2716/AB XXI.GP

Eingelangt am: 11.09.2001

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2774/J - NR/2001 betreffend „Schulsponsoring“,

die die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen am 13. Juli 2001 an mich

richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1 + 8.:

Schulsponsoring und „Werbung für schulfremde Zwecke“ sind im § 46 Abs. 3 Schulunterrichts -

gesetz (SchUG) geregelt und haben mit den Bestimmungen des § 128b Schulorganisationsgesetz

(SchOG) neue Einnahmequellen im Rahmen der Schulautonomie geschaffen. Die

Bestimmungen haben sich bewahrt und das Ausmaß der finanziellen Autonomie der Schule

wurde erhöht.

 

Ad 2.:

Außer den oben genannten Kriterien für Schulsponsoring halte ich weitere Richtlinien für nicht

zielführend.

 

Ad 3 - 5.:

Schulsponsoring ist primär eine Angelegenheit der Schulerhaltung, es müssen daher alle

haushaltsrechtlichen und schulrechtlichen Aspekte beachtet werden. Sponsor -  bzw.

Werbeverträge werden vom Schulerhalter, oder für diesen oft vom Schulleiter abgeschlossen.

Der Schulleiter ist ohne Ermächtigung bzw. ohne Auftrag nicht berechtigt, solche Verträge für

den Schulerhalter abzuschließen.

Seitens der Schulpartnerschaftsgremien bildet das Beratungsrecht über die Verwendung der den

Schulen zur Verfügung stehenden Mittel eine wichtige Mitgestaltungsfunktion.

 

Darüber hinausgehende Maßnahmen sind im Sinne der Schulautonomie nicht zielführend.

 

Ad 6.:

Ausschließungskriterien für Sponsoring ergeben sich aus der im § 2 SchOG formulierten

Aufgabe der österreichischen Schule Somit ist darauf zu achten, dass eine die

Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler beeinträchtigende Beeinflussung z.B.

durch nicht altersadäquate Werbung ausgeschlossen wird. Die vom BMBWK herausgegebenen

und allen österreichischen Schulen unentgeltlich zur Verfügung gestellten „Informationsblätter

zum Schulrecht“ (siehe Beilage) führen im Teil 4 ,,Schulautonomie“ dazu aus, dass Werbung

z.B. für solche Produkte die eine Sucht oder suchtähnliches Verhalten zur Folge haben könnten

(Tabakwaren, Alkohol, nicht altersgemäße Computerspiele) als persönlichkeitsbeeinträchtigend

anzusehen ist.

Die Entscheidung über Sponsoring liegt letztlich bei der Schulleitung, die somit auch die

Verantwortung dafür zu tragen hat. Wie bereits erwähnt, können die schulpartnerschaftlichen

Gremien im Rahmen ihrer Beratungsrechte Empfehlungen geben bzw. entsprechende

Informationen über Sponsoring verlangen.

 

Ad 7.:

Im Sinne des Grundsatzes der finanziellen Autonomie der Schule liegt die Kompetenz zum

Vertragsabschluss bei der Schulleitung soweit diese vom Landesschulrat dazu ermächtigt wurde.

Die Rechte des Sponsors werden daher für jeden einzelnen Fall vertraglich zwischen

Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt.

 

Ad 9 - 11:

Es liegen mir keine derartigen Beschwerden vor.

Ad 12.:

Dem Landesschulrat für Salzburg ist bekannt, dass im BG Nonntal Geräte aufgestellt wurden, in

denen nach dem Muster des bekannten Spiels „Trivial Pursuit“ Fragen aus bestimmten auch

schulisch relevanten Wissensgebieten gestellt werden bzw. beantwortet werden müssen (z.B.

Geografie, Geschichte, Naturwissenschaften). Die Geräte wurden vom zuständigen Landes -

schulinspektor überprüft, es wurden keine Bedenken dagegen erhoben. Die Schule verfügt des

Weiteren über einige kleinere derartige Geräte, die auch im Unterricht eingesetzt wurden. Die

Schule erhält im Übrigen für die Aufstellung dieser Geräte kein Entgelt.

 

Ad 13.:

Im Rahmen der Autonomie und Dezentralisierung wurde das Berichtswesen auf das unbedingt

nötige Ausmaß eingeschränkt. Daher wurde auch bei der Einführung von Werbung und

Sponsoring auf zeitintensive Berichte oder gar Vorlageverfahren vonseiten des Ministeriums

verzichtet. Dies ist auch nicht erforderlich, da im Rahmen der zweckgebundenen Gebarung, die

über das Verrechnungssystem des Bundes durchgeführt wird, ein ausreichendes Instrumentarium

für Auswertungen zur Verfügung steht.

BEILAGE 2

 

 

PROTOKOLL

des

SCHULPARTNERSCHAFTSGESPRÄCHES

 

 

am 25. Juni 2001, 15.30 - 19.30 Uhr

Festsaal, Freyung 1, 1010 Wien

Vorsitz:                                Spyridon MESSOGITIS (Schüler/innen AHS)

Schriftführung:                  MRätin Dr. Christine KISSER (BMBWK, V/11a)

 

ANWESENHEITSLISTE

 

Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums

für Bildung, Wissenschaft und Kultur

(in alphabetischer Reihenfolge)

 

MR Dr. Rudolf APFLAUER                                                             Z/3

SC Dr. Heinz GRUBER                                                                      V

MR DI Mag. Dr. Christian DORNINGER                                       II/2a

MR Dr. Werner JISA                                                                         III/A

Oberrätin Dr. Birgid REIMER                                                           V

MR Mag. Wolfgang STELZMÜLLER                                            III/D

Oberrätin Dr. Gabriele TRATTNER                                                V/II

MR Mag. Johann WIMMER                                                           I/2

 

Vertretung der Eltern -  und Familienverbände:

 

Österreichischer Verband der Elternvereine                                  Kurt KREMZAR

an den öffentlichen Pflichtschulen

 

Bundesverband der Elternvereinigungen                                      Mag. Christiane URL

an höheren und mittleren Schulen Österreichs

 

Verband der Elternvereine                                                                Dr. Christine KRAWARIK

an den höheren Schulen Wiens

 

Hauptverband Katholischer Elternvereine                                    Mag. Peter SWOBODA

Österreichs

 

Österreichischer Familienbund                                                        Heidi JUTTE

 

Katholischer Familienverband Österreichs (KFÖ)                       Maria SMAHEL

 

Bundesorganisation der Kinderfreunde                                        Eveline BREM

Österreichs

 

Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer:

               

Allgemein bildende Pflichtschulen                                                 Mag. Eva - Maria SCHACHINGER

                                                                                                              Walter WERNHART

 

Allgemein bildende höhere Schulen                                               Dr. Manfred MERK

                                                                                                              Mag. Michael ZAHRADNIK

 

Berufsbildende mittlere und höhere Schulen                                Marlene HEINZELMAIER

                                                                                                              Mag. Jürgen RINNER

 

Berufsschulen                                                                                    Albert ARZT

 

Vertretung der Schülerinnen und Schüler

 

Bundesschülervertretung                                                                Spyridon MESSOGITIS

                                                                                                              Dominik OTTO

TAGESORDNUNG

 

1.) Eröffnung

 

2.) Anträge und Anfragen der Schulpartner

 

     a) Umsetzung des Lehrplans Neu und Fortführung in der Oberstufe

          Stellungnahme: MR Mag. Johann WIMMER (I/2)

 

     b) Rechtliche Verankerung der Evaluierung von Schulqualität

          Stellungnahme: GL MR Dr. Werner JISA (III/A)

 

     c) Offenlegung von der Schule zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln

          Stellungnahme: GL MR Dr. Werner JISA (III/A)

 

     d) Aktueller Stand schulrechtlicher Vorhaben

          Stellungnahme: GL MR Dr. Werner JISA (III/A)

 

     e) Aufwertung der Klassenvorstandstätigkeit

          Vorstellen konkreter Möglichkeiten für den Schulstandort

          Stellungnahme: MR Mag. Wolfgang STELZMÜLLER (III/D)

 

     f) Derzeitiger Stand der Computermilliarde sowie Projekt „eFit“

          Stellungnahmen: MR Dr. Rudolf APFLAUER (Z/3)

                                      MR DI Mag. Dr. Christian DORNINGER (II/2a)

 

3.) Allfälliges

ad 2.c) Offenlegung von der Schule stehenden finanziellen Mitteln

 

Maria SMAHEL (KFÖ)

Ein Transparentmachen der Finanzgebarung an der Schule liegt nicht nur im Interesse der

Elternvertretung, sondern wird auch von den Lehrer/innen als sinnvoll angesehen.

 

GL MR Dr. Werner JISA (III/A)

Die Bestimmungen von §63a Abs. 2 Z 2 lit. fund §64 Abs. 2 Z 2 lit. e SchUG ermöglichen ein

Offenlegen aller finanziellen Mittel, die der Schule zur Verfügung stehen, also auch von Mitteln

aus Werbung und Sponsoring. Diese transparent zu machen, liegt im Sinne der

Schulpartnerschaft.

 


BEILAGE 4

 

1.Beratungssitzung für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

6. September 2000, 14.00 – 16.00 Uhr

Sitzungssaal 110, Freyung 1, 1010 Wien

 

ERGEBNISPROTOKOLL

 

Moderation und Schriftführung

Dr. Christine KISSER (V/11a)

 

Teilnehmer/innen

 

Österreichischer Verband der Elternvereine                  Kurt KREMZAR

an den öffentlichen Pflichtschulen                                 Eveline BREM

                                                                                              Dr. Brigitte Haider

 

Bundesverband der Elternvereinigungen                      Helga SCHWEIGHOFER

an höheren und mittleren Schulen Österreichs             Siegfried SCHWARZ

 

Verband der Elternvereine                                                Dr. Christine KRAWARIK

an höheren Schulen Wiens                                              Mag. Dr. Magda PREINDL 

 

Hauptverband Katholischer Elternvereine                    ---

Österreichs

 

Österreichischer Familienverbund                                  Heidi JÜTTE

 

Katholischer Familienverbund Österreichs                   Maria SMAHEL

 

Bundesorganisation der Kinderfreunde                         Gerhard MADER

Österreichs


 

Tagesordnung:

Regierungsprogramm - Modernes Schulmanagement

 

A) Ausbau der Mitsprache der Schulpartner

 

1.) Der Frau Bundesministerin, Elisabeth Gehrer, wird Dank für den Brief an alle

      Schulleitungen und Schulpartnerschaftsgremien über die Umsetzung gesetzlich

      verankerter Mitspracherechte ausgesprochen.

 

Die Elternverbände einigten sich auf folgende Forderungen

 

2.) Analog zum o.a. Brief sollten den Schulleitungen und Schulpartnerschaftsgremien klar

      verständliche, eindeutige und verbindliche Interpretationen auch der weiteren Rechte der

      Schulpartner zur Kenntnis gebracht werden.

 

 a) Beispielsweise wurde das Beratungsrecht von Schulforum bzw. SGA über die

      Verwendung von der Schule zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln im

      Zusammenhang mit dem Entscheidungsrecht über mehrtägige Schulveranstaltungen

      seitens Vertreter der Rechtssektion des BMBWK bereits in mehreren

      Elternbeiratssitzungen dahingehend interpretiert, dass das gesamte Schulbudget

      gegenüber den Gremien offen gelegt werden muss.

 

b) Für eine ausreichende Meinungsbildung der Schulpartner ist es unumgänglich

     notwendig, dass die Teilnehmer/innen die Tagesordnungen von Konferenzen und

     Sitzungen der schulpartnerschaftlichen Gremien rechtzeitig erfahren.

 

Viele solcher „Selbstverständlichkeiten“ werden in der Praxis jedoch zumeist nicht

umgesetzt.

 

3.) Werbung und Sponsoring an Schulen sollten von der Zustimmung der

      schulpartnerschaftlichen Gremien abhängig gemacht werden.

 

4.) Im Bericht der Europäischen Kommission über die Qualität der schulischen Bildung in

      Europa gilt die Mitwirkung der Eltern als Indikator für das Monitoring der Bildung. Ein

      Monitoringverfahren der Schulpartnerschaft in Österreich würde zur Qualitätssicherung

      in Österreich beitragen.

 

5.) Damit Eltern - , und Schülervertreter/innen Schulpartnerschaft effizient ausüben können,

      ist es erforderlich, ihre Ausbildung an Pädagogischen Instituten zu ermöglichen.

 

6.) In Schulen mit SGA fehlt ein Beratungs -  und Entscheidungsgremium auf Klassenebene.

      Ein solches soll auf der Basis bereits existierender informell eingerichteter Beispiele

      gesetzlich verankert werden.

 

7.) Der Elternbeirat beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in der

      derzeitigen Form bedarf einer gesetzlichen Absicherung.

B) Weitere Stärkung der Autonomie der Schulen

 

Wie bereits unter A 1.) angeführt, wird

 

1.) verbindliche Information und Mitsprache für die Schulpartner gefordert, vor allem auch

      im Bereich der finanziellen Autonomie (verpflichtende Offenlegung der gesamten der

      Schule zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, inklusive der Einnahmen aus

      Werbung und Sponsoring).

 

2.) Werbung und Sponsoring sollten nur mit Zustimmung durch die schulpartnerschaftlichen

      Gremien möglich sein.

 

C) Umsetzung einer Charta für eine objektive Personalauswahl im Schulbereich

 

Die Einladung von Vertreter/innen Landesverbände der Elternvereinigungen zu den Sitzungen

der Kollegien in den Landesschulräten müsste bundeseinheitlich geregelt werden.