2738/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.09.2001
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2759/J - NR/2001 betreffend Begleitmaßnahmen
zur Einführung der Studienbeiträge, die die Abgeordneten Werner Amon, MBA und Kollegen
am 12. Juli 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Ab dem kommenden Studienjahr werden Studienbeihilfenbezieher die entrichteten Studien -
beiträge zur Gänze ersetzt bekommen. Weiters wird der Bezieherkreis der Studienbeihilfenbe -
zieher ausgeweitet. Es werden somit mehr Studierende als bisher eine Studienbeihilfe und einen
Studienzuschuss als Ersatz für die Entrichtung des Studienbeitrages erhalten. Weiters wurden die
Budgetmittel bei den Leistungsstipendien verdreifacht und die Voraussetzungen für den Bezug
eines Leistungsstipendiums dahingehend geändert, dass nunmehr nicht mehr nur aus Anlass
eines Studienabschlusses, sondern nach jedem Studienjahr bei ausgezeichneten Studienleistungen
ein Leistungsstipendium bezogen werden kann. Durch die angesprochenen Änderungen im
Bereich des Studienbeihilfensystems werden 12.500 Personen mehr in das Beihilfensystem ein -
bezogen. Schließlich werden ab kommendem Studienjahr als Erleichterung für die Entrichtung
der Studienbeiträge geförderte Studiendarlehen angeboten.
Ad 2.:
Das Modell sieht vor, dass für je S 5.000,-- an Studiendarlehen ein Zinszuschuss in der Höhe von
S 100,-- (d.s. 2 %) gewährt wird. Das Darlehen dient ausschließlich zur Finanzierung der
Studienbeiträge. Die Zinszuschüsse werden für längstens vierzehn Semester gewahrt. Soziale
Bedürftigkeit und günstiger
Studienerfolg sind für die geförderten Darlehen nicht
maßgeblich.
Die Kreditwürdigkeit und die Voraussetzungen für den Bezug eines geförderten Darlehens
werden von den Kreditinstituten geprüft.
Ad 3.:
Die Förderungsmaßnahme ist ein Angebot an die Studierenden. Es gibt eine offene Einladung an
sämtliche Kreditinstitute, an dieser Förderungsaktion teilzunehmen. Welche Kreditinstitute
konkret die Förderungszusage aufgreifen und an der Aktion mitwirken, kann aus heutiger Sicht
nicht beantwortet werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich jedenfalls die größeren
Kreditverbände an der Aktion beteiligen werden.
Ad 4. und 5.:
Siehe angeschlossene Tabelle (Beilage).
Ad 6.:
Es wurde ein Beratungsgremium aus internen und externen Experten eingerichtet, dem unter
anderem die Präsidenten der Österreichischen Rektorenkonferenz, der Österreichischen Akade-
mie der Wissenschaften sowie des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und
der (seit Juli 2001) Vorsitzende der Österreichischen Hochschülerschaft angehören.
Basis für die Vergabe waren die lehr - und studienrelevanten Positionen in den Budgetanträgen
der Universitäten 2001.
Der Auswahl wurden folgende Kriterien zu Grunde gelegt:
Die Vorhaben sollten
- noch 2001 umgesetzt werden können,
- Verbesserungen in der Studieneingangsphase bewirken,
- der Beschleunigung des Studiums dienen,
- die Serviceleistungen für Studierende verbessern und
- innovativen Charakter haben, insbesondere im Bereich der Informations - und Kommunika -
tionstechnologie.
Die ausgewählten Maßnahmen betreffen folgende Bereiche:
Bereich Betrag (in Mio. ATS)
Hörsaal - und Seminarraumausstattung, 111,000
Übungsräume und Studierendenarbeitsplätze
Verbesserungen im Bibliotheksbereich 36,200
(Erhöhung des Zeitschriftenbudgets, Internetangebote,
längere Öffnungszeiten, etc)
Modernisierung im Lehrveranstaltungsbereich 115,900
(neue Medien, computerunterstützter Unterricht,
Umstellung von Frontal - Lehrveranstaltungen zu
Gruppen - Lehrveranstaltungen, Ausstattung von Praktika, etc.)
Verbesserung der Serviceleistungen 150,900
(Internetservice, Anbindung von Studentenheimen an
das Uninetz, virtuelle Studienberatung, Prüfungsanmeldungen,
Lehrveranstaltungsverwaltung, Chipcards, etc.)
Ausstattung neuer bzw. vor kurzem eingerichteter 40,700
Studienrichtungen
Maßnahmen im Fremdsprachenbereich 11,900
(Ausbau von Sprachzentren, Sprachlabors)
sonstige Maßnahmen 33,400