2705/AB XXI.GP
Eingelangt am: 07.09.2001
Bundesministerium für
Arbeit und Wirtschaft
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2729/J betreffend
Konjunkturabschwächung, welche die Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen am
12. Juli 2001 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Die Einnahmen aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen werden im Jahr 2001 um rd.
2,3 Mrd. ATS rd. 167,147 Mio. EURO) im Vergleich zum Vorjahr ansteigen. Im Jahr
2002 ist mit einem Anstieg um 1,6 Mrd. ATS (rd. 116,276 Mio. EURO) zu rechnen.
Eine Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages um 0,1% bedeutet aktuell
Mindereinnahmen von rd. 880 Mio. ATS (rd. 63.952 Mio. EURO).
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Die Leistungen gem. Arbeitslosenversicherungsgesetz werden voraussichtlich auf
einem Niveau von rd. 37 Mrd. ATS (rd. 2689 Mio. EURO) verharren. Das veran -
schlagte Budget für aktive und aktivierende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bleibt
im Jahr 2001 in Höhe von 11,1 Mrd. ATS (rd. 806,668 Mio. EURO) grundsätzlich un -
verändert.
Antwort zu den Punkten 4, 5 und 7 der Anfrage:
Vor dem Hintergrund der national wie international laufenden Revision der Prognose
des kurz - und mittelfristigen Konjunkturverlaufes liegen die mittelfristigen Konjunktur -
prognosen im Rahmen des ökonomischen Bewertungsgutachtens zur Ausgliederung
des Arbeitsmarktservice Österreich erst seit Anfang August 2001 vor. Die konkrete
Umrechnung dieser makroökonomischen Basisgrößen in entsprechende Gebarungs -
prognosen bis zum Jahr 2005 liegt zum Zeitpunkt der Beantwortung noch nicht vor.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Keine.