2701/AB XXI.GP
Eingelangt am: 07.09.2001
BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2690/J betreffend
„Vollziehung der Fertigverpackungsverordnung - Konsumentenprobleme“, welche
die Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen am 6. Juli 2001 an mich
richteten, stelle ich fest:
Zur Zeit wird ein Novellierungsentwurf des Maß - und Eichgesetzes (MEG) ausge -
arbeitet, der unter anderem eine Neudefinition des Begriffs "Fertigpackungen"
enthält und nach Abschluss der Vorarbeiten dem Parlament zugeleitet werden soll.
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Eine grundlegende Bestimmung des Europäischen Gemeinschaftsrechtes auf dem
Gebiet von Fertigpackungen ist, dass die Füllmengen auf den Zeitpunkt der
Abfüllung zu beziehen sind. Für die korrekte Befüllung zu diesem Zeitpunkt trägt der
Hersteller der Fertigpackung, d.i. der „Abfüller“, die Verantwortung; danach befindet
sich die Fertigpackung in der Regel außerhalb seines Verantwortungsbereiches. Da
es weder sinnvoll ist, dem Abfüller eine Verantwortung, die er nicht übernehmen
kann, zu übertragen, noch innerhalb der Europäischen Gemeinschaft Bestrebungen
zur Änderung der diesbezüglichen gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen erkenn -
bar sind, kann der vorgetragene Wunsch nach Änderung des Bezugspunktes nicht
unterstützt werden.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Eine Mindestmengenregelung wurde in technischen Arbeitsgruppen der European
Cooperation in Legal Metrology (WELMEC) sowie im Rahmen des Projektes
Simplified Legislation for the Internal Market (SLIM) der Kommission diskutiert. Die
diesbezüglichen Beratungen sind noch nicht abgeschlossen.
Derzeit bestehen von Seiten sowohl der EU - als auch der WTO - Staaten Bedenken
gegen eine Mindestmengregelung, da sie kleine Abfüller benachteiligen würde.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
In den Jahren 1999, 2000 und im ersten Halbjahr 2001 wurden keine Verbraucher -
beschwerden bei den Eichämtern eingebracht.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Ja. Wesentlich ist jedoch, dass Statistiken dann eine Beurteilung der Effizienz von
Rechtsvorschriften ermöglichen, wenn sie mit Daten anderer Mitgliedsstaaten
vergleichbar sind.
Ich werde mich jedenfalls für eine geeignete Veröffentlichung der vorliegenden
Daten einsetzen.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die derzeit bestehenden Möglichkeiten für Strafsanktionen (Strafrahmen gem. § 63
MEG: ATS 150.000,00) erscheinen im gegenständlichen Fall als ausreichend,
werden aber von den
Bezirksverwaltungsbehörden derzeit nicht ausgenützt.
Die in Ausarbeitung befindliche Novelle zum MEG sieht zusätzlich die Möglichkeit
von Organstrafen vor, die von Beamten bei einer Kontrolle an Ort und Stelle
verhängt werden können.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Derzeit besteht kein harmonisiertes Berichtswesen innerhalb der EU, weshalb keine
Datenmitteilung an die Kommission erfolgt.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Die entsprechende Regelung findet sich in der Entscheidung des Europäischen
Parlamentes und des Rates Nr. 3052/95/EG.
Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:
Ja.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Ein europäisches Informations - bzw. Warnsystem - analog zum RAPEX würde ich
begrüßen.
Antwort zu den Punkten 11 und 12 der Anfrage:
Anzahl der in der Fertigpackungskontrolle eingesetzten Personen (Vollbeschäf -
tigungsäquivalente):
1999 : 8
2000 : 7,5
2001 : 9
Antwort zu den Punkten 13 bis 20 der Anfrage:
1999 |
|||
Eichamt |
geprüfte Betriebe |
Produktprüfungen |
|
|
|
gesamt |
flüssig |
Eisenstadt |
111 |
149 |
34 |
Klagenfurt |
107 |
149 |
51 |
Krems |
100 |
183 |
55 |
Linz |
153 |
250 |
54 |
Salzburg |
163 |
226 |
84 |
Graz |
119 |
164 |
23 |
Innsbruck |
176 |
453 |
179 |
Wien |
215 |
134 |
22 |
Gesamt |
1144 |
1708 |
502 |
|
|
|
|
2000 |
|||
Eichamt |
geprüfte Betriebe |
Produktprüfungen |
|
|
|
gesamt |
flüssig |
Eisenstadt |
47 |
73 |
24 |
Klagenfurt |
139 |
181 |
67 |
Krems |
168 |
280 |
92 |
Linz |
269 |
338 |
64 |
Salzburg |
143 |
315 |
78 |
Graz |
157 |
209 |
39 |
Innsbruck |
136 |
444 |
135 |
Wien |
261 |
307 |
46 |
Gesamt |
1320 |
2147 |
545 |
veranschlagte Anzahl 2001 |
||
Eichamt |
zu prüfende Betriebe |
Produktprüfungen |
Eisenstadt |
150 |
200 |
Klagenfurt |
150 |
200 |
Krems |
200 |
260 |
Linz |
200 |
300 |
Salzburg |
180 |
260 |
Graz |
200 |
300 |
Innsbruck |
200 |
300 |
Wien |
300 |
350 |
Gesamt |
1580 |
2170 |
Grundsätzlich werden alle Arten von vorverpackten Produkten kontrolliert, der Anteil
der Lebensmittel beträgt 85 %, sowohl bei flüssigen als auch nichtflüssigen
Produkten. Für die Kontrolle von Arzneimitteln liegt die Zuständigkeit beim
Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen
Der Entwurf der Novelle zum MEG sieht auch für Fertigpackungen ungleicher
Nennfüllmenge Bestimmungen vor. Derzeit besteht für eine Kontrolle solcher
Fertigpackungen keine gesetzliche Grundlage.
Offene Packungen werden von den Bestimmungen für Fertigpackungen nicht
erfasst. Es bleibt der Eigeninitiative des Konsumenten überlassen, den Inhalt mittels
einer geeichten Waage, die der Verkäufer zur Verfügung stellen muss, nachzu -
prüfen.
Antwort zu Punkt 21 der Anfrage:
Bezüglich verhängter Geldstrafen liegen keine Statistiken der Bezirksverwaltungs -
behörden vor.
Verwendungssperren von Produkten als unmittelbare eichpolizeiliche Maßnahme,
die von den Eichämtern im Zuge der Fertigpackungskontrolle verhängt wurden:
Sperren Verwendungssperren |
|||
|
1999 |
2000 |
1 - 6/2001 |
Eisenstadt |
0 |
0 |
6 |
Klagenfurt |
3 |
3 |
14 |
Krems |
0 |
2 |
16 |
Linz |
5 |
15 |
13 |
Salzburg |
10 |
28 |
31 |
Graz |
2 |
16 |
9 |
Innsbruck |
14 |
33 |
15 |
Wien |
2 |
0 |
5 |
Gesamt |
36 |
97 |
109 |
Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:
Eichamt |
Anzeigen |
Anzeigen |
|
1999 |
2000 |
Eisenstadt |
0 |
0 |
Klagenfurt |
4 |
0 |
Krems |
0 |
0 |
Linz |
4 |
2 |
Salzburg |
2 |
16 |
Graz |
1 |
5 |
Innsbruck |
0 |
0 |
Wien |
0 |
0 |
Gesamt |
11 |
23 |
|
|
|
Antwort zu den Punkten 23 und 24 der Anfrage:
Bezüglich der verfügbaren Daten wird
auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Es liegen lediglich von Deutschland einige Daten vor.
In Deutschland wurden 1999 34.927 Füllmengenkontrollen vorgenommen.
Deutschland verfügt über vergleichbare Wirtschaftsbedingungen und eine gleich -
artige Implementierung der Fertigpackungsrichtlinien wie Österreich, daher sind die
Ergebnisse mit den österreichischen vergleichbar.
Bezieht man die Produktprüfungen auf den Einwohnerstand (D: 82 Mio., Ö: 8,1 Mio,
Bayern: 2,2 Mio), dann ergibt sich für Österreich ein mit Deutschland vergleichbares
sehr hohes Schutzniveau für den Verbraucher.
Der Personeneinsatz bei Fertigpackungskontrollen ist mit Bayern vergleichbar.
|
Österreich 1999 |
Österreich 2000 |
Mengenmäßig |
8,31% |
11,32% |
Mittelwertunterschreitungen |
6,32 % |
7,08 % |
Nichteinhaltung d. Toleranzgrenze |
2,63 % |
4,24 % |
Nichteinhaltung d. Toleranzgrenze |
2,34 % |
4, 42 % |
Kennzeichnungsmängel |
4,68 % |
5,59 % |
Antwort zu Punkt 25 der Anfrage:
Der Entwurf der Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über Mess -
geräte wird derzeit in einer Rats - Arbeitsgruppe ausführlich diskutiert. Die Ausar -
beitung harmonisierter Bestimmungen auf dem Gebiet des gesetzlichen Mess -
wesens wird ausdrücklich begrüßt, da solche Bestimmungen sowohl für die Konsu -
menten als auch für die Wirtschaft ein europaweit gleiches Maß an Rechtssicherheit
bedeuten.
Antwort zu Punkt 26 der Anfrage:
Ein exakter Zeitpunkt ist derzeit nicht
absehbar.
Antwort zu Punkt 27 der Anfrage:
Viele Messgeräte, die derzeit noch innerstaatlich geeicht werden, würden nach
Erlassung der Richtlinie und ihrer Umsetzung in österreichisches Recht mit CE -
Kennzeichnung und damit in verkehrsfähigem Zustand importiert werden.
Die Umsetzung könnte nach dem derzeitigen Stand des Entwurfes mittels
Verordnungen zum MEG erfolgen. Eine Novelle des MEG wäre nicht erforderlich.
Antwort zu Punkt 28 der Anfrage:
Wenn es zu einer diesbezüglichen Einigung innerhalb der Europäischen Union
kommt, wird auch Österreich sich entsprechend verhalten. Derzeit sind noch Erhe -
bungen betreffend Mogelpackungen im Gange, wobei Erfahrungen mit der Grund -
preisauszeichnung einbezogen werden sollen. Nach Vorliegen dieser Erfahrungen
wird ein intensiver Diskussionsprozess erforderlich sein und über die setzenden
Schritte eine Entscheidung getroffen werden.