2711/AB XXI.GP
Eingelangt am: 07.09.2001
BM für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Barbara Prammer und Genossinnen haben am
12. Juli 2001 unter der Nr. 2743/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend die
interministerielle Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja.
Zu Frage 2:
Die interministerielle Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming hat sich am 10. November
2000 konstituiert.
Zu Frage 3:
Dr. Irene Freudenschuß - Reichl, vertretungsweise Dr. Gudrun Graf, Dr. Angelika Saupe -
Berchthold (seit Juni 2001)
Zu Fragen 4 und 5:
Auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2750/J durch den
Bundesminister für soziale Sicherheit und
Generationen wird verwiesen.
Zu Frage 6:
Die Anerkennung und Umsetzung von Frauenrechten als Menschenrechte ist ein
wichtiges Anliegen der Außenpolitik und wird auch mit aktivem Engagement Österreichs in
den internationalen Foren verfolgt.
In der ressortinternen Verwaltung sollen das Arbeits - und das Familienleben der
Mitarbeiterinnen meines Ressorts miteinander vereinbar gemacht werden. Dabei wird
großer Wert auf Information und Bewusstseinsbildung aller Bediensteten gelegt. Eine
Ressortvertreterin ist auch Mitglied in der diesbezüglichen Unterarbeitsgruppe der
interministeriellen Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming.
Durch Information und weiterführende Schulung der leitenden Bediensteten zu Gender
Mainstreaming - Aspekten im April dieses Jahres erfolgte im Sinne des top - down
Ansatzes eine Sensibilisierung der Ressortmitglieder zu dem Themenkomplex. Weitere
Informationsveranstaltungen sind geplant.
Des weiteren ist in dem kürzlich erlassenen neuen Frauenförderungsplan für das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (BGBl. II Nr.242/2001) festgelegt
worden, dass im Rahmen der Grundausbildung für neu eintretende Bedienstete eine
Einführung in die Methodologie des Gender Mainstreaming vorzusehen ist. Diese
Einführungsveranstaltungen sind nach dem Frauenförderungsplan auch allen anderen
Bediensteten des Außenministeriums anzukündigen und zugänglich zu machen.