2748/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12-09-2001
BUNDESMINISTERIUM
VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2721/J - NR/01 betreffend Vergabe von
Projekten, die die Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde am 12. Juli 2001
an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 13:
Welche Projekte und Aufträge im Bereich der Gesetzwerdung beziehungsweise
Gesetzesvorbereitung wurde in Ihrem Ministerium (inklusive Staatssekretariat, bitte
separat angeben) seit Bestehen der schwarz - blauen Regierung vergeben?
An welche Unternehmungen wurden diese Projekte vergeben - getrennt nach
Gesetzesvorbereitung und Erarbeitung von Gesetzesentwürfen?
In welchen Fallen kam es zu einer Ausschreibung?
In welchen Fällen kam es zu keiner Ausschreibung und wie wird das begründet?
Ab welcher Projekt - bzw. Auftragsgröße ist in Ihrem Ministerium eine Ausschreibung
zwingend vorgeschrieben und ab welcher Größe ist sie bisher üblich
beziehungsweise ab welcher Größe müssen Vergleichsangebote eingeholt werden?
Wie hoch belaufen sich die Kosten insgesamt und wie teilen sie sich auf die
einzelnen Projekte /Aufträge auf?
Aus welchem Budgetposten werden diese Mittel zur Verfügung gestellt?
Warum mussten gerade diese Projekt /Aufträge außer Haus vergeben werden?
Sind die personellen Kapazitäten in ihrem Ministerium (Staatsekretariat) nicht
ausreichend?
Wenn ja, was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?
Wenn nein, warum wird trotzdem zunehmend außer Haus vergeben?
Verfügen Ihre Beamten nicht über ausreichende fachliche Qualifikation?
Wenn ja, was gedenken Sie dagegen zu tun?
Wenn nein, warum wird trotzdem zunehmend außer Haus vergeben?
Welche Projekt/Aufträge sind derzeit noch im Laufen?
Welche Projekte/Aufträge werden Sie voraussichtlich in dieser Legislaturperiode
noch außer Hausvergeben?
Stimmt es, dass es in Ihrem Haus zu Situationen gekommen ist, in denen die
zuständige Abteilung an einem Projekt arbeitet und gleichzeitig das selbe Projekt
nach außen vergeben wird?
Antwort:
Für die Ausarbeitung von Gesetzes - und Verordnungsentwürfen wird grundsätzlich
die jeweils zuständige Fachabteilung befasst. Nur in Einzelfällen kommt es im
Vorfeld einer allfälligen späteren Gesetzwerdung zu einer Vergabe von Projekten
außer Haus, wie dies bei der Arbeitsgruppe "LKW - Maut" der Fall ist. Die Kosten
können noch nicht abschließend beziffert werden, weil noch keine (Teil)Rechnungen
gelegt wurden. Wie wohl meine MitarbeiterInnen über eine entsprechend hohe
fachliche Qualifikation verfügen, war mir besonders an der Einbindung auch von
externem Sachverstand gelegen. Eine Doppelbearbeitung derselben Projekte sowohl
durch die zuständig Fachabteilungen als auch durch eine Arbeitsgruppe gibt es in
meinem Ministerium nicht.
So wurde ein externer Rechtsberater mit der Erbringung rechtsanwaltlicher
Leistungen insbesondere im Zusammenhang mit der Tätigkeit in der Arbeitsgruppe
LKW - Maut, besonders durch Beratung in vergabe - und europarechtlichen
Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Einführung der LKW - Maut und weiters
auch in gesellschaftsrechtlichen Belangen im Zusammenhang mit der
Eigentümerstellung der Republik gegenüber der ASFINAG und im Zusammenhang
mit der Tätigkeit als Vorsitzender der Arbeitsgruppe in Bezug auf sämliche
Koordinierungstätigkeiten der Arbeitsgruppe beauftragt. Konkrete Arbeiten im
unmittelbaren Zusammenhang mit einer Gesetzesvorbereitung oder mit einer
Erarbeitung von Gesetzesentwürfen sind nicht beabsichtigt, doch hat die
Arbeitsgruppe jedenfalls den derzeitigen aber auch den zukünftig erforderlichen
rechtlichen Kontext in ihre Überlegungen miteinzubeziehen.
Für die Arbeitsgruppe LKW - Maut wurde ein maximaler Rahmen von S 9.808.252,83,
bei Verrechnungsansatz 1/65628 (Verrechnungspost 7270 bzw. 7280) budgetiert.
Alle Vergaben erfolgen nach den Vorgaben des Bundesvergabegesetzes. Soweit die
geltenden Schwellenwerte nicht überschritten werden, werden als Basis für die
Auftragsvergabe Vergleichsangebote von mehreren Anbietern eingeholt. Was
konkret die oa. Beauftragung eines externen Rechtsberaters anlangt, so war diese
als "nicht prioritär Dienstleistung" gemäß Anhang IV des Bundesvergabegesetzes
1997 von der Verpflichtung der Ausschreibung ausgenommen.