2749/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12-09-2001

 

BUNDESMINISTERIUM

VERKEHR, INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2783/J - NR/2001 betreffend Ernsthaftigkeit

der Ankündigungen zu einem "Generalverkehrsplan", die die Abgeordneten

Lichtenberger, Freundinnen und Freunde am 13. Juli 2001 an mich gerichtet haben,

beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Grundsätzlich darf ich ausführen, dass die rund achtjährige Geschichte des

Bundesverkehrswegeplans davon geprägt war,

 

-        dass die Kompetenzen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur auf zwei Ressorts

         aufgeteilt waren,

-        dass Verkehrsplanung ideologisch beeinflusst und daher unausgewogen war,

-        dass der politische Wille zur Durchsetzung eines akkordierten Programms

         selbst im eigenen Ressort fehlte und

-        dass Fragen der Finanzierbarkeit in die Überlegungen nicht hinreichend

         einbezogen wurden.

 

Im Generalverkehrsplan sollen nun die Synergien, die die Zusammenlegung aller

Verkehrsagenden in ein Ressort gebracht haben, genutzt werden und die

dargelegten Versäumnisse nachgeholt werden.

 

Dazu gehört sowohl die verkehrsplanerische Aufgabe, die hochrangigen Netze zu

optimieren, sowie den Ausbaubedarf und die Prioritäten auf sachlicher Grundlage zu

objektivieren, als auch die politische Abstimmung, insbesondere mit den Ländern.

 

Die neue Planungskultur besteht darin, dass es nicht um ein Ausverhandeln des

"größeren Stückes des Kuchens" geht, sondern dass politische Gespräche immer auf

der Grundlage der Ergebnisse erfolgen, die auf Expertenebene erarbeitet wurden.

 

Es entspricht meinem Verständnis, dass es dabei keine Vorgaben geben darf, die die

Planung einseitig in Richtung eines bestimmten Verkehrsträgers beeinflussen,

sondern dass nach einem grundsätzlichen Bekenntnis zur Mobilität, aber auch zur

Nachhaltigkeit, die Systemvorteile der einzelnen Verkehrsträger in Abstimmung

miteinander optimal genutzt werden.

Auch die Einhaltung von völkerrechtlichen Verpflichtungen, ist für mich eine

Selbstverständlichkeit.

 

Frage 1:

Wann wurde der Auftrag für die Koordination des Projektes "Generalverkehrsplan"

vergeben?

 

Antwort:

Der Koordinator des Projektes ist Dr. Werner Rosinak. Sein schriftliches Offert ist am

3. September 2001 nach vorheriger mündlicher Verhandlung eingelangt, um die

Arbeiten unverzüglich beginnen zu können.

 

Frage 2:

Ist es zutreffend, daß der Auftrag an die "Österreichische Gesellschaft für Straßen -

und Verkehrswesen, einen Verein unter der Präsidentschaft eines Wiener FPÖ -

Bezirkspolitikers, vergeben wurde?

 

Antwort:

Nein. Der Auftrag zur Koordination des Expertenrats wurde an Herrn Dl. Helmut

Oismüller, Zivilingenleur für Bauwesen, vergeben. Herr Dl. Oismüller ist darüber

hinaus Vorstandsvorsitzender der "Österreichischen Gesellschaft für das Straßen -

und Verkehrswesen", deren Präsident der Generaldirektor der OMV, Herr DI. Dr.

Richard Schenz ist.

 

Frage 3:

Wurde dieser Auftrag ohne Ausschreibung vergeben, und wenn ja, warum?

 

Antwort:

Es wurde eine Kostenaufteilung zwischen Bund und Land von 50:50 vereinbart. Die

Beauftragung durch die Länder erfolgte zuerst, daher konnte auch im Hinblick auf die

geringe Höhe der Vertragssumme auf eine Ausschreibung verzichtet werden.

 

Fragen 4 und 8:

Ist es zutreffend, daß es - wie Sie im Rahmen der Parlamentarischen Fragestunde

am 4.7. erwähnt haben - egal ist, wer diese Arbeiten koordiniert, und wie ist diese

Aussage mit der Tatsache in Einklang zu bringen, daß es erstens eines externen,

Mehrkosten verursachenden Experten bedurfte und zweitens schon in den ersten

Monaten der Projektlautzeit personelle Änderungen in der Koordination des

Projektes gegeben hat?

 

Seit wann und mit welcher Begründung ist Dr. Werner Rosinak in der Koordination

dieses Projekts tätig?

 

Antwort:

Die Ausweitung des Experten rates von 14 auf 29 Mitglieder als Folge der Verein -

barungen in der LH - Konferenz vom 6. April 2001 bedingte zur Sicherstellung des

geforderten Arbeitsfortschritts die Schaffung einer operativen Projektleitung, mit

deren Moderation Dl. Dr. Werner Rosinak, ebenfalls Zivilingenieur für Bauwesen,

betraut wurde.

Frage 5:

Wie hoch sind die Einsparungen, die sich durch Ihre Vorgangsweise ergeben haben

und von denen Sie im Rahmen der Parlamentarischen Fragestunde am 4.7.

sprachen?

 

Antwort:

Mit dieser Vorgangsweise ist gesichert, dass der angestrebte Terminplan eingehalten

wird. Anderenfalls wäre mit Verzögerungen zu rechnen gewesen, das Arbeitsvolu -

men hätte in jedem Fall erledigt werden müssen und hätte auch sonst den Zukauf

zusätzlicher Arbeitsleistung bedingt.

 

Frage 6:

Welche bis mindestens 1999 geplanten und nunmehr offensichtlich für überflüssig

gehaltenen Arbeiten im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans werden nicht

umgesetzt, um die von Ihnen im Rahmen der Parlamentarischen Fragestunde am

4.7. erwähnten Einsparungen herbeizuführen?

 

Antwort:

Der GVP knüpft inhaltlich an den vorliegenden Arbeiten zum BVWP an. Es werden

auch alle relevanten Gutachten und Studien erstmals gesamthaft berücksichtigt.

Zusätzlich kommt aber dem Aspekt der Finanzierung ein besonderes Augenmerk zu,

weshalb ein eigener Arbeitskreis (Unterausschuss) zu diesem Thema eingerichtet

wurde.

 

Frage 7:

Ist der ursprünglich als Koordinator eingesetzte Dl Helmut Oismüller nach wie vor im

Rahmen dieses Projektes tätig und wenn ja, in welcher Funktion?

 

Antwort:

Ja. Dl. Oismüller leitet nach wie vor den Expertenrat.

 

Frage 9:

Welche Mehrkosten verursacht die augenscheinlich zum Projektstart nicht

vorgesehene Mitarbeit von Dr. Rosinak gegenüber den damaligen Kalkulationen?

 

Antwort:

Die Kosten für die Arbeiten von Dr. Rosinak in der Höhe von ca. 2 Mio. ATS wären

jedenfalls angefallen. Für die umfassende Bearbeitung vieler Themen gleichzeitig

(Datensammlung, Entwicklung von Kriterien für die Prioritätenreihung,

Finanzierungsfragen, Abstimmung der Unterlagen und Koordination der Themen) ist

eine Koordinationsfunktion unabdingbar.

 

Frage 10:

Ist das zeitliche Zusammenfallen zwischen der Bestellung von Dr. Rosinak und

Terminen Ihrerseits mit Spitzenpolitiker der Länder der Ostregion Zufall?

 

Antwort:

Ja.

Frage 11:

Wie werden Sie die Entschließung des Nationalrats aus dem Jahr 1995, dem

Nationalrat zeitgleich mit der Vorlage eines Bundesverkehrswegeplans einen Entwurf

für die rechtliche Verankerung vorzulegen, umsetzen?

 

Antwort:

Nach Fertigstellung des GVP ist vorgesehen, diesen über den Ministerrat dem

Nationalrat zur Beschlussfassung zuzuleiten.

 

Frage 12:

Werden Sie den Bundesverkehrswegeplan bzw. Generalverkehrsplan einer

Strategischen Umweltprüfung unterziehen, und wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Der Bau von Verkehrswegen hat unterschiedliche strategische Dimensionen, die von

der Bedeutung für den Wirtschaftsstandort bis zu den Auswirkungen auf Umwelt und

Klima reichen. Folglich umfasst die Beurteilung der Maßnahmen sämtliche

relevanten Aspekte und schließt in diesem Sinne in einem ausgewogenen Verhältnis

auch Elemente einer strategischen Umweltprüfung ein.

 

Frage 13:

Wurden im Lauf der Arbeiten im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans

Wunschprogramme, Wunschlisten, Listen der geforderten Projekte oder ähnliches

von den Bundesländern gemeldet oder erhoben?

 

Antwort:

Ja. Die Einbindung der Länder ist ein ganz wesentlicher Bestandteil der Arbeit.

 

Frage 14:

Sind die kürzlich in der Öffentlichkeit getätigten Aussagen von Mitgliedern des

"Expertenrates" zum "Generalverkehrsplan" zutreffend, wonach bisher ausschließlich

organisatorische Arbeiten geleistet und die Wunschprogramme der Bundesländer

eingeholt wurden?

 

Antwort:

Diese Aussage trifft nicht zu und wurde mittlerweile vom Urheber auch klar

widerrufen.

 

Frage 15:

Auf welche Arten von Straßen (Autobahnen, Schnellstraßen, Bundesstraßen 3xx,

sonstige Bundesstraßen, evtl. weitere Untergliederungen) erstrecken sich die

Wunschprogramme der Bundesländer?

 

Antwort:

Die für den GVP relevanten Anliegen der Bundesländer beziehen sich auf das

hochrangige Verkehrsnetz und umfassen alle Verkehrsträger.

 

Frage 16:

Auf welchen Zeithorizont erstrecken sich die Wunschprogramme der Bundesländer?

Antwort:

Je nach Umsetzbarkeit liegt der Zeithorizont etwa im Jahr 2020.

 

Fragen 17 und 18:

Welche konkreten Projekte umfassen diese Wunschprogramme der Bundesländer?

 

Wie hoch sind die zur Realisierung nötigen Summen der Wunschprogramme a)

insgesamt, b) pro Bundesland?

 

Antwort:

Die Kosten aller bekanntgegebenen Projekte betragen einschließlich der schon

gebundenen Beträge 644 Mrd. ATS.

 

Die Zuteilung zu den strategischen Verkehrselementen (Korridore, Knoten und

überregionale Verbindungen) ist im Laufen, daraus ergibt sich auch die prozentuelle

Aufteilung.

 

Die Prioritätenreihung nach Abstimmung mit den Bundesländern wird - wie bereits

mehrmals angekündigt - im Dezember vorgelegt werden und wird sich auf die

Hauptkorridore (Donau, Süd, Brenner, Arlberg, Tauern und Pyhrn - Schober), die

wichtigsten Knoten und drei zusätzliche überregionale Verbindungen (Bregenz -

München / Ulm, Wien - Sopron und Graz - Szombathely) beziehen.

 

Frage 19:

Welche Arbeiten im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans waren zum Zeitpunkt

der Vergabe des Projektes "Generalverkehrsplan" a) noch in Arbeit, b) noch nicht

begonnen?

 

Antwort:

Alle Vorarbeiten des Bundesverkehrswegeplanes wurden übernommen.

 

Fragen 20, 21, 22, 23, 24 und 25:

Werden bundesländerübergreifende Kriterien für die Prioritätenreihung zum Tragen

kommen?

Wenn ja: Sind diese Kriterien bereits festgelegt, und wenn ja, wie lauten sie?

Wenn nein: Wann und von wem werden diese Kriterien festgelegt, und wer wird für

die Kriterienauswahl die Verantwortung haben?

Werden bundesländerspezifische Kriterien für die Prioritätenreihung zum Tragen

kommen?

Wenn ja: Sind diese Kriterien bereits festgelegt, und wenn ja, wie lauten sie?

Wenn nein: Wann und von wem werden dieses Kriterien festgelegt, und wer wird für

die Kriterienauswahl die Verantwortung haben?

 

Antwort:

Grundsätzlich erfolgt die Bewertung auf Netz - bzw. Korridorebene. Kriterien wie

-        räumliche Integration und Erreichbarkeit,

-        verkehrliche Wirkungen und Leistungsfähigkeit,

-        Anrainer - und Umweltschutz sowie Verkehrssicherheit,

-        Gesamtwirtschaftlichkeit und Kosten

sind nicht von den jeweiligen Bundesländern abhängig. Entsprechend der Lage der

einzelnen Korridore und Projekte sind sie jedenfalls bundesländerübergreifend.

 

Die Bewertung wird mit Hilfe einer "kriterienoffenen Wirkungsanalyse" erfolgen, die

geeignet ist, die relevanten Projektwirkungen authentisch abzubilden. Entsprechende

Kriterienlisten und deren Systematik werden derzeit von der Projektleitung in

Abstimmung mit dem Expertenrat erarbeitet.

 

Frage 26:

Welche sonstigen Rahmenbedingungen werden der Prioritätenreihung

zugrundeliegen?

 

Antwort:

Als Rahmen liegen der Projektbeurteilung unsere verkehrspolitischen Grundsätze

zugrunde:

-     Sicherung der Mobilität und der Versorgung unter den Aspekten von

       Sicherheit und Nachhaltigkeit;

-     Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich durch äußere und innere

      Integration durch das hochrangige europäische Verkehrsnetz;

 

Frage 27:

Ist es aufgrund der Rahmenbedingungen der Prioritätenreihung möglich, daß in

einzelnen Bundesländern keine Projekte in die höchste Prioritätsstufe

beziehungsweise unter die innerhalb der nächsten Jahre zu realisierenden Projekte

gereiht werden?

 

Antwort:

Die Dringlichkeit von Ausbaumaßnahmen ist vom Ausmaß der bestehenden Mängel

und nicht von der Zuordnung zu Bundesländern abhängig. In diesem Sinne ist es

zwar denkbar, aber nicht wahrscheinlich, dass es Bundesländer gibt, die sich in der

vorteilhaften Lage befinden, keinen eklatanten Nachholbedarf aufzuweisen.

 

Frage 28:

Welche sachliche Grundlage gibt es für die Tatsache, daß Sie bei Bahn -

infrastrukturprojekten alle weiteren Schritte vom Ergebnis des Projektes

"Gesamtverkehrsplan" abhängig machen, im Straßenbau jedoch die Menge und das

Volumen Ihrer Versprechen gegenüber verschiedenen gewichtigen VertreterInnen

speziell Ihrer Partei im selben Zeitraum noch zugenommen hat?

 

Antwort:

Es wird auf die in der letzten Zeit ergangenen ÖBB - und HL - AG - Übertragungsver -

ordnungen bzw. dessen Novellen verwiesen.

 

Frage 29:

Welche verkehrsträgerübergreifenden und bundesländerübergreifenden

Untersuchungen im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans bzw.

"Generalverkehrsplans" haben zu Ihrer Zusage bezüglich der prioritären

Verwirklichung der 2. Röhre Ganzsteintunnel geführt?

Antwort:

Die 2. Röhre des Ganzsteintunnels ist Teil des Lückenschlussprogramms der

ASFINAG aus dem Jahre 1996 und wurde als solche auch in den Masterplan

aufgenommen.

 

Frage 30:

Welche verkehrsträgerübergreifenden und bundesländerübergreifenden

Untersuchungen im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans bzw.

"Generalverkehrsplans" haben zu Ihrer Zusage bezüglich der prioritären

Verwirklichung mehrerer Straßenbauvorhaben in Vorarlberg geführt?

 

Antwort:

Soweit es sich hier um Projekte im hochrangigen Netz handelt, waren auch diese im

Lückenschlussprogramm der ASFINAG enthalten.

 

Frage 31:

Welche verkehrsträgerübergreifenden und bundesländerübergreifenden

Untersuchungen im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans bzw.

"Generalverkehrsplans" haben zu Ihrer Zusage bezüglich der prioritären

Verwirklichung des sechsspurigen Ausbaus der gesamten A1 bis 2010 geführt?

 

Antwort:

Der Ausbau der A1 mit dem vorgegebenen Zeithorizont läuft bereits seit 1998

(Planung, Vorbereitung) bzw. 1999 (Bau). Ich setze mich verstärkt für einen zügigen

Baufortschritt ein, um die Unfallgefahr in Baustellenabschnitten möglichst zu

minimieren bzw. zeitlich kurz zu halten und freue mich, dass diese Bemühungen

bereits gute Erfolge zeigen.

 

Frage 32:

Welche verkehrsträgerübergreifenden und bundesländerübergreifenden

Untersuchungen im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans bzw.

"Generalverkehrsplans" haben zu Ihrer Zusage bezüglich der prioritären

Verwirklichung zumindest von Teilen der Weinviertelschnellstraße geführt, die selbst

in der GSD - Studie als nicht prioritär eingestuft wurde?

 

Antwort:

Im Hinblick darauf, dass die Experten die A5 Nordautobahn als vorrangige Straßen -

verbindung in die Tschechische Republik einstufen, werden soweit ich derzeit laut

der mir vorliegenden Informationen einschätzen kann, die Ausbaumaßnahmen an

der B303 nur in geringem Umfang (z.B. Verbesserung der Verkehrssicherheit,

Ortsumfahrungen) möglich sein.

 

Frage 33:

Welche verkehrsträgerübergreifenden und bundesländerübergreifenden

Untersuchungen im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans bzw.

"Generalverkehrsplans" haben zu Ihrer Zusage bezüglich der prioritären

Verwirklichung mehrerer Straßenbauprojekte in Wien und seinem nahen Umfeld

gegenüber dem neuen Wiener Verkehrsstadtrat geführt?

Antwort:

Der Bau der B301 und der B302 sind ebenfalls im Lückenschlussprogramm der

ASFINAG verankert. Die Fortführung der B301 über die Donau und längs der

Raffineriestraße zum Knoten Kaisermühlen ist notwendig um die Südosttangente zu

entlasten und die Knotendurchgängigkeit von Wien auch in Nord - Süd - Richtung zu

sichern. Der Spatenstich ist für Herbst geplant.

 

Fragen 34 und 35:

Was sind "Zubringer zum hochrangigen Straßennetz", die laut APA im

Generalverkehrsplan enthalten sein sollen, und was unterscheidet diese Strecken

grundsätzlich von anderen Bundesstraßen?

 

Wie wird mit "Zubringer zum hochrangigen Straßennetz" im Rahmen der geplanten

Veränderung der Bundesstraßen B vorgegangen werden?

 

Antwort:

Diese Meldung trifft nicht zu, solche "Zubringer zum hochrangigen Straßennetz"

werden im Generalverkehrsplan nicht enthalten sein.

 

Frage 36:

Welche Rolle spielt eine selbstdefinierte "Vorleistung eines Landes für den Bund" in

welcher Höhe auch immer, wie etwa bei den Versprechen der oberösterreichischen

oder niederösterreichischen Landespolitik bei der noch nicht abgeschlossenen Frage

der Prioritätensetzung als Kriterium im Vergleich zu sachlichen,

verkehrsträgerübergreifenden und bundesländerübergreifenden Kriterien?

 

Antwort:

Die Prioritätensetzung ist in erster Linie auf fachliche Kriterien und Durchführbarkeit

zu sehen. Selbstverständlich werden die oben angeführten Vorleistungen eines

Landes für den Bund bei der Finanzierung in Betracht gezogen.

 

Frage 37:

In welcher Form werden die Vorgaben a) der Alpenkonvention, b) des

Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention bei der Prioritätensetzung berücksichtigt?

 

Antwort:

Diese Vorgaben sind bindend und werden jedenfalls erfüllt. Projekte, die diesen

Vorgaben nicht entsprechen, müssten noch vor einer Prioritätenreihung

ausgeschieden werden. Es wurden aber keine derartigen Projekte gemeldet.

 

Frage 38:

Ist für Sie ein staatsgrenzüberschreitend wirksames Straßenbauprojekt im

Bundesstraßennetz denkbar, das nicht den Vorgaben von Artikel 11 Absatz 1 oder 2

des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention zurechenbar ist?

Antwort:

Soweit österreichisches Territorium berührt ist oder Österreich ein Mitspracherecht

zukommt, ist ein derartiges Projekt nicht vorstellbar.