2716/AB XXI.GP
Eingelangt am: 11.09.2001
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2774/J - NR/2001 betreffend „Schulsponsoring“,
die die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen am 13. Juli 2001 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1 + 8.:
Schulsponsoring und „Werbung für schulfremde Zwecke“ sind im § 46 Abs. 3 Schulunterrichts -
gesetz (SchUG) geregelt und haben mit den Bestimmungen des § 128b Schulorganisationsgesetz
(SchOG) neue Einnahmequellen im Rahmen der Schulautonomie geschaffen. Die
Bestimmungen haben sich bewahrt und das Ausmaß der finanziellen Autonomie der Schule
wurde erhöht.
Ad 2.:
Außer den oben genannten Kriterien für Schulsponsoring halte ich weitere Richtlinien für nicht
zielführend.
Ad 3 - 5.:
Schulsponsoring ist primär eine Angelegenheit der Schulerhaltung, es müssen daher alle
haushaltsrechtlichen und schulrechtlichen Aspekte beachtet werden. Sponsor - bzw.
Werbeverträge werden vom Schulerhalter, oder für diesen oft vom Schulleiter abgeschlossen.
Der Schulleiter ist ohne Ermächtigung bzw. ohne Auftrag nicht berechtigt, solche Verträge für
den Schulerhalter abzuschließen.
Seitens der Schulpartnerschaftsgremien bildet das Beratungsrecht über die Verwendung der den
Schulen zur Verfügung stehenden Mittel eine wichtige Mitgestaltungsfunktion.
Darüber hinausgehende Maßnahmen sind im Sinne der Schulautonomie nicht zielführend.
Ad 6.:
Ausschließungskriterien für Sponsoring ergeben sich aus der im § 2 SchOG formulierten
Aufgabe der österreichischen Schule Somit ist darauf zu achten, dass eine die
Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler beeinträchtigende Beeinflussung z.B.
durch nicht altersadäquate Werbung ausgeschlossen wird. Die vom BMBWK herausgegebenen
und allen österreichischen Schulen unentgeltlich zur Verfügung gestellten „Informationsblätter
zum Schulrecht“ (siehe Beilage) führen im Teil 4 ,,Schulautonomie“ dazu aus, dass Werbung
z.B. für solche Produkte die eine Sucht oder suchtähnliches Verhalten zur Folge haben könnten
(Tabakwaren, Alkohol, nicht altersgemäße Computerspiele) als persönlichkeitsbeeinträchtigend
anzusehen ist.
Die Entscheidung über Sponsoring liegt letztlich bei der Schulleitung, die somit auch die
Verantwortung dafür zu tragen hat. Wie bereits erwähnt, können die schulpartnerschaftlichen
Gremien im Rahmen ihrer Beratungsrechte Empfehlungen geben bzw. entsprechende
Informationen über Sponsoring verlangen.
Ad 7.:
Im Sinne des Grundsatzes der finanziellen Autonomie der Schule liegt die Kompetenz zum
Vertragsabschluss bei der Schulleitung soweit diese vom Landesschulrat dazu ermächtigt wurde.
Die Rechte des Sponsors werden daher für jeden einzelnen Fall vertraglich zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt.
Ad 9 - 11:
Es liegen mir keine derartigen Beschwerden
vor.
Ad 12.:
Dem Landesschulrat für Salzburg ist bekannt, dass im BG Nonntal Geräte aufgestellt wurden, in
denen nach dem Muster des bekannten Spiels „Trivial Pursuit“ Fragen aus bestimmten auch
schulisch relevanten Wissensgebieten gestellt werden bzw. beantwortet werden müssen (z.B.
Geografie, Geschichte, Naturwissenschaften). Die Geräte wurden vom zuständigen Landes -
schulinspektor überprüft, es wurden keine Bedenken dagegen erhoben. Die Schule verfügt des
Weiteren über einige kleinere derartige Geräte, die auch im Unterricht eingesetzt wurden. Die
Schule erhält im Übrigen für die Aufstellung dieser Geräte kein Entgelt.
Ad 13.:
Im Rahmen der Autonomie und Dezentralisierung wurde das Berichtswesen auf das unbedingt
nötige Ausmaß eingeschränkt. Daher wurde auch bei der Einführung von Werbung und
Sponsoring auf zeitintensive Berichte oder gar Vorlageverfahren vonseiten des Ministeriums
verzichtet. Dies ist auch nicht erforderlich, da im Rahmen der zweckgebundenen Gebarung, die
über das Verrechnungssystem des Bundes durchgeführt wird, ein ausreichendes Instrumentarium
für Auswertungen zur Verfügung
steht.
PROTOKOLL
des
SCHULPARTNERSCHAFTSGESPRÄCHES
am 25. Juni 2001, 15.30 - 19.30 Uhr
Festsaal,
Freyung 1, 1010 Wien
Vorsitz: Spyridon MESSOGITIS (Schüler/innen AHS)
Schriftführung: MRätin Dr. Christine KISSER (BMBWK, V/11a)
ANWESENHEITSLISTE
Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums
für Bildung, Wissenschaft und Kultur
(in alphabetischer Reihenfolge)
MR Dr. Rudolf APFLAUER Z/3
SC Dr. Heinz GRUBER V
MR DI Mag. Dr. Christian DORNINGER II/2a
MR Dr. Werner JISA III/A
Oberrätin Dr. Birgid REIMER V
MR Mag. Wolfgang STELZMÜLLER III/D
Oberrätin Dr. Gabriele TRATTNER V/II
MR Mag. Johann WIMMER I/2
Vertretung der Eltern - und Familienverbände:
Österreichischer Verband der Elternvereine Kurt KREMZAR
an den öffentlichen Pflichtschulen
Bundesverband der Elternvereinigungen Mag. Christiane URL
an höheren und mittleren Schulen Österreichs
Verband der Elternvereine Dr. Christine KRAWARIK
an den höheren Schulen Wiens
Hauptverband Katholischer Elternvereine Mag. Peter SWOBODA
Österreichs
Österreichischer Familienbund Heidi JUTTE
Katholischer Familienverband Österreichs (KFÖ) Maria SMAHEL
Bundesorganisation der Kinderfreunde Eveline BREM
Österreichs
Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer:
Allgemein bildende Pflichtschulen Mag. Eva - Maria SCHACHINGER
Walter WERNHART
Allgemein bildende höhere Schulen Dr. Manfred MERK
Mag. Michael ZAHRADNIK
Berufsbildende mittlere und höhere Schulen Marlene HEINZELMAIER
Mag. Jürgen RINNER
Berufsschulen Albert ARZT
Bundesschülervertretung Spyridon MESSOGITIS
Dominik
OTTO
TAGESORDNUNG
1.) Eröffnung
2.) Anträge und Anfragen der Schulpartner
a) Umsetzung des Lehrplans Neu und Fortführung in der Oberstufe
Stellungnahme: MR Mag. Johann WIMMER (I/2)
b) Rechtliche Verankerung der Evaluierung von Schulqualität
Stellungnahme: GL MR Dr. Werner JISA (III/A)
c) Offenlegung von der Schule zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln
Stellungnahme: GL MR Dr. Werner JISA (III/A)
d) Aktueller Stand schulrechtlicher Vorhaben
Stellungnahme: GL MR Dr. Werner JISA (III/A)
e) Aufwertung der Klassenvorstandstätigkeit
Vorstellen konkreter Möglichkeiten für den Schulstandort
Stellungnahme: MR Mag. Wolfgang STELZMÜLLER (III/D)
f) Derzeitiger Stand der Computermilliarde sowie Projekt „eFit“
Stellungnahmen: MR Dr. Rudolf APFLAUER (Z/3)
MR DI Mag. Dr. Christian DORNINGER (II/2a)
3.) Allfälliges
ad 2.c) Offenlegung von der Schule stehenden finanziellen Mitteln
Maria SMAHEL (KFÖ)
Ein Transparentmachen der Finanzgebarung an der Schule liegt nicht nur im Interesse der
Elternvertretung, sondern wird auch von den Lehrer/innen als sinnvoll angesehen.
GL MR Dr. Werner JISA (III/A)
Die Bestimmungen von §63a Abs. 2 Z 2 lit. fund §64 Abs. 2 Z 2 lit. e SchUG ermöglichen ein
Offenlegen aller finanziellen Mittel, die der Schule zur Verfügung stehen, also auch von Mitteln
aus Werbung und Sponsoring. Diese transparent zu machen, liegt im Sinne der
Schulpartnerschaft.
BEILAGE 4
1.Beratungssitzung für Bildung, Wissenschaft und Kultur
6. September 2000, 14.00 – 16.00 Uhr
Sitzungssaal 110, Freyung 1, 1010 Wien
Dr. Christine KISSER (V/11a)
Österreichischer Verband der Elternvereine Kurt KREMZAR
an den öffentlichen Pflichtschulen Eveline BREM
Dr. Brigitte Haider
Bundesverband der Elternvereinigungen Helga SCHWEIGHOFER
an höheren und mittleren Schulen Österreichs Siegfried SCHWARZ
Verband der Elternvereine Dr. Christine KRAWARIK
an höheren Schulen Wiens Mag. Dr. Magda PREINDL
Hauptverband Katholischer Elternvereine ---
Österreichischer Familienverbund Heidi JÜTTE
Katholischer Familienverbund Österreichs Maria SMAHEL
Bundesorganisation der Kinderfreunde Gerhard MADER
Tagesordnung:
Regierungsprogramm - Modernes Schulmanagement
A) Ausbau der Mitsprache der Schulpartner
1.) Der Frau Bundesministerin, Elisabeth Gehrer, wird Dank für den Brief an alle
Schulleitungen und Schulpartnerschaftsgremien über die Umsetzung gesetzlich
verankerter Mitspracherechte ausgesprochen.
2.) Analog zum o.a. Brief sollten den Schulleitungen und Schulpartnerschaftsgremien klar
verständliche, eindeutige und verbindliche Interpretationen auch der weiteren Rechte der
Schulpartner zur Kenntnis gebracht werden.
a) Beispielsweise wurde das Beratungsrecht von Schulforum bzw. SGA über die
Verwendung von der Schule zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln im
Zusammenhang mit dem Entscheidungsrecht über mehrtägige Schulveranstaltungen
seitens Vertreter der Rechtssektion des BMBWK bereits in mehreren
Elternbeiratssitzungen dahingehend interpretiert, dass das gesamte Schulbudget
gegenüber den Gremien offen gelegt werden muss.
b) Für eine ausreichende Meinungsbildung der Schulpartner ist es unumgänglich
notwendig, dass die Teilnehmer/innen die Tagesordnungen von Konferenzen und
Sitzungen der schulpartnerschaftlichen Gremien rechtzeitig erfahren.
Viele solcher „Selbstverständlichkeiten“ werden in der Praxis jedoch zumeist nicht
umgesetzt.
3.) Werbung und Sponsoring an Schulen sollten von der Zustimmung der
schulpartnerschaftlichen Gremien abhängig gemacht werden.
4.) Im Bericht der Europäischen Kommission über die Qualität der schulischen Bildung in
Europa gilt die Mitwirkung der Eltern als Indikator für das Monitoring der Bildung. Ein
Monitoringverfahren der Schulpartnerschaft in Österreich würde zur Qualitätssicherung
in Österreich beitragen.
5.) Damit Eltern - , und Schülervertreter/innen Schulpartnerschaft effizient ausüben können,
ist es erforderlich, ihre Ausbildung an Pädagogischen Instituten zu ermöglichen.
6.) In Schulen mit SGA fehlt ein Beratungs - und Entscheidungsgremium auf Klassenebene.
Ein solches soll auf der Basis bereits existierender informell eingerichteter Beispiele
gesetzlich verankert werden.
7.) Der Elternbeirat beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in der
derzeitigen
Form bedarf einer gesetzlichen Absicherung.
B) Weitere Stärkung der Autonomie der Schulen
Wie bereits unter A 1.) angeführt, wird
1.) verbindliche Information und Mitsprache für die Schulpartner gefordert, vor allem auch
im Bereich der finanziellen Autonomie (verpflichtende Offenlegung der gesamten der
Schule zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, inklusive der Einnahmen aus
Werbung und Sponsoring).
2.) Werbung und Sponsoring sollten nur mit Zustimmung durch die schulpartnerschaftlichen
Gremien möglich sein.
C) Umsetzung einer Charta für eine objektive Personalauswahl im Schulbereich
Die Einladung von Vertreter/innen Landesverbände der Elternvereinigungen zu den Sitzungen
der Kollegien in den Landesschulräten müsste bundeseinheitlich geregelt werden.