2727/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.09.2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage des
Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen Nr. 2773/J, wie folgt:
Frage 1:
Im Jahr 2000 wurden von den Lebensmittelaufsichtsorganen der Länder 150.123
Betriebsrevisionen durchgeführt. Nachstehend die Aufschlüsselung nach Bundes -
ländern:
Bundesland |
Zahl der Revisionen |
Burgenland |
3.290 |
Kärnten |
14.886 |
Niederösterreich |
20.090 |
Oberösterreich |
18.115 |
Salzburg |
7.401 |
Steiermark |
44.092 |
Tirol |
6.751 |
Vorarlberg |
3.794 |
Wien |
31.704 |
Summe |
150.123 |
Fragen 2 bis 5:
Die Anzahl der von den Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung im Jahr 2000
bearbeiteten Proben ist nachstehender Tabelle zu entnehmen:
|
Amtliche Proben |
Private Proben |
Summe |
Private Proben Einnahmen |
Bundesanstalt für Lebens - mitteluntersuchung und - forschung in Wien |
12.477 |
3.448 |
15.925 |
7.523.142,94 |
Bundesanstalt für Lebens - mitteluntersuchung in: |
|
|
|
|
Graz |
4.466 |
850 |
5.316 |
1.851.392,49 |
Innsbruck |
3.138 |
2.491 |
5.629 |
3.234.604,14 |
Linz |
5.661 |
1.120 |
6.781 |
2.553.922,35 |
Salzburg |
2.275 |
1.126 |
3.401 |
1.738.016,52 |
Summe: |
28.017 |
9.035 |
37.052 |
16.901.078,44 |
Darüber hinaus wurden von den Lebensmitteluntersuchungsanstalten der Bundes -
länder Kärnten, Vorarlberg und Wien Proben in nachstehendem Umfang untersucht:
Jahr |
amtliche Proben |
private Proben |
Summe |
2000 |
12.473 |
4.364 |
16.837 |
In wie vielen Betrieben im Jahr 2000 Proben entnommen wurden, kann mit den von
den Bundesländern vorgelegten Daten nicht beantwortet werden.
Frage 6:
Informationen über Strafen bzw. sonstige Sanktionen liegen meinem Ressort nicht
vor.
Fragen 7 und 8:
Die Zahl der verhängten Organmandate und der erfolgten Anzeigen ist der nachste -
henden Tabelle zu entnehmen:
|
Anzeigen an |
Anzeigen bei |
|
|
Staatsanwaltschaften |
Verwaltungsbehörden |
Organmandate |
Burgenland |
105 |
124 |
0 |
Kärnten |
291 |
460 |
159 |
Niederösterreich |
343 |
555 |
1 |
Oberösterreich |
268 |
990 |
38 |
Salzburg |
240 |
248 |
54 |
Steiermark |
337 |
432 |
0 |
Tirol |
234 |
503 |
443 |
Vorarlberg |
90 |
182 |
0 |
Wien |
2.657 |
2.669 |
5.272 |
Summe |
4.565 |
6.163 |
5.967 |
Fragen 9 bis 12:
Informationen über die Anzahl der in erster Instanz rechtskräftig abgeschlossenen, in
erster Instanz durch Einstellung abgeschlossenen bzw. infolge der Einstellung durch
einen Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) abgeschlossenen Verwaltungsstraf -
verfahren liegen meinem Ressort nicht vor. Hinsichtlich der Einnahmen aus Organ -
mandaten bzw. Straferkenntnissen wird auf § 15 VStG verwiesen.
Frage 13:
Dazu verweise ich auf die in der Tabelle der Beantwortung zu den Fragen 7 und 8
aufgeschlüsselten Daten; weitere Informationen liegen meinem Ressort nicht vor.
Fragen 14 bis 18:
Der fachliche Tätigkeitsbericht betreffend die Lebensmittelaufsicht der Länder und
die staatlichen Lebensmitteluntersuchungsanstalten wird im „Sozialbericht“ des Bun -
desministeriums für soziale Sicherheit und Generationen veröffentlicht, der auch dort
erhältlich ist.
Darüber hinaus sind die Kontrollergebnisse der Lebensmittelaufsichtsbehörden im
Internet unter der Adresse
www.gesundheit.bmsg.gv.at abrufbar.
Frage 19:
Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten im Jahr 2000 in Vollbeschäftigtenäqui -
valenten:
Bundesanstalt für Lebensmitteluntersu - chung und - forschung in Wien |
111,375 |
Bundesanstalt für Lebensmitteluntersu - chung in Linz |
26,625 |
Bundesanstalt für Lebensmitteluntersu - chung in Graz |
31,500 |
Bundesanstalt für Lebensmitteluntersu - chung in Salzburg |
9,500 |
Bundesanstalt für Lebensmitteluntersu - chung in Innsbruck |
31,000 |
Summe |
210,000 |
Frage 20:
Anzahl der Beschäftigten zum 1. Juli 2001 in Vollbeschäftigtenäquivalenten:
Bundesanstalt für Lebensmitteluntersu - chung und - forschung in Wien |
102,250 |
Bundesanstalt für Lebensmitteluntersu - chung in Linz |
24,290 |
Bundesanstalt für Lebensmitteluntersu - chung in Graz |
29,750 |
Bundesanstalt für Lebensmitteluntersu - chung in Salzburg |
9,170 |
Bundesanstalt für Lebensmitteluntersu - chun in Innsbruck |
27,000 |
Summe |
192,460 |
Frage 21:
Die Personalkosten für den gesamten Planstellenbereich der Lebensmitteluntersu -
chungsanstalten betrugen im Jahre 2000 ATS 110,339.795,30. Aus verrechnungs -
technischen Gründen können die Personalkosten den einzelnen Lebensmittelunter -
suchungsanstalten nicht zugeordnet werden.
Frage 22:
Im Jahr 2000 wurden 6 Planstellen und bis einschließlich 1. Juli 2001 5 Planstellen
nicht nachbesetzt. Des weiteren wurden 6 Planstellen für Lehrlinge nicht nachbe -
setzt.
Frage 23:
Eine Nachbesetzung der durch Pensionierungen frei werdenden Planstellen ist nur in
Ausnahmefällen vorgesehen.
Frage 24:
Dazu verweise ich auf den Ministerratsbeschluss vom 21. Juni 2000 betreffend die
Aufnahmepolitik für die Jahre 2000 bis 2003.
Frage 25:
Die Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung haben im Jahr 2000 37.052 amt -
liche und private Proben untersucht. Die Einnahmen aus privaten Proben betrugen
ATS 16.901.078,44, die Ausgaben für Anlagen und Aufwendungen betrugen
ATS 44.877.598,84 und die Personalkosten betrugen ATS 110.339.795,30.
Der Aufwand für die jeweiligen Untersuchungen ist höchst unterschiedlich und reicht
beispielsweise von der einfachen organoleptischen Prüfung bis zu äußerst aufwen -
digen chemischen Bestimmungen. Darüber hinaus werden spezielle Untersuchun -
gen nicht an allen Bundesanstalten durchgeführt.
Ein (fiktiver) Betrag für die durchschnittlichen Probenkosten bietet daher keinen Aus -
sagewert.
Fragen 26 bis 30:
Mit Beschluss der Bundesregierung wurde dem Nationalrat die Regierungsvorlage
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Österreichische Agentur für Ernährungssi -
cherheit und das Bundesamt für Ernährungssicherheit eingerichtet werden (Ernäh -
rungssicherheitsgesetz), zugeleitet. Die Bundesanstalten für Lebensmitteluntersu -
chung sollen in diese Ernährungsagentur integriert werden. Die Agentur hat im we -
sentlichen die Aufgabe einer wirksamen und effizienten Evaluierung und Bewertung
der Ernährungssicherheit sowie den Schutz der Gesundheit von Menschen, Tieren
und Pflanzen. Die Agentur soll mit 1.
Jänner 2002 ihre Tätigkeit aufnehmen.
Zu den Kommissionsvorgaben im Weißbuch für Lebensmittelsicherheit bzw. zur ge -
planten "Europäischen Lebensmittelbehörde" sowie zur zitierten Empfehlung des
Rechnungshofes sehe ich keinen Widerspruch.
Fragen 31 und 32:
Derzeit sind im Bereich der Lebensmitteluntersuchungen des Bundes keine einnah -
mewirksamen Maßnahmen geplant.
Fragen 33 bis 35:
Es ist beabsichtigt, den Revisions - und Probenpian gemäß § 36 Abs. 1 LMG 1975
auch für das Jahr 2002 in seinem derzeitigen Umfang zu erhalten.
Fragen 36 bis 38:
Nach derzeitigem Wissensstand wird die Möglichkeit, private Laboratorien zur Unter -
suchung amtlicher Proben heranzuziehen, in 4 Mitgliedstaaten in unterschiedlichem
Umfang genützt.
Die Privatisierung eines amtlichen Labors ist nur in einem Fall aus Deutschland be -
kannt (Chemisches Untersuchungsamt Berlin).
Frage 39:
Die Anzahl der Aufsichtsorgane gemäß § 35 Abs.2 lit.b LMG 1975 ist der folgenden
Tabelle zu entnehmen:
Bundesland |
Land |
Magistrate |
Gesamt |
Burgenland |
6 |
|
6 |
Kärnten |
10 |
10 |
20 |
Niederösterreich |
15 |
10 |
25 |
Oberösterreich |
26 |
12 |
38 |
Salzburg |
7 |
5 |
12 |
Steiermark |
14 |
7 |
21 |
Tirol |
10 |
3 |
13 |
Vorarlberg |
9 |
|
9 |
Wien |
81 |
|
81 |
Summe |
178 |
47 |
225 |
Frage 40:
In Österreich wurden im Jahr 2000 4,9 amtliche Proben pro 1000 Einwohner gezo -
gen. Die diesbezüglichen statistischen Werte für anderen EU - Mitgliedsstaaten liegen
nicht vor.
Frage 41:
Der amtliche Revisions - und Probenplan sieht für 2001 43.000 Probennahmen vor;
dies entspricht 5,3 amtlichen Proben pro 1000 Einwohner.
Frage 42:
Das Lebensmittelgesetz sieht einen Strafrahmen vor, der als ausreichend angese -
hen werden kann. Entscheidend sind jedoch nicht die im LMG 1975 festgesetzten
Hächststrafen, sondern die Ausschöpfung des Strafrahmens durch die zuständigen
Strafbehörden.
Fragen 43 und 44:
Der Revisions - und Probenplan gemäß § 36 Abs.1 LMG 1975 enthält folgende Re -
gelung:
„Ergänzend zu den in Beilage 6 angegebenen Werten wurden bis 1996 in einer ei -
genen Tabelle die Anteile ausländischer Waren vorgeschrieben. lnfolge des Beitritts
Österreichs zur EU und aufgrund der Tatsache, dass diese tabellarischen Vorgaben
den Aufsichtsorganen bei der Probenziehung zu wenig Flexibilität einräumten, wurde
diese Tabelle in den letzten Jahren nicht mehr in den Probenplan aufgenommen.
Der Landeshauptmann hat jedoch dafür Sorge zu tragen, dass der Anteil der von
den Aufsichtsorganen zu ziehenden Proben nichtösterreichischer Herkunft dem tat -
sächlichen Warenangebot angepasst ist und bei der Probenziehung prozentuell ent -
sprechend berücksichtigt wird.... Das Schwergewicht der Probenziehungen bei Ver -
dacht auf Verfälschung ist auf Erzeuger und Importeure zu legen, um Mehrfachun -
tersuchungen zu vermeiden und auf eine verstärkte Sorgfaltspflicht dieser Betriebe
hinzuwirken. Im Einzelhandel sind insbesondere jene Proben zu ziehen, bei denen
vor allem der Verdacht auf Gesundheitsschädlichkeit oder Verdorbenheit besteht.“
Speziellen Erfordernissen der Lebensmittelkontrolle - auch in Bezug auf Waren aus
Drittländern - wird im Verdachtsfall und bei konkreten Anlässen durch Schwerpunk -
taktionen mit gezielten Probenziehungen zusätzlich zu den Probenziehungen gemäß
Revisions- und Probenplan Rechnung getragen. Die Untersuchung und Begutach -
tung der Proben wird von den staatlichen Lebensmitteluntersuchungsanstalten
durchgeführt.
Die Anzahl der Proben ausländischer Waren ist der nachstehenden Tabelle zu ent -
nehmen:
|
1997 |
1998 |
1999 |
2000 |
Burgenland |
355 |
269 |
333 |
267 |
Kärnten |
179 |
183 |
366 |
505 |
Niederösterreich |
938 |
909 |
1.126 |
946 |
Oberösterreich |
1.683 |
1.334 |
1.981 |
2.077 |
Salzburg |
326 |
630 |
789 |
365 |
Steiermark |
786 |
759 |
895 |
658 |
Tirol |
731 |
880 |
1.161 |
1.095 |
Vorarlberg |
138 |
147 |
145 |
487 |
Wien |
4.910 |
2.227 |
3.255 |
5.852 |
Summe |
10.046 |
7.338 |
10.051 |
12.252 |
Frage 45:
Nachstehend angeführte Maßnahmen dienen der Koordination der Aufgabenberei -
che der Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung und der Lebensmittelaufsicht
der Länder:
Gemäß § 36 Abs. 1 LMG 1975 werden jährlich unter dem Gesichtspunkt einer lük -
kenlosen Kontrolle jeweils für das folgende Kalenderjahr Richtlinien über die Vollzie -
hung der Überwachung des Verkehrs mit den durch dieses Bundesgesetz erfassten
Waren (Revisions - und Probenplan) erlassen.
Es werden monatlich nationale Schwerpunktaktionen durchgeführt, welche am Jah -
resanfang nach Rücksprache mit der Lebensmittelaufsicht und den Bundesanstalten
festgelegt werden.
Darüber hinaus koordiniert mein Ressort europaweite Schwerpunktaktionen im
Rahmen des Schnellwarnsystems (RASFF).
Laufend erfolgt die Koordination der durchzuführenden Monitoring - Programme.
Es finden regelmäßig Tagungen der leitenden Beamten der Lebensmittelaufsicht
bzw. der Anstaltsleiter und deren Stellvertreter/innen statt, bei denen anfallende Pro -
bleme bei der Kontrolle und Untersuchung zur Sprache gebracht werden.
Zur Lösung komplexer Themenbereiche werden spezielle Arbeitsgruppen gebildet, in
denen Vertreter der Bundesanstalten, der Lebensmittelaufsicht der Länder und des
Ministeriums zusammenarbeiten. Derzeit sind folgende Arbeitsgruppen tätig:
- Codexunterkommission "Lebensminelaufsicht" (Erarbeitung von Leitlinien für die
Kontrollpraxis)
- Arbeitsgruppe „Warengruppen“ (Neugestaltung des Probenplanes im Hinblick auf
das EDV - Programm der Lebensmittelaufsicht)
- Arbeitsgruppe "Betriebsartenkatalog" (Neugestaltung des Revisionsplanes im
Hinblick auf das EDV - Programm der Lebensmittelaufsicht)
- Arbeitsgruppe "Lebensmittelhygiene" (Erarbeitung von Leitlinien und Checklisten
für HACCP - Kontrollen)
Darüber hinaus hält mein Ministerium unmittelbaren Kontakt zu den Bundesanstalten
für Lebensmitteluntersuchung und den Lebensmittelaufsichtsorganen der Länder.