2739/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.09.2001
Die Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum Nationalrat Peter Schieder und Genossen haben am 13. Juli 2001
unter der Nr. 2798/J - NR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -
fend Protestnoten wegen Verletzung des österreichischen Luftraumes gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ein Protest seitens des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten erfolgte in
Schriftform mittels Verbalnote in fünf Fällen, d.h. in jenen, die nicht bereits durch das BM
für Landesverteidigung auf direktem Wege durch Kontaktnahme mit dem BM für Verkehr,
Innovation und Technologie, den Militärattache‘s der betroffenen Botschaften bzw. der
Austrocontrol zufriedenstellend aufgeklärt werden konnten. In einem Fall erfolgte eine
telefonische Intervention. Im übrigen wird auf die Beantwortung der parlamentarischen
Anfrage Nr. 2797/J - NR/2001 durch den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung
verwiesen.
Zu Frage 2:
Es handelte sich um Belgien, die Vereinigten Arabischen Emirate, nicht identifizierte
NATO - Staaten, die Niederlande, und Italien (zweifach).
Zu Frage 3:
Seitens der Botschaften Belgiens, Italiens und der VAE erfolgten Entschuldigungen mittels
Verbalnote, seitens der Niederlande eine
mündliche Entschuldigung.
Zu Frage 4:
Aus völkerrechtlicher Sicht sind Proteste aus Gründen der Rechtswahrung geboten, um
künftige Verletzungen des österreichischen Luftraumes und somit der österreichischen
Souveränität hintanzuhalten. Ohne Protesterhebung würde der österreichische Luftraum
bald als freier Raum betrachtet werden, der in unkontrollierter Weise überflogen werden
kann - dies wäre nicht im Interesse der österreichischen Außen - und Sicherheitspolitik
und widerspräche auch der österreichischen Gesetzeslage.