2748/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12-09-2001

 

BUNDESMINISTERIUM

VERKEHR, INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2721/J - NR/01 betreffend Vergabe von

Projekten, die die Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde am 12. Juli 2001

an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 13:

Welche Projekte und Aufträge im Bereich der Gesetzwerdung beziehungsweise

Gesetzesvorbereitung wurde in Ihrem Ministerium (inklusive Staatssekretariat, bitte

separat angeben) seit Bestehen der schwarz - blauen Regierung vergeben?

An welche Unternehmungen wurden diese Projekte vergeben - getrennt nach

Gesetzesvorbereitung und Erarbeitung von Gesetzesentwürfen?

In welchen Fallen kam es zu einer Ausschreibung?

In welchen Fällen kam es zu keiner Ausschreibung und wie wird das begründet?

Ab welcher Projekt - bzw. Auftragsgröße ist in Ihrem Ministerium eine Ausschreibung

zwingend vorgeschrieben und ab welcher Größe ist sie bisher üblich

beziehungsweise ab welcher Größe müssen Vergleichsangebote eingeholt werden?

Wie hoch belaufen sich die Kosten insgesamt und wie teilen sie sich auf die

einzelnen Projekte /Aufträge auf?

Aus welchem Budgetposten werden diese Mittel zur Verfügung gestellt?

Warum mussten gerade diese Projekt /Aufträge außer Haus vergeben werden?

Sind die personellen Kapazitäten in ihrem Ministerium (Staatsekretariat) nicht

ausreichend?

Wenn ja, was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?

Wenn nein, warum wird trotzdem zunehmend außer Haus vergeben?

Verfügen Ihre Beamten nicht über ausreichende fachliche Qualifikation?

Wenn ja, was gedenken Sie dagegen zu tun?

Wenn nein, warum wird trotzdem zunehmend außer Haus vergeben?

Welche Projekt/Aufträge sind derzeit noch im Laufen?

Welche Projekte/Aufträge werden Sie voraussichtlich in dieser Legislaturperiode

noch außer Hausvergeben?

Stimmt es, dass es in Ihrem Haus zu Situationen gekommen ist, in denen die

zuständige Abteilung an einem Projekt arbeitet und gleichzeitig das selbe Projekt

nach außen vergeben wird?

Antwort:

Für die Ausarbeitung von Gesetzes - und Verordnungsentwürfen wird grundsätzlich

die jeweils zuständige Fachabteilung befasst. Nur in Einzelfällen kommt es im

Vorfeld einer allfälligen späteren Gesetzwerdung zu einer Vergabe von Projekten

außer Haus, wie dies bei der Arbeitsgruppe "LKW - Maut" der Fall ist. Die Kosten

können noch nicht abschließend beziffert werden, weil noch keine (Teil)Rechnungen

gelegt wurden. Wie wohl meine MitarbeiterInnen über eine entsprechend hohe

fachliche Qualifikation verfügen, war mir besonders an der Einbindung auch von

externem Sachverstand gelegen. Eine Doppelbearbeitung derselben Projekte sowohl

durch die zuständig Fachabteilungen als auch durch eine Arbeitsgruppe gibt es in

meinem Ministerium nicht.

 

So wurde ein externer Rechtsberater mit der Erbringung rechtsanwaltlicher

Leistungen insbesondere im Zusammenhang mit der Tätigkeit in der Arbeitsgruppe

LKW - Maut, besonders durch Beratung in vergabe - und europarechtlichen

Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Einführung der LKW - Maut und weiters

auch in gesellschaftsrechtlichen Belangen im Zusammenhang mit der

Eigentümerstellung der Republik gegenüber der ASFINAG und im Zusammenhang

mit der Tätigkeit als Vorsitzender der Arbeitsgruppe in Bezug auf sämliche

Koordinierungstätigkeiten der Arbeitsgruppe beauftragt. Konkrete Arbeiten im

unmittelbaren Zusammenhang mit einer Gesetzesvorbereitung oder mit einer

Erarbeitung von Gesetzesentwürfen sind nicht beabsichtigt, doch hat die

Arbeitsgruppe jedenfalls den derzeitigen aber auch den zukünftig erforderlichen

rechtlichen Kontext in ihre Überlegungen miteinzubeziehen.

 

Für die Arbeitsgruppe LKW - Maut wurde ein maximaler Rahmen von S 9.808.252,83,

bei Verrechnungsansatz 1/65628 (Verrechnungspost 7270 bzw. 7280) budgetiert.

Alle Vergaben erfolgen nach den Vorgaben des Bundesvergabegesetzes. Soweit die

geltenden Schwellenwerte nicht überschritten werden, werden als Basis für die

Auftragsvergabe Vergleichsangebote von mehreren Anbietern eingeholt. Was

konkret die oa. Beauftragung eines externen Rechtsberaters anlangt, so war diese

als "nicht prioritär Dienstleistung" gemäß Anhang IV des Bundesvergabegesetzes

1997 von der Verpflichtung der Ausschreibung ausgenommen.