2714/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.09.2001
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2713/J - NR/2001 betreffend Vergabe von Projekten,
die die Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde am 12. Juli 2001 an mich richteten,
wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Im Zuge der Vorbereitung der Dienstrechtsnovelle 2001 - Universitäten (BGBl. I Nr. 87/2001)
wurde ein Auftrag zur Erstellung einer Expertise über die budgetären Auswirkungen dieser Ände -
rung des Universitätslehrer - Dienstrechts sowie zur Beratung des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur im Zusammenhang mit der zukünftigen rechtlichen Organisationsstruktur
(Darstellung der Kosten der jeweiligen Rechtsform) erteilt.
Ad 2.:
Der Auftrag wurde der KPMG Alpen - Treuhand - GesmbH, Wirtschaftsprüfungs - und Steuerbera -
tungsgesellschaft in Linz, erteilt.
Ad 3. und 4.:
Der Auftrag wurde nicht ausgeschrieben, weil es sich um ein Thema handelt, zu dem einschlägige
Vorerfahrungen notwendig sind, die die KPMG zum Unterschied von anderen Unternehmungen
auf diesem Sektor
nachweisen kann.
Ad 5.:
Hiezu wird auf die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 1997 bzw. der ÖNORM 2050/1993
sowie auf die Ausführungen des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit in der Beantwortung
der Anfrage Nr. 2722/J - NR/2001 verwiesen.
Ad 6.:
Beide - inhaltlich zusammenhängenden - Aufträge kosten in Summe ATS 350.000,-- inkl. MWSt.
Ad 7.:
Aus Ansatz 1/14208/7280/999.
Ad 8. bis 10.:
Die Berechnung der Folgekosten dieser Dienstrechtsänderung kann nicht allein auf die im Bun -
desministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und im Personalinformationssystem des
Bundes verfügbaren Daten gestützt werden. Ein Datenverbund zwischen den Universitäten, dem
Ressort und dem PIS ist nicht bzw. nicht im notwendigen Ausmaß gegeben.
Außerdem verfügt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht über eine
ausreichende personelle Kapazität für derart umfangreiche Berechnungen. Da Berechnungen die -
ses Ausmaßes nicht laufend anfallen, sondern nur anlassbezogen benötigt werden, wäre es nicht zu
verantworten, ständig eine so umfangreiche personelle Kapazität in Form von speziell geschulten
Bundesbediensteten vorrätig zu halten, wie sie für die Erfüllung eines derartigen zeitlich limitier -
ten und unter Zeitdruck durchzuführenden Auftrags notwendig wäre.
Ad 11.:
Noch offen ist der zweite Teil dieses Auftrages (Folgekosten der Universitätsreform je nach künf -
tiger Rechtsform der
Universitäten).
Ad 12.:
Die Dienstverträge des Personals der künftig vollrechtsfähigen Universitäten und Universitäten
der Künste sollen auf der Grundlage des Angestelltengesetzes und entsprechender Kollektivver -
träge abgeschlossen werden. Es ist beabsichtigt, zur Hilfestellung für die Universitäten und Uni -
versitäten der Künste einen Muster - Kollektivvertrag auszuarbeiten, der rechtlich aber nur Emp -
fehlungscharakter haben kann. In diese Vorarbeiten soll außerdem eine auf dem Sektor der Ge -
staltung von Kollektivverträgen erfahrene Beratungsfirma eingebunden werden, wie dies auch bei
einer Reihe von Ausgliederungen im öffentlichen Bereich der Fall war. Dieser Auftrag wurde
aber noch nicht ausgeschrieben.
Ad 13.:
Nein.