2721/AB XXI.GP

Eingelangt am: 11.09.2001

BM für Landesverteidigung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Prammer, Genossinnen und Genossen haben am

12. Juli 2001 unter der Nr. 2741/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "Gender Mainstreaming im Bereich des BMLV“ gerichtet. Diese Anfrage

beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1:

 

Grundlage für den Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung über die

Dienstleistungen der Frauen im Bundesheer im Jahr 2000 (III - 91 d.B.) ist § 46a Abs. 6 des

Wehrgesetzes 1990, BGBl. Nr. 305, i.d.F. BGBl. I Nr.140/2000. Darin hat der Gesetzgeber

die inhaltlichen Schwerpunkte der Berichterstattung dahingehend umschrieben, als dieser

Bericht insbesondere die Anzahl der Frauen zu enthalten hatte, die im Vorjahr den

Ausbildungsdienst angetreten und in ein Dienstverhältnis als Militärperson auf Zeit

übernommen worden sind. Beschwerdefälle von (und über Frauen) sind von der

Berichtspflicht nicht umfasst und fallen auch bisher praktisch nicht ins Gewicht. Im Übrigen

verweise ich auf meine Ausführungen in Beantwortung der Frage 7.

Zu 2, 5 und 6:

 

Wie die Anfragesteller selbst einräumen, ist die Bundesheer - Beschwerdekommission in

ihrer Berichterstattung autonom. Das Ressort hat daher keine Einflussmöglichkeit auf die

inhaltliche Gestaltung des gemäß § 6 Abs. 5 des Wehrgesetzes 1990 zu erstattenden

Berichtes.

 

Zu 3:

 

Der Ministerratsbeschluss vom 11. Juli 2000 über die Einrichtung einer Interministeriellen

Arbeitsgruppe für Gender - Mainstreaming (IMAG - GM) ist mir bekannt. Im Hinblick auf

meine obigen Ausführungen sehe ich keinen Widerspruch zwischen diesem Beschluss und

meinem Bericht an den Nationalrat über die Dienstleistungen der Frauen im Bundesheer im

Jahr 2000.

 

Zu 4:

 

Die konstituierende Sitzung der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gender -

Mainstreaming fand am 10. November 2000 im Bundesministerium für soziale Sicherheit

und Generationen statt. Zu den folgenden Sitzungen wurde als Ressortvertreterin AL Dr.

Dagmar Gratzer (Steilvertreterin: ADir Isabella Brandstätter) entsandt.

 

Hinsichtlich der bisherigen Ergebnisse der IMAG - GM verweise ich auf die Beantwortung

der Anfrage 2750/J durch den Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit und

Generationen. Wenngleich die IMAG - GM nicht die Aufgabe hat, in Abläufe der einzelnen

Ressorts einzugreifen, bilden deren Veranstaltungen eine wichtige Voraussetzung, um über

die Anliegen von Gender - Mainstreaming ressortintern Informieren zu können und eine

entsprechende Bewusstseinsbildung zu fördern. Dieser Informationsfluss wird dadurch

erleichtert, dass die Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen zugleich

GM - Beauftragte ist.

Zu 7:

 

Im Jahr 2000 wurde von Frauen keine ordentlichen Beschwerden eingebracht. Eine

außerordentliche Beschwerde, die sich allerdings nicht auf die Benachteiligung einer Frau,

sondern auf einen angeblichen Nachteil für eine dritte (männliche) Person bezog, wurde

unter Beteiligung von Frauen eingebracht; der angeführten Beschwerde wurde keine

Berechtigung zuerkannt.

 

Zu 8:

 

Der von meinem Ressort zur Sicherung eines ausreichenden versorgungsrechtlichen

Schutzes von Frauen im Zusammenhang mit einer militärischen Dienstleistung bzw. zur

Vorbereitung einer solchen angeregten Novellierung des Heeresversorgungsgesetzes,

BGBl. Nr. 27/1964, wurde bereits im Rahmen des Versorgungsrechts - Änderungsgesetzes

2002 - VRÄG 2002, BGBl. I Nr. 70/2001 (Artikel 3) vollinhaltlich Rechnung getragen.