2701/AB XXI.GP

Eingelangt am: 07.09.2001

 

BUNDESMINISTERIUM für

WIRTSCHAFT und ARBEIT

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2690/J betreffend

„Vollziehung der Fertigverpackungsverordnung - Konsumentenprobleme“, welche

die Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen am 6. Juli 2001 an mich

richteten, stelle ich fest:

 

Zur Zeit wird ein Novellierungsentwurf des Maß -  und Eichgesetzes (MEG) ausge -

arbeitet, der unter anderem eine Neudefinition des Begriffs "Fertigpackungen"

enthält und nach Abschluss der Vorarbeiten dem Parlament zugeleitet werden soll.

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Eine grundlegende Bestimmung des Europäischen Gemeinschaftsrechtes auf dem

Gebiet von Fertigpackungen ist, dass die Füllmengen auf den Zeitpunkt der

Abfüllung zu beziehen sind. Für die korrekte Befüllung zu diesem Zeitpunkt trägt der

Hersteller der Fertigpackung, d.i. der „Abfüller“, die Verantwortung; danach befindet

sich die Fertigpackung in der Regel außerhalb seines Verantwortungsbereiches. Da

es weder sinnvoll ist, dem Abfüller eine Verantwortung, die er nicht übernehmen

kann, zu übertragen, noch innerhalb der Europäischen Gemeinschaft Bestrebungen

zur Änderung der diesbezüglichen gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen erkenn -

bar sind, kann der vorgetragene Wunsch nach Änderung des Bezugspunktes nicht

unterstützt werden.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Eine Mindestmengenregelung wurde in technischen Arbeitsgruppen der European

Cooperation in Legal Metrology (WELMEC) sowie im Rahmen des Projektes

Simplified Legislation for the Internal Market (SLIM) der Kommission diskutiert. Die

diesbezüglichen Beratungen sind noch nicht abgeschlossen.

Derzeit bestehen von Seiten sowohl der EU -  als auch der WTO - Staaten Bedenken

gegen eine Mindestmengregelung, da sie kleine Abfüller benachteiligen würde.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

In den Jahren 1999, 2000 und im ersten Halbjahr 2001 wurden keine Verbraucher -

beschwerden bei den Eichämtern eingebracht.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Ja. Wesentlich ist jedoch, dass Statistiken dann eine Beurteilung der Effizienz von

Rechtsvorschriften ermöglichen, wenn sie mit Daten anderer Mitgliedsstaaten

vergleichbar sind.

 

Ich werde mich jedenfalls für eine geeignete Veröffentlichung der vorliegenden

Daten einsetzen.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Die derzeit bestehenden Möglichkeiten für Strafsanktionen (Strafrahmen gem. § 63

MEG: ATS 150.000,00) erscheinen im gegenständlichen Fall als ausreichend,

werden aber von den Bezirksverwaltungsbehörden derzeit nicht ausgenützt.

Die in Ausarbeitung befindliche Novelle zum MEG sieht zusätzlich die Möglichkeit

von Organstrafen vor, die von Beamten bei einer Kontrolle an Ort und Stelle

verhängt werden können.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Derzeit besteht kein harmonisiertes Berichtswesen innerhalb der EU, weshalb keine

Datenmitteilung an die Kommission erfolgt.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Die entsprechende Regelung findet sich in der Entscheidung des Europäischen

Parlamentes und des Rates Nr. 3052/95/EG.

 

Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:

 

Ja.

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Ein europäisches Informations -  bzw. Warnsystem - analog zum RAPEX würde ich

begrüßen.

Antwort zu den Punkten 11 und 12 der Anfrage:

 

Anzahl der in der Fertigpackungskontrolle eingesetzten Personen (Vollbeschäf -

tigungsäquivalente):

 

1999 : 8

2000 : 7,5

2001 : 9

 

Antwort zu den Punkten 13 bis 20 der Anfrage:

 

 

 

                                                                                  1999

Eichamt

geprüfte Betriebe

Produktprüfungen

 

 

gesamt

flüssig

Eisenstadt

111

149

34

Klagenfurt

107

149

51

Krems

100

183

55

Linz

153

250

54

Salzburg

163

226

84

Graz

119

164

23

Innsbruck

176

453

179

Wien

215

134

22

Gesamt

1144

1708

502

 

 

 

 

 

 

                                                                                  2000

Eichamt

geprüfte Betriebe

Produktprüfungen

 

 

gesamt

flüssig

Eisenstadt

47

73

24

Klagenfurt

139

181

67

Krems

168

280

92

Linz

269

338

64

Salzburg

143

315

78

Graz

157

209

39

Innsbruck

136

444

135

Wien

261

307

46

Gesamt

1320

2147

545


 

                                                                                              veranschlagte Anzahl 2001

Eichamt

zu prüfende Betriebe

Produktprüfungen

Eisenstadt

150

200

Klagenfurt

150

200

Krems

200

260

Linz

200

300

Salzburg

180

260

Graz

200

300

Innsbruck

200

300

Wien

300

350

Gesamt

1580

2170

 

Grundsätzlich werden alle Arten von vorverpackten Produkten kontrolliert, der Anteil

der Lebensmittel beträgt 85 %, sowohl bei flüssigen als auch nichtflüssigen

Produkten. Für die Kontrolle von Arzneimitteln liegt die Zuständigkeit beim

Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen

 

Der Entwurf der Novelle zum MEG sieht auch für Fertigpackungen ungleicher

Nennfüllmenge Bestimmungen vor. Derzeit besteht für eine Kontrolle solcher

Fertigpackungen keine gesetzliche Grundlage.

 

Offene Packungen werden von den Bestimmungen für Fertigpackungen nicht

erfasst. Es bleibt der Eigeninitiative des Konsumenten überlassen, den Inhalt mittels

einer geeichten Waage, die der Verkäufer zur Verfügung stellen muss, nachzu -

prüfen.

 

Antwort zu Punkt 21 der Anfrage:

 

Bezüglich verhängter Geldstrafen liegen keine Statistiken der Bezirksverwaltungs -

behörden vor.

Verwendungssperren von Produkten als unmittelbare eichpolizeiliche Maßnahme,

die von den Eichämtern im Zuge der Fertigpackungskontrolle verhängt wurden:

 

           Sperren                                                                    Verwendungssperren

 

1999

2000

1 - 6/2001

Eisenstadt

  0

  0

    6

Klagenfurt

  3

  3

  14

Krems

  0

  2

  16

Linz

  5

15

  13

Salzburg

10

28

  31

Graz

  2

16

    9

Innsbruck

14

33

  15

Wien

  2

  0

    5

Gesamt

36

97

109

 

Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:

 

Eichamt

Anzeigen

Anzeigen

 

1999

2000

Eisenstadt

0

  0

Klagenfurt

4

  0

Krems

0

  0

Linz

4

  2

Salzburg

2

16

Graz

1

  5

Innsbruck

0

  0

Wien

0

  0

Gesamt

11

23

 

 

 

 

Antwort zu den Punkten 23 und 24 der Anfrage:

 

Bezüglich der verfügbaren Daten wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.

Es liegen lediglich von Deutschland einige Daten vor.

 

In Deutschland wurden 1999 34.927 Füllmengenkontrollen vorgenommen.

Deutschland verfügt über vergleichbare Wirtschaftsbedingungen und eine gleich -

artige Implementierung der Fertigpackungsrichtlinien wie Österreich, daher sind die

Ergebnisse mit den österreichischen vergleichbar.

Bezieht man die Produktprüfungen auf den Einwohnerstand (D: 82 Mio., Ö: 8,1 Mio,

Bayern: 2,2 Mio), dann ergibt sich für Österreich ein mit Deutschland vergleichbares

sehr hohes Schutzniveau für den Verbraucher.

 

Der Personeneinsatz bei Fertigpackungskontrollen ist mit Bayern vergleichbar.

 

 

Österreich

1999

Österreich

2000

Mengenmäßig

8,31%

11,32%

Mittelwertunterschreitungen

6,32 %

7,08 %

Nichteinhaltung d. Toleranzgrenze

2,63 %

4,24 %

Nichteinhaltung d. Toleranzgrenze

2,34 %

4, 42 %

Kennzeichnungsmängel

4,68 %

5,59 %

 

Antwort zu Punkt 25 der Anfrage:

 

Der Entwurf der Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über Mess -

geräte wird derzeit in einer Rats - Arbeitsgruppe ausführlich diskutiert. Die Ausar -

beitung harmonisierter Bestimmungen auf dem Gebiet des gesetzlichen Mess -

wesens wird ausdrücklich begrüßt, da solche Bestimmungen sowohl für die Konsu -

menten als auch für die Wirtschaft ein europaweit gleiches Maß an Rechtssicherheit

bedeuten.

 

Antwort zu Punkt 26 der Anfrage:

 

Ein exakter Zeitpunkt ist derzeit nicht absehbar.

Antwort zu Punkt 27 der Anfrage:

 

Viele Messgeräte, die derzeit noch innerstaatlich geeicht werden, würden nach

Erlassung der Richtlinie und ihrer Umsetzung in österreichisches Recht mit CE -

Kennzeichnung und damit in verkehrsfähigem Zustand importiert werden.

Die Umsetzung könnte nach dem derzeitigen Stand des Entwurfes mittels

Verordnungen zum MEG erfolgen. Eine Novelle des MEG wäre nicht erforderlich.

 

Antwort zu Punkt 28 der Anfrage:

 

Wenn es zu einer diesbezüglichen Einigung innerhalb der Europäischen Union

kommt, wird auch Österreich sich entsprechend verhalten. Derzeit sind noch Erhe -

bungen betreffend Mogelpackungen im Gange, wobei Erfahrungen mit der Grund -

preisauszeichnung einbezogen werden sollen. Nach Vorliegen dieser Erfahrungen

wird ein intensiver Diskussionsprozess erforderlich sein und über die setzenden

Schritte eine Entscheidung getroffen werden.