2726/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.09.2001
Bundesminister
für Soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage des Abgeordneten Mag. Johann Maier und
Genossen betreffend "Veterinärjahresbericht 1999 - Ergebnisse der Rückstandskontroll -
verordnung; Schlachttier - und Fleischuntersuchungen - Konsequenzen, Nr. 2770/, wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Zahl der Einhufer, Rinder, Kälber, Schweine, Schafe, Ziegen, Puten, Hühner, Wildschweine,
Wiederkäuer, Hauskaninchen sowie sonstiges Geflügel ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle
(aufgeschlüsselt nach Bundesländern):
Tierart
|
Zahl |
Einhufer |
7 |
Rinder |
4.209 |
Kälber |
329 |
Schafe |
498 |
Ziegen |
104 |
Schweine |
54.732 |
Wildschweine° |
59 |
Wildwiederkäuer° |
50 |
Puten |
755.100 |
Hühner |
99.706 |
sonst. Geflügel |
16 |
Hauskaninchen |
0 |
° aus
Fleischproduktionsgattern
Tierart |
Zahl
|
Einhufer |
93 |
Rinder |
41.954 |
Kälber |
14.254 |
Schafe |
8.310 |
Ziegen |
230 |
Schweine |
176.291 |
Wildschweine° |
13 |
Wildwiederkäuer° |
263 |
Puten |
828.335 |
Hühner |
10.549.394 |
sonst. Geflügel |
0 |
Hauskaninchen |
0 |
° aus Fleischproduktionsgattern
Tierart |
Zahl
|
Einhufer |
24 |
Rinder |
127.877 |
Kälber |
13.957 |
Schafe |
17.194 |
Ziegen |
1.571 |
Schweine |
1.268.417 |
Wildschweine ° |
30 |
Wildwiederkäuer° |
365 |
Puten |
159.485 |
Hühner |
17.763.331 |
sonst. Geflügel |
82 |
Hauskaninchen |
3.795 |
°aus
Fleischproduktionsgattern
Tierart
|
Zahl |
Einhufer |
327 |
Rinder |
217.264 |
Kälber |
28.57 |
Schafe |
14.215 |
Ziegen |
976 |
Schweine |
2.148.028 |
Wildschweine° |
633 |
Wildwiederkäuer° |
729 |
Puten |
852 |
Hühner |
9.458.719 |
sonst. Geflügel |
36 |
Hauskaninchen |
12 |
° aus Fleischproduktionsgattern
Tierart |
Zahl
|
Einhufer |
126 |
Rinder |
61.712 |
Kälber |
9.527 |
Schafe |
7.972 |
Ziegen |
171 |
Schweine |
35.537 |
Wildschweine° |
169 |
Wildwiederkäuer° |
79 |
Puten |
0 |
Hühner |
0 |
sonst. Geflügel |
0 |
Hauskaninchen |
3 |
°aus
Fleischproduktionsgattern
Tierart |
Zahl
|
Einhufer |
376 |
Rinder |
87.793 |
Kälber |
13.863 |
Schafe |
11.815 |
Ziegen |
861 |
Schweine |
1.552.911 |
Wildschweine° |
58 |
Wildwiederkäuer° |
1.033 |
Puten |
1.738 |
Hühner |
17.231.307 |
sonst. Geflügel |
61 |
Hauskaninchen |
790 |
°aus Fleischproduktionsgattern
Tierart
|
Zahl |
Einhufer |
297 |
Rinder |
11.744 |
Kälber |
15.082 |
Schafe |
12.915 |
Ziegen |
38 |
Schweine |
24.593 |
Wildschweine° |
3 |
Wildwiederkäuer° |
10 |
Puten |
2 |
Hühner |
0 |
sonst. Geflügel |
0 |
Hauskaninchen |
104 |
°aus
Fleischproduktionsgattern
Tierart
|
Zahl |
Einhufer |
128 |
Rinder |
8.879 |
Kälber |
11.103 |
Schafe |
4.886 |
Ziegen |
233 |
Schweine |
35.392 |
Wildschweine° |
3 |
Wildwiederkäuer° |
60 |
Puten |
295 |
Hühner |
0 |
sonst. Geflügel |
0 |
Hauskaninchen |
0 |
° aus Fleischproduktionsgattern
Tierart
|
Zahl |
Einhufer |
1 |
Rinder |
61 |
Kälber |
184 |
Schafe |
28 |
Ziegen |
7 |
Schweine |
1.105 |
Wildschweine° |
0 |
Wildwiederkäuer° |
0 |
Puten |
0 |
Hühner |
0 |
sonst. Geflügel |
0 |
Hauskaninchen |
0 |
°) aus
Fleischproduktionsgattern
Eine weitere Aufschlüsselung nach Schlachthöfen ist auf Grund des vorliegenden Datenmaterials
nicht möglich.
Zu den Fragen 2 und 3:
Hier liegen meinem Ressort keine Daten vor. Gleiches gilt für die Stichproben bezüglich der Rück -
standskontrollen.
Zu Frage 4:
Die Detailergebnisse sind der Tabelle 37 des Veterinärjahresberichts 1999, aufgeschlüsselt nach
Tierarten und Rückstandsgruppen, sowie den Seiten 17 bis 20 zu entnehmen.
Zu den Fragen 5 und 6:
Die durch die Richtlinie 96/23/EG und Entscheidung 97/747/EG geregelten Kontrollen wurden
durchgeführt.
Die dort vorgeschriebenen Mindestzahlen werden im österreichischen Rückstandsplan immer über -
schritten. Entsprechend der Vorgabe der Richtlinie 96/237EG erfolgt die Berechnung der Anzahl
der zu entnehmenden Proben auf Basis der Schlachtzahlen des Vorjahres.
Das Prozentverhältnis der Rückstandskontrolle zur tatsächlichen Anzahl geschlachteter Tiere ist in
der Richtlinie 96/23/EG exakt geregelt.
Zu Frage 7:
Die Aufschlüsselung der Rückstandsproben bei den einzelnen Bundesländern erfolgt entsprechend
den Schlachtzahlen der einzelnen Bundesländer. In welchen Schlachthöfen die Proben gezogen
werden, entscheidet jedes Bundesland selbst.
Zu Frage 8:
Ja.
Zu den Fragen 9 und 10:
Die angesprochenen Fragen liegen nicht im Aufgabenbereich des Bundesministerium für soziale
Sicherheit und
Generationen.
Zu den Fragen 11 bis 13:
Auf Grund der aktuellen Ereignisse werden Anpassungen in der Gewichtung der Substanzen. die zu
untersuchen sind (auch Erhöhung der Probenzahlen in bestimmten Bereichen), im Rahmen der
Vorgaben der Richtlinie 96/23/EG durchgeführt.
Zu Frage 14:
Zugelassen sind die Bundesanstalten für veterinärmedizinische Untersuchungen in Mödling, Linz,
Graz und Innsbruck
die Veterinärmedizinische Universität,
die Landesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen in Ehrental,
die Lebensmitteluntersuchungsanstalt der Gemeinde Wien,
das Schlachthoflabor der Stadt Salzburg und
das Schlachthoflabor der Stadt St. Pölten
Zu Frage 15:
Die Bundesanstalt Mödling führt den Hauptteil der gesamtösterreichischen Rückstandsuntersu -
chungen (Screening - und Bestätigungsuntersuchungen) durch. Für ihren Regionalbereich führt diese
Bundesanstalt auch die Hemmstofftests und die Chloramphenicolanalytik durch.
Die veterinärmedizinischen Bundesanstalten Linz, Graz und Innsbruck sowie die Landesanstalt Eh -
rental, die Lebensmitteluntersuchungsanstalt Wien das Schlachthoflabor St. Pölten und das
Schlachthoflabor Salzburg führen ausschließlich den Hemmstofftest und den Chloramphenicol -
nachweis für ihren Regionalbereich durch.
Zu Frage 16:
Die untauglichen Teile werden je nach dem Grund der Untauglichkeit in einer Tierkörperverwer -
tungsanstalt unschädlich beseitigt oder als Rohstoff für die Heimtierfutterherstellung verwendet.
Zu Frage 17:
Die Herkunftsbetriebe der beanstandeten Tiere werden einer Revision durch den Amtstierarzt unter -
zogen.
Der Tierbestand wird bis zur Abklärung der Ursache gesperrt. Tiere, denen verbotene Substanzen
verabreicht wurden, werden getötet und unschädlich beseitigt. Die Tiere mit Rückständen erlaubter
Substanzen dürfen nach Ablauf der Wartezeit geschlachtet werden.
Unabhängig davon erfolgt bei der Feststellung von Vergehen nach dem Arzneimittelgesetz, Tierärz -
tegesetz, Arzneiwareneinfuhrgesetz, Rezeptpflichtgesetz, Lebensmittelgesetz oder Fleischuntersu -
chungsgesetz eine Anzeige an die zuständige Behörde.
Zu Frage 18:
Eine sofortige Meldung ist bereits jetzt erforderlich, wenn der Grund der Untauglicherklärung eine
Tierseuche, eine Zoonose oder das Vorhandensein von verbotenen Rückständen ist. In allen weite -
ren Fällen genügt aus Gründen einer sparsamen Verwaltung eine monatliche Meldung.
Zu Frage 19:
Die Aufteilung der Proben erfolgt nach dem von der EU Richtlinie 96/23/EG vorgegebenen Schlüs -
sel. Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Frage 5.
Zu den Fragen 20 und 21:
Die Kontrolle hat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ohne Ankündigung zu erfolgen.
Zu Frage 22:
Die Zahlen liegen ausgewertet nur für Gesamtösterreich vor. Anzumerken ist dabei, dass bei diesen
Verdachtsproben auch alle bakteriologischen Untersuchungen im Rahmen der Schlachttier - und
Fleischuntersuchungen erfasst sind. Der Rückschluss, das es sich bei allen Verdachtsproben um
"Vergehen" gegen Arzneimittelbestimmungen handelt, ist daher nicht zulässig. Weiters ist die Aus -
sagekraft einer bundesländerweisen Zuordnung auf Grund des häufigen Tierverkehrs über die Lan -
desgrenzen hinweg relativ gering.
Zu Frage 23:
In diesem Bereich wurden im Jahre 1999 wurden 37 Verdachtsproben von lebenden Tieren gezo -
gen. Eine
Aufschlüsselung liegt nicht vor.
Zu Frage 24:
1999 wurde bei einem Kalb Dexamethason nachgewiesen. Darüber hinaus wurden keine illegalen
Stoffe nachgewiesen (siehe Veterinärjahresbericht 1999, Seite 20).
Zu Frage 25:
Verdachtsproben werden dann in einem Betrieb gezogen, wenn durch Hinweise aus der Schlacht -
tier - und Fleischuntersuchung oder durch sonstige Wahrnehmungen und Mitteilungen bzw. Infor -
mationen ein Verdacht gegeben ist.
Zu Fragen 26:
Ein "schockierender" EU - Inspektionsbericht 2000 (Veterinär) ist meinem Ressort nicht bekannt.
Möglicherweise ist der Bericht des Lebensmittel - und Veterinärinspektionsamtes der EU betreffend
die Kontrolle in Österreich vom 19. bis 23. Juni 2000 zur Beurteilung der durch die zuständige Be -
hörde durchgeführten Inspektion im Hinblick auf die Einhaltung der Nonnen für den Tierschutz in
Schweine - und Kälberhaltungsbetrieben, gemeint.
Für die in dem Bericht angesprochenen Materien sind auf Grund der verfassungsrechtlichen Kom -
petenzlage (Tierschutz) die Länder zuständig.
Zu Fragen 27:
Keine. Es ist meinem Ressort aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Mein Ressort
wird aber initiativ, damit im Rahmen einer Artikel 15 a - B - VG - Vereinbarung mit den Ländern ein -
heitliche Regelungen - zum Schutz von Nutztieren in der Landwirtschaft erreicht werden können.