2703/AB XXI.GP
Eingelangt am: 07.09.2001
Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2722/J betreffend
Vergabe von Projekten, welche die Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und
Freunde am 12. Juli 2001 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Im Bereich des Hochbaues wurden in Zusammenhang mit der Erarbeitung des
Bundesimmobiliengesetzes 3 Aufträge an folgende Unternehmen erteilt:
• TPA Treuhand Partner Austria Wirtschaftstreuhand - und Steuerberatung g.m.b.H
• Institut für Stadt - und Regionalforschung der TU Wien
• Kanzlei Schönherr, Barfuss, Torggler und Partner
Weiters wurde
• ein Expertengutachten zum Thema „Ausgliederung der Aufgaben nach dem
Insolvenz - Entgeltsicherungsgesetz" (IESG) - va. in Hinblick auf verfassungs - und
EU - rechtliche Notwendigkeiten - und eine umfassende Betreuung der
Umsetzung (Gesellschaftsvertrag des ausgegliederten Rechtsträgers, Mitwirkung
bei der Erstellung eines Entwurfes eines Ausgliederungsgesetzes samt
Gesetzesmaterialien etc.),
• ein Rechtsgutachten betreffend die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine
Ausgliederung des
Arbeitsmarktservice Österreich und
• ein Expertengutachten zur Umwandlungs - und Errichtungserklärung der AMS -
GmbH an die Kanzlei Schönherr Barfuss Torggler & Partner (SBTP) vergeben.
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Es kam zu keiner Ausschreibung, da die Aufträge unterhalb der Schwellenwerte
lagen.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Wie im Bereich der Bundesvergabe allgemein kommt auch bei Vergaben durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit unmittelbar das Bundesvergabegesetz
für Aufträge, die die dort bestimmten Schwellenwerte überschreiten, zur Anwendung.
Unterhalb dieser Schwellenwerte kommen gemäß § 13 des Bundesvergabegesetzes
die Bestimmungen der ÖNORM A 2050 vom 1. Jänner 1993 zur Anwendung, soweit
ihr Inhalt nicht gemeinschaftsrechtlichen oder bundesgesetzlichen Regelungen
widerspricht.
Weiters kommen im Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit bei
der Vergabe von Aufträgen die „Richtlinien für die Vergabe von Leistungen durch
das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit" (Erlass des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Arbeit vom 6. April 1999, GZ. 14.239/2 - Pr/7/99) zur Anwendung.
Diese Richtlinien regeln die Vergabe von Aufträgen über materielle und immaterielle
Leitungen, worunter auch Lieferungen zu verstehen sind, ohne Beschränkung auf
bestimmte Sachgebiete, sofern nicht für einzelne Bereiche eigene Vergabenormen
existieren.
Unter Punkt 1.4.2 dieser Richtlinie wird festgelegt, welches Vergabeverfahren (offen,
nicht offen, Verhandlungsverfahren) abhängig von der Auftragsart und den Gesamt -
kosten, zu wählen ist.
Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:
TPA |
ATS |
1.124.000,00 |
(inkl. USt.) |
TU Wien |
ATS |
719.400,00 |
(inkl. USt.) |
Kanzlei Schönherr, Barfuss, Torggler |
ATS |
300.562,80 |
(inkl. USt.) |
IESG |
ATS |
936.000,00 |
(inkl. USt.) |
Ausgliederung AMS |
ATS |
864.000,00 |
(inkl. USt.) |
Umwandlungs - u. Errichtungserklärung |
voraussichtlich |
60.000,00 |
(inkl. USt.) |
der AMS GmbH |
ATS |
|
|
Die Bedeckung der Aufträge erfolgte bei den Voranschlagsansätzen 1/63008 bzw.
1/63518.
Die unter IESG angeführten Mittel belasten nicht das Bundesbudget.
Antwort zu den Punkten 8 bis 11 der Anfrage:
Das Gesetzesvorhaben „Bundesimmobiliengesetz“ bezog sich auf ein mehrstelliges
Milliardenvermögen. Bei diesen monetären Dimensionen erscheint es nur
verantwortungsbewusst auch externe Experten beizuziehen. Im einzelnen erfolgten
die Aufträge aus folgenden Gründen:
• TPA
Hier gab es Kapazitätsgründe. Es musste betriebswirtschaftliches Know How
zugekauft werden. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung erfolgte allerdings in
ständigem Dialogverfahren mit den Mitarbeitern des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit.
• TU Wien
Die TU Wien hat ein spezielles Computerprogramm entwickelt, mit dem sie eine
rasche Grobbewertung von
Liegenschaften durchführen kann. Nur dadurch war
die notwendige Bewertung des immensen zu übertragenden Liegenschafts -
besitzes zeitgerecht und so kostengünstig möglich.
• Schönherr, Barfuss, Torggler
Diese renommierte Kanzlei wurde zur Absicherung in legistischen, gesellschafts -
rechtlichen und insbesondere EU - rechtlichen Belange beigezogen.
• AMS
Die im Regierungsprogramm vorgesehene Organisation des Arbeitsmarktservice
in Form einer GmbH stellt im Hinblick auf den Budget - und Aufgabenumfang ein
mit den bisherigen Ausgliederungen nicht vergleichbares Projekt dar. Es ergaben
sich daher verfassungsrechtliche Fragen insbesondere zur Ausgliederung des
hoheitlichen Bereiches sowie gesellschafts - und beitragsrechtliche Fragen, für die
sowohl wissenschaftliche als auch durch Mitwirkung an vorangegangenen
Ausgliederungen erworbene praktische Kenntnisse erforderlich waren.
• AMS (Umwandlungs - und Ermächtigungserklärung)
Hier ist spezielles Fachwissen notwendig.
• IESG
Da die Kanzlei Schönherr Barfuss Torggler & Partner bereits mit derselben Auf -
gabenstellung hinsichtlich der Ausgliederung des AMS beauftragt worden war,
waren durch die Vergabe an dieselbe Kanzlei Synergieeffekte, die es sowohl in
sachlicher als auch in finanzieller Hinsicht zu nutzen galt, zu erwarten.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Ob bzw. welche Projekte/Aufträge voraussichtlich in dieser Legislaturperiode noch
außer Haus vergeben werden, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abschließend
beurteilt werden.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Bei Projekten und Aufträgen im Bereich der Gesetzwerdung sind oftmals nicht nur
ein Praxisbezug, sondern auch wissenschaftliche Kenntnisse erforderlich. Diverse
Rechtsgutachten dienen der ergänzenden fachlichen Unterstützung der Bedien -
steten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.