2744/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.09.2001
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Die Abgeordneten zum Nationalrat Schieder, Genossinnen und Genossen haben am
13. Juli 2001 unter der Nr. 2797/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -
fend "Einsatz von Abfangjägern" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zunächst weise ich die Behauptung, die Notwendigkeit des Ankaufes von Luftraumüberwa -
chungsflugzeugen wäre bisher nicht ausreichend begründet worden, entschieden zurück.
Tatsächlich wurde diese Frage, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt einer Teilnahme
Österreichs an einem künftigen Europäischen Sicherheitssystems, schon mehrfach ausführ -
lich erläutert. Im Besonderen verweise ich auf meinen umfassenden Bericht in der Sitzung
des Landesverteidigungsrates am 9. Juli 2001 zu diesem Thema.
Konkret wird die Luftraumüberwachung durch eine passive Komponente, das Luft -
raumüberwachungssystem "Goldhaube", und ein aktives Instrumentarium, das in einem ab -
gestuften Verfahren - von einfachen Rückfragen über offizielle Noten etc. - letztlich bis
zum Einsatz der Überwachungsflugzeuge reicht, sichergestellt. Die Wertigkeit dieser Kom -
ponenten ergibt sich durch ihr Zusammenwirken und die Glaubwürdigkeit des Gesamtsy -
stems, die sehr entscheidend auch von der Überprüfbarkeit und Sanktionierbarkeit von Zwi -
schenfällen durch den Einsatz von Luftraumüberwachungsflugzeugen abhängt.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Es wurden 1.125 Fälle von zunächst
unbekannten Luftfahrzeugen registriert.
Zu 2:
Auf Grund von erfolgreichen Rückfragen und Überprüfungen verbleiben 30 Fälle einflie -
gender Luftfahrzeuge, in denen Identifizierungsflüge von Draken durchgeführt wurden.
Hinzu kommen weitere 37 derartige Einsätze mit Saab 105.
Zu 3:
Es wurden 20 Identifizierungen mit Draken (und 28 mit Saab 105) durchgeführt. In den Üb -
rigen 19 Fällen sind Rückfrageergebnisse erst nach dem Start eingetroffen, sodass der Flug
in den meisten Fällen vorzeitig beendet werden konnte.
Zu 4:
Je nach den Umständen des Einzelfalles wurde das Bundesministerium für Verkehr, Inno -
vation und Technologie kontaktiert, über Austro - Control eine Sachverhaltsdarstellung ein -
geholt, der zuständige Militärattaché kontaktiert oder das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten informiert.
Zu 5:
Es war bis dato in keinem Fall erforderlich, diese Maßnahme zu ergreifen.
Zu 6:
Nach der Flugbetriebsordnung für die Luftraumüberwachung, die im Einklang mit interna -
tionalen Regeln festgelegt wurde, gibt der Pilot des führenden Abfangflugzeuges (Rotten -
führer) Warnschüsse parallel zur Flugrichtung des zu kontrollierenden Flugzeuges ab, wenn
ein nicht gemeldetes, ausländisches Militärluftfahrzeug eine Folge - oder Landeaufforderung
nicht befolgt. Darüber hinaus ist mit Ausnahme von Notwehr oder Nothilfe bei bewaffnetem
Angriff kein Einsatz der Bordwaffen freigegeben. Es versteht sich von selbst, dass diese
Vorgangsweise in einem Krisen - oder Einsatzfall eine entsprechende Verschärfung erfährt.
Zu 7:
Prinzipiell besteht die Gefahr von Luftraumverletzungen, denen nicht nachgegangen wird,
darin, dass die Glaubwürdigkeit der Sicherung des österreichischen Staatsgebietes verloren
geht. Da Österreich diesbezüglich bis dato glaubwürdige Anstrengungen unternommen hat,
konnten Schäden bzw. Nachteile im Sinne der Fragestellung vermieden werden. In diesem
Zusammenhang verweise ich auf den Sicherungseinsatz des österreichischen Bundesheeres
im Jahre 1991, bei der nur durch das unverzügliche Einschreiten von Abfangjägern weitere
Luftraumverletzungen vermieden werden konnten.
Zu 8:
Diese Frage kann in der gewünschten Differenzierung nicht beantwortet werden, weil die
jährlichen Kosten für den Einsatz des Draken nicht gesondert erfasst werden, sondern in
einer Vielzahl von Voranschlagposten des VA - Ansatzes 1/40108, welche alle Luftfahrzeuge
betreffen, enthalten sind.
Zu 9:
Hiezu hat das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aus völkerrechtlicher
Sicht folgende Stellungnahme abgegeben: „Die Frage der Souveränität eines Landes ist völ -
kerrechtlich von jener der Stärke seiner Streitkräfte unabhängig. Der Umstand, dass Irland
über keine Luftraumüberwachungsflugzeuge verfügt, ist daher für die Frage seiner Souverä -
nität nicht relevant, und es ist wie Österreich ein souveräner Staat. Dessen geopolitische La -
ge ist allerdings mit jener Österreichs nicht vergleichbar.“ Auf Grund der Tatsache, dass es
sich bei Irland bekanntlich um eine Insel im Atlantik handelt, wäre Österreich in geopoliti -
scher wie völkerrechtlicher Hinsicht außer mit der Schweiz mit Schweden und Finnland zu
vergleichen, wobei aber diese Staaten über ein weit höheres Potenzial an Jagdflugzeugen
(134, 120 bzw. 64 Stück) verfügen.
Zu 10:
Es handelte sich um Luftfahrzeuge aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien,
den Niederlanden, der Republik Jugoslawien, der Russischen Föderation, der Türkei, Saudi
Arabien, der Slowakei, Spanien, Ungarn und den USA.
Zu 11:
Im Westen und im Südosten des Bundesgebietes.