2713/AB XXI.GP
Eingelangt am: 07.09.2001
BM für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier und Kollegen vom 13. Juli 2001,
Nr. 2796/J, betreffend „Handel mit illegalen Tierarzneien und gefährlichen Rohsubstanzen“,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 8:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass nach dem Bundesministeriengesetz 1986 die Zuständig -
keit für das Arzneimittelwesen (einschließlich Tierarzneimittel/Fütterungsarzneimittel) beim
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen liegt. Es darf daher auf die an den
Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen gestellte, gleichlautende An -
frage Nr. 2795/J hingewiesen werden.
Aber auch der Futtermittelkontrolle in den landwirtschaftlichen Betrieben wird hinsichtlich der
Verwendung von illegalen Tierarzneien besonderes Augenmerk geschenkt werden. Nach
dem Futtermittelgesetz ist der Landeshauptmann
für die Durchführung der Kontrollen in den
bäuerlichen Betrieben zuständig. Beginnend mit dem Jahr 2001 wurde die Zahl der zu zie -
henden Proben um 800 erhöht. Diese Aufstockung der Probenzahl soll zur Gänze der Kon -
trolle der landwirtschaftlichen Betriebe dienen. Schwerpunkte der Kontrollen werden sein:
Verwendung illegaler Substanzen, Ergänzungsfuttermittel bzw. Selbstmischungen;
Verwendung von Fischmehl sowie von Futtermitteln nicht - österreichischer Herkunft.
Abschließend ist anzumerken, dass die erforderliche Zusammenarbeit zwischen dem Bun -
desministerium für Inneres und der Futtermittelkontrolle - insbesondere hinsichtlich des
Austausches von Informationen - zufriedenstellend ist.