2711/AB XXI.GP

Eingelangt am: 07.09.2001

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Barbara Prammer und Genossinnen haben am

12. Juli 2001 unter der Nr. 2743/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend die

interministerielle Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Ja.

 

Zu Frage 2:

 

Die interministerielle Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming hat sich am 10. November

2000 konstituiert.

 

Zu Frage 3:

 

Dr. Irene Freudenschuß - Reichl, vertretungsweise Dr. Gudrun Graf, Dr. Angelika Saupe -

Berchthold (seit Juni 2001)

 

Zu Fragen 4 und 5:

 

Auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2750/J durch den

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird verwiesen.

Zu Frage 6:

Die Anerkennung und Umsetzung von Frauenrechten als Menschenrechte ist ein

wichtiges Anliegen der Außenpolitik und wird auch mit aktivem Engagement Österreichs in

den internationalen Foren verfolgt.

 

In der ressortinternen Verwaltung sollen das Arbeits -  und das Familienleben der

Mitarbeiterinnen meines Ressorts miteinander vereinbar gemacht werden. Dabei wird

großer Wert auf Information und Bewusstseinsbildung aller Bediensteten gelegt. Eine

Ressortvertreterin ist auch Mitglied in der diesbezüglichen Unterarbeitsgruppe der

interministeriellen Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming.

Durch Information und weiterführende Schulung der leitenden Bediensteten zu Gender

Mainstreaming - Aspekten im April dieses Jahres erfolgte im Sinne des top - down

Ansatzes eine Sensibilisierung der Ressortmitglieder zu dem Themenkomplex. Weitere

Informationsveranstaltungen sind geplant.

 

Des weiteren ist in dem kürzlich erlassenen neuen Frauenförderungsplan für das

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (BGBl. II Nr.242/2001) festgelegt

worden, dass im Rahmen der Grundausbildung für neu eintretende Bedienstete eine

Einführung in die Methodologie des Gender Mainstreaming vorzusehen ist. Diese

Einführungsveranstaltungen sind nach dem Frauenförderungsplan auch allen anderen

Bediensteten des Außenministeriums anzukündigen und zugänglich zu machen.