2733/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.09.2001

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen Nr. 2795/J, wie folgt:

 

Frage 1:

 

Umfassende Details über die im Zuge der Ermittlungen beschlagnahmten Arznei -

mittel und Reinsubstanzen liegen dem Bundesministerium für Inneres vor. Mein

Ressort erhielt lediglich Listen beschlagnahmter Arzneimittel zur fachlichen Beur -

teilung. Generell kann gesagt werden, dass bei kontrollierten Bauernhöfen und

Mastbetrieben neben in Österreich nicht zugelassenen Tierarzneimitteln auch

Antibiotika in Reinsubstanz vorgefunden wurden (vor allem Oxytetracyclin und

Sulfonamide).

 

Diese Reinsubstanzen wurden in der Regel von (sowohl deutschen als auch

österreichischen) Tierärzten an die Landwirte abgegeben, um entweder in be -

triebseigenes Futter eingemischt oder über das Futter gestreut (sogenanntes

jop - dressing“) zu werden.

 

Frage 2:

 

Im Rahmen der Rückstandskontrollverordnung ist es den Behörden möglich, in

Räumlichkeiten und Flächen, die der Tierhaltung dienen, hinsichtlich des Vor -

handenseins von unerlaubten Substanzen Nachschau zu halten. Dies wird bei

Kontrollen in verdächtigen Betrieben und im Zuge anderer Betriebskontrollen

durchgeführt.

Zusätzlich zur Beschlagnahme solcher Produkte wurden von den Sicherheits -

behörden bzw. den Bezirksverwaltungsbehörden Anzeigen wegen Verstößen.

gegen das Lebensmittelgesetz, Arzneimittelgesetz, Arzneiwareneinfuhrgesetz,

Tierärztegesetz, Tierseuchengesetz, Rezeptpflichtgesetz und Fleischuntersu -

chungsgesetz erstattet.

 

Frage 3:

 

Gemäß § 59 Abs. 9 Arzneimittelgesetz ist die Abgabe von Arzneimitteln im Wege der

Selbstbedienung und im Versandhandel verboten. Eine solche Tat ist, soferne sie

nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist, gemäß § 83 Z 5 leg. cit. mit einer Verwal -

tungsstrafe bis zu ATS 50.000,-- und im Wiederholungsfalle bis zu ATS 100.000,--

zu bestrafen.

 

Frage 4:

 

Ein Experte meines Ressorts wurde fallweise von den Sicherheitsbehörden bei

einschlägigen Ermittlungen beigezogen.

 

Frage 5:

 

Die EU - Kommission wurde über die Ereignisse seit Anfang dieses Jahres um -

fassend informiert. Die Kontrollbehörde der Kommission (FVO) führte in der

Zeit vom 18. bis 22. Juni 2001 eine Inspektionsreise hinsichtlich Rückstands -

kontrolle in Österreich durch. Der offizielle Bericht hierüber liegt noch nicht vor.

 

Frage 6:

 

Eine Interpol - Veranstaltung wird sich im Herbst 2001 in Paris mit dieser Problematik

auseinandersetzen; eine Expertin meines Ressorts wird an dieser Veranstaltung teil -

nehmen.

 

Fragen 7 und 8:

 

Die Schwierigkeiten der innerstaatlichen Bekämpfung derartiger illegaler Praktiken

sind Gegenstand laufender Gespräche auf informeller Ebene. Da sich auf interna -

tionaler Ebene noch kein geeigneter Termin für eine umfassende Diskussion auf

politischer Ebene ergeben hat, finden diese Gespräche abseits der offiziellen

Treffen statt. Schriftliche Ergebnisse liegen nicht vor.