2751/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.09.2001

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -

geordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde, betreffend Arbeitsgruppen,

Nr. 2724/J, wie folgt:

 

Frage 1:

 

Folgende Arbeitsgruppen, deren Zielsetzungen auf Reformvorhaben ausgerichtet

sind oder waren, wurden in der Zeit vom 4. Februar 2001 bis 12. Juli 2001 in meinem

Ministerium eingesetzt:

 

1.   Unter dem Thema "Strukturreform des Bundesministeriums für soziale Sicherheit

      und Generationen" wurden in den Monaten Mai und Juni 2001 im Bundesminis -

      terium für soziale Sicherheit und Generationen mehrere Arbeitsgruppen einge -

      richtet: AG 1 "Bundessozialämter", AG 2 "Untersuchungsanstalten; Veterinärme -

      dizinische Untersuchungsanstalten, Bakteriologisch - serologische Untersu -

      chungsanstalten und Ernährungsagentur", AG 3 "Förderungen", AG 4

      "Reorganisation/Zentralstelle", SubAG 4a "Verwaltungsvereinfachung inklusive

      Ablauforganisation", SubAG 4b "Unternehmenskultur und Personalmanagement",

      SubAG 4c "Kernaufgaben / Aufbauorganisation", SubAG 4d "Bürgernähe und

      Servicestellen".

 

2.  Arbeitsgruppen zur Vorbereitung der geltenden Vereinbarung gemäß

     Art. 15a B - VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und

     der Krankenanstaltenfinanzierung: Im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlun -

     gen zum FAG 2001 wurde beschlossen, zwei Arbeitsgruppen (AG "Qualität" und

     AG "Strukturveränderungen") einzurichten. Diese Arbeitsgruppen hatten die Auf -

     gabe, Themen und Inhalte für eine künftige Vereinbarung gemäß Art. 15a B - VG

     zu erarbeiten.

3.  Arbeitsgruppen im Rahmen der Österreichischen Gesundheitskonferenz:

     Im Rahmen der aufgrund der Regierungserklärung eingerichteten Österreichi -

     schen Gesundheitskonferenz, die allen Verantwortlichen, Betroffenen und Lei -

     stungserbringern des Gesundheitswesens eine Gesprächsplattform bieten und

     damit zur Unterstützung eines effizienten Diskussionsprozesses beitragen soll,

     wurden Arbeitsgruppen zu den Themen "Qualität im Gesundheitswesen",

     "Einsatz neuer Informations - und Kommunikationstechnologien", "Gesund -

      heitsökonomie und Finanzierung", "Fortschritt in der Medizin" und "Senioren in

      Österreich" eingerichtet.

 

4.  Arbeitsgruppe im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes:

     Zur Erarbeitung und in weiterer Folge zur Umsetzung und Evaluierung des Natio -

     nalen Aktionsplanes zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung wurde

     anfangs Februar 2001 eine Steuerungsarbeitsgruppe eingesetzt.

 

5. Arbeitsgruppen im Rahmen der Strukturkommission:

    Gemäß Art. 21 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B - VG über die Neustrukturie -

    rung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung wurde im

    Rahmen der Strukturkommission die Arbeitsgruppe für Strukturveränderungen

     zur Akkordierung der vom Struktur - und den Landesfonds finanzierten Projekte

     eingerichtet.

    

     Zur laufenden inhaltlichen Akkordierung wesentlicher von der genannten Verein -

     barung umfassten Projektbereiche bestehen derzeit die Arbeitskreise

     "Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung", "Gesundheitsplanung",

     "Qualität im österreichischen Gesundheitswesen" und "Gesundheitstelematik".

 

6.  Zum - gemeinsam mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit durchge -

     führten - Projekt "Erhöhung der Treffsicherheit des Sozialsystems" wurden insge -

     samt vier Arbeitskreise eingerichtet, die sich mit Fragen aus dem Bereich der

     Krankenversicherung und Unfallversicherung (Arbeitskreis 1), aus dem Bereich

     von Arbeitslosenversicherung und Arbeitsmarktpolitik (Arbeitskreis 2), von Pfle -

     gesicherung und Sozialhilfe (Arbeitskreis 3), sowie der Familientransfers und

     Familienförderung (Arbeitskreis 4) befassten.

 

7. Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Behinderteneinstellungsrechtes

 

8. Arbeitsgruppe "Behindertensport"

 

9. Arbeitsgruppe "Ausbildung im Pflege - und Behindertenbereich"

 

10. Aus Anlass des Internationalen Jahres der Freiwilligen wurden 8 Arbeitskreise

      (AK) und 4 Unterarbeitskreise (UAK) zu nachstehenden Themen eingerichtet:

      AK 1: Aufwertung von Ehrenamt, bürgerschaftliches Engagement und Freiwilli -

      genarbeit; UAK 1: Grundsatzfragen der Freiwilligenarbeit und Qualitikations -

      nachweis; UAK 2: Öffentlichkeitsarbeit; AK 2: Qualitätssicherung sowie Aus - und

      Fortbildung im Bereich der Freiwilligenarbeit; UAK 1: Qualitätssicherung in der

     Aus - und Fortbildung; UAK 2: Professionalisierung des Managements von Orga -

     nisationen im Bereich der Freiwilligenarbeit; AK 3: Ehrenamt und Rechtsschutz;

     AK 4: Kultur der Freiwilligenarbeit im Bildungswesen; AK 5: Anwerbung und

     Vermittlung Ehrenamtlicher; AK 6: Freiwilliges Engagement im Öffentlichen

     Dienst; AK 7: Unterstützung von Freiwilligenarbeit durch die Wirtschaft;

     AK 8: Modernisierung des Vereinswesens.

 

     Die Arbeitsgruppen dienen zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zur Ver -

     besserung der Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement in Österreich

     und die Ergebnisse sollen an die jeweils zuständigen Stellen auf der Ebene des

     Bundes, der Länder und der Gemeinden zur Umsetzung weitergeleitet werden.

 

11. Arbeitsgruppe zur Prüfung der Ausgliederung der Bundesstaatlichen bakteriolo -

      gisch - serologischen Untersuchungsanstalten

 

12. Arbeitsgruppe "Audit FAMILIE & BERUF". Das Bundesministerium für soziale

       Sicherheit und Generationen hat als Arbeitgeber das Audit FAMILIE & BERUF

       durchgeführt. Dabei wird einerseits eine Ist-Analyse durchgeführt und auf deren

       Basis mit einer MitarbeiterInnengruppe Maßnahmen diskutiert und empfohlen,

       die zur Steigerung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen beitragen.

 

13. Arbeitsgruppe Ausbildungscurriculum für ElternbildnerInnen

 

14. Die Bundesregierung hat zu Beginn der Legislaturperiode beim Bundesministe -

      rium für soziale Sicherheit und Generationen die Expertenkommission

      "Alterssicherung" (Pensionsreformkommission) eingesetzt. Die Aufgabe der Ex -

      pertenkommission besteht darin, Vorschläge für die politischen Entscheidungs -

      träger innerhalb des durch das Koalitionabkommen und die Regierungserklärung

      abgesteckten Rahmens zu liefern. Die Vorschläge sollen der Anpassung an den

      gesellschaftlichen Wandel und der nachhaltigen Sicherung der gesetzlichen

      Pensionsversicherung dienen. Vorgeschlagene Veränderungen sollen sozial

      verträglich sein, die Akzeptanz der Pensionsversicherung erhöhen und die Fi -

      nanzierbarkeit in Zukunft erleichtern.

 

15. Im Regierungsprogramm wurde auch vorgesehen, dass eine Expertengruppe

      einzusetzen ist, die überprüft, in welchen Bereichen ein Übergang oder eine Er -

      gänzung der Pflichtversicherung durch eine Versicherungspflicht sinnvoll ist. Die

      konstituierende Sitzung der einschlägigen Expertenkommission "Pflichtversi -

      cherung / Versicherungspflicht" hat im Jänner 2001 stattgefunden; eine weitere

      Sitzung fand Anfang März 2001 statt.

 

16. Arbeitsgruppe "Harmonisierung von Ruhegenüssen der Beamten und Pensionen

      aus der Sozialversicherung".

 

17. Arbeitsgruppe "Neuregelung der Geldleistung der Unfallversicherung".

18.   Eine Arbeitsgruppe ist hinsichtlich des legistischen Projektes "Sanitätergesetz"

         eingerichtet.

 

19.  Eine Arbeitsgruppe ist hinsichtlich des legistischen Projektes "Heilmasseurge -

        setz" eingerichtet.

 

20. Eine interministerielle Arbeitsgruppe ist zum Thema "Prozessbegleitung von

      Gewaltopfern" eingerichtet.

 

Frage 2:

 

ad 1) Arbeitsgruppenleiter und Teilnehmende an den Arbeitsgruppen waren neben

          einer Mitarbeiterin und eines Mitarbeiters der Fa. Arthur Andersen GmbH, die

          Beratungstätigkeit wahrnahmen, ausschließlich BeamtInnen, Vertragsbedien -

          stete (Sachbearbeiterinnen, AbteilungsleiterInnen, Gruppenleiter, Sektionslei -

          terInnen), die Personalvertretung (Dienststellenausschuss und Zentralaus -

          schuss) und Gleichbehandlungsbeauftragte meines Ressorts, die sich entwe -

          der selbst für die Teilnahme an der Projektleitungsgruppe bzw. einem Arbeits -

          kreis bewarben oder durch die Sektionsleitungen und durch mich nominiert

          wurden. Teilnahmekriterium war die für die jeweilige Arbeitsgruppe relevante

          spezielle Fachkenntnis.

 

ad 2) Zu den Arbeitsgruppen haben Bund, die Länder, die Sozialversicherung, die

          Interessenvertretungen der Städte und Gemeinden, die Österreichische Bi -

          schofskonferenz gemeinsam mit dem Evangelischen Oberkirchenrat, die

          Österreichische Ärztekammer sowie die Verbindungsstelle der Bundesländer

          als wesentliche Finanziers und Interessenvertretungen im österreichischen

          Gesundheitswesen Mitglieder nominiert und entsandt; zur wissenschaftlichen

          Unterstützung wurden ExpertInnen hinzugezogen.

 

ad 3) Um allen Verantwortlichen, Betroffenen und Leistungserbringern des Gesund -

          heitswesens eine Gesprächsplattform zu bieten und damit zur Unterstützung

          eines effizienten Diskussionsprozesses beizutragen, werden zur Österreichi -

          schen Gesundheitskonferenz etwa 200 meinungsbildende Vertreterinnen des

          österreichischen Gesundheitswesens eingeladen. Dazu zählten u .a. Vertreter

          der PatientInnen, der Gesundheitsberufe, der Krankenversicherungen, der

          Träger von Krankenanstalten und sonstiger Gesundheitseinrichtungen, der so -

           zialen Hilfsdienste, der Sozialpartner sowie Repräsentanten aus Politik und

           Verwaltung auf Bundes - , Landes - und Regionalebene. Im Rahmen der ersten

           Gesundheitskonferenz wurde allen angeführten Institutionen bzw. Personen

          die Möglichkeit eröffnet, an den Arbeitsgruppen teilzunehmen.

 

ad 4)  In diese Steuerungsarbeitsgruppe werden VertreterInnen aller Ressorts (mit

           Ausnahme des Bundesministeriums für Landesverteidigung) und der Bundes -

           länder eingeladen. Teilnehmerkriterien sind bestehende Kompetenzregelun -

           gen.

ad 5)  Zur Akkordierung der vom Struktur - bzw. von den Landesfonds finanzierten

          Projekte hat die Strukturkommission beschlossen, dass der Arbeitsgruppe für

          Strukturveränderungen Mitglieder des Bundes und der Länder angehören.

          Dabei bleibt es dem Bund und den Ländern unbenommen, aus ihrem Zustän -

          digkeitsbereich auch maßgebliche Partner (z.B. Sozialversicherung im Bun -

           desbereich) zu nominieren.

 

          Den in der Strukturkommission vertretenen Mitgliedern wurde die Möglichkeit

          gegeben, VertreterInnen in die Arbeitskreise zu entsenden. Einschlägige

          ExpertInnen werden bei Bedarf beigezogen.

 

ad 6) Die vier Arbeitsgruppen wurden je von einem Wissenschafter geleitet und es

          wurden im Wesentlichen Experten aus dem Bereich der Verwaltung, der Sozi -

          alpartner, verschiedener NGOs und aus wissenschaftlichen Einrichtungen zur

          Mitarbeit eingeladen. Darüber hinaus nahmen Mitarbeiterinnen des Bundesmi -

          nisteriums für Wirtschaft und Arbeit, des Bundesministeriums für Bildung, Wis -

          senschaft und Kultur, des Bundesministeriums für Finanzen sowie meines Mi -

          nisteriums teil. Die Teilnehmer sollten Sachinformationen aus ihrem jeweiligen

          Beurteilungshorizont in die Arbeitsgruppen einbringen, um damit Argumente

          aufzubereiten, die bei den politischen Entscheidungen zu bedenken sind.

 

ad 7) Folgende Organisationen wurden eingeladen, Experten in die Arbeitsgruppe

           zur Weiterentwicklung des Behinderteneinstellungsrechtes zu entsenden:

           Vertreter der Arbeitgeber:

            - Wirtschaftskammer Österreich

            - Vereinigung der Österreichischen Industrie

           Vertreter der Arbeitnehmer:

            - Bundesarbeitskammer

            - Österreichischer Gewerkschaftsbund

            Behindertenorganisationen:

            - Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

            - Kriegsopfer - und Behindertenverband Österreich

            Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

            Arbeitsmarktservice Österreich

 

ad 8) Zur Entsendung von Experten wurden das Bundesministerium für öffentliche

          Leistung und Sport, das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und

          Kultur, Sozialversicherungsträger, die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für

          Rehabilitation, der Österreichischer Behindertensportverband und der Öster -

          reichische Seniorenbeirat eingeladen.

 

ad 9) Die Länder sowie das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

          wurden zur Entsendung von Experten eingeladen.

 

ad 10) Die Mitglieder des Österreichischen Nationalkomitees (ÖNK) zum Internatio -

            nalen Jahr der Freiwilligen (Vertreter und Vertreterinnen von Bundesministe -

            rien, der Landesregierungen, des National - und Bundesrates, der Landtage,

            des Städte - und Gemeindebundes, der Sozialpartnerorganisationen, des uni -

            versitären Bereichs und der Forschung, der Privatwirtschaft, der Medien so -

            wie nicht staatlicher Organisationen) wurden zur Nominierung in die

            8 Arbeitskreise eingeladen. Es handelt sich bei den Teilnehmern um Perso -

            nen, die aufgrund ihrer fachlichen Arbeit und ihren Interessen den Themen -

            stellungen dieser Arbeitsgruppen und Unterarbeitsgruppen nahe stehen.

 

ad 11) In die Arbeitsgruppe wurden Vertreter des Ministerbüros, des Büros des

            Staatssekretärs, der Fachsektion und der Präsidialsektion meines Mi -

            nisteriums, der Personalvertretung sowie der Anstalten nominiert. In welcher

            Zusammensetzung die Arbeitsgruppe konkret tagt, bestimmt sich aufgrund

           der Tagesordnung der jeweiligen Sitzung. Vor Einrichtung der Arbeitsgruppe

           wurde definiert, welches Know - how und welche Kompetenzen für das Projekt

           erforderlich sind. Diese Überlegungen waren Grundlage für die Besetzung der

           Arbeitsgruppe.

 

ad 12) Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind MitarbeiterInnen meines Ressorts, Ver -

            treterInnen der Personalvertretung sowie die Gleichbehandlungsbeauftragte.

            Die Arbeitsgruppe wird von einer Referentin des

            Ministerbüros geleitet.

 

ad 13) ExpertInnen der Elternbildung mit Erfahrungen im Ausbildungsbereich aus

            mehreren österreichischen Bundesländern.

 

ad 14 und 15)

            Bei der Auswahl der Mitglieder für die Expertenkommissionen

            "Alterssicherung" und "Pflichtversicherung / Versicherungspflicht" wurde darauf

            Bedacht genommen, dass Vertreter aller großen Interessenvertretungen, der

            Sozialversicherung, der Wissenschaft, der österreichischen Wirtschafts - und

            Sozialforschungsinstitute sowie weiterer betroffener Ressorts teilnehmen. Die

            Mitglieder sind, ungeachtet der sie entsendenden Stellen, nur in ihrer per -

            sönlichen Eigenschaft als Experten tätig. Abgesehen von den Vertretern der

            Wissenschaft haben die jeweiligen Institutionen die von ihnen entsendeten

            Personen selbst ausgewählt.

 

ad 16) Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern der Sozialpartner, des Bundesmi -

            nisteriums für Finanzen und des Bundesministeriums für soziale Sicherheit

            und Generationen sowie aus Universitätsprofessoren zusammen.

 

ad 17) Dieser Arbeitsgruppe gehören Vertreter der Bundesarbeitskammer, des

            Österreichischen Gewerkschaftsbundes, der Wirtschaftskammer Österreich,

            der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs, des

            Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, der Allge -

            meinen Unfallversicherungsanstalt, der Sozialversicherungsanstalt der Bau -

            ern, der Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen, der Versi -

            cherungsanstalt öffentlich Bediensteter, der Österreichischen Arbeitsgemein -

            schaft für Rehabilitation, des Kriegsopfer - und Behindertenverbandes, des

           Österreichischen Seniorenrates, des Bundesministeriums für Wirtschaft und

           Arbeit, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für

           öffentliche Leistung und Sport und des Bundesministeriums für soziale Si -

           cherheit und Generationen an.

 

ad 18) Die Mitglieder der Arbeitsgruppe "Sanitätergesetz" wurden im Rahmen einer

            Sitzung unter Teilnahme folgender Rettungsorganisationen nominiert:

 

            - Arbeiter Samariter Bund Österreich

            - Malteser Hospitaldienst Austria

            - Johanniter Unfall Hilfe

            - Österreichisches Rotes Kreuz

            - Bundesheer

            - Wiener Rettung

 

           Themenschwerpunkt der Arbeitsgruppe ist die Erarbeitung eines Entwurfes

           eines Sanitätergesetzes sowie der notwendigen Durchführungsverordnungen

           (insbesondere Ausbildungsverordnungen). Durch Rücksprache der Mitglieder

           der Arbeitsgruppe mit den genannten Organisationen wird insbesondere eine

           größtmögliche Akzeptanz der Ergebnisse auf Basis eines breiten fachlichen

           Spektrums sichergestellt.

 

ad 19) Die Mitglieder der Arbeitsgruppe "Heilmasseurgesetz" sind Angehörige des

            Berufes "HeilbademeisterIn und Heilmasseurin" bzw. gewerbliche Masseurin -

             nen. Themenschwerpunkt der Arbeitsgruppe ist die Erarbeitung eines Ent -

             wurfes eines Heilmasseurgesetzes sowie der notwendigen Durchführungs -

             verordnungen (insbesondere Ausbildungsverordnungen). Durch die Zusam -

             mensetzung der Arbeitsgruppe wird ein breites fachliches Spektrum sicherge -

             stellt, denn es soll die künftig notwendige Durchlässigkeit der genannten Be -

             rufe erarbeitet werden.

 

ad 20) Die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe setzen sich aus VertreterInnen des Bun -

            desministeriums für soziale Sicherheit und Generationen, des Bundesministe -

            riums für Justiz, des Bundesministeriums für Inneres, aus Vertreterinnen der

            Länder (Jugendwohlfahrt, Kinder - und Jugendanwaltschaften), aus Vertre -

            terInnen von Opferschutzeinrichtungen (Kinderschutzzentren, Frauennotrufe

            etc.), von Kinderschutzgruppen in Spitälern, aus VertreterInnen der RichterIn -

            nen und GerichtsgutachterInnen sowie des Weißen Rings zusammen. Ein -

            geladen wurden Institutionen bzw. Personen, die entweder auf Bundes - oder

            auf regionaler Ebene in den Aufbau oder die Durchführung von Prozessbe -

            gleitung und in die Organisation der Kooperation der beteiligten Institutionen

            involviert sind.

 

Fragen 3 bis 5:

 

In folgenden Arbeitsgruppen wurden Unterarbeitsgruppen gebildet, um jeweils die

Arbeit innerhalb der Arbeitsgruppe effizienter und straffer zu gestalten:

ad 1) Aus inhaltlichen (zu großer Themenbereich) sowie gruppendynamischen

          Überlegungen (zu große Gruppengröße) beschloss eine Arbeitsgruppe, Subar -

          beitsgruppen zu bilden (siehe Frage 1). Die Tätigkeit der Arbeitsgruppen be -

          grenzte sich auf Mai und Juni 2001, sodass derzeit keine Unterarbeitsgruppen

          mehr bestehen. Durch die ausschließliche Teilnahme abgesehen von Ver -

          tretern der Arthur Andersen GmbH - von MitarbeiterInnen meines Ressorts, die

          über die entsprechende Fachkenntnis und Kenntnis über Bundesstrukturen

          verfügen und deren spezieller Aufgabenbereich das Arbeitsgebiet der Arbeits -

          gruppe betraf, war ein breites, fachlich kompetentes Know - how gegeben.

 

ad 2)  Im Rahmen der Arbeitsgruppe "Qualität" wurde aufgrund der Bedeutung des

           Themas für die inhaltliche Vorbereitung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B -

           VG eine Unterarbeitsgruppe zum Thema "Wissenschaftliche Evidenz von Ge -

           sundheitsleistungen" eingerichtet. Teilgenommen haben ExpertInnen des Bun -

           desministeriums für soziale Sicherheit und Generationen, des Hauptverbandes

           der österreichischen Sozialversicherungsträger, des Österreichischen Bun -

           desinstitutes für Gesundheitswesen und der Akademie der Wissenschaften,

           die nachweisbar qualifiziert sind und hervorragende Kenntnisse der Materie

           vorweisen können.

 

ad 5)  Im Rahmen des LKF - Arbeitskreises der Strukturkommission wurden zu den

           folgenden Themen Unterarbeitsgruppen eingerichtet:

 

           - Intensivbereich,

           - LKF - Nachkalkulation und Weiterentwicklung der

              Krankenanstalten - Kostenrechnung,

           - Dokumentation.

 

           Den in der Strukturkommission vertretenen Mitgliedern wurde die Möglichkeit

           gegeben, VertreterInnen in die angeführten Unterarbeitsgruppen zu entsen -

           den Einschlägige ExpertInnen werden bei Bedarf beigezogen.

 

ad 10) Die Arbeitskreise 1 und 2 wurden aufgrund der großen Teilnehmerzahl und

            der vielfältigen Aufgabenstellungen in jeweils zwei Unterarbeitskreise geteilt

            (vgl. Frage 1). Die ExpertInnen aus Theorie und Praxis wurden von den Mit -

            gliedern des ÖNK nominiert (vgl. dazu die Ausführungen zu Frage 2).

 

ad 14) Es gibt zurzeit fünf Unterarbeitsgruppen, um die Arbeit innerhalb der Kom -

            mission straffer und effizienter zu gestalten. Die zu erörternden Probleme

            werden nach sachlichen Gesichtspunkten den einzelnen Unterarbeitsgruppen

            zugewiesen. Die Mitglieder der Kommission melden sich auf freiwilliger Basis

            zur Mitarbeit in Unterarbeitsgruppen; die Beiziehung externer Experten auf

            Vorschlag der Kommissionsmitglieder ist möglich. Die Unterarbeitsgruppen

             befassen sich mit folgenden Problemstellungen: Prävention und Rehabilitati -

             on; Invaliditätspensionen; Eigenständige Alterssicherung der Frau; Ersatz -

             zeiten, Versicherungstechnische Probleme. Die Zusammensetzung der Un -

            terarbeitsgruppen spiegelt die Zusammensetzung der Kommission wieder.

            Das Engagement und Verantwortungsbewusstsein der Kommissionsmitglie -

            der und der sie entsendenden Institutionen garantiert ein breites und fachlich

            kompetentes Spektrum in den Unterarbeitsgruppen.

 

ad 15) In der Expertenkommission "Pflichtversicherung / Versicherungspflicht" gibt es

            derzeit eine Unterarbeitsgruppe, die sich mit der Frage befasst, welche Mög -

            lichkeiten im Hinblick auf eine Ausweitung der Zusatzversorgung (Ergänzung

            des Pflichtversicherungsmodells in Bezug auf bestimmte Personengruppen

            und bestimmte Leistungen) bestehen. Die Unterarbeitsgruppe besteht aus

            Vertretern des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträ -

            ger, des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs und des

            Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen. Die Mitglieder

            der Unterarbeitsgruppe setzen sich aus Mitgliedern der Expertenkommission

            "Pflichtversicherung / Versicherungspflicht" zusammen, die - abgesehen von

            den Vertretern der Wissenschaft - von den jeweiligen Interessenvertretungen

            und Institutionen selbst ausgewählt und entsendet worden sind. Aufgrund

            dieser Vorgangsweise ist gewährleistet, dass auch in der Unterarbeitsgruppe

            nur sachlich kompetente Personen vertreten sind.

 

ad 16) Die Einsetzung von drei Unterarbeitsgruppen zur Arbeitsgruppe

            "Harmonisierung von Ruhegenüssen" orientierte sich nach sachlichen Krite -

             rien; die Teilnahme erfolgt aufgrund freiwilliger Meldungen. Diese Unterar -

             beitsgruppen wurden zu folgenden Themen eingesetzt: 1. Schnittstellenlö -

             sungmodell: Teilnehmer: SC Prof. Wirth, Univ. Prof. Dr. Runggaldier, Univ.

             Prof. Dr. Tomandl, Dr. Gloss und Mag. Stefanits; 2. Höherversicherungsmo -

             dell: Teilnehmer: Dr. Ivansits, Herr Sulzenbacher, Mag. Korecky; 3. Überwei -

             sungsbetragsrecht: Teilnehmer/innen: Dr. Alberer, Frau Gubitzer, Dir. Jung -

             wirth, Dr. Sommer, Mag. Masilko und Mag. Wolff.

 

In den anderen Arbeitsgruppen wurden keine Unterarbeitsgruppen gebildet.

 

Frage 6:

 

ad 1)  Am 27. Juni 2001 wurden mir die Ergebnisse der Arbeitsgruppen präsentiert

           und die Arbeitsgruppen aufgelöst.

 

ad 2) Diese Arbeitsgruppen haben nach Erstellung ihrer Berichte und nach Vorlage

          derselben an die politischen Verhandlungsgremien im September 2000 ihre

          Tätigkeit eingestellt.

 

ad 3) Die Arbeitsgruppen sind bislang dauerhaft angelegt, tagen zwischen den jähr -

         lich zu veranstaltenden Gesundheitskonferenzen und berichten diesen über ih -

         re jeweiligen Fortschritte.

ad 4) Aufgrund der Intentionen der Europäischen Union und somit auch Österreichs,

          welche derzeit Programme in zweijährigem Rhythmus vorsehen, wird die

          Steuerungsarbeitsgruppe zum NAP gegen Armut und soziale Ausgrenzung ei -

          ne dauerhafte Aufgabe haben und ist daher bislang dauerhaft angelegt.

 

ad 5) Die Arbeitsgruppen im Rahmen der Strukturkommission sind - wie die Struk -

          turkommission selbst - mit der Dauer der geltenden Vereinbarung gemäß

         Art. 15a B - VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der

         Krankenanstaltenfinanzierung (31.12.2004) begrenzt.

 

ad 6) Die vier Arbeitsgruppen haben mit Vorlage des Endberichtes Anfang Septem -

          ber 2000 ihre Arbeit abgeschlossen.

 

ad 7) Mit einem Abschluss der Arbeiten der Arbeitsgruppe ist im Laufe des kommen -

          den Jahres zu rechnen.

 

ad 8) Die Arbeiten der Arbeitsgruppe "Behindertensport" werden voraussichtlich En -

          de des Jahres 2001 beendet sein.

 

ad 9) Das Ende der Arbeiten der Arbeitsgruppe "Ausbildung im Pflege - und Behin -

          dertenbereich" ist offen.

 

ad 10) Die letzten Sitzungen der Arbeitskreise werden im Oktober 2001 stattfinden

            und Anfang Dezember 2001 werden voraussichtlich die Endberichte vorlie -

            gen.

 

ad 11) Das Ende der Arbeiten dieser Arbeitsgruppe ist offen.

 

ad 12) Die definierten Maßnahmen werden in den kommenden drei Jahren umge -

            setzt.

 

ad 13) Jahresende 2001

 

ad 14 und 15)

            Mit der Vorlage des Endberichts durch die Expertenkommissionen

            "Alterssicherung" und "Pflichtversicherung /Versicherungspflicht" ist im Jahr

            2002 zu rechnen.

 

ad 16) Einen expliziten Zeithorizont gibt es nicht.

 

ad 17) Zirka im September 2002.

 

ad 18) Einen expliziten Zeithorizont gibt es nicht.

 

ad 19) Einen expliziten Zeithorizont gibt es nicht.

ad 20) Ende 2001/Anfang 2002 (nach Vorliegen eines Konzeptes für die österreich -

weit strukturierte Einrichtung einer qualitativ hochwertigen standardisierten Prozess -

begleitung für Gewaltopfer).

 

Fragen 7 bis 11:

 

ad 1) Die Kosten des Projekts sind nicht von meinem Ressort getragen worden, so -

         dass ich darüber keine Angaben machen kann. Meinem Ressort sind - abge -

         sehen vom Ersatz von Reisekosten von Bediensteten - keine zusätzlichen Ko -

         sten aus diesem Projekt erwachsen.

 

ad 2) bis 5)

         Die Mitwirkung aller Mitglieder an den genannten Arbeitsgruppen erfolgte und

         erfolgt unentgeltlich. Lediglich für die aus den Bundesländern nach Wien an -

         reisenden Mitglieder der Arbeitsgruppen der Gesundheitskonferenz wird auf

         Antrag Reisekostenersatz gewährt. Die Höhe der von den Arbeitsgruppen und

         den angeführten Unterarbeitsgruppen verursachten Kosten kann nicht abge -

         schätzt werden, weil die Kosten von VertreterInnen externer Institutionen (z.B.

         Länder, Sozialversicherung) nicht beurteilt werden können. An den Sitzungen

         der Arbeitskreise und Unterarbeitsgruppen der Strukturkommission nehmen

         bei Bedarf ExpertInnen, darunter auch UniversitätsprofessorInnen teil (keine

         Mitglieder). Diese erhalten dafür vertraglich vereinbarte Entschädigungen.

 

ad 6) Einem Arbeitskreisleiter wurde für seine Tätigkeit im Zusammenhang mit der

          Erstellung des Endberichtes "Erhöhung der Treffsicherheit des Sozialsystems"

          eine Abgeltung in Höhe von ATS 42.000,-- (inkl. USt.) geleistet. Weiters wur -

          den ihm seine Reisekosten entsprechend den Bestimmungen der Reisegebüh -

          renvorschrift für Bundesbedienstete in Höhe von ATS 10.756,40 ersetzt. Es ist

          aber darauf hinzuweisen, dass mein Ressort nicht die gesamten Kosten des

          Berichts über die soziale Treffsicherheit getragen hat, sodass die genannten

          Kosten nur Teilbeträge der Gesamtkosten sind.

 

ad 7 bis 9) Bei diesen Arbeitsgruppen werden keine Entschädigung geleistet.

 

ad 10) Die ArbeitskreisteilnehmerInnen sind ehrenamtlich tätig. Dies trifft auch für

            die teilnehmenden UniversitätsprofessorInnen und WissenschafterInnen zu,

            die sich ebenfalls ehrenamtlich zur Verfügung stellen und für die Teilnahme

            an den Arbeitskreissitzungen keine Entschädigung erhalten. Die organisatori -

            sche Begleitung (Teilnahme an Sitzungen, Erstellung von Protokollen, Einla -

            dungen und Tagesordnungen zu den jeweiligen 4 Sitzungen der

            8 Arbeitskreise und 4 Unterarbeitskreise, Erstellung von Zwischen - und End -

            berichten, Versendung, Kopien etc.) verursachten Kosten in Höhe von

           ATS 854.030,--. Refundierung der Reisekosten sowie Honorar für ReferentIn -

           nen aus dem Ausland beliefen sich auf ATS 55.000,--. Die Gesamtkosten für

           die Arbeitskreise zum Internationalen Jahr der Freiwilligen wurden mit

           ATS 1,030.000,-- budgetiert.

ad 11) Es gibt keine Entschädigung.

 

ad 12) Es gibt keine Entschädigung.

 

ad 13) Es gibt keine Entschädigung, sondern es handelt sich um eine ehrenamtliche

            Mitarbeit.

 

ad 14: Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sowie der Vorsitzende sind unentgeltlich tä-

            tig. Durch die Tätigkeit der Expertenkommission "Alterssicherung" sind - ab -

            gesehen von Kosten für Kopien, Büromaterial usw. - bisher Kosten in der

            Höhe von ATS 21.011,-- verursacht worden, resultieren aus der Unkostener -

            stattung für einen holländischen Experten, der in Wien ein Referat über das

            niederländische System der Rentengewährung gehalten hat. Mit weiteren Ko -

            sten dieser Art ist aus heutiger Sicht eher nicht zu rechnen; diesbezügliche

            Entscheidungen liegen jedoch in der Disposition der Kommission.

 

ad 15) Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sowie der Vorsitzende sind unentgeltlich tä -

            tig. Abgesehen von Kosten für Kopien, Büromaterial etc. sind bisher keine

            Kosten entstanden. Auch bis zum Abschluss der Arbeiten der Expertenkom -

            mission ist derzeit nicht mit weiteren Kosten zu rechnen; diesbezügliche Ent -

            scheidungen liegen in der Disposition der Kommission.

 

ad 16) Es gibt keine Entschädigungen.

 

ad 17) Die Entschädigung für den Leiter der Arbeitsgruppe beträgt pauschal

            ATS 250.000,--.

 

ad 18) Sämtliche Mitglieder der Arbeitsgruppe üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

 

ad 19) Sämtliche Mitglieder der Arbeitsgruppe üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

 

ad 20) Es gibt keine Entschädigungen.

 

Fragen 12 und 12a:

 

Mit Entschließung des Nationalrates vom 1. März 2001, 59/E, wurden der Bundes -

minister für soziale Sicherheit und Generationen sowie allenfalls weitere zuständige

Regierungsmitglieder ersucht, eine Arbeitsgruppe zu beauftragen, die durch die Be -

steuerung von Unfallrenten auftretenden Härtefälle zu prüfen und Vorschläge vor

allem in die Richtung zu erstatten, inwieweit Personen ein Härteausgleich für die

durch die Besteuerung der Unfallrenten erlittenen Einkommensverluste gewährt wer -

den kann. Dabei sollen insbesondere die Einkommensverhältnisse vor Eintritt einer

verminderten Erwerbsfähigkeit, deren monatliches Gesamteinkommen den Richtwert

von ca. ATS 20.000,-- Schilling nicht übersteigt, berücksichtigt werden. Weiters wur -

de ich beauftragt, nach Vorliegen des Berichts der Arbeitsgruppe umgehend Maß -

nahmen zur Realisierung eines Härteausgleiches zu setzen.

Diesem Auftrag folgend wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, mit deren Leitung

Univ. Prof. Dr. Wolfgang Mazal betraut wurde. Die Arbeitsgruppe führte eine Reihe

von Gesprächen mit Vertretern der Betroffenen, mit den Sozialpartnern sowie mit

Vertretern der Unfallversicherungsträger.

 

Am 2. April 2001 übergab die Arbeitsgruppe ihren Endbericht. Entschädigungen

wurden nicht geleistet.