung gerechtfertigt, dass die Ökopunktestatistik des
Jahres 2000 mit Unsicherheiten behaftet sei, sodass die Überschreitung des 108% -
Limits nicht eindeutig sei.
Die von der Kommission behaupteten Unsicherheiten lägen darin, dass die in der
Ökopunktestatistik für das Jahr 2000 enthaltenen Transitfahrten - das heißt als
Transitfahrt deklarierten Fahrten - auch Fahrten beinhalte, die eigentlich bilaterale
Fahrten seien. Bringe man diese in Abzug, so ergebe dies eine Überschreitung des
108% - Limits von nur 108,6%. Hinzu käme laut Europäischer Kommission, dass bei
etlichen als Transitfahrt deklarierten Fahrten nur eine Einreise - , jedoch keine
zuordenbare Ausreiseinformation vorliege. Die Kommission vermutet, dass hier
ebenfalls ein bestimmter Anteil an bilateralen bzw. ökopunktebefreiten Fahrten
beinhaltet sei. Eine Überschreitung der 108% - Schwelle sei somit keineswegs sicher.
Diese Haltung der Kommission steht im Widerspruch zu ihren bisherigen Aussagen,
wonach lediglich die eindeutig und unzweifelhaft als bilateral einzustufenden als
Transitfahrten deklarierten Fahrten in Abzug zu bringen seien. Die ganze
Argumentation der Kommission und einiger Mitgliedstaaten (vor allem Deutschland,
Italien und Belgien) läuft grundsätzlich auf eine völlige Neuinterpretation der
Ökopunktestatistik hinaus.
Von österreichischer Seite wurde und wird auf allen Ebenen nachdrücklich
festgehalten, dass gemäß Ökopunktestatistik für das Jahr 2000 die 108% - Schwelle
eindeutig überschritten ist. Die Ökopunktestatistik wurde in Übereinstimmung mit den
Bestimmungen des Protokolls Nr. 9 erstellt und ergibt eine Überschreitung von
113,8%. Weiters wurde nachdrücklich festgehalten, dass rechtlich und faktisch nur
die Deklaration einer Transitfahrt das entscheidende Kriterium hinsichtlich der
Beurteilung, ob es sich bei einer Fahrt um eine Transitfahrt im Sinne der Definition
des Protokolls Nr. 9 handelt oder nicht, sein kann. Diese Rechtsauffassung wird auch
vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes und dem Völkerrechtsbüro des
Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten geteilt.
Die nunmehrige Neuinterpretation der Ökopunktestatistik bedeutet de facto eine
Außerkraftsetzung der 108% - Klausel über den Umweg der Statistik, nachdem es der
Europäischen Kommission bislang nicht gelungen ist, den Rat zur Verabschiedung
ihres - ebenfalls rechtswidrigen - Vorschlags zur Abschaffung der 108% - Klausel zu
veranlassen. Die österreichische Delegation protestierte daher energisch gegen das
Vorgehen der Europäischen Kommission, das im Widerspruch zu den
Bestimmungen des Transitprotokolls steht und deponierte, dass sich Österreich unter
diesen Umständen neuerlich gezwungen sehen könnte, den Klagsweg beim EUGH
wegen Untätigkeit der Europäischen Kommission zu beschreiten.
Am 25. Juli 2001 ist das Kommissionskollegium bedauerlicherweise dem Vorschlag
der zuständigen Kommissarin gefolgt, den Vorschlag zur Reduzierung der
Ökopunkte im Jahr 2001 aufgrund der von der Kommission behaupteten
statistischen Unsicherheiten zurückzuziehen. Daraufhin habe ich im Einvernehmen
mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten veranlasst, dass die erforderlichen rechtlichen Schritte inklusive der
Beantragung einer Einstweiligen Verfügung zur Klagseinreichung gesetzt werden.
Ich halte diese Vorgangsweise zur Wahrung der österreichischen Rechtsposition und
Einhaltung des Transitprotokolls sowie insbesondere zum Schutz der Bevölkerung
und der Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen des Straßengütertransitverkehrs
für geboten.