2751/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.09.2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -
geordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde, betreffend Arbeitsgruppen,
Nr. 2724/J, wie folgt:
Frage 1:
Folgende Arbeitsgruppen, deren Zielsetzungen auf Reformvorhaben ausgerichtet
sind oder waren, wurden in der Zeit vom 4. Februar 2001 bis 12. Juli 2001 in meinem
Ministerium eingesetzt:
1. Unter dem Thema "Strukturreform des Bundesministeriums für soziale Sicherheit
und Generationen" wurden in den Monaten Mai und Juni 2001 im Bundesminis -
terium für soziale Sicherheit und Generationen mehrere Arbeitsgruppen einge -
richtet: AG 1 "Bundessozialämter", AG 2 "Untersuchungsanstalten; Veterinärme -
dizinische Untersuchungsanstalten, Bakteriologisch - serologische Untersu -
chungsanstalten und Ernährungsagentur", AG 3 "Förderungen", AG 4
"Reorganisation/Zentralstelle", SubAG 4a "Verwaltungsvereinfachung inklusive
Ablauforganisation", SubAG 4b "Unternehmenskultur und Personalmanagement",
SubAG 4c "Kernaufgaben / Aufbauorganisation", SubAG 4d "Bürgernähe und
Servicestellen".
2. Arbeitsgruppen zur Vorbereitung der geltenden Vereinbarung gemäß
Art. 15a B - VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und
der Krankenanstaltenfinanzierung: Im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlun -
gen zum FAG 2001 wurde beschlossen, zwei Arbeitsgruppen (AG "Qualität" und
AG "Strukturveränderungen") einzurichten. Diese Arbeitsgruppen hatten die Auf -
gabe, Themen und Inhalte für eine künftige Vereinbarung gemäß Art. 15a B - VG
zu erarbeiten.
3. Arbeitsgruppen im Rahmen der Österreichischen Gesundheitskonferenz:
Im Rahmen der aufgrund der Regierungserklärung eingerichteten Österreichi -
schen Gesundheitskonferenz, die allen Verantwortlichen, Betroffenen und Lei -
stungserbringern des Gesundheitswesens eine Gesprächsplattform bieten und
damit zur Unterstützung eines effizienten Diskussionsprozesses beitragen soll,
wurden Arbeitsgruppen zu den Themen "Qualität im Gesundheitswesen",
"Einsatz neuer Informations - und Kommunikationstechnologien", "Gesund -
heitsökonomie und Finanzierung", "Fortschritt in der Medizin" und "Senioren in
Österreich" eingerichtet.
4. Arbeitsgruppe im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes:
Zur Erarbeitung und in weiterer Folge zur Umsetzung und Evaluierung des Natio -
nalen Aktionsplanes zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung wurde
anfangs Februar 2001 eine Steuerungsarbeitsgruppe eingesetzt.
5. Arbeitsgruppen im Rahmen der Strukturkommission:
Gemäß Art. 21 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B - VG über die Neustrukturie -
rung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung wurde im
Rahmen der Strukturkommission die Arbeitsgruppe für Strukturveränderungen
zur Akkordierung der vom Struktur - und den Landesfonds finanzierten Projekte
eingerichtet.
Zur laufenden inhaltlichen Akkordierung wesentlicher von der genannten Verein -
barung umfassten Projektbereiche bestehen derzeit die Arbeitskreise
"Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung", "Gesundheitsplanung",
"Qualität im österreichischen Gesundheitswesen" und "Gesundheitstelematik".
6. Zum - gemeinsam mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit durchge -
führten - Projekt "Erhöhung der Treffsicherheit des Sozialsystems" wurden insge -
samt vier Arbeitskreise eingerichtet, die sich mit Fragen aus dem Bereich der
Krankenversicherung und Unfallversicherung (Arbeitskreis 1), aus dem Bereich
von Arbeitslosenversicherung und Arbeitsmarktpolitik (Arbeitskreis 2), von Pfle -
gesicherung und Sozialhilfe (Arbeitskreis 3), sowie der Familientransfers und
Familienförderung (Arbeitskreis 4) befassten.
7. Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Behinderteneinstellungsrechtes
8. Arbeitsgruppe "Behindertensport"
9. Arbeitsgruppe "Ausbildung im Pflege - und Behindertenbereich"
10. Aus Anlass des Internationalen Jahres der Freiwilligen wurden 8 Arbeitskreise
(AK) und 4 Unterarbeitskreise (UAK) zu nachstehenden Themen eingerichtet:
AK 1: Aufwertung von Ehrenamt, bürgerschaftliches Engagement und Freiwilli -
genarbeit; UAK 1: Grundsatzfragen der Freiwilligenarbeit und Qualitikations -
nachweis; UAK 2: Öffentlichkeitsarbeit; AK 2: Qualitätssicherung sowie Aus - und
Fortbildung im
Bereich der Freiwilligenarbeit; UAK 1: Qualitätssicherung in der
Aus - und Fortbildung; UAK 2: Professionalisierung des Managements von Orga -
nisationen im Bereich der Freiwilligenarbeit; AK 3: Ehrenamt und Rechtsschutz;
AK 4: Kultur der Freiwilligenarbeit im Bildungswesen; AK 5: Anwerbung und
Vermittlung Ehrenamtlicher; AK 6: Freiwilliges Engagement im Öffentlichen
Dienst; AK 7: Unterstützung von Freiwilligenarbeit durch die Wirtschaft;
AK 8: Modernisierung des Vereinswesens.
Die Arbeitsgruppen dienen zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zur Ver -
besserung der Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement in Österreich
und die Ergebnisse sollen an die jeweils zuständigen Stellen auf der Ebene des
Bundes, der Länder und der Gemeinden zur Umsetzung weitergeleitet werden.
11. Arbeitsgruppe zur Prüfung der Ausgliederung der Bundesstaatlichen bakteriolo -
gisch - serologischen Untersuchungsanstalten
12. Arbeitsgruppe "Audit FAMILIE & BERUF". Das Bundesministerium für soziale
Sicherheit und Generationen hat als Arbeitgeber das Audit FAMILIE & BERUF
durchgeführt. Dabei wird einerseits eine Ist-Analyse durchgeführt und auf deren
Basis mit einer MitarbeiterInnengruppe Maßnahmen diskutiert und empfohlen,
die zur Steigerung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen beitragen.
13. Arbeitsgruppe Ausbildungscurriculum für ElternbildnerInnen
14. Die Bundesregierung hat zu Beginn der Legislaturperiode beim Bundesministe -
rium für soziale Sicherheit und Generationen die Expertenkommission
"Alterssicherung" (Pensionsreformkommission) eingesetzt. Die Aufgabe der Ex -
pertenkommission besteht darin, Vorschläge für die politischen Entscheidungs -
träger innerhalb des durch das Koalitionabkommen und die Regierungserklärung
abgesteckten Rahmens zu liefern. Die Vorschläge sollen der Anpassung an den
gesellschaftlichen Wandel und der nachhaltigen Sicherung der gesetzlichen
Pensionsversicherung dienen. Vorgeschlagene Veränderungen sollen sozial
verträglich sein, die Akzeptanz der Pensionsversicherung erhöhen und die Fi -
nanzierbarkeit in Zukunft erleichtern.
15. Im Regierungsprogramm wurde auch vorgesehen, dass eine Expertengruppe
einzusetzen ist, die überprüft, in welchen Bereichen ein Übergang oder eine Er -
gänzung der Pflichtversicherung durch eine Versicherungspflicht sinnvoll ist. Die
konstituierende Sitzung der einschlägigen Expertenkommission "Pflichtversi -
cherung / Versicherungspflicht" hat im Jänner 2001 stattgefunden; eine weitere
Sitzung fand Anfang März 2001 statt.
16. Arbeitsgruppe "Harmonisierung von Ruhegenüssen der Beamten und Pensionen
aus der Sozialversicherung".
17. Arbeitsgruppe "Neuregelung der
Geldleistung der Unfallversicherung".
18. Eine Arbeitsgruppe ist hinsichtlich des legistischen Projektes "Sanitätergesetz"
eingerichtet.
19. Eine Arbeitsgruppe ist hinsichtlich des legistischen Projektes "Heilmasseurge -
setz" eingerichtet.
20. Eine interministerielle Arbeitsgruppe ist zum Thema "Prozessbegleitung von
Gewaltopfern" eingerichtet.
Frage 2:
ad 1) Arbeitsgruppenleiter und Teilnehmende an den Arbeitsgruppen waren neben
einer Mitarbeiterin und eines Mitarbeiters der Fa. Arthur Andersen GmbH, die
Beratungstätigkeit wahrnahmen, ausschließlich BeamtInnen, Vertragsbedien -
stete (Sachbearbeiterinnen, AbteilungsleiterInnen, Gruppenleiter, Sektionslei -
terInnen), die Personalvertretung (Dienststellenausschuss und Zentralaus -
schuss) und Gleichbehandlungsbeauftragte meines Ressorts, die sich entwe -
der selbst für die Teilnahme an der Projektleitungsgruppe bzw. einem Arbeits -
kreis bewarben oder durch die Sektionsleitungen und durch mich nominiert
wurden. Teilnahmekriterium war die für die jeweilige Arbeitsgruppe relevante
spezielle Fachkenntnis.
ad 2) Zu den Arbeitsgruppen haben Bund, die Länder, die Sozialversicherung, die
Interessenvertretungen der Städte und Gemeinden, die Österreichische Bi -
schofskonferenz gemeinsam mit dem Evangelischen Oberkirchenrat, die
Österreichische Ärztekammer sowie die Verbindungsstelle der Bundesländer
als wesentliche Finanziers und Interessenvertretungen im österreichischen
Gesundheitswesen Mitglieder nominiert und entsandt; zur wissenschaftlichen
Unterstützung wurden ExpertInnen hinzugezogen.
ad 3) Um allen Verantwortlichen, Betroffenen und Leistungserbringern des Gesund -
heitswesens eine Gesprächsplattform zu bieten und damit zur Unterstützung
eines effizienten Diskussionsprozesses beizutragen, werden zur Österreichi -
schen Gesundheitskonferenz etwa 200 meinungsbildende Vertreterinnen des
österreichischen Gesundheitswesens eingeladen. Dazu zählten u .a. Vertreter
der PatientInnen, der Gesundheitsberufe, der Krankenversicherungen, der
Träger von Krankenanstalten und sonstiger Gesundheitseinrichtungen, der so -
zialen Hilfsdienste, der Sozialpartner sowie Repräsentanten aus Politik und
Verwaltung auf Bundes - , Landes - und Regionalebene. Im Rahmen der ersten
Gesundheitskonferenz wurde allen angeführten Institutionen bzw. Personen
die Möglichkeit eröffnet, an den Arbeitsgruppen teilzunehmen.
ad 4) In diese Steuerungsarbeitsgruppe werden VertreterInnen aller Ressorts (mit
Ausnahme des Bundesministeriums für Landesverteidigung) und der Bundes -
länder eingeladen. Teilnehmerkriterien sind bestehende Kompetenzregelun -
gen.
ad 5) Zur Akkordierung der vom Struktur - bzw. von den Landesfonds finanzierten
Projekte hat die Strukturkommission beschlossen, dass der Arbeitsgruppe für
Strukturveränderungen Mitglieder des Bundes und der Länder angehören.
Dabei bleibt es dem Bund und den Ländern unbenommen, aus ihrem Zustän -
digkeitsbereich auch maßgebliche Partner (z.B. Sozialversicherung im Bun -
desbereich) zu nominieren.
Den in der Strukturkommission vertretenen Mitgliedern wurde die Möglichkeit
gegeben, VertreterInnen in die Arbeitskreise zu entsenden. Einschlägige
ExpertInnen werden bei Bedarf beigezogen.
ad 6) Die vier Arbeitsgruppen wurden je von einem Wissenschafter geleitet und es
wurden im Wesentlichen Experten aus dem Bereich der Verwaltung, der Sozi -
alpartner, verschiedener NGOs und aus wissenschaftlichen Einrichtungen zur
Mitarbeit eingeladen. Darüber hinaus nahmen Mitarbeiterinnen des Bundesmi -
nisteriums für Wirtschaft und Arbeit, des Bundesministeriums für Bildung, Wis -
senschaft und Kultur, des Bundesministeriums für Finanzen sowie meines Mi -
nisteriums teil. Die Teilnehmer sollten Sachinformationen aus ihrem jeweiligen
Beurteilungshorizont in die Arbeitsgruppen einbringen, um damit Argumente
aufzubereiten, die bei den politischen Entscheidungen zu bedenken sind.
ad 7) Folgende Organisationen wurden eingeladen, Experten in die Arbeitsgruppe
zur Weiterentwicklung des Behinderteneinstellungsrechtes zu entsenden:
Vertreter der Arbeitgeber:
- Wirtschaftskammer Österreich
- Vereinigung der Österreichischen Industrie
Vertreter der Arbeitnehmer:
- Bundesarbeitskammer
- Österreichischer Gewerkschaftsbund
Behindertenorganisationen:
- Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
- Kriegsopfer - und Behindertenverband Österreich
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Arbeitsmarktservice Österreich
ad 8) Zur Entsendung von Experten wurden das Bundesministerium für öffentliche
Leistung und Sport, das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur, Sozialversicherungsträger, die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für
Rehabilitation, der Österreichischer Behindertensportverband und der Öster -
reichische Seniorenbeirat eingeladen.
ad 9) Die Länder sowie das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
wurden zur Entsendung von Experten eingeladen.
ad 10) Die Mitglieder des Österreichischen Nationalkomitees (ÖNK) zum Internatio -
nalen Jahr der Freiwilligen (Vertreter und Vertreterinnen von Bundesministe -
rien, der Landesregierungen, des National - und Bundesrates, der Landtage,
des Städte - und Gemeindebundes, der Sozialpartnerorganisationen, des uni -
versitären Bereichs und der Forschung, der Privatwirtschaft, der Medien so -
wie nicht staatlicher Organisationen) wurden zur Nominierung in die
8 Arbeitskreise eingeladen. Es handelt sich bei den Teilnehmern um Perso -
nen, die aufgrund ihrer fachlichen Arbeit und ihren Interessen den Themen -
stellungen dieser Arbeitsgruppen und Unterarbeitsgruppen nahe stehen.
ad 11) In die Arbeitsgruppe wurden Vertreter des Ministerbüros, des Büros des
Staatssekretärs, der Fachsektion und der Präsidialsektion meines Mi -
nisteriums, der Personalvertretung sowie der Anstalten nominiert. In welcher
Zusammensetzung die Arbeitsgruppe konkret tagt, bestimmt sich aufgrund
der Tagesordnung der jeweiligen Sitzung. Vor Einrichtung der Arbeitsgruppe
wurde definiert, welches Know - how und welche Kompetenzen für das Projekt
erforderlich sind. Diese Überlegungen waren Grundlage für die Besetzung der
Arbeitsgruppe.
ad 12) Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind MitarbeiterInnen meines Ressorts, Ver -
treterInnen der Personalvertretung sowie die Gleichbehandlungsbeauftragte.
Die Arbeitsgruppe wird von einer Referentin des
Ministerbüros geleitet.
ad 13) ExpertInnen der Elternbildung mit Erfahrungen im Ausbildungsbereich aus
mehreren österreichischen Bundesländern.
ad 14 und 15)
Bei der Auswahl der Mitglieder für die Expertenkommissionen
"Alterssicherung" und "Pflichtversicherung / Versicherungspflicht" wurde darauf
Bedacht genommen, dass Vertreter aller großen Interessenvertretungen, der
Sozialversicherung, der Wissenschaft, der österreichischen Wirtschafts - und
Sozialforschungsinstitute sowie weiterer betroffener Ressorts teilnehmen. Die
Mitglieder sind, ungeachtet der sie entsendenden Stellen, nur in ihrer per -
sönlichen Eigenschaft als Experten tätig. Abgesehen von den Vertretern der
Wissenschaft haben die jeweiligen Institutionen die von ihnen entsendeten
Personen selbst ausgewählt.
ad 16) Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern der Sozialpartner, des Bundesmi -
nisteriums für Finanzen und des Bundesministeriums für soziale Sicherheit
und Generationen sowie aus Universitätsprofessoren zusammen.
ad 17) Dieser Arbeitsgruppe gehören Vertreter der Bundesarbeitskammer, des
Österreichischen Gewerkschaftsbundes, der Wirtschaftskammer Österreich,
der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs, des
Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, der Allge -
meinen Unfallversicherungsanstalt, der Sozialversicherungsanstalt der Bau -
ern, der Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen, der Versi -
cherungsanstalt öffentlich Bediensteter, der Österreichischen Arbeitsgemein -
schaft für Rehabilitation, des Kriegsopfer - und Behindertenverbandes, des
Österreichischen Seniorenrates, des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für
öffentliche Leistung und Sport und des Bundesministeriums für soziale Si -
cherheit und Generationen an.
ad 18) Die Mitglieder der Arbeitsgruppe "Sanitätergesetz" wurden im Rahmen einer
Sitzung unter Teilnahme folgender Rettungsorganisationen nominiert:
- Arbeiter Samariter Bund Österreich
- Malteser Hospitaldienst Austria
- Johanniter Unfall Hilfe
- Österreichisches Rotes Kreuz
- Bundesheer
- Wiener Rettung
Themenschwerpunkt der Arbeitsgruppe ist die Erarbeitung eines Entwurfes
eines Sanitätergesetzes sowie der notwendigen Durchführungsverordnungen
(insbesondere Ausbildungsverordnungen). Durch Rücksprache der Mitglieder
der Arbeitsgruppe mit den genannten Organisationen wird insbesondere eine
größtmögliche Akzeptanz der Ergebnisse auf Basis eines breiten fachlichen
Spektrums sichergestellt.
ad 19) Die Mitglieder der Arbeitsgruppe "Heilmasseurgesetz" sind Angehörige des
Berufes "HeilbademeisterIn und Heilmasseurin" bzw. gewerbliche Masseurin -
nen. Themenschwerpunkt der Arbeitsgruppe ist die Erarbeitung eines Ent -
wurfes eines Heilmasseurgesetzes sowie der notwendigen Durchführungs -
verordnungen (insbesondere Ausbildungsverordnungen). Durch die Zusam -
mensetzung der Arbeitsgruppe wird ein breites fachliches Spektrum sicherge -
stellt, denn es soll die künftig notwendige Durchlässigkeit der genannten Be -
rufe erarbeitet werden.
ad 20) Die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe setzen sich aus VertreterInnen des Bun -
desministeriums für soziale Sicherheit und Generationen, des Bundesministe -
riums für Justiz, des Bundesministeriums für Inneres, aus Vertreterinnen der
Länder (Jugendwohlfahrt, Kinder - und Jugendanwaltschaften), aus Vertre -
terInnen von Opferschutzeinrichtungen (Kinderschutzzentren, Frauennotrufe
etc.), von Kinderschutzgruppen in Spitälern, aus VertreterInnen der RichterIn -
nen und GerichtsgutachterInnen sowie des Weißen Rings zusammen. Ein -
geladen wurden Institutionen bzw. Personen, die entweder auf Bundes - oder
auf regionaler Ebene in den Aufbau oder die Durchführung von Prozessbe -
gleitung und in die Organisation der Kooperation der beteiligten Institutionen
involviert sind.
Fragen 3 bis 5:
In folgenden Arbeitsgruppen wurden Unterarbeitsgruppen gebildet, um jeweils die
Arbeit innerhalb der Arbeitsgruppe effizienter
und straffer zu gestalten:
ad 1) Aus inhaltlichen (zu großer Themenbereich) sowie gruppendynamischen
Überlegungen (zu große Gruppengröße) beschloss eine Arbeitsgruppe, Subar -
beitsgruppen zu bilden (siehe Frage 1). Die Tätigkeit der Arbeitsgruppen be -
grenzte sich auf Mai und Juni 2001, sodass derzeit keine Unterarbeitsgruppen
mehr bestehen. Durch die ausschließliche Teilnahme abgesehen von Ver -
tretern der Arthur Andersen GmbH - von MitarbeiterInnen meines Ressorts, die
über die entsprechende Fachkenntnis und Kenntnis über Bundesstrukturen
verfügen und deren spezieller Aufgabenbereich das Arbeitsgebiet der Arbeits -
gruppe betraf, war ein breites, fachlich kompetentes Know - how gegeben.
ad 2) Im Rahmen der Arbeitsgruppe "Qualität" wurde aufgrund der Bedeutung des
Themas für die inhaltliche Vorbereitung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B -
VG eine Unterarbeitsgruppe zum Thema "Wissenschaftliche Evidenz von Ge -
sundheitsleistungen" eingerichtet. Teilgenommen haben ExpertInnen des Bun -
desministeriums für soziale Sicherheit und Generationen, des Hauptverbandes
der österreichischen Sozialversicherungsträger, des Österreichischen Bun -
desinstitutes für Gesundheitswesen und der Akademie der Wissenschaften,
die nachweisbar qualifiziert sind und hervorragende Kenntnisse der Materie
vorweisen können.
ad 5) Im Rahmen des LKF - Arbeitskreises der Strukturkommission wurden zu den
folgenden Themen Unterarbeitsgruppen eingerichtet:
- Intensivbereich,
- LKF - Nachkalkulation und Weiterentwicklung der
Krankenanstalten - Kostenrechnung,
- Dokumentation.
Den in der Strukturkommission vertretenen Mitgliedern wurde die Möglichkeit
gegeben, VertreterInnen in die angeführten Unterarbeitsgruppen zu entsen -
den Einschlägige ExpertInnen werden bei Bedarf beigezogen.
ad 10) Die Arbeitskreise 1 und 2 wurden aufgrund der großen Teilnehmerzahl und
der vielfältigen Aufgabenstellungen in jeweils zwei Unterarbeitskreise geteilt
(vgl. Frage 1). Die ExpertInnen aus Theorie und Praxis wurden von den Mit -
gliedern des ÖNK nominiert (vgl. dazu die Ausführungen zu Frage 2).
ad 14) Es gibt zurzeit fünf Unterarbeitsgruppen, um die Arbeit innerhalb der Kom -
mission straffer und effizienter zu gestalten. Die zu erörternden Probleme
werden nach sachlichen Gesichtspunkten den einzelnen Unterarbeitsgruppen
zugewiesen. Die Mitglieder der Kommission melden sich auf freiwilliger Basis
zur Mitarbeit in Unterarbeitsgruppen; die Beiziehung externer Experten auf
Vorschlag der Kommissionsmitglieder ist möglich. Die Unterarbeitsgruppen
befassen sich mit folgenden Problemstellungen: Prävention und Rehabilitati -
on; Invaliditätspensionen; Eigenständige Alterssicherung der Frau; Ersatz -
zeiten, Versicherungstechnische Probleme. Die Zusammensetzung der Un -
terarbeitsgruppen spiegelt die Zusammensetzung der Kommission wieder.
Das Engagement und Verantwortungsbewusstsein der Kommissionsmitglie -
der und der sie entsendenden Institutionen garantiert ein breites und fachlich
kompetentes Spektrum in den Unterarbeitsgruppen.
ad 15) In der Expertenkommission "Pflichtversicherung / Versicherungspflicht" gibt es
derzeit eine Unterarbeitsgruppe, die sich mit der Frage befasst, welche Mög -
lichkeiten im Hinblick auf eine Ausweitung der Zusatzversorgung (Ergänzung
des Pflichtversicherungsmodells in Bezug auf bestimmte Personengruppen
und bestimmte Leistungen) bestehen. Die Unterarbeitsgruppe besteht aus
Vertretern des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträ -
ger, des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs und des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen. Die Mitglieder
der Unterarbeitsgruppe setzen sich aus Mitgliedern der Expertenkommission
"Pflichtversicherung / Versicherungspflicht" zusammen, die - abgesehen von
den Vertretern der Wissenschaft - von den jeweiligen Interessenvertretungen
und Institutionen selbst ausgewählt und entsendet worden sind. Aufgrund
dieser Vorgangsweise ist gewährleistet, dass auch in der Unterarbeitsgruppe
nur sachlich kompetente Personen vertreten sind.
ad 16) Die Einsetzung von drei Unterarbeitsgruppen zur Arbeitsgruppe
"Harmonisierung von Ruhegenüssen" orientierte sich nach sachlichen Krite -
rien; die Teilnahme erfolgt aufgrund freiwilliger Meldungen. Diese Unterar -
beitsgruppen wurden zu folgenden Themen eingesetzt: 1. Schnittstellenlö -
sungmodell: Teilnehmer: SC Prof. Wirth, Univ. Prof. Dr. Runggaldier, Univ.
Prof. Dr. Tomandl, Dr. Gloss und Mag. Stefanits; 2. Höherversicherungsmo -
dell: Teilnehmer: Dr. Ivansits, Herr Sulzenbacher, Mag. Korecky; 3. Überwei -
sungsbetragsrecht: Teilnehmer/innen: Dr. Alberer, Frau Gubitzer, Dir. Jung -
wirth, Dr. Sommer, Mag. Masilko und Mag. Wolff.
In den anderen Arbeitsgruppen wurden keine Unterarbeitsgruppen gebildet.
Frage 6:
ad 1) Am 27. Juni 2001 wurden mir die Ergebnisse der Arbeitsgruppen präsentiert
und die Arbeitsgruppen aufgelöst.
ad 2) Diese Arbeitsgruppen haben nach Erstellung ihrer Berichte und nach Vorlage
derselben an die politischen Verhandlungsgremien im September 2000 ihre
Tätigkeit eingestellt.
ad 3) Die Arbeitsgruppen sind bislang dauerhaft angelegt, tagen zwischen den jähr -
lich zu veranstaltenden Gesundheitskonferenzen und berichten diesen über ih -
re jeweiligen Fortschritte.
ad 4) Aufgrund der Intentionen der Europäischen Union und somit auch Österreichs,
welche derzeit Programme in zweijährigem Rhythmus vorsehen, wird die
Steuerungsarbeitsgruppe zum NAP gegen Armut und soziale Ausgrenzung ei -
ne dauerhafte Aufgabe haben und ist daher bislang dauerhaft angelegt.
ad 5) Die Arbeitsgruppen im Rahmen der Strukturkommission sind - wie die Struk -
turkommission selbst - mit der Dauer der geltenden Vereinbarung gemäß
Art. 15a B - VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der
Krankenanstaltenfinanzierung (31.12.2004) begrenzt.
ad 6) Die vier Arbeitsgruppen haben mit Vorlage des Endberichtes Anfang Septem -
ber 2000 ihre Arbeit abgeschlossen.
ad 7) Mit einem Abschluss der Arbeiten der Arbeitsgruppe ist im Laufe des kommen -
den Jahres zu rechnen.
ad 8) Die Arbeiten der Arbeitsgruppe "Behindertensport" werden voraussichtlich En -
de des Jahres 2001 beendet sein.
ad 9) Das Ende der Arbeiten der Arbeitsgruppe "Ausbildung im Pflege - und Behin -
dertenbereich" ist offen.
ad 10) Die letzten Sitzungen der Arbeitskreise werden im Oktober 2001 stattfinden
und Anfang Dezember 2001 werden voraussichtlich die Endberichte vorlie -
gen.
ad 11) Das Ende der Arbeiten dieser Arbeitsgruppe ist offen.
ad 12) Die definierten Maßnahmen werden in den kommenden drei Jahren umge -
setzt.
ad 13) Jahresende 2001
ad 14 und 15)
Mit der Vorlage des Endberichts durch die Expertenkommissionen
"Alterssicherung" und "Pflichtversicherung /Versicherungspflicht" ist im Jahr
2002 zu rechnen.
ad 16) Einen expliziten Zeithorizont gibt es nicht.
ad 17) Zirka im September 2002.
ad 18) Einen expliziten Zeithorizont gibt es nicht.
ad 19) Einen expliziten Zeithorizont gibt es
nicht.
ad 20) Ende 2001/Anfang 2002 (nach Vorliegen eines Konzeptes für die österreich -
weit strukturierte Einrichtung einer qualitativ hochwertigen standardisierten Prozess -
begleitung für Gewaltopfer).
Fragen 7 bis 11:
ad 1) Die Kosten des Projekts sind nicht von meinem Ressort getragen worden, so -
dass ich darüber keine Angaben machen kann. Meinem Ressort sind - abge -
sehen vom Ersatz von Reisekosten von Bediensteten - keine zusätzlichen Ko -
sten aus diesem Projekt erwachsen.
ad 2) bis 5)
Die Mitwirkung aller Mitglieder an den genannten Arbeitsgruppen erfolgte und
erfolgt unentgeltlich. Lediglich für die aus den Bundesländern nach Wien an -
reisenden Mitglieder der Arbeitsgruppen der Gesundheitskonferenz wird auf
Antrag Reisekostenersatz gewährt. Die Höhe der von den Arbeitsgruppen und
den angeführten Unterarbeitsgruppen verursachten Kosten kann nicht abge -
schätzt werden, weil die Kosten von VertreterInnen externer Institutionen (z.B.
Länder, Sozialversicherung) nicht beurteilt werden können. An den Sitzungen
der Arbeitskreise und Unterarbeitsgruppen der Strukturkommission nehmen
bei Bedarf ExpertInnen, darunter auch UniversitätsprofessorInnen teil (keine
Mitglieder). Diese erhalten dafür vertraglich vereinbarte Entschädigungen.
ad 6) Einem Arbeitskreisleiter wurde für seine Tätigkeit im Zusammenhang mit der
Erstellung des Endberichtes "Erhöhung der Treffsicherheit des Sozialsystems"
eine Abgeltung in Höhe von ATS 42.000,-- (inkl. USt.) geleistet. Weiters wur -
den ihm seine Reisekosten entsprechend den Bestimmungen der Reisegebüh -
renvorschrift für Bundesbedienstete in Höhe von ATS 10.756,40 ersetzt. Es ist
aber darauf hinzuweisen, dass mein Ressort nicht die gesamten Kosten des
Berichts über die soziale Treffsicherheit getragen hat, sodass die genannten
Kosten nur Teilbeträge der Gesamtkosten sind.
ad 7 bis 9) Bei diesen Arbeitsgruppen werden keine Entschädigung geleistet.
ad 10) Die ArbeitskreisteilnehmerInnen sind ehrenamtlich tätig. Dies trifft auch für
die teilnehmenden UniversitätsprofessorInnen und WissenschafterInnen zu,
die sich ebenfalls ehrenamtlich zur Verfügung stellen und für die Teilnahme
an den Arbeitskreissitzungen keine Entschädigung erhalten. Die organisatori -
sche Begleitung (Teilnahme an Sitzungen, Erstellung von Protokollen, Einla -
dungen und Tagesordnungen zu den jeweiligen 4 Sitzungen der
8 Arbeitskreise und 4 Unterarbeitskreise, Erstellung von Zwischen - und End -
berichten, Versendung, Kopien etc.) verursachten Kosten in Höhe von
ATS 854.030,--. Refundierung der Reisekosten sowie Honorar für ReferentIn -
nen aus dem Ausland beliefen sich auf ATS 55.000,--. Die Gesamtkosten für
die Arbeitskreise zum Internationalen Jahr der Freiwilligen wurden mit
ATS 1,030.000,-- budgetiert.
ad 11) Es gibt keine Entschädigung.
ad 12) Es gibt keine Entschädigung.
ad 13) Es gibt keine Entschädigung, sondern es handelt sich um eine ehrenamtliche
Mitarbeit.
ad 14: Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sowie der Vorsitzende sind unentgeltlich tä-
tig. Durch die Tätigkeit der Expertenkommission "Alterssicherung" sind - ab -
gesehen von Kosten für Kopien, Büromaterial usw. - bisher Kosten in der
Höhe von ATS 21.011,-- verursacht worden, resultieren aus der Unkostener -
stattung für einen holländischen Experten, der in Wien ein Referat über das
niederländische System der Rentengewährung gehalten hat. Mit weiteren Ko -
sten dieser Art ist aus heutiger Sicht eher nicht zu rechnen; diesbezügliche
Entscheidungen liegen jedoch in der Disposition der Kommission.
ad 15) Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sowie der Vorsitzende sind unentgeltlich tä -
tig. Abgesehen von Kosten für Kopien, Büromaterial etc. sind bisher keine
Kosten entstanden. Auch bis zum Abschluss der Arbeiten der Expertenkom -
mission ist derzeit nicht mit weiteren Kosten zu rechnen; diesbezügliche Ent -
scheidungen liegen in der Disposition der Kommission.
ad 16) Es gibt keine Entschädigungen.
ad 17) Die Entschädigung für den Leiter der Arbeitsgruppe beträgt pauschal
ATS 250.000,--.
ad 18) Sämtliche Mitglieder der Arbeitsgruppe üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
ad 19) Sämtliche Mitglieder der Arbeitsgruppe üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
ad 20) Es gibt keine Entschädigungen.
Fragen 12 und 12a:
Mit Entschließung des Nationalrates vom 1. März 2001, 59/E, wurden der Bundes -
minister für soziale Sicherheit und Generationen sowie allenfalls weitere zuständige
Regierungsmitglieder ersucht, eine Arbeitsgruppe zu beauftragen, die durch die Be -
steuerung von Unfallrenten auftretenden Härtefälle zu prüfen und Vorschläge vor
allem in die Richtung zu erstatten, inwieweit Personen ein Härteausgleich für die
durch die Besteuerung der Unfallrenten erlittenen Einkommensverluste gewährt wer -
den kann. Dabei sollen insbesondere die Einkommensverhältnisse vor Eintritt einer
verminderten Erwerbsfähigkeit, deren monatliches Gesamteinkommen den Richtwert
von ca. ATS 20.000,-- Schilling nicht übersteigt, berücksichtigt werden. Weiters wur -
de ich beauftragt, nach Vorliegen des Berichts der Arbeitsgruppe umgehend Maß -
nahmen zur Realisierung eines
Härteausgleiches zu setzen.
Diesem Auftrag folgend wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, mit deren Leitung
Univ. Prof. Dr. Wolfgang Mazal betraut wurde. Die Arbeitsgruppe führte eine Reihe
von Gesprächen mit Vertretern der Betroffenen, mit den Sozialpartnern sowie mit
Vertretern der Unfallversicherungsträger.
Am 2. April 2001 übergab die Arbeitsgruppe ihren Endbericht. Entschädigungen
wurden nicht geleistet.