2750/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12-09-2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -
geordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde Nr. 2720/J, wie folgt:
Einleitend darf festgestellt werden, daß weder im Ministerbüro noch im Staatssekre -
tariat von einer steigenden Zahl von Mitarbeitern zu sprechen ist.
Fragen 1, 2 und 6:
Nicht zur Erarbeitung von Gesetzesentwürfen sondern ausschließlich zur Gesetzes -
vorbereitung wurden vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generatio -
nen auch auf Anregung des darin enthaltenen Staatssekretariates für Gesundheit
folgende Aufträge vergeben:
1. "Eingehende rechtsvergleichende Untersuchung der Systeme von Teilinvalidi -
tätspensionen anderer mit Österreich vergleichbarer Staaten und Prüfung der
Möglichkeit und Sinnhaftigkeit, die Leistungen der österreichischen Pensionsver -
sicherung aus den Versicherungsfällen der ‚Minderung der Arbeitsfähigkeit‘
ebenfalls auf ein solches System umzustellen, sowie Entwicklung einschlägiger
Regelungsmodelle."
Vertragspartner waren zwei Einzelpersonen. Die kosten belaufen sich auf insge -
samt ATS 300.000,-- (exkl. USt).
2. "Erstellung einer Grundlagenarbeit zum Leistungsrecht der gesetzlichen Unfall -
versicherung“.
Vertragspartner ist eine Einzelperson. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt
ATS 250.000,-- (exkl. USt).
3. "Aufbereitung politischer Vorschläge zur Neupositionierung der Leistungen aus
der gesetzlichen Unfallversicherung".
Vertragspartner ist eine Einzelperson. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt
ATS 250.000,--
(exkl. USt).
4. "Begleitende Evaluierung der Vorschläge zur Neustrukturierung des Hauptver -
bandes der österreichischen Sozialversicherungsträger".
Die Auftragnehmer waren drei Einzelpersonen. Die Kosten belaufen sich auf ins -
gesamt ATS 276.600,-- (exkl. USt).
5. Expertengutachten zur Reform der Sozialversicherung.
Auftragnehmer war eine Anwaltssozietät. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt
ATS 533.300,-- (exkl. USt).
6. Erstellung eines Gutachtens im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines Bun -
desgesetzes über den elektronischen Austausch von Gesundheitsdaten (Ge -
sundheitstelematikgesetz)
Auftragnehmer war eine Einzelperson. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt
ATS 16.600,-- (exkl. USt).
Fragen 3, 4 und 5:
Der Schwellenwert für Zentralstellen beim Bundesvergabegesetz (BVergG) be -
trägt nach aktueller Verordnung 129.312,-- EURO (das sind ATS 1.916.675,--).
Für Aufträge über dem EU - Schwellenwert ist das Bundesvergabegesetz mit
seinen unterschiedlichen Vergabearten anzuwenden; unterhalb des Schwel -
lenwertes ist die ÖNORM A 2050/1993 für das Ressort verbindlich.
Gemäß Punkt 1.4.2.2 der ÖNORM A 2050 ist für die Vergabe von immateriellen Lei -
stungen grundsätzlich das "Verhandlungsverfahren" anzuwenden. Bei allen Pro -
jekten handelt es sich um immaterielle Leistungen und es wurde daher ein Ver -
handlungsverfahren durchgeführt.
Frage 7:
Die Mittel für die zu Frage 1 genannten Projekte werden aus dem Budgetposten An -
satz 1/15008, Post 7280 bzw. Post 7270, zur Verfügung gestellt.
Frage 8:
Es ist üblich und sinnvoll, wissenschaftliche Untersuchungen der genannten Art nicht
im eigenen Bereich, sondern durch geeignete, weisungsungebundene Personen aus
dem Bereich der Wissenschaft durchführen
zu lassen.
Fragen 9 und 10:
Ich verfüge in meinem Ressort über äußerst kompetente und qualifizierte Mitarbeite -
rInnen. Es wäre jedoch wirtschaftlich nicht zweckmäßig und auch nicht vertretbar, für
seltene Inanspruchnahme von ExpertInnen mit spezifischem Know - how zusätzliche
Personalakquisition vorzunehmen.
Der fallweise Zukauf externer hoch qualifizierter Leistungen ist ökonomischer als die
dauerhafte Beschäftigung entsprechenden wissenschaftlichen Personals.
Frage 11:
Die in Frage 1 unter Punkt 2 und 3 angeführten Projekte sind noch im Laufen. Die
Ergebnisse der anderen genannten Projekte liegen vor.
Frage 12:
Derzeit sind keine Projektvergaben im Bereich der Gesetzesvorbereitung geplant.
Frage 13:
Eine Doppelgleisigkeit der angesprochenen Art ist nicht vorgekommen.