2726/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.09.2001

 

Bundesminister

für Soziale Sicherheit und Generationen

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage des Abgeordneten Mag. Johann Maier und

Genossen betreffend "Veterinärjahresbericht 1999 - Ergebnisse der Rückstandskontroll -

verordnung; Schlachttier - und Fleischuntersuchungen - Konsequenzen, Nr. 2770/, wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Zahl der Einhufer, Rinder, Kälber, Schweine, Schafe, Ziegen, Puten, Hühner, Wildschweine,

Wiederkäuer, Hauskaninchen sowie sonstiges Geflügel ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle

(aufgeschlüsselt nach Bundesländern):

 

Burgenland

 

 

Tierart

 

 

Zahl

Einhufer

 7

Rinder

 4.209

Kälber

 329

Schafe

 498

Ziegen

 104

Schweine

 54.732

Wildschweine°

 59

Wildwiederkäuer°

 50

Puten

 755.100

Hühner

 99.706

sonst. Geflügel

 16

Hauskaninchen

0

 

° aus Fleischproduktionsgattern

Kärnten

 

 

Tierart

 

Zahl

 

Einhufer

 93

Rinder

 41.954

Kälber

 14.254

Schafe

 8.310

Ziegen

 230

Schweine

 176.291

Wildschweine°

 13

Wildwiederkäuer°

 263

Puten

 828.335

Hühner

 10.549.394

sonst. Geflügel

 0

Hauskaninchen

 0

 

° aus Fleischproduktionsgattern

 

Niederösterreich

 

 

Tierart

 

Zahl

 

Einhufer

 24

Rinder

 127.877

Kälber

 13.957

Schafe

 17.194

Ziegen

 1.571

Schweine

 1.268.417

Wildschweine °

 30

Wildwiederkäuer°

 365

Puten

159.485

Hühner

17.763.331

sonst. Geflügel

82

Hauskaninchen

3.795

 

 

°aus Fleischproduktionsgattern

Oberösterreich

 

 

Tierart

 

 

Zahl

Einhufer

 327

Rinder

 217.264

Kälber

 28.57

Schafe

 14.215

Ziegen

 976

Schweine

 2.148.028

Wildschweine°

 633

Wildwiederkäuer°

 729

Puten

 852

Hühner

 9.458.719

sonst. Geflügel

 36

Hauskaninchen

12

 

° aus Fleischproduktionsgattern

 

Salzburg

 

 

Tierart

 

Zahl

 

Einhufer

 126

Rinder

 61.712

Kälber

 9.527

Schafe

 7.972

Ziegen

 171

Schweine

 35.537

Wildschweine°

 169

Wildwiederkäuer°

 79

Puten

 0

Hühner

 0

sonst. Geflügel

0

Hauskaninchen

 3

 

°aus Fleischproduktionsgattern

Steiermark

 

 

Tierart

 

Zahl

 

Einhufer

 376

Rinder

 87.793

Kälber

 13.863

Schafe

 11.815

Ziegen

 861

Schweine

 1.552.911

Wildschweine°

 58

Wildwiederkäuer°

 1.033

Puten

 1.738

Hühner

 17.231.307

sonst. Geflügel

 61

Hauskaninchen

 790

 

°aus Fleischproduktionsgattern

 

Tirol

 

 

Tierart

 

 

Zahl

Einhufer

 297

Rinder

 11.744

Kälber

 15.082

Schafe

 12.915

Ziegen

 38

Schweine

 24.593

Wildschweine°

 3

Wildwiederkäuer°

 10

Puten

 2

Hühner

 0

sonst. Geflügel

0

Hauskaninchen

 104

 

°aus Fleischproduktionsgattern

Vorarlberg

 

 

Tierart

 

 

Zahl

Einhufer

 128

Rinder

 8.879

Kälber

 11.103

Schafe

 4.886

Ziegen

 233

Schweine

 35.392

Wildschweine°

 3

Wildwiederkäuer°

 60

Puten

 295

Hühner

 0

sonst. Geflügel

0

Hauskaninchen

0

 

° aus Fleischproduktionsgattern

 

Wien

 

 

Tierart

 

 

Zahl

Einhufer

 1

Rinder

 61

Kälber

 184

Schafe

 28

Ziegen

 7

Schweine

 1.105

Wildschweine°

 0

Wildwiederkäuer°

0

Puten

0

Hühner

0

sonst. Geflügel

0

Hauskaninchen

 0

 

 

°) aus Fleischproduktionsgattern

Eine weitere Aufschlüsselung nach Schlachthöfen ist auf Grund des vorliegenden Datenmaterials

nicht möglich.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Hier liegen meinem Ressort keine Daten vor. Gleiches gilt für die Stichproben bezüglich der Rück -

standskontrollen.

 

Zu Frage 4:

Die Detailergebnisse sind der Tabelle 37 des Veterinärjahresberichts 1999, aufgeschlüsselt nach

Tierarten und Rückstandsgruppen, sowie den Seiten 17 bis 20 zu entnehmen.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Die durch die Richtlinie 96/23/EG und Entscheidung 97/747/EG geregelten Kontrollen wurden

durchgeführt.

Die dort vorgeschriebenen Mindestzahlen werden im österreichischen Rückstandsplan immer über -

schritten. Entsprechend der Vorgabe der Richtlinie 96/237EG erfolgt die Berechnung der Anzahl

der zu entnehmenden Proben auf Basis der Schlachtzahlen des Vorjahres.

 

Das Prozentverhältnis der Rückstandskontrolle zur tatsächlichen Anzahl geschlachteter Tiere ist in

der Richtlinie 96/23/EG exakt geregelt.

 

Zu Frage 7:

Die Aufschlüsselung der Rückstandsproben bei den einzelnen Bundesländern erfolgt entsprechend

den Schlachtzahlen der einzelnen Bundesländer. In welchen Schlachthöfen die Proben gezogen

werden, entscheidet jedes Bundesland selbst.

 

Zu Frage 8:

Ja.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Die angesprochenen Fragen liegen nicht im Aufgabenbereich des Bundesministerium für soziale

Sicherheit und Generationen.

Zu den Fragen 11 bis 13:

Auf Grund der aktuellen Ereignisse werden Anpassungen in der Gewichtung der Substanzen. die zu

untersuchen sind (auch Erhöhung der Probenzahlen in bestimmten Bereichen), im Rahmen der

Vorgaben der Richtlinie 96/23/EG durchgeführt.

 

Zu Frage 14:

Zugelassen sind die Bundesanstalten für veterinärmedizinische Untersuchungen in Mödling, Linz,

Graz und Innsbruck

die Veterinärmedizinische Universität,

die Landesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen in Ehrental,

die Lebensmitteluntersuchungsanstalt der Gemeinde Wien,

das Schlachthoflabor der Stadt Salzburg und

das Schlachthoflabor der Stadt St. Pölten

 

Zu Frage 15:

Die Bundesanstalt Mödling führt den Hauptteil der gesamtösterreichischen Rückstandsuntersu -

chungen (Screening - und Bestätigungsuntersuchungen) durch. Für ihren Regionalbereich führt diese

Bundesanstalt auch die Hemmstofftests und die Chloramphenicolanalytik durch.

 

Die veterinärmedizinischen Bundesanstalten Linz, Graz und Innsbruck sowie die Landesanstalt Eh -

rental, die Lebensmitteluntersuchungsanstalt Wien das Schlachthoflabor St. Pölten und das

Schlachthoflabor Salzburg führen ausschließlich den Hemmstofftest und den Chloramphenicol -

nachweis für ihren Regionalbereich durch.

 

Zu Frage 16:

Die untauglichen Teile werden je nach dem Grund der Untauglichkeit in einer Tierkörperverwer -

tungsanstalt unschädlich beseitigt oder als Rohstoff für die Heimtierfutterherstellung verwendet.

 

Zu Frage 17:

Die Herkunftsbetriebe der beanstandeten Tiere werden einer Revision durch den Amtstierarzt unter -

zogen.

Der Tierbestand wird bis zur Abklärung der Ursache gesperrt. Tiere, denen verbotene Substanzen

verabreicht wurden, werden getötet und unschädlich beseitigt. Die Tiere mit Rückständen erlaubter

Substanzen dürfen nach Ablauf der Wartezeit geschlachtet werden.

 

Unabhängig davon erfolgt bei der Feststellung von Vergehen nach dem Arzneimittelgesetz, Tierärz -

tegesetz, Arzneiwareneinfuhrgesetz, Rezeptpflichtgesetz, Lebensmittelgesetz oder Fleischuntersu -

chungsgesetz eine Anzeige an die zuständige Behörde.

 

Zu Frage 18:

Eine sofortige Meldung ist bereits jetzt erforderlich, wenn der Grund der Untauglicherklärung eine

Tierseuche, eine Zoonose oder das Vorhandensein von verbotenen Rückständen ist. In allen weite -

ren Fällen genügt aus Gründen einer sparsamen Verwaltung eine monatliche Meldung.

 

Zu Frage 19:

Die Aufteilung der Proben erfolgt nach dem von der EU Richtlinie 96/23/EG vorgegebenen Schlüs -

sel. Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Frage 5.

 

Zu den Fragen 20 und 21:

Die Kontrolle hat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ohne Ankündigung zu erfolgen.

 

Zu Frage 22:

Die Zahlen liegen ausgewertet nur für Gesamtösterreich vor. Anzumerken ist dabei, dass bei diesen

Verdachtsproben auch alle bakteriologischen Untersuchungen im Rahmen der Schlachttier - und

Fleischuntersuchungen erfasst sind. Der Rückschluss, das es sich bei allen Verdachtsproben um

"Vergehen" gegen Arzneimittelbestimmungen handelt, ist daher nicht zulässig. Weiters ist die Aus -

sagekraft einer bundesländerweisen Zuordnung auf Grund des häufigen Tierverkehrs über die Lan -

desgrenzen hinweg relativ gering.

 

Zu Frage 23:

In diesem Bereich wurden im Jahre 1999 wurden 37 Verdachtsproben von lebenden Tieren gezo -

gen. Eine Aufschlüsselung liegt nicht vor.

Zu Frage 24:

1999 wurde bei einem Kalb Dexamethason nachgewiesen. Darüber hinaus wurden keine illegalen

Stoffe nachgewiesen (siehe Veterinärjahresbericht 1999, Seite 20).

 

Zu Frage 25:

Verdachtsproben werden dann in einem Betrieb gezogen, wenn durch Hinweise aus der Schlacht -

tier - und Fleischuntersuchung oder durch sonstige Wahrnehmungen und Mitteilungen bzw. Infor -

mationen ein Verdacht gegeben ist.

 

Zu Fragen 26:

Ein "schockierender" EU - Inspektionsbericht 2000 (Veterinär) ist meinem Ressort nicht bekannt.

 

Möglicherweise ist der Bericht des Lebensmittel - und Veterinärinspektionsamtes der EU betreffend

die Kontrolle in Österreich vom 19. bis 23. Juni 2000 zur Beurteilung der durch die zuständige Be -

hörde durchgeführten Inspektion im Hinblick auf die Einhaltung der Nonnen für den Tierschutz in

Schweine - und Kälberhaltungsbetrieben, gemeint.

 

Für die in dem Bericht angesprochenen Materien sind auf Grund der verfassungsrechtlichen Kom -

petenzlage (Tierschutz) die Länder zuständig.

 

Zu Fragen 27:

 

Keine. Es ist meinem Ressort aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Mein Ressort

wird aber initiativ, damit im Rahmen einer Artikel  15 a - B - VG - Vereinbarung mit den Ländern ein -

heitliche Regelungen - zum Schutz von Nutztieren in der Landwirtschaft erreicht werden können.