2700/AB XXI.GP

Eingelangt am: 06.09.2001

BUNDESMINISTERIUM

VERKEHR, INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2677/J - NR/2001 betreffend Errichtung

der Eisenbahn - Hochleistungsstrecke im Gemeindegebiet von Blindenmarkt, die die

Abgeordneten Donabauer und Kollegen am 06. Juli 2001 an mich gerichtet haben,

beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Wann ist frühestens mit dem Beginn der Verlegungsarbeiten der Brunnenanlage zu

rechnen?

 

Antwort:

Die Verlegungsarbeiten können erst nach Vorliegen der eisenbahnrechtlichen

Baugenehmigung und der Bauübertragung begonnen werden. Ich darf aber anmerken,

dass der neu zu errichtende Brunnen jedenfalls nur eine Ersatzmaßnahme während

der Bauzeit darstellt, um allfällige Beeinträchtigungen hintanzuhalten.

 

Frage 2:

Welche Vorhaben sind im Zusammenhang mit der ausreichenden Errichtung von

Lärmschutzeinrichtungen geplant.

 

Antwort:

Zur Beantwortung dieser Anfrage führte die HL - AG in ihrer Stellungnahme aus, dass

sie alle auf Grundlage der SCHIV (Schieneninfrastrukturlärmimmissionsschutz

verordnung) projektsgemäßen und bereits positiv eisenbahnrechtlich verhandelten

Lärmschutzmaßnahmen ausführen wird.

 

Frage 3:

Inwieweit sind die Vorkehrungen hinsichtlich der Übertragung der Brunnenanlage und

der Einräumung des Nutzungsrechtes für den SV Raika Blindenmark gediehen?

 

Antwort:

Der Gemeinde Blindenmarkt wurde von der HL - AG in Aussicht gestellt, die

Ersatzwasserversorgung nach Beendigung der Bauarbeiten unter Berücksichtung einer

Refundierung in ihr Eigentum zu übergeben. Die bestehende

Wasserversorgungsanlage soll zur Löschwasserversorgung des neuen Tunnels

verwendet werden. Ich darf Ihnen mitteilen, dass ein Vereinbarungsentwurf zwischen

der HI - AG und der Gemeinde Blindenmarkt zur Zeit bei der HL - AG ausgearbeitet wird,

die anschließend mit der Gemeinde abgestimmt werden wird.

 

Frage 4:

Ab wann werden in der Frage der Schaffung eines Ersatzbrunnens für die

Wasserversorgungsanlage des Eisschützenplatzes entsprechende Maßnahmen

gesetzt werden?

 

Antwort:

Laut Stellungnahme der HL - AG ist durch das Eisenbahnprojekt keine

Wasserversorgungsanlage beeinträchtigt, die Schaffung eines Ersatzbrunnens für

den Eisschützenplatz ist daher nicht erforderlich.

 

Frage 5:

Wann ist mit der Beauftragung des Bauombudsmannes sowie eines Rechtsberaters

für Gemeinde und Bürger zu rechnen?

 

Antwort:

Die HL - AG führte diesbezüglich aus, dass die Aufgabe des Bauombudsmanns, wie

schon bei anderen Großprojekten, vom örtlichen Baumanagement Hubertendorf

Blindenmarkt wahrgenommen werden wird. Diese Vorgangsweise entspricht auch

dem Ergebnis des Bürgerbeteiligungsverfahrens. Eine Rechtsberatung liegt jedoch

nicht im Aufgabenbereich des Projektwerbers und kann daher als solche auch nicht

von der HL - AG beauftragt werden.

 

Frage 6:

Inwieweit sind hinsichtlich einer Abfahrt von der B1 bereits Planungsarbeiten oder

andere baurelevante Entscheidungen getroffen?

 

Antwort:

Wie mir von der HL - AG mitgeteilt wurde, erging von der Gemeinde Blindenmarkt die

Forderung, anstelle der im eisenbahnrechtlichen Projekt vorgesehenen

Straßenunterführung in Hubertendorf (Unterführung Schlosszufahrt), im Bereich der

Mozartstraße von der B 1 eine Auf - und Abfahrt samt LKW - tauglicher Unterführung

unter der B 1 und der beiden Hochleistungsstrecken zur Erschließung der neu

entstandenen Sportanlage sowie des Ortes Blindenmarkt zu errichten.

Zwischenzeitig stellte sich heraus, dass die Gemeinde abgehend von ihren

bisherigen Vorstellungen anstelle der oben genannten Unterführung eine vollwertige

Auf - und Abfahrt von der B 1 westlich der Mozartstraße fordert. Ein diesbezüglicher

Gemeinderatsbeschluss soll bis zur 39 Kalenderwoche vorliegen. Die HL - AG hat

anlässlich dieser Besprechung eine Prüfung dieser Variante zugesagt.