2738/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.09.2001

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2759/J - NR/2001 betreffend Begleitmaßnahmen

zur Einführung der Studienbeiträge, die die Abgeordneten Werner Amon, MBA und Kollegen

am 12. Juli 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.:

Ab dem kommenden Studienjahr werden Studienbeihilfenbezieher die entrichteten Studien -

beiträge zur Gänze ersetzt bekommen. Weiters wird der Bezieherkreis der Studienbeihilfenbe -

zieher ausgeweitet. Es werden somit mehr Studierende als bisher eine Studienbeihilfe und einen

Studienzuschuss als Ersatz für die Entrichtung des Studienbeitrages erhalten. Weiters wurden die

Budgetmittel bei den Leistungsstipendien verdreifacht und die Voraussetzungen für den Bezug

eines Leistungsstipendiums dahingehend geändert, dass nunmehr nicht mehr nur aus Anlass

eines Studienabschlusses, sondern nach jedem Studienjahr bei ausgezeichneten Studienleistungen

ein Leistungsstipendium bezogen werden kann. Durch die angesprochenen Änderungen im

Bereich des Studienbeihilfensystems werden 12.500 Personen mehr in das Beihilfensystem ein -

bezogen. Schließlich werden ab kommendem Studienjahr als Erleichterung für die Entrichtung

der Studienbeiträge geförderte Studiendarlehen angeboten.

 

Ad 2.:

Das Modell sieht vor, dass für je S 5.000,-- an Studiendarlehen ein Zinszuschuss in der Höhe von

S 100,-- (d.s. 2 %) gewährt wird. Das Darlehen dient ausschließlich zur Finanzierung der

Studienbeiträge. Die Zinszuschüsse werden für längstens vierzehn Semester gewahrt. Soziale

Bedürftigkeit und günstiger Studienerfolg sind für die geförderten Darlehen nicht maßgeblich.

Die Kreditwürdigkeit und die Voraussetzungen für den Bezug eines geförderten Darlehens

werden von den Kreditinstituten geprüft.

 

Ad 3.:

Die Förderungsmaßnahme ist ein Angebot an die Studierenden. Es gibt eine offene Einladung an

sämtliche Kreditinstitute, an dieser Förderungsaktion teilzunehmen. Welche Kreditinstitute

konkret die Förderungszusage aufgreifen und an der Aktion mitwirken, kann aus heutiger Sicht

nicht beantwortet werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich jedenfalls die größeren

Kreditverbände an der Aktion beteiligen werden.

 

Ad 4. und 5.:

Siehe angeschlossene Tabelle (Beilage).

 

Ad 6.:

Es wurde ein Beratungsgremium aus internen und externen Experten eingerichtet, dem unter

anderem die Präsidenten der Österreichischen Rektorenkonferenz, der Österreichischen Akade-

mie der Wissenschaften sowie des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und

der (seit Juli 2001) Vorsitzende der Österreichischen Hochschülerschaft angehören.

Basis für die Vergabe waren die lehr -  und studienrelevanten Positionen in den Budgetanträgen

der Universitäten 2001.

 

Der Auswahl wurden folgende Kriterien zu Grunde gelegt:

Die Vorhaben sollten

 

- noch 2001 umgesetzt werden können,

- Verbesserungen in der Studieneingangsphase bewirken,

- der Beschleunigung des Studiums dienen,

- die Serviceleistungen für Studierende verbessern und

- innovativen Charakter haben, insbesondere im Bereich der Informations -  und Kommunika -

   tionstechnologie.

Die ausgewählten Maßnahmen betreffen folgende Bereiche:

 

Bereich                                                                                                               Betrag (in Mio. ATS)

Hörsaal -  und Seminarraumausstattung,                                                      111,000

Übungsräume und Studierendenarbeitsplätze

 

Verbesserungen im Bibliotheksbereich                                                         36,200

(Erhöhung des Zeitschriftenbudgets, Internetangebote,

längere Öffnungszeiten, etc)

 

Modernisierung im Lehrveranstaltungsbereich                                           115,900

(neue Medien, computerunterstützter Unterricht,

Umstellung von Frontal - Lehrveranstaltungen zu

Gruppen - Lehrveranstaltungen, Ausstattung von Praktika, etc.)

 

Verbesserung der Serviceleistungen                                                             150,900

(Internetservice, Anbindung von Studentenheimen an

das Uninetz, virtuelle Studienberatung, Prüfungsanmeldungen,

Lehrveranstaltungsverwaltung, Chipcards, etc.)

 

Ausstattung neuer bzw. vor kurzem eingerichteter                                     40,700

Studienrichtungen

 

Maßnahmen im Fremdsprachenbereich                                                         11,900

(Ausbau von Sprachzentren, Sprachlabors)

 

sonstige Maßnahmen                                                                                       33,400

 

Summe                                                                                                                500,000