2739/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.09.2001

 

Die Bundesministerin

für auswärtige Angelegenheiten

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Peter Schieder und Genossen haben am 13. Juli 2001

unter der Nr. 2798/J - NR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -

fend Protestnoten wegen Verletzung des österreichischen Luftraumes gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Ein Protest seitens des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten erfolgte in

Schriftform mittels Verbalnote in fünf Fällen, d.h. in jenen, die nicht bereits durch das BM

für Landesverteidigung auf direktem Wege durch Kontaktnahme mit dem BM für Verkehr,

Innovation und Technologie, den Militärattache‘s der betroffenen Botschaften bzw. der

Austrocontrol zufriedenstellend aufgeklärt werden konnten. In einem Fall erfolgte eine

telefonische Intervention. Im übrigen wird auf die Beantwortung der parlamentarischen

Anfrage Nr. 2797/J - NR/2001 durch den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung

verwiesen.

 

Zu Frage 2:

 

Es handelte sich um Belgien, die Vereinigten Arabischen Emirate, nicht identifizierte

NATO - Staaten, die Niederlande, und Italien (zweifach).

 

Zu Frage 3:

 

Seitens der Botschaften Belgiens, Italiens und der VAE erfolgten Entschuldigungen mittels

Verbalnote, seitens der Niederlande eine mündliche Entschuldigung.

Zu Frage 4:

 

Aus völkerrechtlicher Sicht sind Proteste aus Gründen der Rechtswahrung geboten, um

künftige Verletzungen des österreichischen Luftraumes und somit der österreichischen

Souveränität hintanzuhalten. Ohne Protesterhebung würde der österreichische Luftraum

bald als freier Raum betrachtet werden, der in unkontrollierter Weise überflogen werden

kann - dies wäre nicht im Interesse der österreichischen Außen - und Sicherheitspolitik

und widerspräche auch der österreichischen Gesetzeslage.