2718/AB XXI.GP

Eingelangt am: 11.09.2001

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2782/J - NR/2001 betreffend Ergebnisse

des Transittreffens in Brüssel am 11.7.2001, die die Abgeordneten Lichtenberger,

Freundinnen und Freunde am 13. Juli 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich

wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1, 8, 9 und 10:

Welche "konkreten Vorschläge“ waren bei den Treffen mit hochrangigen EU -

VertreterInnen am 11.7. in Brüssel im einzelnen „im Gepäck“ und welche wurden in den

Gesprächen präsentiert?

Welche „Neuregelung für den gesamten Alpenbogen“ können Sie sich in

Übereinstimmung mit den österreichischen Transporteuren bzw. ihrer

Interessenvertretung vorstellen?

Welche der sonstigen und um die Brüsseler Termine veröffentlichten Vorstellungen

den österreichischen Transporteure bzw. ihrer Interessenvertretung zur Transitfrage

teilen Sie?

Ist für Sie die Übernahme des Schweizer Modells ein Ziel?

 

Antwort:

Die Vorschläge, die von der österreichischen Delegation am 11 Juli 2001 in Brüssel

im Hinblick auf eine nachhaltige europäische Verkehrspolitik vorgebracht wurden

sind im beiliegenden ,,Aide memoire“, das der Kommission übergeben wurde,

zusammengefasst.

 

Zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen wurde eine Arbeitsgruppe

eingerichtet, die ab September 2001 ein Maßnahmengesamtpaket ausverhandeln

soll, das insbesondere auch die Themenbereiche Ökopunktesystem, Brennermaut,

Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten der Langfristlösung, Langfristlösung nach

2003 (Änderung der Wegekostenrichtlinie im Hinblick auf die Anlastung externer

Kosten und die Querfinanzierung der Schiene und des kombinierten Verkehrs,

Definition sensibler Gebiete etc.) umfassen wird.

 

Frage 2:

Welche Art von „Flexibilität bei den Ökopunkten“ wurden von Österreich, wie von der

österreichischen Außenministerin am 10.7. angekündigt, bei den Gesprächen in

Brüssel „angeboten“?

 

Antwort:

Die Gespräche dienten in erster Linie der Klarstellung der österreichischen Position und

es wurde keinerlei - in welcher Form auch immer - „Flexibilität bei den Ökopunkten“

angeboten. Vielmehr wurde die Einhaltung des geltenden Rechtsbestandes seitens der

Europäischen Kommission eingefordert.

 

Fragen 3, 4, 5 und 6:

Ist es zutreffend, dass Österreich unmittelbar vor den Brüsseler Treffen neue Zahlen

zur Ökopunktestatistik vorgelegt hat?

Ist es zutreffend, dass es aufgrund dieser Zahlen möglicherweise zu keiner

zusätzlichen Ökopunktekürzung im Bezug auf die Fahrtenzahl des Jahres 2000

kommt?

Welche rechtliche Grundlage bietet Protokoll Nr.9, um anhand der zeitlichen Dauer

einer Transitfahrt durch Österreich diese zu einer Nicht - Transittahrt zu erklären und

daher aus der Gesamtfahrtenstatistik auszuscheiden?

Lässt sich anhand der Erfassungsmethode und statistischen Auswertung des

Ökopunktesystems bei Fahrten, die Österreich am selben Punkt erreichen und wieder

verlassen, feststellen, ob diese Fahrt eine Stichfahrt war oder ob es sich um zwei

Transitfahrten zB in Hin -  und Retour - Relation handelt, wenn ja, wie, wenn nein, warum

nicht?

 

Antwort:

Mit Schreiben vom 2. November 2000 hat Österreich die Kommission offiziell darüber

in Kenntnis gesetzt, dass aus den Prognosen der ökopunktepflichtigen

Gesamttransitfahrten 2000 hervorgeht, dass die Zahl der Basisfahrten 1991 auch im

Jahr 2000 wieder um mehr als 8% überschritten wird und hat die Kommission unter

Hinweis auf Art. 11 Abs. 2 lit. c des Protokolls Nr. 9 der Beitrittsakte 1994

aufgefordert, die in diesem Fall für die Ermittlung der Zahl der Ökopunkte für das

Jahr 2001 in Anhang 5 Nummer 3 des Protokolls vorgesehenen Maßnahmen zu

ergreifen.

 

Mit Schreiben vom 19. März 2001 hat mein Ressort der Kommission unter

Beischließung der statistischen Daten mit Stand 6. März 2001 mitgeteilt, dass bereits

dieser Zwischenstand zeigt, dass die Gesamtzahl der als Transitfahrten deklarierten

Fahrten im Jahr 2000 den Referenzwert des Jahres 1991 um mehr als 8%

übersteigt.

 

Mit Schreiben vom 3. April 2001 hat mein Ressort der Kommission die endgültige

Ökopunktestatistik für das Jahr 2000 übermittelt. Aus dieser Statistik geht eindeutig

hervor, dass die Gesamtzahl der als Transitfahrten deklarierten Fahrten im Jahr 2000

den Referenzwert um deutlich mehr als 8% überschritten hat.

Die Kommission hat daher als ersten Schritt zur Erfüllung ihrer Verpflichtung gemäß

Protokoll Nr. 9 des Beitrittsvertrages am 19. April 2001 einen Entwurf für eine

Verordnung vorgelegt, der aufgrund der Überschreitung des Basiswertes der Anzahl

der Transitfahrten aus dem Jahr 1991 um deutlich mehr als 8% (insgesamt 113,81%)

im Jahr 2000 eine Reduktion der Ökopunkte um insgesamt knapp mehr als eine

Million vorsieht.

 

Entgegen ersten Ankündigungen sowie insbesondere auch entgegen ihren

rechtlichen Verpflichtungen hat die Kommission diesen Entwurf jedoch weder in der

22. Sitzung des Ökopunkteausschusses am 25. April 2001 noch in den

nachfolgenden Sitzungen am 13. Juni bzw. 10. Juli 2001 zur Abstimmung gebracht.

Dies mit der Begründung. dass - anders als bisher - für die Frage der Anwendung

der 108% - Klausel im Jahr 2001 nicht mehr die auf der Deklaration der Fahrten als

Transitfahrten beruhende Ökopunktestatistik relevant sein soll, sondern vielmehr

eine auf Basis umfassender zusätzlicher Datenerhebungen um die zwar als Transit

deklarierten1 aufgrund der Ein -  und Ausreiseinformationen jedoch eindeutig

bilateralen Fahrten, bereinigte Ökopunktestatistik für das Jahr 2000.

 

Die am 6. Juni 2001 - und nochmals am 28. Juni 2001 - an die Kommission

übermittelten Ergebnisse dieser von meinem Ressort veranlassten umfassenden

zusätzlichen Datenerhebung zeigten, dass lediglich 9.210 Vorlauffahrten zu

Rollenden Landstraßen, die von den Fahrern irrtümlich als Transitfahrten deklariert

wurden, eindeutig bilaterale Fahrten im Sinne der Legaldefinition des Protokolls Nr. 9

bzw. der Ökopunkteverordnung darstellten, dass das 108% - Limit im Jahr 2000 aber

jedenfalls auch dann eindeutig überschritten wurde, wenn die Ökopunktestatistik

2000 um diese 9.210 Fahrten nach unten korrigiert wird.

 

Hinsichtlich aller übrigen als Transitfahrten deklarierten Fahrten im elektronischen

Ökopunktesystem kann anhand der Ein -  und Ausreisedaten nicht eindeutig bewiesen

werden, dass es sich nicht um ökopunktepflichtige Transitfahrten gehandelt hat, da

z.B. auch Fahrten mit Ein -  und Ausreise über denselben Grenzübergang jedenfalls

nur dann bilaterale Fahrten im Sinne der Legaldefinitionen gemäß Protokoll Nr. 9

bzw. Ökopunkteverordnung darstellen, wenn eine vollständige Ladung in Österreich

aufgenommen oder abgeladen wurde. Daher ist die Deklaration des Fahrers (und

nicht die Ein -  und Ausreiseinformation oder die Dauer der Fahrt) im elektronischen

System ausschlaggebend dafür, ob eine Fahrt als Transitfahrt qualifiziert wird.

Die Kommission vertritt dagegen nunmehr die Auffassung, dass neben den

Vorlauffahrten zu den Rollenden Landstraßen auch alle als Transit deklarierten

Fahrten, deren Ein -  und Ausreise über denselben Grenzübergang erfolgten bzw. die

in den Mitgliedstaat zurückführten, aus dem die Einreise nach Österreich erfolgte und

der überwiegende Teil der als Transit deklarierten Fahrten ohne Ausreiseinformation,

also auch Fahrten, die nicht eindeutig und unzweifelhaft als bilaterale Fahrten

eingestuft werden können, in Abzug zu bringen seien.

 

Diese völlige Neuinterpretation der Ökopunktestatistik bedeutet de facto eine

Außerkraftsetzung der 108% - Klausel über den Umweg der Statistik, nachdem es der

Europäischen Kommission bislang nicht gelungen ist, den Rat zur Verabschiedung

ihres - ebenfalls rechtswidrigen - Vorschlags zur Abschaffung der 108% - Klausel zu

veranlassen. Gegen dieses Vorgehen der Kommission, das im Widerspruch zu den

primärrechtlichen Bestimmungen des Protokolls Nr. 9 steht, hat Österreich daher

bereits am 17. Juli mit der Aufforderung an die Kommission, ihrer Verpflichtung, dem

Ökopunkteausschuss einen Verordnungsvorschlag zur Reduktion der Ökopunkte für

das Jahr 2001 zur Abstimmung vorzulegen, umgehend nachzukommen, die

entsprechenden rechtlichen Schritte eingeleitet.

 

Frage 7:

Haben Sie die Behauptung eines Kommissionssprechers, dass in diesem

Zusammenhang von Österreich mit Tricks gearbeitet werde, unwidersprochen

gelassen, wenn ja, warum?

 

Antwort:

Nein. Dieser Aussage wurde widersprochen, wie auch den Medien zu entnehmen war.

An die Frau Kommissarin de Palacio erging ein Schreiben, in dem die Position

Österreichs nochmals klar dargelegt wurde.

 

Fragen 11 und 12:

Aus welchen Mitteln im Einzelnen soll sich der angedeutete „Fonds zur Finanzierung

der Eisenbahninfrastruktur“ speisen?

Welchen Beitrag wird Ihrer Ansicht nach die Einrichtung eines „Fonds zur Finanzierung

der Eisenbahninfrastruktur zur Verlagerung des Güterfernverkehrs von der Schiene

auf die Straße leisten?

 

Antwort:

Einen Fonds zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur gibt es nicht.

Die Zukunft der Europäischen Verkehrspolitik

Aide mémoire der Republik Österreich

 

Ausgangslage und Prognose der Verkehrsentwicklung

 

1. Bis 2010 soll der Güterverkehr in der Gemeinschaft um 38 % und der

    Personenverkehr um 24 % ansteigen. Ohne Maßnahmen hinsichtlich einer

    ausgeglicheneren Aufteilung auf die verschiedenen Verkehrsträger wird der

    Schwerverkehr in diesem Zeitabschnitt um 50 % zunehmen. Die Union ist sich der

    damit verbundene Problematik seit langem bewusst Im Protokoll 9 der Beitrittsakte

    Österreichs hat sie sich auf das Ziel einer quantitativen Reduzierung der durch den

    Schwerverkehr - durch Österreich - verursachten Umweltbelastungen verständigt

    sowie darauf, dieses Ziel auf einer dauerhaften und umweitgerechten Grundlage

    erreichen zu wollen.

 

2. Der Verkehr stellt die Hauptursache für Treibhausgasemissionen dar. Werden

     keine umfassenden Maßnahmen ergriffen, kann das im Kyoto - Protokoll festgelegte

     Ziel einer Reduktion der CO2 - Emissionen bis 2008 / 2012 nicht erreicht werden. Im

     Gegenteil, aufgrund der derzeitigen Entwicklungen muss davon ausgegangen

     werden, dass diese Emissionen bis zum Ende des Jahrzehnts um etwa 25 %

     ansteigen, was größtenteils auf den Straßenverkehr zurückzuführen ist.

 

3. Die negativen Folgen der Verkehrsüberlastung betreffen in zunehmendem Maße die

     großen Verbindungsachsen sowie ökologisch sensible Gebiete: das

     Verkehrsaufkommen auf den Ost - West - Korridoren hat - im Vorfeld der EU -

     Erweiterung - bereits beträchtlich zugenommen. Auf einigen Alpenverbindungen

     nahm der Schwerverkehr um 10 % pro Jahr zu. Die umweltbelastenden

     Auswirkungen dieser Entwicklung werden von der ortsansässigen Bevölkerung

     immer weniger toleriert.

 

4. Österreich ist von diesen Entwicklungen in besonderem Ausmaß betroffen. Die

     zentrale geographische Lage Österreichs bewirkt einen hohen Anteil an

     Transitverkehr. Infolge der bevorstehenden Erweiterung der Union erhält dieser

     Aspekt neues Gewicht: die kürzesten Verbindungen zwischen den nordöstlichen

     Beitrittsländern und Italien sowie den südöstlichen Beitrittsländern und Westeuropa

     führen durch Österreich. Auf diesen Verkehrsachsen, die zum großen Teil durch

     ökologisch sensible Alpenregionen führen, gibt es bereits jetzt Engpassprobleme.

     Gemäß österreichischer Studien wird in den Jahren 1999 - 2015 der gesamte

     Straßengüterverkehr - gemessen in Tonnenkilometern - in Österreich um 70 %

     ansteigen, davon sind 35 % auf die angenommene Liberalisierung des

     grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs aus den und in die mittel -  und

     osteuropäischen Länder zurückzuführen. Die Ergebnisse dieser Studien sind in

     der Informationsnote ,,EU - Enlargement and Transport“ vom 19. März 2001

     zusammengefasst, die der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten

     übergeben wurde.

Eine nachhaltige Verkehrspolitik für Europa

 

5. Die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Straßenverkehrs auf Bevölkerung

     und Umwelt im Sinne einer nachhaltigen Verkehrspolitik gehört seit jeher zu den

     prioritären, politischen Zielen Österreichs. In der erwähnten Informationsnote wird

     die Situation im Verkehrsbereich verdeutlicht und auf die Notwendigkeit einer

     europäischen Verkehrspolitik hingewiesen,

 

• die stärker nach ökologischen Gesichtspunkten ausgerichtet ist;

• Lösungen für die vom Straßengüterverkehr verursachten Umweltprobleme in

   ökologisch sensiblen Zonen erlaubt;

• die Internalisierung der externen Kosten Zur Herstellung eines fairen

   Wettbewerbs zwischen den einzelnen Verkehrsträgern vorsieht.

 

6. Die gemeinsamen Bemühungen der Union um eine nachhaltige europäische

    Verkehrspolitik werden deshalb nachdrücklich begrüßt. In diesem Zusammenhang

    werden insbesondere die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von

    Göteborg hervorgehoben.

 

7. Österreich bekennt sich nachdrücklich zum Ziel einer nachhaltigen Entwicklung

     wie es auch in den Art. 2 bzw. 6 EGV verankert ist. Die Gewährleistung der

     Nachhaltigkeit im Verkehrssektor stellt eine der großen, konkreten Zielsetzungen der

     beim Europäischen Rat von Göteborg beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie der

     Europäischen Union dar. Es wurde festgehalten, dass Maßnahmen erforderlich sind,

     um den Anstieg des Verkehrsaufkommens deutlich vom BIP - Wachstum

     abzukoppeln, insbesondere durch eine Verlagerung von der Straße auf die

     Schiene, die Wasserwege und den öffentlichen Personenverkehr.

 

8. Generell sollte eine nachhaltige Verkehrspolitik dem Anstieg des

     Verkehrsaufkommens und der Verkehrsüberlastung, des Lärms und der

     Umweltverschmutzung entgegenwirken und die Verwendung umweltfreundlicher

     Verkehrsmittel sowie die vollständige Internalisierung der sozialen und

     Umweltkosten fördern. In diesem Zusammenhang wurde festgehalten, dass die

     Kommission einen Rahmen vorschlagen wird, der sicherstellen soll, dass bis 2004

     die Preise für die Nutzung der verschiedenen Verkehrsträger die Kosten für die

     Gesellschaft besser widerspiegeln.

 

9. Dieser Rahmen muss aus österreichischer Sicht insbesondere die Möglichkeit

     eröffnen, den Straßengüterverkehr über die Errichtungs -  und Erhaltungskosten

     hinaus mit externen Kosten (u.a. Umwelt - , Unfallfolge -  und Staukosten) zu

     belasten, sowie eine Querfinanzierung der Schieneninfrastruktur in ökologisch

     sensiblen Gebieten vorzunehmen. Der Vorschlag der Kommission muss demnach

     auch eine entsprechende Änderung der Wegekostenrichtlinie enthalten. Nur

     dadurch werden wir die vom Straßenverkehr verursachten Umweltprobleme in der

     Union künftig effektiv in den Griff bekommen und gleichzeitig die aus der

     Anwendung des Protokolls 9 der Beitrittsakte Österreichs bisher resultierenden

     Umweltverbesserungen dauerhaft sichern können.

10. Der Rat der Verkehrsminister erkennt in seiner Entschließung vom April 2001 an,

       dass die Lage in den verschiedenen Regionen der Gemeinschaft unterschiedlich

       ist. Daher sollte der Rahmen Vorschläge für differenzierte, den jeweiligen

       Regionen angepasste Maßnahmen enthalten, die insbesondere in den

       ökologisch sensiblen Gebieten der Gemeinschaft eine Reduktion der vom

       Straßengüterverkehr verursachten Belastungen ermöglichen. Österreich erhofft

       sich derartige Vorschläge auch im Rahmen der von der Kommission in ihrem

       „Bericht vom Januar 2001 über den Straßengütertransitverkehr durch Österreich«

       angekündigten Studie über die dauerhafte Sicherung der Umweltverbesserungen,

       die aus der Anwendung des Ökopunktesystems resultieren.

 

11. Die Ausarbeitung eines solchen Rahmens ist eine Aufgabe von größter

       Wichtigkeit, für die Österreich der Europäischen Kommission seine volle

       Unterstützung zusagt sowie seine Bereitschaft, mit den betroffenen Dienststellen

       so eng wie möglich zusammenzuarbeiten. Dies gilt auch für die Anregung der

       Kommission in ihrem Bericht vom Januar 2001, zusammen mit den

       österreichischen Behörden lokale, von Lastkraftwagen in Österreich verursachte

       Umweltprobleme mit dem Ziel zu untersuchen, Möglichkeiten zur Entschärfung der

       Situation vorzuschlagen.

 

12. Der in Göteborg vom Europäischen Rat festgelegte Zeitrahmen ist von größter

       Bedeutung: Es ist sicherzustellen, dass bis 2004 die Preise für die Nutzung der

       verschiedenen Verkehrsträger die Kosten für die Gesellschaft besser

       widerspiegeln. Österreich erwartet daher, dass die Europäische Kommission so

       schnell wie möglich - jedenfalls noch im Jahr 2001 - entsprechende Vorschläge

       für konkrete Rechtsakte vorlegt.

 

13. Damit keinesfalls eine rechtliche Lücke zwischen dem Auslaufen des Protokolls

      Nr. 9 der Beitrittsakte Österreichs mit Jahresende 2003 und der Anwendung der

      neuen Rechtsakte entsteht, sollten aus österreichischer Sicht - auch im Hinblick

      auf die geplante Erweiterung der Union - vorsorglich Übergangsmaßnahmen

      vereinbart werden, die geeignet sind, die durch die Anwendung des Protokolls

      Nr. 9 erreichten Verbesserungen für die Umwelt zu sichern und die Verlagerung

      des Güterverkehrs auf die Schiene zu erhalten.