2713/AB XXI.GP

Eingelangt am: 07.09.2001

BM für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier und Kollegen vom 13. Juli 2001,

Nr. 2796/J, betreffend „Handel mit illegalen Tierarzneien und gefährlichen Rohsubstanzen“,

beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 8:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass nach dem Bundesministeriengesetz 1986 die Zuständig -

keit für das Arzneimittelwesen (einschließlich Tierarzneimittel/Fütterungsarzneimittel) beim

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen liegt. Es darf daher auf die an den

Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen gestellte, gleichlautende An -

frage Nr. 2795/J hingewiesen werden.

 

Aber auch der Futtermittelkontrolle in den landwirtschaftlichen Betrieben wird hinsichtlich der

Verwendung von illegalen Tierarzneien besonderes Augenmerk geschenkt werden. Nach

dem Futtermittelgesetz ist der Landeshauptmann für die Durchführung der Kontrollen in den

bäuerlichen Betrieben zuständig. Beginnend mit dem Jahr 2001 wurde die Zahl der zu zie -

henden Proben um 800 erhöht. Diese Aufstockung der Probenzahl soll zur Gänze der Kon -

trolle der landwirtschaftlichen Betriebe dienen. Schwerpunkte der Kontrollen werden sein:

Verwendung illegaler Substanzen, Ergänzungsfuttermittel bzw. Selbstmischungen;

Verwendung von Fischmehl sowie von Futtermitteln nicht - österreichischer Herkunft.

 

Abschließend ist anzumerken, dass die erforderliche Zusammenarbeit zwischen dem Bun -

desministerium für Inneres und der Futtermittelkontrolle - insbesondere hinsichtlich des

Austausches von Informationen - zufriedenstellend ist.