2730/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.09.2001
BM für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde, betreffend Streichung der Mit -
versicherung, Nr. 2789/J, wie folgt:
Frage 1:
Im Rahmen der Arbeitsgruppe „Treffsicherheit“ wurde die Einführung eines Zusatz -
beitrages in der Krankenversicherung für mitversicherte Angehörige ohne Kinder mit
jährlich 850 Mio. S beziffert. Diese Zahl wurde vom Leiter des Arbeitskreises „Treff -
sicherheit“ bzw. gleichzeitig auch der entsprechenden Untergruppe, Prof. Mazal, auf
Basis von Schätzungen von Mitarbeitern des BMWA bekannt gegeben.
In weiterer Folge wurde dieser Wert in die finanziellen Erläuterungen des BMSG
übernommen, zumal jene Daten, die zwischenzeitlich seitens des BMSG und des
Hauptverbandes erhoben worden sind, nicht gegen eine derartige Annahme
gesprochen haben. Dies wären zum Einem die Mikrozensus - Erhebungen, die
ergeben haben, dass rund 46.000 nicht erwerbstätige Frauen im Alter zwischen
15 und 49 Jahren, die kein Kind haben oder noch kein Kind geboren haben, davon
betroffen sind. Diese Zahl wurde auf 70.000 betroffene Personen aufgestockt, in
dem auch die darüberliegenden Altersgruppen berücksichtigt wurden.
Auf Basis der durchschnittlichen Beitragsgrundlage von rund S 30.000. - pro ver -
sicherten Mann (der für diesen Zusatzbeitrag maßgeblichen Beitragsgrundlage)
ergab sich somit eine realistische
Einnahmenerwartung von 850 Mio. S.
Die endgültige Regelung sah sodann noch die Bereinigung von Härtefällen vor,
wobei Personen mit einem geringen Einkommen (unter dem Ausgleichszulagenricht -
satz) bzw. pflegende oder zu pflegende Personen der Pflegestufe 4 und darüber 1
ausgenommen worden sind. Dadurch reduzierte sich die Einnahmenerwartung auf
rund 800 Mio. S. Dabei wurde die Zahl der betroffenen Personen aufgrund der
Mikrozensusdaten sowie der Ausnahmebestimmungen auf rund 60.000 reduziert.
Im Zuge des kürzlich eingeführten Maßnahmen - Controllings im Bereich der
gesetzlichen Krankenversicherung haben die Krankenversicherungsträger den
Ertrag dieser Maßnahme nur mehr mit rund 420 Mio. S bewertet: dabei sind die
Träger bereits davon ausgegangen, dass ein Teil der Betroffenen die sich bietenden
Umgehungsmöglichkeiten nutzen wird. Bei Erstellung ihrer Voranschläge sind die
Träger noch von rund 41.000 Personen ausgegangen sowie von bereits
4.400 Personen, die die Möglichkeiten der freiwilligen Selbstversicherung nützen.
Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Zahl der betroffenen Personen in den
nunmehr bekannt gewordenen Beitragsvorschreibungen der Krankenversicherungs -
träger noch niedriger ist, als die oben genannten Werte: Nach telefonischen Er -
hebungen des BMSG gehen die gesetzlichen Krankenversicherungsträger derzeit
von rund 21.000 einzubeziehenden Personen aus. Diese Personen wurden aus rund
300.000 Fragebögen ermittelt, die die Krankenversicherungsträger in den Monaten
Jänner bis März ausgesandt bzw. ausgewertet haben. Aus den ausgewerteten
Rückläufen ergibt sich ein bisheriger erwarteter Mehrertrag von rund 235 Mio. S, der
aus der Einbeziehung von rund 21.000 Personen resultiert, dies allerdings unter
Berücksichtigung von bereits rund 8.000 Personen, die die Möglichkeit der frei -
willigen Selbstversicherung in Anspruch nehmen, woraus Mehreinnahmen von
zusätzlichen rund 16 Mio. S erwartet werden.
Allerdings ist davon auszugehen, dass dies noch nicht die endgültige Zahl der
betroffenen Personen sein dürfte. Zum Einem sind noch bei Personen, die zwar den
Fragebogen ausgefüllt haben, aber noch keine Beitragsvorschreibung erhalten
haben, die Einkommensverhältnisse in Bezug auf das Zutreffen der Ausnahme -
bestimmungen zu prüfen. Zum Anderen sind noch jene Personen zu prüfen, die auf
die Fragebogenaktion bislang noch nicht geantwortet haben.
Frage 2:
Dazu hat mir der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger eine
Tabelle übermittelt, auf die ich verweise.
Frage 3:
siehe Frage 2.
Frage 4:
Die Fragebögen wurden nicht an alle Versicherten ausgesandt, die irgendwann
einen mitversicherten Angehörigen hatten. Sie gingen nur an Personen, bei denen
die Mitversicherung eines Erwachsenen gespeichert war und keine Mitversicherung
eines Kindes vorgemerkt war.
Frage 5:
Da die Auswahl wie in Frage 4 dargestellt, so gezielt wie möglich erfolgte und
Wiederholungsläufe durchgeführt wurden, ist sichergestellt, dass durch diese Vor -
gangsweise alle relevanten Personen erfasst wurden. In jenen Fällen, wo es zu
einer Nachspeicherung von Angehörigen kommt, werden die Erhebungen zum Zeit -
punkt der Nachspeicherung eingeleitet.
Fragen 6 und 7:
siehe Frage 2.
Frage 8:
In den Fällen, in denen der Versicherte auf die Fragebögen nicht reagierte, wurde
von den meisten Trägern eine Urgenz durchgeführt. Erfolgte darauf keine Antwort
wurde der Zusatzbeitrag vorgeschrieben. Legte der Versicherte nachträglich einen
Fragebogen mit einem Ausnahmegrund und entsprechende Nachweise vor, wurde
bei den meisten Trägern der Zusatzbeitrag storniert oder gutgeschrieben.
Frage 9:
siehe Frage 2.
Frage 10:
Auch wenn die finanziellen Mehreinnahmen unter den Erwartungen geblieben sind,
hat diese Maßnahme zu mehr Beitragsgerechtigkeit in der Krankenversicherung
geführt.