2700/AB XXI.GP
Eingelangt am: 06.09.2001
BUNDESMINISTERIUM
VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2677/J - NR/2001 betreffend Errichtung
der Eisenbahn - Hochleistungsstrecke im Gemeindegebiet von Blindenmarkt, die die
Abgeordneten Donabauer und Kollegen am 06. Juli 2001 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Wann ist frühestens mit dem Beginn der Verlegungsarbeiten der Brunnenanlage zu
rechnen?
Antwort:
Die Verlegungsarbeiten können erst nach Vorliegen der eisenbahnrechtlichen
Baugenehmigung und der Bauübertragung begonnen werden. Ich darf aber anmerken,
dass der neu zu errichtende Brunnen jedenfalls nur eine Ersatzmaßnahme während
der Bauzeit darstellt, um allfällige Beeinträchtigungen hintanzuhalten.
Frage 2:
Welche Vorhaben sind im Zusammenhang mit der ausreichenden Errichtung von
Lärmschutzeinrichtungen geplant.
Antwort:
Zur Beantwortung dieser Anfrage führte die HL - AG in ihrer Stellungnahme aus, dass
sie alle auf Grundlage der SCHIV (Schieneninfrastrukturlärmimmissionsschutz
verordnung) projektsgemäßen und bereits positiv eisenbahnrechtlich verhandelten
Lärmschutzmaßnahmen ausführen wird.
Frage 3:
Inwieweit sind die Vorkehrungen hinsichtlich der Übertragung der Brunnenanlage und
der Einräumung des Nutzungsrechtes für den SV Raika Blindenmark gediehen?
Antwort:
Der Gemeinde Blindenmarkt wurde von der HL - AG in Aussicht gestellt, die
Ersatzwasserversorgung nach Beendigung der Bauarbeiten unter Berücksichtung einer
Refundierung in ihr Eigentum zu
übergeben. Die bestehende
Wasserversorgungsanlage soll zur Löschwasserversorgung des neuen Tunnels
verwendet werden. Ich darf Ihnen mitteilen, dass ein Vereinbarungsentwurf zwischen
der HI - AG und der Gemeinde Blindenmarkt zur Zeit bei der HL - AG ausgearbeitet wird,
die anschließend mit der Gemeinde abgestimmt werden wird.
Frage 4:
Ab wann werden in der Frage der Schaffung eines Ersatzbrunnens für die
Wasserversorgungsanlage des Eisschützenplatzes entsprechende Maßnahmen
gesetzt werden?
Antwort:
Laut Stellungnahme der HL - AG ist durch das Eisenbahnprojekt keine
Wasserversorgungsanlage beeinträchtigt, die Schaffung eines Ersatzbrunnens für
den Eisschützenplatz ist daher nicht erforderlich.
Frage 5:
Wann ist mit der Beauftragung des Bauombudsmannes sowie eines Rechtsberaters
für Gemeinde und Bürger zu rechnen?
Antwort:
Die HL - AG führte diesbezüglich aus, dass die Aufgabe des Bauombudsmanns, wie
schon bei anderen Großprojekten, vom örtlichen Baumanagement Hubertendorf
Blindenmarkt wahrgenommen werden wird. Diese Vorgangsweise entspricht auch
dem Ergebnis des Bürgerbeteiligungsverfahrens. Eine Rechtsberatung liegt jedoch
nicht im Aufgabenbereich des Projektwerbers und kann daher als solche auch nicht
von der HL - AG beauftragt werden.
Frage 6:
Inwieweit sind hinsichtlich einer Abfahrt von der B1 bereits Planungsarbeiten oder
andere baurelevante Entscheidungen getroffen?
Antwort:
Wie mir von der HL - AG mitgeteilt wurde, erging von der Gemeinde Blindenmarkt die
Forderung, anstelle der im eisenbahnrechtlichen Projekt vorgesehenen
Straßenunterführung in Hubertendorf (Unterführung Schlosszufahrt), im Bereich der
Mozartstraße von der B 1 eine Auf - und Abfahrt samt LKW - tauglicher Unterführung
unter der B 1 und der beiden Hochleistungsstrecken zur Erschließung der neu
entstandenen Sportanlage sowie des Ortes Blindenmarkt zu errichten.
Zwischenzeitig stellte sich heraus, dass die Gemeinde abgehend von ihren
bisherigen Vorstellungen anstelle der oben genannten Unterführung eine vollwertige
Auf - und Abfahrt von der B 1 westlich der Mozartstraße fordert. Ein diesbezüglicher
Gemeinderatsbeschluss soll bis zur 39 Kalenderwoche vorliegen. Die HL - AG hat
anlässlich dieser Besprechung eine Prüfung dieser Variante zugesagt.