2729/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.09.2001

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -

geordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde, betreffend Weiterführung

der Psychiatriereform, Nr. 2787/J, wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:

 

Die im Österreichischen Krankenanstalten -  und Großgeräteplan (ÖKAP/GGP) zwi -

schen dem Bund und den Bundesländern vereinbarte Dezentralisierung der auge -

meinpsychiatrischen Versorgung und deren Integration in die Regelversorgung wur -

de im ÖKAP/GGP 2001 weitergeführt bzw. aktualisiert. Neue dezentrale Fachabtei -

lungen für Psychiatrie sind erfreulicherweise bereits entstanden bzw. im Entstehen

begriffen.

 

Die Erfahrungen mit den kleinen dezentralen Abteilungen sind bisher durchwegs po -

sitiv. So zeigt sich, dass auch in kleinen Abteilungen Vollversorgung möglich ist,

dass aufgrund der Wohnortnähe die Rate der Aufnahmen nach dem Unterbrin -

gungsgesetz zurückgeht und dass die Inanspruchnahmerate steigt, weil psychisch

erkrankte Personen besser erreicht werden können. Darüber hinaus ist die Ver -

netzung mit außerstationären Versorgungsangeboten einfacher zu bewerkstelligen.

Schließlich führt auch die gegenseitige Konsiliarversorgung von psychiatrischen und

internen Abteilungen zu einer Verbesserung der Versorgung vor allem der geron -

topsychiatrischen Patientinnen.

 

Bund und Länder sind im Rahmen der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B - VG über

die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzie -

rung auch übereingekommen, bis spätestens 31.12.2001 verbindliche Strukturquali -

tätskriterien für dezentrale Fachabteilungen für Psychiatrie als Richtlinien der Struk -

turkommission zu erlassen.

Betreffend ambulante und komplementäre Einrichtungen und Dienste für die psychi -

atrische Versorgung haben Bund und Länder im Rahmen des Psychiatrieplanes im

ÖKAP/GGP festgelegt, dass eine Zielvereinbarung zum flächendeckenden Ausbau

von Komplementäreinrichtungen unter Einbeziehung des stationären Bereiches an -

zustreben ist.

 

Die Situation im Bereich der intra -  und der extramuralen psychiatrischen Versorgung

und die diesbezüglichen Entwicklungen werden im Auftrag der Strukturkommission

laufend beobachtet und evaluiert. Gemäß dem aktuellen Stand wurden bisher in drei

Bundesländern psychiatrische Versorgungsregionen durch entsprechende Beschlüs -

se der Landesregierungen definiert. In Niederösterreich sind derzeit Arbeiten zur

Evaluierung der Planung im Gange. In allen anderen Bundesländern gibt es entspre -

chende Vorarbeiten. In einigen Bundesländern wurde die Funktion der Psychiatrie -

koordination (in einem Bundesland darüber hinaus auch ein Psychiatriebeirat) ein -

geführt.

 

In nahezu allen Bundesländern haben sich entsprechend der geplanten Regionali -

sierung der Versorgung auch regionale Zentren der ambulanten Versorgung ent -

wickelt. In den Zentren wird ein Grundangebot an ambulanter und nachgehender Be -

ratung und Betreuung, zum Teil auch Tagesstrukturen, zur Verfügung gestellt. Auch

die Wohnbetreuung wird, sofern sie unter derselben Trägerschaft steht, von hier aus

organisiert. Somit ist eine Grundstruktur vorhanden, deren Ressourcen für eine sys -

tematische bedarfs -  und bedürfnisorientierte Weiterentwicklung genutzt werden kön -

nen.

 

Entsprechend dem Psychiatrieplan im ÖKAP/GGP hat ein umfassendes Leistungs -

angebot, bestehend aus stationären, semistationären, ambulanten und komplemen -

tären Einrichtungen und Diensten, jedenfalls die Bereiche psychosoziale Dienste,

Wohnen, Arbeit, Tagesstruktur und ambulant versorgungswirksame FachärztInnen

für Psychiatrie zu umfassen. Derzeit ist ein derart umfassendes Leistungsangebot im

Wesentlichen in den Regionen der Landeshauptstädte vorhanden. Entsprechend der

Vereinbarung zwischen Bund und Ländern im ÖKAP/GGP ist der Planungshorizont

für den Auf -  und Ausbau einer ausreichenden Anzahl dieser Einrichtungen und

Dienste das Jahr 2005.

 

Der Bund wird sich im Rahmen der oben zitierten Vereinbarung gemäß Art. 15a

B - VG für einen zügigen weiteren Ausbau der psychiatrischen Versorgung einsetzen

und dafür Sorge tragen, dass im Rahmen der Planungsarbeiten der Strukturkommis -

sion eine einheitliche Gestaltung der Planungen für alle Länder sowie die dafür not -

wendige einheitliche und über die Versorgungsbereiche miteinander vergleichbare

Dokumentation im Bereich der psychiatrischen Versorgung realisiert wird.

 

Parallel zum Bundespflegegeldgesetz wurde zwischen Bund und Ländern eine Ver -

einbarung über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebe -

dürftige Personen (Pflegevorsorgevereinbarung) abgeschlossen. Darin verpflichten

sich die Länder, für einen dezentralen, flächendeckenden Ausbau der ambulanten,

teilstationären und stationären (sozialen) Dienste zu sorgen.

In den von den Ländern erstellten Bedarfs -  und Entwicklungsplänen sind auch

Dienste und Einrichtungen für psychisch kranke und behinderte Menschen ent -

halten.

 

Der Stand der Umsetzung der Pflegevorsorgevereinbarung ist regelmäßig Gegen -

stand von Gesprächen zwischen dem Bund und den Ländern, z.B. im Arbeitskreis

für Pflegevorsorge, im Bundesbehindertenbeirat und bei der Landessozialreferen -

tenkonferenz.

 

Es ist auch geplant, den qualitativen und quantitativen Ausbau der sozialen Dienste

in Zusammenarbeit mit den Ländern zu evaluieren. Als Zeitpunkt für diese Evaluie -

rung werden die Jahre 2002/03 als sinnvoll angesehen.

 

Frage 4:

 

Die Schaffung eines „globalen Psychiatriebudgets“ fällt nicht in die Zuständigkeit des

Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen.

 

Frage 5:

 

Um den spezifischen Aufgaben und strukturellen Rahmenbedingungen von psychia -

trischen Abteilungen im LKF - System Rechnung zu tragen, wurden die Bewertungen

von psychiatrischen Leistungen und Behandlungen bereits seit der Einführung des

LKF - Systems in Länderarbeitskreisen unter Beiziehung von Expertinnen laufend

evaluiert und angepasst.

 

So wurden für die Kinder -  und Jugendneuropsychiatrie spezielle medizinische Ein -

zelleistungen sowie spezielle Funktionseinheiten definiert, die eine adäquate Lei -

stungsdokumentation und Bewertung för diese Abteilungen ermöglichen.

 

Es wurden auch für die anderen Psychiatriebereiche spezielle medizinische Einzel -

leistungen entwickelt sowie abteilungsspezifische Leistungs -  und Diagnose -  

Fallgruppen mit darauf angepassten Bewertungen für die Abrechnung im LKF -

System eingeführt.

 

Es wurde eine Nachkalkulation aller Fallpauschalen durchgeführt, die ab dem LKF -

Modell 2002 als Grundlage für die Bewertung nach dem LKF - System herangezogen

werden. Damit wird auch die medizinische Entwicklung von Leistungen und Be -

handlungsformen berücksichtigt und eine aktualisierte Abrechnung gewährleistet.

Speziell für die Psychiatrie wurden darüber hinaus die Behandlungsformen

„Tagesklinische Behandlung in der Psychiatrie“ und „Tagesstrukturierende Behand -

lung in der Psychiatrie“ im LKF - Modell 2002 eingeführt und ab 1.1.2002 gesondert

abgerechnet. Auch damit wird dem Konzept der Psychiatriereform Rechnung getra -

gen.

Durch die bereits bisher durchgeführten spezifischen Anpassungen der Bewertungen

von psychiatrischen Leistungen und Behandlungen im LKF - System wurde sicherge -

stellt, dass die Bewertungsrelationen über alle Fachrichtungen und Leistungen hin -

weg eine adäquate Abrechnung ermöglichen. Die laufende Beobachtung der weite -

ren Entwicklung ist auch zukünftig eine der Hauptaufgaben der LKF - Weiterentwick -

lung. In der Strukturkommission wurde daher auch Einvernehmen darüber erzielt, die

Bepunktungen von Fallpauschalen und speziellen Leistungsbereichen im Falle be -

trächtlicher Punkteveränderungen bzw. neuer Bepunktungsregelungen zu evaluieren

und allenfalls Änderungen bereits im Rahmen des LKF - Modells 2003 vorzunehmen.